Was kostet eine Privathaftpflicht? Jetzt vergleichen!
Mit einem Versicherungsvergleich finden Sie günstige Preise zur Privathaftpflichtversicherung, die richtigen Deckungssummen und Tarife zum Schutz Ihres Geldbeutels.
Privathaftpflicht vergleichen und günstige Tarife finden ✓ Jetzt Preise checken, überprüfen und schnell informieren ✓
Privathaftpflichtversicherung vergleichen
Vergleichsrechner für Privathaftpflicht
Hier Privathaftpflichtversicherung vergleichen und Police beantragen
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Tarifdaten Privathaftpflicht
✓ Personen- und Sachschäden
✓ Vermögensschäden
✓ Mietsachschäden an Gebäuden
✓ Selbstbeteiligung
✓ Sachschäden durch nicht deliktfähige Kinder
✓ Personenschäden durch nicht deliktfähige Kinder
Die wichtigsten Einschlüsse
✓ Forderungsausfallversicherung
✓ Forderungsausfalldeckung bei vorsätzlichem Handeln
✓ Forderungsausfalldeckung Selbstbeteiligung
✓ Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
✓ Privater Schlüsselverlust
✓ Selbstbeteiligung bei privatem Schlüsselverlust
✓ Dienstlicher Schlüsselverlust
✓ Selbstbeteiligung bei dienstlichem Schlüsselverlust
✓ Fremdhütung von Hunden (nicht gewerbsmäßig)
✓ Fremdhütung von Pferden (nicht gewerbsmäßig)
Mitversicherte Personen
✓ Alleinstehendes Elternteil im Haushalt
✓ Mitversicherung eines Au-Pair
Mitversicherte Tätigkeit
✓ Bestimmte selbstständige Nebentätigkeiten bis Jahresumsatz
✓ Tagesmutter, unentgeltliche Tätigkeit
✓ Ehrenamtliche Tätigkeiten der versicherten Personen
Fahrzeuge in der Privathaftpflicht
✓ Mallorca-Deckung
✓ Schäden durch Flugmodelle mit Motor (z.B. Drohnen)
✓ Schäden durch eigene Motorboote
✓ Schäden durch eigene Segelboote bis Segelfläche
✓ Vermögensschäden für SFR-Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht bei geliehenen Kfz
✓ Vermögensschäden für SFR-Rückstufung in der Kfz-Kasko bei geliehenen Kfz
✓ Übernahme Vollkasko-SB bei Schäden am geliehenen Kfz
✓ Betankungsschäden am Kfz
✓ Be- und Entladeschäden an fremden Kfz
✓ Schäden durch Modellfahrzeuge / Flugmodelle ohne Motor
✓ Fahrräder, Besitz und Gebrauch (nicht zulassungspflichtig)
Immobilien
✓ Besitz von unbebauten Grundstücken in Deutschland
✓ Photovoltaikanlagen (Verkehrssicherungspflicht / Netzeinspeisung)
✓ Vermietung von Eigentumswohnungen (Anzahl)
✓ Einfamilienhaus selbstgenutzt
✓ Vermietung einer Wohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus
✓ Ferienwohnung im Inland selbstgenutzt
✓ Bauherrenhaftpflicht bis Bausumme
Geltungsbereich Privathaftpflicht
✓ europaweit
✓ weltweit
Gewässerschäden
✓ Häusliche Abwässer
✓ Allmählichkeitsschäden
✓ Öltank oberirdisch
✓ Öltank unterirdisch
Sonstige Erweiterungen
✓ Best-Leistungsgarantie
✓ Papierlos (Vertragsdokumente nur per E-Mail)
✓ Besitzstandsgarantie
✓ Opferhilfe
✓ Neuwertentschädigung
✓ Ansprüche von Arbeitskollegen aus Sachschäden
✓ Ansprüche des Arbeitgebers aus Sachschäden
✓ Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen
✓ Selbstbeteiligung bei gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen
✓ Gefälligkeitsschäden
✓ Selbstbeteiligung bei Gefälligkeitsschäden
Finden Sie Ihre optimale Privathaftpflicht –>
▪ Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt
▪ Kausalität – ein Zusammenhang zwischen VN und Schadeneintritt muss gegeben sein
▪ Fahrlässiges Verhalten besteht bereits bei einfachsten Pflichtverletzungen (Pannen)
▪ Kausalität kann zweifelhaft sein und Verschuldensfähigkeit muss vorliegen
Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für jede Privatperson.
