Was kostet eine Privathaftpflicht? Jetzt vergleichen!
Mit einem Versicherungsvergleich finden Sie günstige Preise zur Privathaftpflichtversicherung, die richtigen Deckungssummen und Tarife zum Schutz Ihres Geldbeutels.
Privathaftpflicht vergleichen und günstige Tarife finden ✓ Jetzt Preise checken, überprüfen und schnell informieren ✓
Privathaftpflicht vergleichen
Vergleichsrechner für Privathaftpflicht
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Tarifdaten Privathaftpflicht
✓ Personen- und Sachschäden
✓ Vermögensschäden
✓ Mietsachschäden an Gebäuden
✓ Selbstbeteiligung
✓ Sachschäden durch nicht deliktfähige Kinder
✓ Personenschäden durch nicht deliktfähige Kinder
Die wichtigsten Einschlüsse
✓ Forderungsausfallversicherung
✓ Forderungsausfalldeckung bei vorsätzlichem Handeln
✓ Forderungsausfalldeckung Selbstbeteiligung
✓ Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
✓ Privater Schlüsselverlust
✓ Selbstbeteiligung bei privatem Schlüsselverlust
✓ Dienstlicher Schlüsselverlust
✓ Selbstbeteiligung bei dienstlichem Schlüsselverlust
✓ Fremdhütung von Hunden (nicht gewerbsmäßig)
✓ Fremdhütung von Pferden (nicht gewerbsmäßig)
Mitversicherte Personen
✓ Alleinstehendes Elternteil im Haushalt
✓ Mitversicherung eines Au-Pair
Mitversicherte Tätigkeit
✓ Bestimmte selbstständige Nebentätigkeiten bis Jahresumsatz
✓ Tagesmutter, unentgeltliche Tätigkeit
✓ Ehrenamtliche Tätigkeiten der versicherten Personen
Fahrzeuge in der Privathaftpflicht
✓ Mallorca-Deckung
✓ Schäden durch Flugmodelle mit Motor (z.B. Drohnen)
✓ Schäden durch eigene Motorboote
✓ Schäden durch eigene Segelboote bis Segelfläche
✓ Vermögensschäden für SFR-Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht bei geliehenen Kfz
✓ Vermögensschäden für SFR-Rückstufung in der Kfz-Kasko bei geliehenen Kfz
✓ Übernahme Vollkasko-SB bei Schäden am geliehenen Kfz
✓ Betankungsschäden am Kfz
✓ Be- und Entladeschäden an fremden Kfz
✓ Schäden durch Modellfahrzeuge / Flugmodelle ohne Motor
✓ Fahrräder, Besitz und Gebrauch (nicht zulassungspflichtig)
Immobilien
✓ Besitz von unbebauten Grundstücken in Deutschland
✓ Photovoltaikanlagen (Verkehrssicherungspflicht / Netzeinspeisung)
✓ Vermietung von Eigentumswohnungen (Anzahl)
✓ Einfamilienhaus selbstgenutzt
✓ Vermietung einer Wohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus
✓ Ferienwohnung im Inland selbstgenutzt
✓ Bauherrenhaftpflicht bis Bausumme
Geltungsbereich Privathaftpflicht
✓ europaweit
✓ weltweit
Gewässerschäden
✓ Häusliche Abwässer
✓ Allmählichkeitsschäden
✓ Öltank oberirdisch
✓ Öltank unterirdisch
Sonstige Erweiterungen
✓ Best-Leistungsgarantie
✓ Papierlos (Vertragsdokumente nur per E-Mail)
✓ Besitzstandsgarantie
✓ Opferhilfe
✓ Neuwertentschädigung
✓ Ansprüche von Arbeitskollegen aus Sachschäden
✓ Ansprüche des Arbeitgebers aus Sachschäden
✓ Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen
✓ Selbstbeteiligung bei gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen
✓ Gefälligkeitsschäden
✓ Selbstbeteiligung bei Gefälligkeitsschäden
▪ Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt
▪ Kausalität – ein Zusammenhang zwischen VN und Schadeneintritt muss gegeben sein
▪ Fahrlässiges Verhalten besteht bereits bei einfachsten Pflichtverletzungen (Pannen)
▪ Kausalität kann zweifelhaft sein und Verschuldensfähigkeit muss vorliegen
Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für jede Privatperson. Ein Haftpflichtschaden entsteht ganz schnell, und das kleine „Aus Versehen“ kann Sie ein Vermögen kosten. Egal ob Sie bei Bekannten eine Vase umwerfen oder als Radfahrer einen Verkehrsunfall verursachen – Risiken warten letztlich überall. Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht, für alle Schäden, die man absichtlich oder versehentlich Anderen zufügt. Die Privathaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar.
