Haftpflicht bedeutet, dass Sie für Schäden einstehen müssen, die Sie einer anderen Person zufügen. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das so: Wenn jemand vorsätzlich oder aus Unachtsamkeit das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein anderes Recht einer anderen Person rechtswidrig verletzt, muss diese Person den entstandenen Schaden ersetzen.

Gleiches gilt, wenn jemand ein Gesetz verletzt, das ausdrücklich den Schutz anderer Menschen bezweckt. Nur wenn das Gesetz auch eine Haftung ohne Verschulden zulässt, wird geprüft, ob tatsächlich ein Verschulden vorliegt – nur dann besteht eine Pflicht zum Schadenersatz.

Weil solche Schadenersatzforderungen sehr hoch sein können und Sie in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Vermögen haften, ist die Haftpflichtversicherung so wichtig: Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und schützt Sie damit vor schweren finanziellen Folgen.

Laut § 823 des bürgerlichen Gesetzbuches besteht eine Schadensersatzpflicht für folgende Ereignisse:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Eine Schadensersatzpflicht bezieht sich nicht nur auf ihr gesamtes gegenwärtiges Vermögen, sondern auch auf alle zukünftig zu erzielenden Einnahmen.

Jede Haftpflichtversicherung deckt ein spezielles Risiko ab – vom privaten Alltag über Tierhaltung und Immobilienbesitz bis hin zu beruflichen, betrieblichen und umweltbezogenen Tätigkeiten. Gemeinsam haben alle, dass sie Sie oder Ihr Unternehmen vor teilweise existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen schützen und gleichzeitig helfen, berechtigte Ansprüche fair und professionell zu regulieren.

Welche Arten von Haftpflichtversicherungen gibt es?

Hier finden Sie einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Arten von Haftpflichtversicherungen – jeweils mit kurzer Erklärung.

1. Private Haftpflichtversicherung

Deckt Schäden ab, die Sie als Privatperson anderen versehentlich zufügen (Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden). Sie gilt z. B. im Alltag, beim Sport oder als Fußgängerin oder Fußgänger und ist die wichtigste Basisabsicherung.

2. Tierhalterhaftpflichtversicherung

Schützt Halterinnen und Halter von Tieren (typisch: Hunde, Pferde) vor Schäden, die das Tier verursacht, etwa wenn ein Hund jemanden beißt oder ein Pferd ein parkendes Auto beschädigt. Für bestimmte Tiere ist sie teils gesetzlich vorgeschrieben.

3. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Immobilien oder unbebauten Grundstücken. Sie greift, wenn z. B. jemand auf einem schlecht geräumten Gehweg stürzt oder ein loser Dachziegel ein Auto beschädigt.

4. Bauherrenhaftpflichtversicherung

Sichert Bauherrinnen und Bauherren während der Bauphase ab. Deckt Schäden ab, die von der Baustelle ausgehen, z. B. durch ungesicherte Bereiche oder herabfallendes Material.

5. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Wichtig für Besitzerinnen und Besitzer von Öltanks oder Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Sie springt ein, wenn z. B. Heizöl ausläuft, ins Erdreich gelangt und Boden oder Grundwasser verunreinigt.

6. Haus- und Wohnungshaftpflicht für Vermietende

Ergänzung oder Kombination zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wenn Wohnungen oder Häuser vermietet werden (z. B. Haftung bei mangelhafter Beleuchtung im Treppenhaus, Glätte auf Wegen).

7. Berufshaftpflichtversicherung

Schützt bestimmte Berufsgruppen (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Architektinnen und Architekten) vor Schadensersatzansprüchen, die durch berufliche Fehler entstehen. Sie deckt vor allem Vermögens- sowie Personen- und Sachschäden, die aus der Berufsausübung resultieren.

8. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Speziell für Tätigkeiten, bei denen „reine“ Vermögensschäden im Vordergrund stehen (z. B. Steuerberaterinnen und Steuerberater, Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater). Versichert sind finanzielle Nachteile der Kundschaft, die nicht aus einem Personen- oder Sachschaden hervorgehen.