Ein Haftpflichtschaden entsteht ganz schnell, und das kleine „Aus Versehen“ kann Sie ein Vermögen kosten. Egal ob Sie bei Bekannten eine Vase umwerfen oder als Radfahrer einen Verkehrsunfall verursachen – Risiken warten letztlich überall. Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht, für alle Schäden, die man absichtlich oder versehentlich Anderen zufügt. Die Privathaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar.
Wichtige Fragen und Antworten zur Privathaftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung für Single, Studenten, Familien und Senioren ist die wichtigste Versicherung.
Der Gesetzgeber macht Sie, auch für unabsichtliche Schäden, die Sie an Dritten fahrlässig verursachen, in unbegrenzter Höhe haftbar. Die private Haftpflicht übernimmt die Zahlung entsprechender Schäden für Sie und Ihre Familie oder wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Oft sind Schäden im Rahmen von Gefälligkeiten, beispielsweise der Nachbarschaftshilfe, nicht mitversichert. Das Gleiche gilt für gemietete oder geliehene Sachen. Achten Sie daher besonders auf die Einschlüsse in den einzelnen Tarifen. Familien sollten unbedingt darauf achten, dass auch Schäden von deliktunfähigen Kindern mitversichert sind, sonst gibt es schnell Ärger mit dem Nachbarn, wenn die lieben Kleinen etwas anstellen und der Versicherer die Zahlung verweigert. Besondere Haftungsrisiken für Tiere, Kraftfahrzeuge oder Boote werden in gesonderten Haftpflichtversicherungen versichert. Außerdem hängen ihre Prämien von ihrer Lebenssituation ab. Ob Familie, Single oder Senior Sie zahlen immer genau das, was ihrem Risiko entspricht. So bleibt die Privathaftpflicht, als eine der wichtigsten Versicherungen, gleichzeitig eine der günstigsten für Single, Studenten, Familien und Senioren.
Günstige Privathaftpflichtversicherung?
Bedeutet für uns, dass Preis und Leistung in einem fairen Verhältnis stehen. Die Unterschiede zwischen den Tarifen für die private Haftpflichtversicherung sind beachtlich. Finden Sie jetzt, mit einem online Vergleich, eine günstige Privathaftpflichtversicherung und reduzieren Sie Ihre Kosten
Wie leistet eine Privathaftpflichtversicherung im Schadensfall?
- Als Erstes wird geprüft, ob der Schadenanspruch des Geschädigten zu Recht besteht. Prüfung der Haftpflichtfrage.
- Wenn die Haftpflichtversicherung für die Schadenersatzforderung keine gesetzliche Grundlage findet, wird sie diesen Anspruch abwehren. Man nennt dies Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Kommt es deswegen zum Rechtsstreit, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Rechtsstreit auf ihre Kosten (passive Rechtsschutzfunktion).
- Ist der Versicherungsnehmer zum Schadenersatz verpflichtet, zahlt die Haftpflichtversicherung die Leistung für berechtigte Schadenersatzansprüche bis zur vereinbarten Versicherungs- bzw. Deckungssumme.
Sind Kinder in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
In der privaten Haftpflicht sind unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmers, seines (Ehe-) Partners oder Lebensgefährtin/en mitversichert. Dies gilt auch für Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. Vorsicht: Bei Single Tarifen sind die Kinder nicht mitversichert. Es gibt aber auch Single Tarife für Single mit Kindern.
Wie lange sind volljährige Kinder mitversichert?
