Schützen Sie Ihr Eigentum vor teuren Umweltschäden – Gewässerschadenhaftpflicht jetzt vergleichen und sparen

Eine Gewässerschadenhaftpflicht benötigt jeder Öltankbesitzer. In der Regel ist der Öltank in der privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Doch diese sind meist nur bis zu einem bestimmten Fassungsvermögen versichert. Prüfen Sie das am besten, bevor Sie diese Versicherung beantragen. Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzanforderungen Dritter aus Schäden entstehen, für die Sie als Inhaber und/oder Betreiber einer versicherten Anlage verantwortlich sind.

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Gewässerschadenhaftpflicht vergleichen

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Begriffserklärungen, Bedingungen und Produktinformationsblätter der Versicherungsgesellschaften finden Sie direkt in unserem Vergleichsrechner.

 

Nach §22 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) gilt:
Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem Anderen entstehenden Schadens verpflichtet.
Wichtig für die Optimierung der Gewässerschadenhaftpflicht

Versichert sind zum Beispiel:

Gegenstand der Gewässerschadenhaftpflicht ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Versichert ist Ihre Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z. B. Öltank) und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden.
Vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden durch die Verschmutzung des Grundwassers durch Ihren Heizöltank erfasst.
Der Versicherungsschutz gilt auch für Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt haben. Gebotene Aufwendungen zur Minderung oder Vermeidung von Schäden.

Wo bin ich versichert? Versicherungsort

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gilt für Anlagen zur Lagerung von gewässergefährlichen Stoffen, die sich auf dem im Versicherungsschein genannten Grundstück befinden.

§ 823 BGB Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

 

Tritt Öl durch ein Leck oder durch unsachgemäße Befüllung aus, muss der kontaminierte Boden in der Regel vollständig abtragen werden. Und ist erst das Grundwasser erreicht, kann es richtig teuer werden. Das Problem ist dabei oft, dass durch kleinere Lecks, aufgrund von Durchrostung oder dem Nachgeben von Schweißnarben in Kunststofftanks unbemerkt kleine Mengen Öl austreten.

Der Gesetzgeber macht sie, in unbegrenzter Höhe, für Schäden verantwortlich, die beispielsweise durch auslaufendes Öl verursacht werden.

Über die Zeit treten so großflächig Kontaminierungen des Bodens auf. Neben den Bodensanierungen kommen dann oft noch Gutachter- oder Rettungskosten hinzu. Mit einer Gewässerschadenhaftpflicht können sie sich für kleines Geld vor großen Risiken schützen.

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Schon kleine Lecks am Öltank können große finanzielle Risiken verursachen. Mit einer passenden Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sind Sie zuverlässig abgesichert – gesetzeskonform, transparent und individuell.

Vorteile auf einen Blick

  • Finanzieller Schutz: Vermeiden Sie hohe Kosten durch Umweltschäden und Haftungsansprüche.
  • Rechtliche Sicherheit: Erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben nach Wasserhaushaltsgesetz ohne Aufwand.
  • Individuelle Tarife: Finden Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Anlage.
  • Schnelle Abwicklung: In wenigen Minuten zum optimalen Versicherungsschutz.
  • Transparenter Vergleich: Alle Leistungen und Bedingungen auf einen Blick.

Warum ist eine Gewässerschadenhaftpflicht unverzichtbar?

Als Eigentümer*in eines Öltanks haften Sie unbegrenzt für Umweltschäden – auch bei kleinen Lecks oder unsichtbaren Schäden. Die Kosten für Bodensanierungen und Grundwasserschutz können schnell fünf- bis sechsstellige Summen erreichen. Eine Gewässerschadenhaftpflicht schützt Sie zuverlässig vor diesen finanziellen Risiken.

  • Schon geringe Mengen Öl können große Schäden verursachen
  • Gesetzliche Pflicht für viele Anlagenbesitzer*innen
  • Versicherung deckt auch Gutachter- und Rettungskosten

So einfach funktioniert der Versicherungsvergleich

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FAQ´s zur Gewässerschadenhaftpflicht

Wer benötigt eine Gewässerschadenhaftpflicht?

Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist für alle wichtig, die Anlagen besitzen oder betreiben, von denen wassergefährdende Stoffe ausgehen können. Dazu gehören insbesondere:

  • Private Hausbesitzer mit einem Heizöltank (auch stillgelegte Tanks können relevant sein).
  • Unternehmer und Landwirte, die Lagerbehälter für Öle, Kraftstoffe oder Chemikalien nutzen.
  • Betriebe mit Maschinenparks oder Fahrzeugdepots, bei denen Betriebsstoffe austreten könnten.
  • Vermieter und Verwalter von Immobilien, wenn Heizöltanks oder andere wassergefährdende Anlagen vorhanden sind.

Schon kleine Lecks können ausreichen, um Gewässer oder das Grundwasser zu verunreinigen. Als Eigentümer haften Sie in solchen Fällen gesetzlich und sogar ohne eigenes Verschulden. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor den hohen Kosten, die durch Sanierungsmaßnahmen oder Schadensersatzforderungen entstehen können.

Welche Schäden sind versichert?

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die entstehen, wenn wassergefährdende Stoffe (z. B. Heizöl, Kraftstoffe oder Chemikalien) aus einem Tank oder einer Anlage austreten und Boden, Grundwasser oder Oberflächengewässer verunreinigen.

Versichert sind insbesondere:

  • Kosten für die Sanierung von verunreinigtem Boden und Wasser.
  • Schadensersatzforderungen Dritter, wenn Nachbargrundstücke oder Gewässer betroffen sind.
  • Aufwendungen für Gutachter, Sachverständige und behördlich angeordnete Maßnahmen.
  • Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz).

Nicht versichert sind z. B. Schäden an der eigenen Anlage (z. B. am Heizöltank selbst) oder vorsätzlich verursachte Schäden.

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