9. Betriebshaftpflichtversicherung

Grundschutz für Unternehmen, Handwerksbetriebe und Selbstständige. Deckt Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden ab, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen (z. B. verletzte Kundschaft, beschädigte Gegenstände im Kundenbetrieb).

10. Produkthaftpflichtversicherung

Für Herstellerinnen und Hersteller oder Händlerinnen und Händler von Produkten. Deckt Schäden, die durch fehlerhafte Produkte bei Dritten entstehen, etwa verletzte Personen oder beschädigte Sachen durch ein mangelhaftes Gerät.

11. Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung

Absicherung für Unternehmen oder Betriebe mit besonderen Umweltrisiken. Sie greift bei Schäden an Umwelt, Natur und Dritten, beispielsweise durch Schadstoffaustritte, Leckagen oder Emissionen.

12. Veranstalterhaftpflichtversicherung

Für Personen oder Unternehmen, die Veranstaltungen durchführen (Konzerte, Messen, Sportevents). Sie übernimmt Schäden, die Besuchenden oder Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.

13. Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder Personen mit besonderen Amts- oder Dienstpflichten. Sie deckt Schadensersatzansprüche, wenn diese wegen dienstlicher Fehler persönlich haftbar gemacht werden.

14. Haftpflichtversicherung für Vereine

Schützt eingetragene Vereine und deren Verantwortliche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der Vereinstätigkeit (z. B. bei Vereinsfesten, Trainingsbetrieb oder Versammlungen).

Dieser Überblick zeigt, dass es für nahezu jede Lebens- und Berufssituation eine passende Haftpflichtlösung gibt. Für Privatpersonen ist die private Haftpflichtversicherung die wichtigste Basis, während Unternehmen und Selbstständige vor allem Betriebs-, Berufs- und ggf. Vermögensschadenhaftpflicht benötigen, um existenzbedrohende Forderungen zu vermeiden.

Begriffserklärung:
Wer mit Wissen und Wollen das tatbestandliche Unrecht erwirkt, handelt vorsätzlich.
Wer im Verkehr die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, handelt fahrlässig. Wobei hier mit Verkehr der Umgang von Menschen untereinander und mit Sachen gemeint ist.

Welche Risiken deckt eine Haftpflichtversicherung ab?

Es gibt keine Haftpflichtversicherung, die sämtliche Risiken abdeckt. Einige Haftpflichtversicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, andere sind freiwillig. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen zählt z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung oder in einigen Bundesländern die Hundehaftpflichtversicherung. Zu den freiwilligen gehören z. B. die Privathaftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer– oder Bootshaftpflichtversicherung.

Was ist eine private Haftpflichtversicherung?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Haftpflichtversicherungen. Ein Haftpflichtschaden entsteht ganz schnell, und das kleine „Aus Versehen“ kann Sie ein Vermögen kosten. Egal ob Sie bei Bekannten eine Vase umwerfen oder als Radfahrer einen Verkehrsunfall verursachen – Risiken warten letztlich überall. Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden, die man absichtlich oder versehentlich Anderen zufügt. Die Privathaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar und sollte prinzipiell jeder Mensch besitzen.[/

Wieso muss ich eine Tierhalterhaftpflicht haben?

Laut § 833 des BGB haftet der Tierhalter für folgende Ereignisse:

Tiere sind oft unberechenbar und stellen dadurch hohes Risiko dar. Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt sich ein Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter, welche im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können.

Warum brauche ich eine Hundehaftpflichtversicherung?

Jeder Hundebesitzer haftet für Schäden, auch wenn dem Hundehalter keine Schuld trifft, die der geliebte Vierbeiner verursacht. Sollte es sich um einen schweren Sach- oder Personenschaden handeln kann dies, ohne Hundehaftpflichtversicherung, richtig teuer oder sogar existenzbedrohend werden! Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden zu privaten Zwecken.

Was deckt eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung ab?