Nur solange wie sie sich in Schulausbildung oder innerhalb von 12 Monaten anschließenden, ersten Berufsausbildung (oder Beispiel Studium, Bachelor, Masterstudium) befinden. Eine zweite Ausbildung (Studium oder Lehre) ist mitversichert, wenn sie spätestens 12 Monate nach Erstausbildung beginnt.
Bei Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres während, vor oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Gleiches gilt für Bundesfreiwilligendienst und freiwilligen Wehrdienst.
Was bedeutet Deliktsfähigkeit in der Privathaftpflichtversicherung?
Laut Gesetz sind Kinder von der Geburt bis zu Ihrem 7. Geburtstag nicht deliktfähig und können für ihr Handeln nicht zur Verantwortung gezogen werden. Vom 7. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag sind sie nur dann deliktfähig, wenn sie die erforderliche Einsicht haben, um ihre Verantwortung zu erkennen.
Im Straßenverkehr sieht das etwas anders aus: Wer hier das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für Schäden nicht verantwortlich, außer wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Eltern haften nur für ihre Kinder, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Um Interessenskonflikte mit geschädigten Nachbarn oder Bekannten zu vermeiden, sollten Schäden durch nicht deliktfähige Kinder in der Haftpflicht mitversichert werden. Im Schadensfall leistet die Haftpflicht dann, nach Wunsch des Versicherungsnehmers, ohne Rechtspflicht.
Jetzt für Sicherheit sorgen – Privathaftpflicht vergleichen –>
Privathaftpflichtversicherung – Voraussetzungen für die Haftung
Grundsätzlich haften Sie bei einem Schaden, wenn Sie diesen verschuldet haben. Das Bürgerliche Gesetzbuch sowie weitere Gesetze enthalten zahlreiche Haftungsregelungen, die insbesondere im privaten Bereich relevant sind. Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen Sie auch ohne eigenes Verschulden haften. Dies gilt beispielsweise bei der sogenannten Verursachungs- oder Gefährdungshaftung, etwa beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs, als Eigentümer von Öltankanlagen oder als Halter von Tieren.
Ein Versicherungsvergleich hilft Ihnen, passende Tarife zu finden, die Sie in diesen Fällen zuverlässig absichern und gleichzeitig Kostenoptimierung ermöglichen. So profitieren Sie von transparenter Sicherheit und einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis.
Privathaftpflichtversicherung – Bis zu welcher Höhe haften Sie?
Wird festgestellt, dass der Schädiger verantwortlich ist, so muss er bis zur Höhe des Schadens einstehen. Das bedeutet bei einem Sachschaden Kosten der Wiederherstellung oder Geldersatz für die beschädigten Gegenstände sowie die Folgeschäden (z.B. Nutzungsausfall). Sind Personen verletzt, werden regelmäßig Behandlungskosten und Verdienstausfall des Geschädigten anfallen; unter Umständen auch Schmerzensgeld oder sogar eine lebenslagen Rente.
Privathaftpflichtversicherung – Wissen Sie, wie Sie für Ihre Kinder haften?
Auch Kinder, die das siebte Lebensjahr vollendet haben, können für verursachte Schäden selbst haftbar gemacht werden. Eine Haftung entfällt nur dann, wenn das Kind zum Zeitpunkt des Schadensereignisses nicht die erforderliche Einsichtsfähigkeit besaß (§ 828 BGB). In diesem Fall müssen das Kind oder seine gesetzlichen Vertreter diesen Umstand nachweisen. Kinder unter sieben Jahren tragen grundsätzlich keine Verantwortung für ihr Handeln.
Der Gesetzgeber sieht zudem vor, dass nicht nur der unmittelbare Schadenverursacher haftbar sein kann. Auch die Person, die die Aufsicht über das schädigende Kind hatte, kommt für den Schaden in Betracht. In der Regel sind dies die Eltern, doch auch andere Betreuungspersonen wie Großeltern, Pflegeeltern, das Kindermädchen, Nachbarinnen und Nachbarn oder eine Tagesmutter können verantwortlich sein.
