Was kostet eine Hundehaftpflichtversicherung? Jetzt vergleichen!
Mit einem Versicherungsvergleich finden Sie günstige Preise zur Hundehaftpflicht, die richtigen Deckungssummen und Tarife für den Schutz Ihres Geldbeutels.
Es gibt viele verschiedene Anbieter von Hundehaftpflichtversicherungen und es ist schwer zu sagen, welcher der „beste Versicherer“ ist, da es von Ihren individuellen Bedürfnissen und der Hunderasse abhängt. Sinnvoll ist es, verschiedene Angebote von verschiedenen Versicherungsunternehmen zu vergleichen, die Leistungen, die Kosten und die Bedingungen zu prüfen, um die für Sie am besten geeignete Versicherung auszuwählen.
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Hundehaftpflicht vergleichen
Vergleichsrechner für Hundehaftpflicht
Eine Hundehaftpflicht oder Hundehaftpflichtversicherung schützt den Hundehalter vor finanziellen Schäden. Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht nach § 833 Haftung des Tierhalters. Jeder Hundebesitzer haftet für Schäden, auch wenn ihm keine Schuld trifft, die der geliebte Vierbeiner verursacht. Sollte es sich um einen schweren Sach- oder Personenschaden handeln, kann dies, ohne Hundehaftpflicht, richtig teuer oder sogar existenzbedrohend werden.
✓ Mietsachschäden an Gebäuden
✓ Mietsachschäden an beweglichem Inventar (z.B Hotels)
✓ Forderungsausfalldeckung
✓ Vorübergehender Auslandsaufenthalt in Europa
✓ Vorübergehender Auslandsaufenthalt weltweit
✓ Welpen mitversichert
✓ Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
✓ Tierische Ausscheidungen
✓ Verzicht auf Leinenzwang
✓ Fremdhütung (nicht gewerbsmäßig)
Besonders wichtig ist die Hundehaftpflicht für Welpen und junge Hunde, da sie noch keine Erfahrung im Umgang mit Menschen haben und daher leichter in Konflikte geraten können. Auch ältere oder kranke Hunde können durch ihre Krankheit oder ihr Alter ungewollt gefährlich werden.
Sichern Sie sich jetzt, vor den finanziellen Folgen, mit einer günstigen Hundehaftpflichtversicherung ab und das zu einem optimalen Preis-/Leistungsverhältnis!
Häufige Fragen zur Hundehaftpflicht
Die Haftpflichtversicherung für Hundehalter ist eine unverzichtbare Versicherung für jeden Hundebesitzer. Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht nach § 833 Haftung des Tierhalters. Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Unabhängig davon, ob eine Versicherungspflicht besteht oder nicht, jeder Hundehalter sollte eine günstige Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Schnell schnappt der Vierbeiner nach einem anderen Hund, nach einem Radfahrer oder zerkratzt einen PKW.
In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen besteht für die Halter von Hunden Versicherungspflicht. Es gilt, eine entsprechende Versicherung nachzuweisen. Weitere Länder werden folgen.
- Vorübergehender Auslandsaufenthalt in Europa oder weltweit
- Fremdhütung (nicht gewerbsmäßig)
- Welpen mitversichert
- Forderungsausfalldeckung
- Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
- Tierische Ausscheidungen
- Verzicht auf Leinenzwang
- Mietsachschäden an Gebäuden
Sie haben einen Hund und sind Mieter einer Wohnung oder eines Hauses? Für Schäden, die durch einen Hund an diesen Mieträumen entstanden sind, kommt eine gute und günstige Hundehaftpflichtversicherung auf. Eine top Versicherung ersetzt nicht nur Mietsachschäden, sondern auch Schäden an beweglichen geliehenen oder gepachteten Sachen. Selbst der vom Hund zerkratzte Sessel in einem Hotelzimmer, ist in einem top Tarif mitversichert.
Ob Ihr Hund ein „Kampf- oder sogenannter Listenhund“ ist, legt die jeweilige Landesregierung fest. Bei einer Kampfhundeversicherung handelt es sich um eine Versicherung, für „Kampf- oder Listenhunde“, die aufgrund ihrer Rasse als besonders gefährlich eingestuft werden und deren Hunderassen in eine Liste aufgenommen wurden, die sogenannte Rasse- oder Rassenliste.