Pferdebesitzer gehen ohne Versicherungsschutz durch eine Pferdehaftpflichtversicherung ein sehr hohes finanzielles Risiko ein. Wenn ein Pferd beispielsweise scheut und einen Sach- oder Personenschaden anrichtet, muss der Halter für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden haften. Davon ist im Ernstfall sogar sein gesamtes Privatvermögen betroffen.

Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert viele Risiken! Beispiele gibt es genug: Ein Gerüst stürzt um und beschädigt das Nachbarhaus, herabfallende Teile beschädigen parkende Autos, verletzen Passanten oder spielende Kinder fallen in die Baugrube. Auf der Baustelle ist stets der Bauherr für die Sicherheit verantwortlich, selbst wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten. Er haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen.

Warum hafte ich für Gewässerschäden?

§ 22 WHG Haftung für Änderung der Beschaffenheit des Wassers.

Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. Haben mehrere die Einwirkungen vorgenommen, so haften sie als Gesamtschuldner.

Gelangen aus einer Anlage, die bestimmt ist, Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten, derartige Stoffe in ein Gewässer, ohne in dieses eingebracht oder eingeleitet zu sein, so ist der Inhaber der Anlage zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet; Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch höhere Gewalt verursacht ist.

Wenn gefährliche Stoffe ( z. B. Farben, Chemikalien oder Öle) ins Grundwasser gelangen entstehen Gewässerschäden. Beispiel Öltank: In der Regel ist der Öltank in der privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Doch diese sind meist nur bis zu einem bestimmten Fassungsvermögen versichert. Der Gesetzgeber macht sie, in unbegrenzter Höhe, für Schäden verantwortlich die beispielsweise durch auslaufendes Öl verursacht werden. Tritt Öl durch ein Leck oder durch unsachgemäße Befüllung aus, muss der kontaminierte Boden in der Regel vollständig abtragen werden. Und ist erst das Grundwasser erreicht, kann es richtig teuer werden. Das Problem ist dabei oft, dass durch kleinere Lecks, aufgrund von Durchrostung oder dem Nachgeben von Schweißnarben in Kunststofftanks unbemerkt kleine Mengen Öl austreten. Über die Zeit treten so großflächig Kontaminierungen des Bodens auf. Neben den Bodensanierungen kommen dann oft noch Gutachter- oder Rettungskosten hinzu. Mit einer Gewässerschadenhaftpflicht können sie sich für kleines Geld vor großen Risiken schützen.

Wofür brauche ich eine Haus- und Grundstückshaftpflicht?

Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtschäden. Als Inhaber einer selbstgenutzten Immobilie genießen Sie, rund um Ihr Eigentum, Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung. Doch wie schützen Sie sich als Vermieter gegen Schäden an Dritten? Als Eigentümer vermieteter Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Besitzer eines unbebauten Grundstücks oder als Wohnungseigentümergemeinschaft haben Sie laut Gesetz Verkehrssicherungspflichten zum Schutz von Dritten. Hierzu gehören z.B.: bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen. Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den genannten Eigenschaften obliegen. Kommen Sie diesen Pflichten nicht regelmäßig nach, so haften Sie als Besitzer für mögliche Schäden. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft die Berechtigung von Ansprüchen gegen den Haus- und Grundbesitzer, wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab, übernimmt eine Rechtsschutzfunktion, wenn es zu einem Haftpflichtprozess kommt, und zahlt bei berechtigten Ansprüchen den Schaden.

Was ist eine Bootshaftpflichtversicherung?

Bootsversicherung: Motorboote – Verdränger, Motorboote – Gleiter / Schlauchboote mit Motor, Motoryachten, Segelboote / Segelyachten, Kleinfahrzeuge ohne eigenen Antrieb (Kanu, Ruder-, Schlauchboot etc.)

Nach deutschem Recht müssen Sie für diese Boote eine Bootshaftpflichtversicherung abschließen. Haftpflicht- und Teilkasko versichert Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter, eine Vollkaskoversicherung sichert Sie gegen den finanziellen Verlust Ihrer eigenen Yacht oder des Bootes ab. Das ist so ähnlich wie bei einer PKW-Versicherung.

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