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Herzlich willkommen in unserem Lexikon zur Kfz-Versicherung. In diesem Nachschlagewerk erhalten Sie verständliche Erläuterungen und Definitionen zu wichtigen Begriffen rund um das Thema Kfz-Versicherung. Unser Anliegen ist es, Sie umfassend über die zentralen Fachausdrücke zu informieren und damit mögliche Unklarheiten zu beseitigen. Möchten Sie detailliertere Informationen zu einem speziellen Begriff erhalten, so klicken Sie einfach auf den jeweiligen Link innerhalb des Kfz-Versicherungs-Lexikons.

A – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

A - Abmeldung Kfz.-Versicherung

A – Abmeldung

Begriff: Abmeldung

Kurzdefinition: Die offizielle Stilllegung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle.

Ausführliche Erklärung: Die Abmeldung eines Fahrzeugs, auch „Außerbetriebsetzung“ genannt, erfolgt bei der Zulassungsstelle. Dabei wird das Fahrzeugkennzeichen entwertet und die elektronische Versicherung beendet. Dies ist notwendig bei Verkauf, Verschrottung oder vorübergehender Stilllegung. Bei Online-Abmeldung über i-Kfz muss das Fahrzeug nach 2015 zugelassen worden sein und über spezielle Sicherheitscodes verfügen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Nur bei ordnungsgemäßer Abmeldung endet die Versicherungspflicht – wichtig für Beitragsberechnung und Haftung.

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A - Annahmerichtlinien Kfz.-Versicherung

A – Annahmerichtlinien

Begriff: Annahmerichtlinien

Kurzdefinition: Interne Kriterien, nach denen Versicherer entscheiden, ob ein Antrag angenommen oder abgelehnt wird.

Ausführliche Erklärung: Annahmerichtlinien regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Versicherungspolice abgeschlossen werden kann. Dazu zählen u. a. das Alter des Fahrzeugs, Vorschäden, Fahreralter, Nutzungsart und Vorversicherungen. Je nach Risikoeinschätzung kann ein Antrag abgelehnt, mit Zuschlägen versehen oder nur mit Einschränkungen (z. B. Werkstattbindung) genehmigt werden.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Die Kenntnis dieser Kriterien hilft, unnötige Ablehnungen zu vermeiden und realistische Beiträge zu erwarten.

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A - Anrechnung Schadenfreiheitsklasse Kfz.-Versicherung

A – Anrechnung Schadenfreiheitsklasse

Begriff: Anrechnung Schadenfreiheitsklasse

Kurzdefinition: Die Übernahme der bisherigen SF-Klasse beim Versicherungswechsel oder Fahrzeugwechsel.

Ausführliche Erklärung: Beim Wechsel des Versicherers oder bei einem Fahrzeugwechsel bleibt die bisher erreichte Schadenfreiheitsklasse in der Regel erhalten. Die Anrechnung erfolgt anhand der Vorversicherungsbescheinigung. Besonders bei der Zweitwagenregelung, Fahrzeugwechsel innerhalb der Familie oder bei Fahranfängern mit „Sondereinstufung“ ist die Anrechnung ein wichtiger Bestandteil der Beitragsberechnung.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine korrekte Übernahme der SF-Klasse kann zu erheblichen Beitragseinsparungen führen – besonders bei langjähriger Fahrpraxis ohne Schäden.

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A - Auslandsschadenschutz Kfz.-Versicherung

A – Auslandsschadenschutz

Begriff: Auslandsschadenschutz

Kurzdefinition: Eine Zusatzleistung, die bei unverschuldeten Unfällen im Ausland für Schadenersatz auf deutschem Niveau sorgt.

Ausführliche Erklärung: In vielen Ländern gelten niedrigere Haftpflichtdeckungssummen als in Deutschland. Wird das eigene Fahrzeug im Ausland unverschuldet beschädigt, können hohe Eigenkosten entstehen, wenn der Verursacher unterversichert ist. Mit dem Auslandsschadenschutz übernimmt der eigene Versicherer den Schaden nach deutschem Standard – als wäre der Unfall im Inland passiert. Der Zusatz ist meist optional buchbar.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer regelmäßig ins Ausland fährt, schützt sich mit dieser Leistung vor finanziellen Einbußen und langwierigen Rechtsstreitigkeiten.

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B – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

B - Basis-Tarif Kfz.-Versicherung

B – Basis-Tarif

Begriff: Basis-Tarif

Kurzdefinition: Ein günstiger Versicherungstarif mit reduziertem Leistungsumfang und häufig Selbstbeteiligung.