Diese Aufsichtspersonen sind nur dann von der Haftung befreit, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht vollständig und sorgfältig nachgekommen sind oder der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Aufsicht entstanden wäre. Wie Urteile zeigen, gelingt dieser Nachweis jedoch nur in Ausnahmefällen.
Ein umfassender Versicherungsvergleich unterstützt Sie dabei, den passenden Schutz für solche Haftungssituationen zu finden und so finanzielle Risiken effektiv abzusichern.
Privathaftpflichtversicherung – Welche Aufgaben hat die Haftpflichtversicherung?
Bei kaum einer anderen privaten Versicherung ist der Schutz so umfassend wie bei der privaten Haftpflichtversicherung. Häufig wird sie auch als Familienhaftpflicht bezeichnet, da sie nicht nur die versicherte Person selbst absichert. Ebenfalls mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Ehegattinnen und Ehegatten sowie der minderjährigen Kinder, sofern diese unverheiratet sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder handelt.
In diesem Zusammenhang übernimmt der Haftpflichtversicherer drei wesentliche Aufgaben:
– Er prüft, ob eine Schadenersatzpflicht der versicherten Person besteht.
– Bei berechtigten Ansprüchen leistet er den Schadenersatz.
– Unberechtigte oder unbegründete Schadenersatzforderungen wehrt er ab.
Kommt es zu einem Rechtsstreit mit der anspruchstellenden Partei, übernimmt der Haftpflichtversicherer die Prozessführung sowie die anfallenden Kosten. Damit bietet die Haftpflichtversicherung auch einen wichtigen Rechtsschutz.
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme leistet der Haftpflichtversicherer zudem auch dann, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
Ein Versicherungsvergleich hilft Ihnen, einen Tarif zu finden, der diesen umfassenden Schutz zu attraktiven Konditionen bietet und so Ihre individuelle Absicherung optimiert.
Haftpflichtversicherung – Wer wird geschützt?
Je nach Art der Haftpflichtversicherung sind auch weitere Personen im Versicherungsschutz eingeschlossen. Beispielsweise gilt dies bei:
– der Privat-Haftpflichtversicherung für den Ehegatten, die minderjährigen Kinder sowie die volljährigen Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden;
– der Betriebs-Haftpflichtversicherung für die Betriebsangehörigen während ihrer beruflichen Tätigkeit;
– der Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung für den Hausmeister im Rahmen seiner Aufgaben.
Diese Personen werden als „Mitversicherte“ bezeichnet. Verursachen sie einen Schaden, genießen sie denselben Versicherungsschutz wie die versicherte Person selbst.
Ein klar strukturierter Versicherungsvergleich unterstützt Sie dabei, die passende Haftpflichtversicherung mit optimalem Schutz für alle relevanten Personen zu finden.
Privathaftpflichtversicherung – Wo gilt die Haftpflichtversicherung?
Die Privat-, Jagd-, Sportboot- und Hundehalterhaftpflichtversicherungen gelten automatisch für Auslandsaufenthalte auf der ganzen Welt.
Privathaftpflichtversicherung – Bis zu welcher Höhe wird geleistet?
Wenn die Verpflichtung zum Schadenersatz feststeht, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Zahlung an die geschädigte Person bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Deckungssumme. Persönlich haften Sie unbegrenzt. Innerhalb der vereinbarten Deckungssumme trägt der Versicherer die Kosten für Sie. Schäden, die diese Summe überschreiten, müssen Sie trotz bestehender Privat-Haftpflichtversicherung selbst tragen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, von Anfang an eine ausreichend hohe Deckungssumme zu wählen und diese im Laufe der Zeit anzupassen. Aktuell haben sich pauschal 20.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden pro Schadenereignis etabliert. Diese Summe steht in der Regel zweimal pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
Beachten Sie dabei: Die Prämienunterschiede zur nächsthöheren Deckungssumme sind meist gering. Dies liegt daran, dass nur wenige Schadensfälle tatsächlich solche hohen Summen erfordern. Ein kleiner Schaden, wie etwa eine zerbrochene Vase im Wert von 250 Euro beim Nachbarn, stellt kein existenzbedrohendes Risiko dar. Ein Schaden in Höhe von 50.000 Euro oder sogar 3.000.000 Euro kann dagegen erhebliche finanzielle Folgen haben.