Wichtige Leistungsdetails der Hundehaftpflichtversicherung
Als Personenschaden bezeichnet man ein Schadenereignis, welches die Verletzung, Vergiftung oder den Tod von Personen zur Folge hat. Als Sachschaden wird ein Schaden bezeichnet, den der Versicherte an fremdem Eigentum verursacht. Ein Sachschaden liegt vor, wenn eine Sache ohne Vorsatz beschädigt, zerstört oder verloren geht.
Ein Vermögensschaden ist eine finanzielle Einbuße, welche in Geld messbar ist und aufgrund eines vorher eingetretenen Personen- oder Sachschadens entstanden ist.
Mit der Wohnung mietet jeder auch das fest verbaute Inventar. Bei dem Inventar handelt es sich um das Eigentum des Vermieters, welches nur für die Dauer des Mietverhältnisses zur Nutzung überlassen wird. Wenn nun dieses Inventar von dem Vierbeiner des Mieters beschädigt wird, muss der Mieter für den Sachschaden aufkommen. Weil es sich dabei um die Forderung eines Dritten handelt, springt dafür die Hundehaftpflicht ein
Ein Mietsachschaden ist ein Schaden an gemieteten Gegenständen und ist schnell passiert: Beschädigt Ihr Hund beispielsweise ein Sofa in Ihrem Hotelzimmer, kann das teuer werden.
Dies ist die Summe, die der Versicherte bei einem auftretenden Schadenfall bei Mietschäden an beweglichen Inventar selbst übernehmen muss.
Die Forderungsausfalldeckung bietet dem Versicherungsnehmer Schutz für den Fall, dass ihm selbst ein Haftpflichtschaden zugefügt wird und der Schädiger weder eine eigene Hundehalterhaftpflicht hat, die dem Geschädigten den entstandenen Schaden ersetzt, noch selbst dafür aufkommen kann, da er mittellos ist.
Wenn beispielsweise der VN aufgrund seines Berufes für eine vorübergehende Zeit in das europäische Ausland versetzt wird, besteht hier Versicherungsschutz
Wenn beispielsweise der VN aufgrund seines Berufes für eine vorübergehende Zeit ins Ausland (weltweit z. B. China) versetzt wird, besteht hier Versicherungsschutz.
Als Welpe bezeichnet man einen jungen Haushund, der noch gesäugt wird bzw. höchstens zwei bis drei Monate alt ist. Über die Hundehaftpflicht gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter für Hundewelpen ab Geburt bis zum im Versicherungsvertrag angegeben Zeitpunkt als mitversichert.
Ein sogenannter ungewollter Deckakt liegt dann vor, wenn ein Rüde eine Hündin ohne Erlaubnis des Besitzers deckt. Ein gewollter Deckakt liegt vor, wenn beide Seiten der Besitzer mit dem Deckakt der Tiere einverstanden sind.
Schäden, die durch Ausscheidungen des Tieres verursacht werden, gelten als mitversichert. Beispiel: Versicherungsnehmer X ist mit seinem Hund zu Besuch bei einer Bekannten Frau Y. Während des Besuchs verrichtet der Hund des Versicherungsnehmers X seine Notdurft auf dem Teppich von Frau Y. Der entstandene Schaden ist über die Tierhalterhaftpflicht gedeckt.
Die Versicherung leistet, auch wenn der Hund nicht angeleint war.
Unter dem Begriff „Fremdhütung“ ist das Hüten eines fremden, nicht im eigenen Besitz befindenden Hundes gemeint. Sollte es während des Hütens zu einem Schadenereignis kommen, besteht hier Versicherungsschutz. Beispiel: Während des Urlaubs Ihres Nachbarn betreut Frau X dessen Hund. Während sie im Garten arbeitet, lässt sie versehentlich das Gartentor offen stehen. Der Hund entwischt auf den Bürgersteig und beißt einem vorbeilaufenden Passanten in das Bein.