Ausführliche Erklärung: Der Basis-Tarif ist die günstigste Tarifstufe in der Kfz-Versicherung und enthält meist nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht sowie eine einfache Teilkasko mit Selbstbehalt. Zusätzliche Leistungen wie Werkstattbindung oder eingeschränkter Kundenservice sind möglich. Ideal für preissensitive Kunden oder ältere Fahrzeuge mit geringerem Wert.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Gut geeignet für sparsame Fahrer mit geringem Absicherungsbedarf – bietet aber nur begrenzten Schutz.

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B - Beitrag Kfz.-Versicherung

B – Beitrag

Begriff: Beitrag

Kurzdefinition: Der regelmäßig zu zahlende Betrag für den Versicherungsschutz.

Ausführliche Erklärung: Der Versicherungsbeitrag ist die Prämie, die der Versicherungsnehmer regelmäßig zahlt – monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Seine Höhe richtet sich nach vielen Faktoren wie Schadenfreiheitsklasse, Fahrzeugtyp, Fahrerkreis, Regionalklasse und gewähltem Versicherungstarif (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko). Je risikoreicher die Einschätzung, desto höher der Beitrag.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Der Beitrag beeinflusst direkt die laufenden Kosten – ein Vergleich lohnt sich zur Beitragsoptimierung.

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B - Beitragsrückerstattung Kfz.-Versicherung

B – Beitragsrückerstattung

Begriff: Beitragsrückerstattung

Kurzdefinition: Rückzahlung eines Teils der Versicherungsprämie bei schadensfreiem Verlauf, meist bei Sondertarifen oder Aktionen.

Ausführliche Erklärung: Bei bestimmten Tarifen kann eine Beitragsrückerstattung gewährt werden, wenn im Versicherungsjahr kein Schaden gemeldet wurde. Dies gilt häufig für Sonderaktionen oder innovative digitale Versicherer. Die Rückzahlung erfolgt meist automatisch am Jahresende oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Sie ist eine Art Belohnung für umsichtiges Verhalten und schadensfreies Fahren.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Spart bares Geld und motiviert zur vorsichtigen Fahrweise – besonders attraktiv für Vielfahrer mit niedriger Schadenquote.

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B - Betriebsschaden Kfz.-Versicherung

B – Betriebsschaden

Begriff: Betriebsschaden

Kurzdefinition: Schäden, die während des normalen Fahrzeugbetriebs entstehen und nicht durch äußere Einwirkung verursacht wurden.

Ausführliche Erklärung: Betriebsschäden sind Schäden, die bei der regulären Nutzung eines Fahrzeugs auftreten – etwa durch Abnutzung, Materialermüdung oder falsche Bedienung. Klassische Beispiele sind Motorschäden durch Überhitzung oder Getriebeschäden bei falschem Schaltverhalten. Diese Schäden gelten nicht als Unfallfolge und sind in der Regel nicht durch Kasko-Versicherungen abgedeckt. Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen kann es jedoch Sonderregelungen geben, z. B. über Garantieversicherungen oder Servicepakete.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtig zu wissen, welche Schäden nicht durch die Kaskoversicherung ersetzt werden – schützt vor unerwarteten Kosten und Fehlannahmen.

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B - Bonitätsprüfung Kfz.-Versicherung

B – Bonitätsprüfung

Begriff: Bonitätsprüfung

Kurzdefinition: Finanzielle Risikoeinschätzung eines Versicherungsnehmers vor Vertragsabschluss.

Ausführliche Erklärung: Bevor ein Kfz-Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, prüfen Versicherer in der Regel die Bonität des Antragstellers. Dazu werden Daten von Auskunfteien wie der SCHUFA herangezogen. Eine negative Bonität kann zu höheren Beiträgen, Vorkasse oder gar Ablehnung führen. Die Prüfung erfolgt automatisch im Hintergrund und dient der Absicherung des Versicherers gegen Zahlungsausfälle.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine gute Bonität erleichtert Vertragsabschlüsse und sorgt für bessere Konditionen – wichtig besonders bei Online-Abschlüssen.

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B - Bremsschaden Kfz.-Versicherung

B – Bremsschaden

Begriff: Bremsschaden

Kurzdefinition: Ein technischer Defekt oder Verschleißschaden an der Bremsanlage oder an den Reifen eines Fahrzeugs.

Ausführliche Erklärung: Ein Bremsschaden kann durch Materialermüdung, falsche Handhabung, plötzliches Bremsen oder mangelnde Wartung entstehen. Typische Schäden betreffen Bremsscheiben, Bremsbeläge, Reifen oder die Hydraulik. Versicherungen bewerten Bremsschäden meist als Betriebsschäden, sofern sie nicht durch einen Unfall oder äußere Einwirkung (z. B. Aufprall) verursacht wurden. Somit sind sie in Kasko-Versicherungen in der Regel nicht mitversichert. Bei Werkstattbindung oder Vollwartungsverträgen können Ausnahmen gelten.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Bremsschäden zählen zu den häufigsten technischen Problemen – daher ist regelmäßige Wartung wichtig, auch wenn sie meist nicht versichert sind.