Ein Versicherungsvergleich hilft Ihnen, eine Haftpflichtversicherung mit optimaler Deckungssumme zu finden, die Ihren individuellen Schutzbedarf effizient abdeckt.
Privathaftpflichtversicherung – Wofür tritt die Haftpflichtversicherung nicht ein?
Eine Haftpflichtversicherung, die sämtliche Schäden abdeckt, gibt es nicht. Deshalb enthalten alle Haftpflichtversicherungen bestimmte Ausschlüsse. Häufig können einzelne dieser Ausschlüsse im Rahmen sogenannter „Deckungskonzepte“ vertraglich wieder eingeschlossen werden. Es ist daher wichtig, Ihre Police genau zu prüfen, um zu verstehen, welche Leistungen Sie mit Ihrem Versicherer vereinbart haben.
Typische Ausschlüsse sind beispielsweise:
– Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden;
– Schäden durch Abwässer sowie Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen (in der Privathaftpflichtversicherung sind Mietsachschäden teilweise mitversichert);
– reine vertragliche Verpflichtungen, wie etwa die Rückzahlung eines Darlehens;
– Geldstrafen und Bußgelder;
– Schäden, die durch den Gebrauch von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstehen (hierfür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen, etwa die Kfz-Haftpflichtversicherung);
– Körperschäden an der eigenen Person (gegen Unfallfolgen schützt eine private Unfallversicherung; für Schäden an eigenen Sachen gibt es spezielle Sachversicherungen wie Wohngebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherung);
– Schäden, die bestimmte Angehörige und Verwandte erleiden, insbesondere Ehegattinnen und Ehegatten sowie minderjährige Kinder, sofern sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ein sorgfältiger Versicherungsvergleich hilft Ihnen, die für Ihre Bedürfnisse passenden Deckungskonzepte zu erkennen und einen optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Privathaftpflichtversicherung – Wann beginnt die Versicherung?
Der Schutz der Privathaftpflichtversicherung beginnt zum im Versicherungsschein festgelegten Zeitpunkt. Voraussetzung dafür ist, dass die Prämie nach Erhalt des Versicherungsscheins unverzüglich bezahlt wird. Innerhalb der Vertragslaufzeit sind Haftpflichtschäden, die zwischen Beginn und Ende des Vertrages eintreten, gemäß den vereinbarten Bedingungen versichert.
Der Vertrag wird für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen. Im privaten Bereich können Sie häufig zwischen Verträgen mit kurzer oder längerer Laufzeit wählen. Für längerfristige Verträge gewähren viele Versicherer Prämiennachlässe.
Versicherungsmakler schließen oft einjährige Verträge ab, da sie so den Vertrag jederzeit kündigen und bei einem günstigeren Anbieter neu abschließen können. Die Konditionen solcher Verträge sind häufig vergleichbar mit denen mehrjähriger Verträge. In vielen Fällen profitieren Sie sogar von besseren Bedingungen, da Versicherungsmakler sich zusammengeschlossen haben, um bei den Versicherern günstigere Tarife auszuhandeln.
Ein Versicherungsvergleich unterstützt Sie dabei, die für Sie passende Vertragslaufzeit und optimale Konditionen zu finden, um Ihren Versicherungsschutz effizient und kostengünstig zu gestalten.
Privathaftpflichtversicherung – Was ist im Schadensfall zu beachten?
Jede vertragliche Vereinbarung, einschließlich des Versicherungsvertrags, funktioniert nur reibungslos, wenn sich alle Vertragspartner an die vereinbarten Bedingungen halten. Im Falle eines Schadens sollten Sie als Versicherungsnehmer insbesondere Folgendes beachten:
– Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche an Ihren Versicherer.
