Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert viele Risiken! Beispiele gibt es genug: Ein Gerüst stürzt um und beschädigt das Nachbarhaus, herabfallende Teile beschädigen parkende Autos, verletzen Passanten oder spielende Kinder fallen in die Baugrube. Auf der Baustelle ist stets der Bauherr für die Sicherheit verantwortlich, selbst wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten. Er haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen.
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§ 823 BGB Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte bereits vor dem ersten Spatenstich beantragt werden.
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