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B - Bruchschaden Kfz.-Versicherung

B – Bruchschaden

Begriff: Bruchschaden

Kurzdefinition: Ein Schaden, bei dem ein Fahrzeugteil durch äußere Einwirkung oder Materialermüdung bricht oder reißt.

Ausführliche Erklärung: Bruchschäden treten beispielsweise auf, wenn eine Achse bei starker Belastung bricht oder ein Fahrzeugteil durch Korrosion oder Altersschwäche reißt. Sie werden versicherungstechnisch häufig als Betriebsschaden eingestuft und sind daher in der Kaskoversicherung meist ausgeschlossen – es sei denn, sie sind Folge eines versicherten Ereignisses, z. B. bei einem Unfall oder Wildschaden. Die Abgrenzung zu Unfall- oder Materialfehlern ist oft schwierig und erfordert ein Gutachten.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Nicht jeder Bruch ist ein Versicherungsfall – das Wissen darum verhindert enttäuschte Erwartungen im Schadensfall.

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C – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

C - Carsharing Kfz.-Versicherung

C – Carsharing

Begriff: Carsharing

Kurzdefinition: Die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen durch mehrere Personen oder Haushalte.

Ausführliche Erklärung: Beim Carsharing teilen sich mehrere Nutzer ein Fahrzeug, das meist über ein Buchungssystem gebucht wird. Die Versicherung ist im Regelfall im Mietpreis enthalten. Wichtig ist, dass die Haftungsbedingungen und Selbstbeteiligungen geprüft werden – diese unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer Carsharing nutzt, sollte auf ausreichenden Versicherungsschutz achten – besonders bei Schäden oder Unfällen.

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C - Carport Kfz.-Versicherung

C – Carport

Begriff: Carport

Kurzdefinition: Überdachter Stellplatz für Fahrzeuge, der bei der Versicherung als Abstellort angegeben werden kann.

Ausführliche Erklärung: Ein Carport ist ein offener Unterstand, der Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen schützt. In der Kfz-Versicherung spielt der Abstellort des Fahrzeugs eine Rolle für die Beitragsberechnung. Carports bieten einen gewissen Schutz vor Umweltschäden und Diebstahl, gelten jedoch als weniger sicher als abgeschlossene Garagen. Viele Versicherer fragen gezielt nach dem nächtlichen Abstellort, da dies das Risiko beeinflusst.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer sein Auto in einem Carport abstellt, kann bei der Beitragsberechnung von einem besseren Risiko-Profil profitieren – besonders im Vergleich zu frei zugänglichen Straßenplätzen.

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C - Check der Versicherungsunterlagen Kfz.-Versicherung

C – Check der Versicherungsunterlagen

Begriff: Check der Versicherungsunterlagen

Kurzdefinition: Regelmäßige Überprüfung der aktuellen Versicherungspolice auf Aktualität, Leistungen und Kosten.

Ausführliche Erklärung: Ein jährlicher Check der Versicherungsunterlagen stellt sicher, dass der aktuelle Versicherungsschutz zum Bedarf passt. Änderungen wie Halterwechsel, neue Fahrer, geänderte Fahrleistung oder Fahrzeugumbauten können Einfluss auf Prämie und Leistungen haben. Auch durch neue Tarife oder Rabatte kann sich ein Vergleich lohnen. Der Check umfasst Police, Beitragsrechnung, Schadenfreiheitsklasse und Vertragslaufzeit.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer regelmäßig seine Unterlagen prüft, vermeidet Überzahlung und ist im Schadenfall optimal abgesichert.

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D – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

D - Deckungssumme Kfz.-Versicherung

D – Deckungssumme

Begriff: Deckungssumme

Kurzdefinition: Die maximale Summe, bis zu der der Versicherer im Schadensfall zahlt.

Ausführliche Erklärung: Die Deckungssumme legt fest, wie viel der Versicherer bei einem Schaden maximal übernimmt. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich eine Mindestdeckung vorgeschrieben – meist bieten Versicherer jedoch deutlich höhere Summen (z. B. 100 Mio. € bei Personenschäden). Eine zu niedrige Deckung kann zu Eigenhaftung führen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine hohe Deckung schützt vor finanziellen Folgen bei Großschäden – sinnvoll bei Personenschäden oder teuren Sachschäden.

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D - Deckungskarte Kfz.-Versicherung

D – Deckungskarte

Begriff: Deckungskarte

Kurzdefinition: Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die bei der Zulassung eines Fahrzeugs benötigt wird.