– Beschreiben Sie alle Umstände, die zum Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgemäß.
– Nehmen Sie keine Zahlungen an die geschädigte Person vor; diese Aufgabe übernimmt der Versicherer, ebenso wie alle weiteren Erklärungen zum Schadenfall.
– Legen Sie umgehend Widerspruch ein, falls Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid vom Geschädigten zugestellt wird. Informieren Sie Ihren Versicherer unverzüglich über die Klage und reichen Sie alle gerichtlichen Schriftstücke schnellstmöglich bei ihm ein.
Durch die Einhaltung dieser Schritte gewährleisten Sie eine reibungslose Abwicklung Ihres Schadenfalls und sichern sich den bestmöglichen Service Ihres Versicherers.
Privathaftpflichtversicherung – Die Mitversicherung der Kinder
Der Versicherungsschutz für Kinder in der Privathaftpflicht endet grundsätzlich mit Erreichen der Volljährigkeit, also mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Befindet sich das unverheiratete Kind zu diesem Zeitpunkt jedoch noch in der Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung, bleibt es unabhängig vom Alter weiterhin über die elterliche Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Der Schutz endet erst, wenn das Kind einen Ausbildungsabschnitt abgeschlossen hat, der ihm ermöglicht, eigene Einkünfte zu erzielen. Dazu zählen beispielsweise der Abschluss einer Lehre oder eines Studiums, wie etwa das Referendarexamen bei Rechtsreferendaren oder Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern.
Leistet das Kind vor, während oder nach der Berufsausbildung den Grundwehrdienst oder Zivildienst ab, bleibt der Versicherungsschutz über die elterliche Privathaftpflicht bestehen. Gleiches gilt für Wartezeiten von bis zu einem Jahr zwischen Schulabschluss und dem Beginn eines neuen Ausbildungsabschnitts, etwa bei der Suche nach einer Lehrstelle oder dem Warten auf einen Studienplatz.
Die Mitversicherung über die elterliche Police endet jedoch immer dann, wenn die Tochter oder der Sohn heiraten.
Ein Versicherungsvergleich unterstützt Sie dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Ihre Familie zu gewährleisten und individuell anzupassen.
Privathaftpflichtversicherung – Wer ist noch über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
Der Schutz der Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich über die unmittelbaren Familienangehörigen hinaus. Ebenfalls mitversichert sind Personen, die im Haushalt tätig sind, beispielsweise durch Betreuung der Wohnung, des Hauses oder des Gartens oder durch Übernahme des Streudienstes im Winter – unabhängig davon, ob dies auf Basis eines Arbeitsvertrags oder aus reiner Gefälligkeit geschieht. Verursachen diese Personen bei ihren Tätigkeiten einem Dritten einen Schaden, sind sie im Rahmen der Versicherung mit abgesichert.
Ein Versicherungsvergleich hilft Ihnen, eine Privathaftpflichtversicherung zu finden, die diesen erweiterten Schutz zuverlässig abdeckt und so für umfassende Sicherheit sorgt.
Privathaftpflichtversicherung – Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz für den nichtehelichen Lebenspartner? Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist dieser nicht automatisch mitversichert. Viele Versicherungsgesellschaften sind jedoch bereit, den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner auf Antrag der versicherten Person in die Privathaftpflichtversicherung aufzunehmen.
Wie bei Ehegattinnen und Ehegatten sind gegenseitige Schadenersatzansprüche auch in diesem Fall ausgeschlossen. In der Regel wird diese Erweiterung des Versicherungsschutzes nur gewährt, wenn beide Partner unverheiratet sind und der mitversicherte Lebenspartner namentlich in der Police genannt wird.
Ein Versicherungsvergleich unterstützt Sie dabei, eine passende Privathaftpflichtversicherung mit individuell abgestimmtem Schutz für Ihre Lebenssituation zu finden.
