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Eine Gewässerschadenhaftpflicht benötigt jeder Öltankbesitzer. In der Regel ist der Öltank in der privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Doch diese sind meist nur bis zu einem bestimmten Fassungsvermögen versichert. Prüfen Sie das am besten, bevor Sie diese Versicherung beantragen. Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzanforderungen Dritter aus Schäden entstehen, für die Sie als Inhaber und/oder Betreiber einer versicherten Anlage verantwortlich sind.

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Gewässerschadenhaftpflicht vergleichen

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Vergleichsrechner für Gewässerschadenhaftpflicht

Begriffserklärungen, Bedingungen und Produktinformationsblätter der Versicherungsgesellschaften finden Sie direkt in unserem Vergleichsrechner.

 

Nach §22 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) gilt:
Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem Anderen entstehenden Schadens verpflichtet.
Wichtig für die Optimierung der Gewässerschadenhaftpflicht

Versichert sind zum Beispiel:

Gegenstand der Gewässerschadenhaftpflicht ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Versichert ist Ihre Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z. B. Öltank) und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden.
Vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden durch die Verschmutzung des Grundwassers durch Ihren Heizöltank erfasst.
Der Versicherungsschutz gilt auch für Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt haben. Gebotene Aufwendungen zur Minderung oder Vermeidung von Schäden.

Wo bin ich versichert? Versicherungsort

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gilt für Anlagen zur Lagerung von gewässergefährlichen Stoffen, die sich auf dem im Versicherungsschein genannten Grundstück befinden.

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§ 823 BGB Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

 

Tritt Öl durch ein Leck oder durch unsachgemäße Befüllung aus, muss der kontaminierte Boden in der Regel vollständig abtragen werden. Und ist erst das Grundwasser erreicht, kann es richtig teuer werden. Das Problem ist dabei oft, dass durch kleinere Lecks, aufgrund von Durchrostung oder dem Nachgeben von Schweißnarben in Kunststofftanks unbemerkt kleine Mengen Öl austreten.

Der Gesetzgeber macht sie, in unbegrenzter Höhe, für Schäden verantwortlich, die beispielsweise durch auslaufendes Öl verursacht werden.

Über die Zeit treten so großflächig Kontaminierungen des Bodens auf. Neben den Bodensanierungen kommen dann oft noch Gutachter- oder Rettungskosten hinzu. Mit einer Gewässerschadenhaftpflicht können sie sich für kleines Geld vor großen Risiken schützen.

So simpel funktioniert’s

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