Ausführliche Erklärung: Die Deckungskarte, heute meist in Form der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), ist der Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie wird benötigt, um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden oder umzumelden. Die eVB wird von der Versicherung vergeben und enthält Informationen zum Fahrzeughalter und zur Versicherungsdeckung. Ohne diese Bestätigung ist eine Zulassung in Deutschland nicht möglich.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Ohne gültige eVB-Nummer kann kein Fahrzeug zugelassen werden – sie ist der Startpunkt für jede Autoversicherung.

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D - Diebstahlschutz Kfz.-Versicherung

D – Diebstahlschutz

Begriff: Diebstahlschutz

Kurzdefinition: Schutz vor Verlust des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen durch Diebstahl.

Ausführliche Erklärung: Der Diebstahlschutz ist Teil der Teilkaskoversicherung. Er greift bei Fahrzeugdiebstahl, Einbruchdiebstahl (z. B. Radio oder Navi) sowie bei gestohlenen Fahrzeugteilen wie Felgen oder Spiegeln. Wichtig ist die sofortige Anzeige bei der Polizei und umgehende Meldung an die Versicherung. Auch mechanische oder elektronische Diebstahlsicherungen können das Risiko und damit die Prämie senken.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Unverzichtbar, besonders in Regionen mit hoher Diebstahlquote – schützt vor hohen Kosten bei Totalverlust.

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D- Direktversicherung Kfz.-Versicherung

D – Direktversicherung

Begriff: Direktversicherung

Kurzdefinition: Kfz-Versicherung, die ohne Makler oder Vertreter direkt vom Versicherer online oder telefonisch abgeschlossen wird.

Ausführliche Erklärung: Direktversicherer bieten Policen meist über das Internet oder Callcenter an. Da der Vertrieb ohne Außendienst erfolgt, sind die Beiträge oft günstiger. Beratung erfolgt schriftlich oder telefonisch, nicht vor Ort. Der Kunde ist stärker in der Verantwortung, sich eigenständig zu informieren. Vergleichsportale spielen eine wichtige Rolle bei der Auswahl.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Ideal für preisbewusste Kunden mit Grundkenntnissen – spart Kosten, erfordert aber Eigeninitiative.

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E – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

E - eVB-Nummer Kfz.-Versicherung

E – Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Begriff: Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Kurzdefinition: Siebenstelliger Code, der den Abschluss einer Kfz-Versicherung für die Zulassung bestätigt.

Ausführliche Erklärung: Die eVB-Nummer ist ein digitaler Nachweis, dass ein Fahrzeug versichert ist. Sie ist notwendig für die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle. Der Code wird vom Versicherer bereitgestellt und kann telefonisch, online oder per App angefordert werden. Er gilt für eine bestimmte Zeit und nur für das jeweilige Fahrzeug.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Ohne eVB keine Zulassung – sie ist Voraussetzung für den Start der Versicherung und die Fahrzeugnutzung.

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E - Erstbesitzer Kfz.-Versicherung

E – Erstbesitzer

Begriff: Erstbesitzer

Kurzdefinition: Die Person, auf die ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wurde.

Ausführliche Erklärung: Der Erstbesitzer eines Fahrzeugs ist die Person oder Firma, die es bei der erstmaligen Zulassung angemeldet hat. In Versicherungsverträgen kann der Status als Erstbesitzer eine Rolle spielen, z. B. bei der Risikobewertung oder bei Fragen der Vorversicherung. Für den Fahrzeugwert beim Verkauf spielt dieser Status ebenfalls eine Rolle. Manche Versicherer geben Rabatte bei langjährigem Erstbesitz.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Kann bei Antragstellung Vorteile bringen – insbesondere, wenn man glaubhaft machen kann, dass das Fahrzeug stets aus erster Hand stammt.

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E - Ersatzfahrzeug Kfz.-Versicherung

E – Ersatzfahrzeug

Begriff: Ersatzfahrzeug

Kurzdefinition: Ein Fahrzeug, das vorübergehend genutzt wird, wenn das eigene nicht fahrbereit ist.

Ausführliche Erklärung: Im Schadenfall, bei Reparatur oder nach einem Unfall kann ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden. Dieser Anspruch kann je nach Tarif in der Kfz-Versicherung enthalten sein – entweder über die Kaskoversicherung oder bei Haftpflichtfällen, wenn der Unfallgegner schuld ist. Einige Tarife beinhalten „Mobilitätsgarantie“ oder einen Anspruch auf Mietwagen für die Dauer der Reparatur.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Sichert Mobilität auch im Schadenfall – wichtig für Pendler oder beruflich auf das Auto angewiesene Personen.

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F- Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

F - Fahrerkreis Kfz.-Versicherung

F – Fahrerkreis

Begriff: Fahrerkreis

Kurzdefinition: Der Personenkreis, der berechtigt ist, das versicherte Fahrzeug zu fahren.