Jetzt für Sicherheit sorgen – Privathaftpflicht vergleichen –>
Privathaftpflichtversicherung – Besondere Haftpflichtrisiken
Die Privathaftpflichtversicherung bildet die Basisabsicherung für die meisten Haftpflichtrisiken im Alltag. Darüber hinaus gibt es jedoch spezielle Fälle, die wir Ihnen im Folgenden gesondert erläutern möchten.
Privathaftpflichtversicherung – Bootssport
Schäden, die durch den Gebrauch bestimmter Wasserfahrzeuge entstehen, sind in der Privathaftpflichtversicherung unter bestimmten Bedingungen mitversichert. Dazu zählen Schäden, die verursacht werden durch:
– eigene oder fremde Ruder- und Paddelboote, Kanus oder ähnliche Wassersportfahrzeuge;
– fremde Segelboote oder Windsurfbretter, die geliehen oder gemietet sind.
Nicht abgedeckt sind hingegen Schäden, die durch den Gebrauch von eigenen Segelbooten oder Windsurfbrettern sowie durch eigene oder fremde motorbetriebene Boote (einschließlich Außenbord- oder Hilfsmotoren) verursacht werden.
Für diese Fälle ist der Abschluss einer speziellen Wassersport-Haftpflichtversicherung erforderlich, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Ein Versicherungsvergleich hilft Ihnen, die passende Haftpflichtversicherung für Ihre individuellen Wassersportaktivitäten zu finden.
Privathaftpflichtversicherung – Reitsport
Wer ein Pferd hält, benötigt dafür eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Reiterinnen und Reiter sind hingegen durch ihre Privathaftpflichtversicherung abgesichert, wenn sie ein Pferd nur geliehen nutzen.
Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind jedoch Haftpflichtansprüche, die der Tierhalter gegenüber Dritten wegen Verletzungen des Pferdes geltend macht, beispielsweise wenn das Pferd lahmgeritten wurde.
Ein Versicherungsvergleich unterstützt Sie dabei, den passenden Versicherungsschutz für Ihre individuellen Bedürfnisse rund um den Pferdebesitz oder das Reiten zu finden.
Privathaftpflichtversicherung – Flugmodelle
Für die meisten Flugmodelle, also flugfähige und häufig ferngesteuerte Nachbildungen von Flugzeugen, ist aufgrund der erreichbaren Geschwindigkeiten der Nachweis einer Luftfahrzeughaftpflichtversicherung erforderlich.
Flugmodelle, unbemannte Ballone sowie Drachen, die weder motorisiert noch mit Treibsätzen ausgestattet sind und deren Fluggewicht 5 Kilogramm nicht überschreitet, sind hingegen in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Ein Versicherungsvergleich hilft Ihnen, den passenden Versicherungsschutz für Ihre Flugmodelle zu finden und so für umfassende Sicherheit zu sorgen.
Privathaftpflichtversicherung – Tierhalter
Tierhalterinnen und Tierhalter haften für alle Schäden, die ihre Katze, Vögel, Hamster oder Bienen verursachen – und zwar auch ohne eigenes Verschulden. Die meisten Haustiere sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Ausnahmen bilden insbesondere Hunde und Pferde, für die spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherungen erforderlich sind. Da die Abgrenzung zwischen menschlichem und tierischem Verschulden mitunter schwierig sein kann, bieten einige Versicherungen den Schutz für das Tier nur in Kombination mit der privaten Haftpflichtversicherung der Halterin oder des Halters an.
Ein Versicherungsvergleich unterstützt Sie dabei, den passenden Versicherungsschutz für Ihre Haustiere zu finden und so umfassend abgesichert zu sein.
Privathaftpflichtversicherung – Schusswaffen
Die Privathaftpflichtversicherung deckt sämtliche Risiken ab, die aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen sowie Munition entstehen.
Eine Ausnahme bildet der Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu Jagdzwecken. In diesem Fall ist eine Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich, die auch dann notwendig ist, wenn Sie nur gelegentlich jagen.
Ein Versicherungsvergleich hilft Ihnen, den passenden Haftpflichtschutz für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden und so optimal abgesichert zu sein.