Der Gesetzgeber macht Sie, auch für unabsichtliche Schäden, die Sie an Dritten fahrlässig verursachen, in unbegrenzter Höhe haftbar. Die private Haftpflicht übernimmt die Zahlung entsprechender Schäden für Sie und Ihre Familie oder wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Oft sind Schäden im Rahmen von Gefälligkeiten, beispielsweise der Nachbarschaftshilfe, nicht mitversichert. Das Gleiche gilt für gemietete oder geliehene Sachen. Achten Sie daher besonders auf die Einschlüsse in den einzelnen Tarifen. Familien sollten unbedingt darauf achten, dass auch Schäden von deliktunfähigen Kindern mitversichert sind, sonst gibt es schnell Ärger mit dem Nachbarn, wenn die lieben Kleinen etwas anstellen und der Versicherer die Zahlung verweigert. Besondere Haftungsrisiken für Tiere, Kraftfahrzeuge oder Boote werden in gesonderten Haftpflichtversicherungen versichert. Außerdem hängen ihre Prämien von ihrer Lebenssituation ab. Ob Familie, Single oder Senior Sie zahlen immer genau das, was ihrem Risiko entspricht. So bleibt die Privathaftpflicht, als eine der wichtigsten Versicherungen, gleichzeitig eine der günstigsten für Single, Studenten, Familien und Senioren.
Bedeutet für uns, dass Preis und Leistung in einem fairen Verhältnis stehen. Die Unterschiede zwischen den Tarifen für die private Haftpflichtversicherung sind beachtlich. Finden Sie jetzt, mit einem online Vergleich, eine günstige Privathaftpflichtversicherung und reduzieren Sie Ihre Kosten
- Als Erstes wird geprüft, ob der Schadenanspruch des Geschädigten zu Recht besteht. Prüfung der Haftpflichtfrage.
- Wenn die Haftpflichtversicherung für die Schadenersatzforderung keine gesetzliche Grundlage findet, wird sie diesen Anspruch abwehren. Man nennt dies Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Kommt es deswegen zum Rechtsstreit, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Rechtsstreit auf ihre Kosten (passive Rechtsschutzfunktion).
- Ist der Versicherungsnehmer zum Schadenersatz verpflichtet, zahlt die Haftpflichtversicherung die Leistung für berechtigte Schadenersatzansprüche bis zur vereinbarten Versicherungs- bzw. Deckungssumme.
In der privaten Haftpflicht sind unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmers, seines (Ehe-) Partners oder Lebensgefährtin/en mitversichert. Dies gilt auch für Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. Vorsicht: Bei Single Tarifen sind die Kinder nicht mitversichert. Es gibt aber auch Single Tarife für Single mit Kindern.
Wie lange sind volljährige Kinder mitversichert?
Nur solange wie sie sich in Schulausbildung oder innerhalb von 12 Monaten anschließenden, ersten Berufsausbildung (oder Beispiel Studium, Bachelor, Masterstudium) befinden. Eine zweite Ausbildung (Studium oder Lehre) ist mitversichert, wenn sie spätestens 12 Monate nach Erstausbildung beginnt.
Bei Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres während, vor oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Gleiches gilt für Bundesfreiwilligendienst und freiwilligen Wehrdienst.
Laut Gesetz sind Kinder von der Geburt bis zu Ihrem 7. Geburtstag nicht deliktfähig und können für ihr Handeln nicht zur Verantwortung gezogen werden. Vom 7. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag sind sie nur dann deliktfähig, wenn sie die erforderliche Einsicht haben, um ihre Verantwortung zu erkennen.
Im Straßenverkehr sieht das etwas anders aus: Wer hier das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für Schäden nicht verantwortlich, außer wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Eltern haften nur für ihre Kinder, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Um Interessenskonflikte mit geschädigten Nachbarn oder Bekannten zu vermeiden, sollten Schäden durch nicht deliktfähige Kinder in der Haftpflicht mitversichert werden. Im Schadensfall leistet die Haftpflicht dann, nach Wunsch des Versicherungsnehmers, ohne Rechtspflicht.