Ausführliche Erklärung: Der Fahrerkreis beschreibt alle Personen, die das Fahrzeug laut Vertrag nutzen dürfen. Je kleiner der Kreis (z. B. nur der Halter), desto günstiger die Prämie. Wird das Fahrzeug von nicht eingetragenen Personen gefahren und es kommt zum Schaden, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder Regress fordern.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Der Fahrerkreis beeinflusst die Beitragshöhe – eine korrekte Angabe ist essenziell für vollen Versicherungsschutz.

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F- Fahrleistung Kfz.-Versicherung

F – Fahrleistung

Begriff: Fahrleistung

Kurzdefinition: Die jährlich gefahrenen Kilometer eines Fahrzeugs, die zur Beitragsberechnung dienen.

Ausführliche Erklärung: Die Fahrleistung ist ein wichtiger Tarifmerkmal in der Kfz-Versicherung. Versicherer kalkulieren Beiträge unter anderem auf Basis der erwarteten Kilometeranzahl pro Jahr. Wer weniger fährt, verursacht statistisch weniger Unfälle und zahlt häufig niedrigere Beiträge. Wird die tatsächliche Fahrleistung deutlich überschritten, kann das zu Nachzahlungen oder Problemen im Schadenfall führen. Viele Versicherer fragen bei Vertragsabschluss und jährlich erneut nach der gefahrenen Strecke.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine realistische Angabe spart Geld und verhindert Konflikte im Schadenfall – besonders bei Fahrten über dem angegebenen Limit.

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F - Fahrzeugbrief Kfz.-Versicherung

F – Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Begriff: Fahrzeugbrief

Kurzdefinition: Das offizielle Dokument, das den Eigentümer eines Fahrzeugs ausweist.

Ausführliche Erklärung: Der Fahrzeugbrief – offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II – enthält technische Fahrzeugdaten und Angaben zum Eigentümer. Er ist notwendig bei Verkauf, Ummeldung oder Finanzierung eines Fahrzeugs. Im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die im Auto mitgeführt wird, bleibt der Fahrzeugbrief meist sicher zuhause. Bei finanzierten Fahrzeugen liegt er oft bei der Bank.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Er ist wichtig für den rechtlichen Besitznachweis und für alle versicherungsrelevanten Änderungen am Fahrzeug.

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F - Fahrzeuggruppen Fahrzeuggruppen

F – Fahrzeuggruppen

Begriff: Fahrzeuggruppen

Kurzdefinition: Klassifizierung von Fahrzeugen in Gruppen, die für die Tarifberechnung in der Kfz-Versicherung maßgeblich ist.

Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung werden Fahrzeuge zur besseren Risikobewertung in drei Hauptgruppen eingeteilt. Diese Einteilung richtet sich nach Fahrzeugtyp, Gewicht, Nutzung und Einsatzzweck und hat direkten Einfluss auf die Versicherungsprämie:

  • Gruppe 1: Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes, Quads, Camping-Fahrzeuge, Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse im Werk- oder Privatverkehr, landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper, Stapler, Krankenwagen und Leichenwagen.
  • Gruppe 2: Taxen, Mietwagen, Lkw über 3,5 t im Werkverkehr und Zugmaschinen im Werkverkehr.
  • Gruppe 3: Lkw im gewerblichen Güter- und Umzugsverkehr, Zugmaschinen im gewerblichen Güter- und Umzugsverkehr, Kraftomnibusse und Abschleppwagen.

Diese Kategorisierung dient der Versicherung zur Risikoabschätzung. Je nach Gruppe unterscheiden sich die Tarife, Deckungsbedingungen und teilweise auch die erforderlichen Nachweise (z. B. Gewerbenachweis bei Gruppe 3).

Relevanz für Versicherungsnehmer: Die Fahrzeuggruppe bestimmt mit ob eine SF – Klasse von der Vorversicherung übernommen werden kann, wie hoch der Beitrag ausfällt und welche Versicherungsbedingungen gelten – wichtig bei gewerblich oder speziell genutzten Fahrzeugen.

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F - Freie Werkstattwahl Fahrzeuggruppen

F – Freie Werkstattwahl

Begriff: Freie Werkstattwahl

Kurzdefinition: Die Möglichkeit, im Schadenfall selbst zu entscheiden, welche Werkstatt das Auto repariert.

Ausführliche Erklärung: Viele Kaskotarife beinhalten eine sogenannte Werkstattbindung – das bedeutet, dass der Versicherer vorschreibt, welche Partnerwerkstatt im Schadenfall genutzt wird. Wer sich für freie Werkstattwahl entscheidet, kann jede beliebige Werkstatt nutzen, zahlt dafür aber meist eine etwas höhere Prämie. In der Haftpflichtversicherung ist die freie Werkstattwahl grundsätzlich gegeben.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer Wert auf eine vertraute Werkstatt oder besondere Servicequalität legt, profitiert von der freien Wahl – sollte aber auf die Tarifbedingungen achten.