Privathaftpflichtversicherung – Auslandsschäden
Der Schutz der Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit, sofern sich die versicherte Person oder die mitversicherten Personen maximal ein Jahr im Ausland aufhalten. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt sind besondere Vereinbarungen mit dem Versicherer erforderlich.
Ein Versicherungsvergleich unterstützt Sie dabei, eine Police zu wählen, die Ihren individuellen Auslandsaufenthalten gerecht wird und Ihnen umfassenden Schutz bietet.
Privathaftpflichtversicherung – Abwässerschäden
Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung sind auch sogenannte „häusliche Abwässer“ mitversichert.
Privathaftpflichtversicherung – Mietsachschäden
Schäden an gemieteten Wohnräumen sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dazu zählen auch fest mit den Wohnräumen verbundene Gegenstände wie Einbauschränke, Badewannen und Waschbecken.
Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung entstanden sind. Ebenso sind Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten nicht versichert.
Glasschäden sind ebenfalls ausgeschlossen, können jedoch separat, beispielsweise über eine Hausratversicherung, abgesichert werden.
Ein Versicherungsvergleich hilft Ihnen, den optimalen Schutz für Ihre Wohnsituation zu finden und so finanzielle Risiken effektiv zu minimieren.
Privathaftpflichtversicherung – Tod des Versicherungsnehmers
Die Privathaftpflichtversicherung bietet als Familienversicherung Schutz nicht nur für die versicherte Person, sondern auch für den Ehegatten sowie für minderjährige und unter bestimmten Voraussetzungen volljährige unverheiratete Kinder.
Sollte der Versicherungsnehmer versterben, endet die Versicherung laut den Allgemeinen Bedingungen grundsätzlich. Da Angehörige in einer solchen Situation meist mit anderen Dingen beschäftigt sind, gilt jedoch eine besondere Regelung: Der Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen bleibt bis zur nächsten Prämienfälligkeit bestehen.
Zahlt der überlebende Ehegatte die folgende Prämie, wird er automatisch zum Vertragspartner und führt den bestehenden Vertrag fort.
Ein Versicherungsvergleich unterstützt Sie dabei, eine Privathaftpflichtversicherung zu wählen, die auch in schwierigen Lebenslagen verlässlichen Schutz bietet.
FAQ`s Häufige Fragen zur Privathaftpflicht
- Privathaftpflicht
- Privathaftpflichtversicherung für Familien – Ihr Vergleich für umfassende Sicherheit
- Adam Riese Privathaftpflicht Tarif Riesig – Umfassender Schutz und Leistung
- NV-Versicherung Privathaftpflichtversicherung
- Privathaftpflicht, Hunde- und Pferdehaftpflicht im Preis- und Leistungsvergleich
- Was kostet eine Privathaftpflicht? Wie berechnen?
- Privathaftpflicht Haftpflichtkasse Darmstadt
- Privathaftpflicht-, Hundehaftpflicht- und Pferdehaftpflichtversicherung
- Versicherungsvergleich Privathaftpflicht
- Konzept und Marketing Privathaftpflicht
- Brauche ich eine Privathaftpflicht?
- Concordia Privathaftpflichtversicherung
- VHV Privathaftpflicht
- Privathaftpflicht für Single, Familien und Senioren
- Versicherung: Hausrat, Privathaftpflicht, Rechtsschutz, Kfz-Versicherung, Autoversicherung, Unfallversicherung 24 Std. Check
- Versicherungsvergleich: Hausrat, Privathaftpflicht, Rechtsschutz, Kfz-Versicherung, Autoversicherung, Unfallversicherung 24 Std. Check
- Günstige Versicherungen 24 Std. Check Privathaftpflicht Versicherung
- Günstige Kfz, Auto, Privathaftpflicht, Unfall, Rechtsschutz, Hausrat usw. Versicherungen 24 Std. Check
- Versicherung 24 Std. Check: Günstige Hausrat, Privathaftpflicht, Unfall, Rechtsschutz, Kfz-, Auto-Versicherungen
- Brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung?