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G – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

G - GAP-Versicherung Kfz.-Versicherung

G – GAP-Versicherung

Begriff: GAP-Versicherung

Kurzdefinition: Zusatzschutz für Leasing- oder finanzierte Fahrzeuge bei Totalschaden oder Diebstahl.

Ausführliche Erklärung: Die GAP-Versicherung (engl. „gap“ = Lücke) deckt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem noch offenen Finanzierungs- oder Leasingbetrag. Ohne GAP-Versicherung müsste der Versicherungsnehmer diese Lücke bei Totalschaden oder Diebstahl selbst tragen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Schützt vor hohen Nachzahlungen bei Leasing oder Kredit – besonders bei Neufahrzeugen sinnvoll.

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G - Garage Kfz.-Versicherung

G – Garage

Begriff: Garage

Kurzdefinition: Ein geschützter Stellplatz für das Fahrzeug, der auch die Versicherungsprämie beeinflussen kann.

Ausführliche Erklärung: Die Nutzung einer Garage – egal ob Einzel-, Doppel- oder Tiefgarage – wird von vielen Versicherern positiv bewertet. Fahrzeuge in Garagen sind besser geschützt vor Diebstahl, Vandalismus, Witterungseinflüssen und Wildschäden. Deshalb gewähren viele Anbieter einen Beitragsrabatt. Wichtig ist, dass der Stellplatz dauerhaft genutzt wird und bei der Antragstellung korrekt angegeben wird.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer sein Fahrzeug regelmäßig in einer Garage abstellt, kann von günstigeren Beiträgen und höherem Schutz profitieren.

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G - Grobe Fahrlässigkeit Kfz.-Versicherung

G – Grobe Fahrlässigkeit

Begriff: Grobe Fahrlässigkeit

Kurzdefinition: Wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt.

Ausführliche Erklärung: Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Autofahrer eine Handlung begeht, bei der klar erkennbar ist, dass sie gefährlich oder verboten ist – z. B. bei Rot über die Ampel fahren, Handy am Steuer nutzen oder bei Glatteis mit Sommerreifen fahren. Viele Kaskoversicherungen schließen Leistungen bei grober Fahrlässigkeit aus – es sei denn, der Vertrag enthält eine sogenannte „Grobe-Fahrlässigkeit-Deckung“.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine Versicherung mit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit schützt auch bei folgenschweren Fehlern – wichtig für den Alltag.

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H- Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

H - Haftpflichtversicherung Kfz.-Versicherung

H – Haftpflichtversicherung

Begriff: Haftpflichtversicherung

Kurzdefinition: Gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Versicherung, die Schäden an Dritten abdeckt.

Ausführliche Erklärung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Sie kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug anderen zufügt – also an Personen, Fahrzeugen oder Sachen. Eigene Schäden sind nicht versichert. Ohne gültige Haftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie ist die Teilnahme am Straßenverkehr nicht erlaubt.

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H - Halter Kfz.-Versicherung

H – Halter

Begriff: Halter

Kurzdefinition: Die Person, die ein Fahrzeug auf eigene Rechnung betreibt und für dessen Betrieb verantwortlich ist.

Ausführliche Erklärung: Der Halter eines Fahrzeugs ist nicht zwingend identisch mit dem Eigentümer oder Fahrer. Er ist die Person, die für Zulassung, Versicherung und regelmäßige Nutzung verantwortlich ist. In der Regel ist der Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen. In rechtlicher Hinsicht trägt der Halter eine besondere Verantwortung, z. B. für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs und bei Bußgeldverfahren.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Als Halter bist du verantwortlich für die Versicherung – und haftest unter Umständen mit, auch wenn du nicht selbst gefahren bist.

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H - Halterhaftung Kfz.-Versicherung

H – Halterhaftung

Begriff: Halterhaftung

Kurzdefinition: Der Fahrzeughalter haftet auch dann, wenn er den Schaden nicht selbst verursacht hat.

Ausführliche Erklärung: Die Halterhaftung basiert auf der sogenannten Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Allein der Betrieb eines Fahrzeugs birgt ein Risiko – deshalb kann der Halter auch dann haften, wenn er selbst nicht gefahren ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen den Schaden. Die Halterhaftung ist gesetzlich geregelt in § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz).

Relevanz für Versicherungsnehmer: Auch wenn du dein Auto verleihst, trägst du als Halter die Verantwortung – und brauchst daher ausreichenden Versicherungsschutz.

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H - Haftungsquote Kfz.-Versicherung

H – Haftungsquote

Begriff: Haftungsquote

Kurzdefinition: Der prozentuale Anteil der Schuld, den ein Unfallbeteiligter an einem Schaden trägt.

Ausführliche Erklärung: Die Haftungsquote wird oft bei Verkehrsunfällen mit mehreren Beteiligten ermittelt, wenn keine eindeutige Schuld vorliegt. Anhand von Gutachten, Zeugenaussagen oder Polizeiberichten wird der Schaden anteilig aufgeteilt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den jeweiligen Anteil, abhängig von der festgestellten Quote. Übliche Quoten sind z. B. 100:0, 70:30 oder 50:50.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Die Haftungsquote beeinflusst, wer wie viel vom Schaden selbst tragen muss – und ob eine Rückstufung in der Versicherung erfolgt.

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H - Haftungsverzicht Kfz.-Versicherung

H – Haftungsverzicht

Begriff: Haftungsverzicht

Kurzdefinition: Der freiwillige oder vertraglich vereinbarte Ausschluss von Schadenersatzansprüchen bei bestimmten Schäden.

Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung ist der Haftungsverzicht oft Bestandteil von Zusatzbausteinen, wie z. B. dem Rabattschutz oder dem Kasko-Schutzbrief. Aber auch privat, etwa beim Verleih eines Fahrzeugs, kann schriftlich auf Haftung verzichtet werden. Dennoch bleibt die gesetzliche Mindesthaftung (z. B. für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz) bestehen. Haftungsverzicht sollte stets genau formuliert und dokumentiert werden.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Verhindert böse Überraschungen bei Unfällen – wichtig bei Fahrzeugnutzung durch Dritte oder bei Zusatzleistungen der Versicherung.

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H - Höherstufung Kfz.-Versicherung

H – Höherstufung

Begriff: Höherstufung

Kurzdefinition: Eine Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse nach einem verschuldeten Unfall.

Ausführliche Erklärung: Nach einem selbst verschuldeten Unfall kann der Versicherer den Kunden in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse einstufen – das bedeutet eine höhere Prämie. Die Höhe der Rückstufung richtet sich nach dem Schadenfreiheitsrabatt-System des jeweiligen Versicherers. Kfz-Versicherungen bieten manchmal Rückstufungstabellen zur Orientierung. Durch einen Schadenrückkauf oder einen Rabattschutz kann eine Höherstufung unter Umständen vermieden werden.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer einen Schaden meldet, muss mit steigenden Beiträgen rechnen – das kann langfristig teuer werden.

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H - Hochstufungsschutz Kfz.-Versicherung

H – Hochstufungsschutz

Begriff: Hochstufungsschutz

Kurzdefinition: Eine Zusatzleistung, die verhindert, dass man nach einem Schadenfall in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird.

Ausführliche Erklärung: Der Hochstufungsschutz – auch bekannt als Rabattschutz – sorgt dafür, dass ein gemeldeter Schaden nicht automatisch zu einer Beitragserhöhung führt. In der Regel ist dieser Schutz nur für Fahrer mit einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse verfügbar (z. B. ab SF 4 oder höher). Es können meist ein oder zwei Schäden pro Jahr „verziehen“ werden. Der Schutz gilt allerdings oft nur beim aktuellen Versicherer – bei einem Wechsel wird der tatsächliche Schadenverlauf berücksichtigt.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Sinnvoller Zusatzbaustein für erfahrene Fahrer, die ihre günstige Einstufung behalten möchten – auch nach einem Fehler.

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H - Hauptuntersuchung Kfz.-Versicherung

H – Hauptuntersuchung (HU)

Begriff: Hauptuntersuchung

Kurzdefinition: Gesetzlich vorgeschriebene technische Überprüfung eines Fahrzeugs in regelmäßigen Abständen.

Ausführliche Erklärung: Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund „TÜV“, prüft sicherheitsrelevante Bauteile eines Fahrzeugs. Sie ist alle zwei Jahre fällig, bei Neuwagen erstmals nach drei Jahren. Ohne gültige HU-Plakette darf das Fahrzeug nicht gefahren werden. Versicherungen können im Schadenfall Leistungen kürzen, wenn der technische Zustand mangelhaft war und kein gültiger HU-Nachweis vorlag.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine gültige HU ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz und die Teilnahme am Straßenverkehr.

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I – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

I - Insassenunfallversicherung Kfz.-Versicherung

I – Insassenunfallversicherung

Begriff: Insassenunfallversicherung

Kurzdefinition: Zusätzlicher Versicherungsschutz für Fahrer und Mitfahrer bei Unfällen.

Ausführliche Erklärung: Die Insassenunfallversicherung bietet finanzielle Absicherung bei Unfällen für Fahrer und Mitfahrer, z. B. bei dauerhaften Gesundheitsschäden oder Todesfällen. Sie leistet unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Viele dieser Risiken sind jedoch bereits durch andere Versicherungen (Haftpflicht, Unfallversicherung) abgedeckt.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Kann sinnvoll sein, wenn kein anderer Unfallschutz besteht – besonders bei häufig wechselnden Mitfahrern.

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I - i-Kfz Kfz.-Versicherung

I – i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung)

Begriff: i-Kfz

Kurzdefinition: Ein digitales System zur Online-Zulassung, Abmeldung und Ummeldung von Fahrzeugen in Deutschland.

Ausführliche Erklärung: i-Kfz ermöglicht Privatpersonen und Unternehmen, viele Zulassungsvorgänge bequem online zu erledigen – etwa Neuzulassung, Abmeldung oder Adressänderung. Voraussetzung ist ein neuer Personalausweis mit eID-Funktion sowie Fahrzeuge, deren Kennzeichen und Fahrzeugpapiere die nötigen Sicherheitscodes enthalten. Ziel des Verfahrens ist es, Behördengänge zu vermeiden und Verwaltungsprozesse zu beschleunigen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Spart Zeit und Aufwand – ideal für alle, die ihre Zulassungsvorgänge digital erledigen möchten.

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I - Importfahrzeug Kfz.-Versicherung

I – Importfahrzeug

Begriff: Importfahrzeug

Kurzdefinition: Ein Fahrzeug, das ursprünglich im Ausland zugelassen war und nach Deutschland eingeführt wurde.

Ausführliche Erklärung: Importfahrzeuge unterliegen besonderen Regelungen bei Zulassung, Steuern und Versicherung. Für die Kfz-Versicherung sind technische Daten, Ausstattung und Herkunftsländer entscheidend. Versicherer stufen solche Fahrzeuge manchmal höher ein, weil Reparaturkosten schwerer kalkulierbar sind oder Ersatzteile schwerer verfügbar sind. Bei sogenannten Reimporten aus der EU gelten in der Regel günstigere Bedingungen als bei Importen aus Drittländern.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer ein Importfahrzeug versichern will, sollte mögliche Prämienaufschläge und Meldevorgaben kennen.

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I - Internationale Versicherungskarte Kfz.-Versicherung

I – Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Begriff: Internationale Versicherungskarte

Kurzdefinition: Ein international anerkanntes Dokument, das den Haftpflichtversicherungsschutz im Ausland nachweist.

Ausführliche Erklärung: Die Internationale Versicherungskarte – früher „Grüne Karte“ genannt – dient als Nachweis für den Kfz-Haftpflichtschutz im Ausland. In vielen europäischen Ländern ist sie nicht mehr zwingend erforderlich, wird jedoch in einigen Staaten außerhalb der EU verlangt. Sie enthält die wichtigsten Fahrzeug- und Versicherungsdaten und erleichtert die Schadensabwicklung bei Unfällen im Ausland.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtig bei Auslandsreisen mit dem Auto – bei Einreise in manche Länder ohne Karte kann die Weiterfahrt verweigert werden.

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J – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

J - Jahresfahrleistung Kfz.-Versicherung

J – Jahresfahrleistung

Begriff: Jahresfahrleistung

Kurzdefinition: Die geschätzte Anzahl an Kilometern, die ein Fahrzeug pro Jahr zurücklegt.

Ausführliche Erklärung: Die Jahresfahrleistung ist ein zentrales Tarifmerkmal in der Kfz-Versicherung. Versicherer nutzen sie zur Beitragskalkulation, da ein höheres Fahrpensum statistisch mit einem höheren Unfallrisiko einhergeht. Bei Vertragsabschluss wird die zu erwartende Kilometerleistung angegeben und sollte regelmäßig aktualisiert werden. Abweichungen können zu Nachforderungen oder Leistungsbeschränkungen führen – besonders bei erheblicher Überschreitung.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer seine Jahresfahrleistung korrekt angibt, zahlt faire Beiträge und vermeidet Probleme bei der Schadensregulierung.

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J - Jährliche Zahlweise Kfz.-Versicherung

J – Jährliche Zahlweise

Begriff: Jährliche Zahlweise

Kurzdefinition: Die Möglichkeit, den Versicherungsbeitrag für das ganze Jahr auf einmal zu zahlen.

Ausführliche Erklärung: Versicherungsnehmer können meist zwischen jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise wählen. Bei jährlicher Zahlweise wird der gesamte Beitrag auf einmal beglichen – oft mit einem kleinen Rabatt im Vergleich zu unterjährigen Zahlungsarten. Das spart Verwaltungskosten beim Versicherer und reduziert den Effekt von Teilzahlungszuschlägen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer einmal jährlich zahlt, profitiert häufig von geringeren Gesamtkosten und vermeidet zusätzliche Gebühren.

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J - Jugendrabatt Kfz.-Versicherung

J – Jugendrabatt

Begriff: Jugendrabatt

Kurzdefinition: Ein möglicher Beitragsnachlass für junge Fahrer bei bestimmten Versicherungsmodellen.

Ausführliche Erklärung: Einige Versicherer bieten unter bestimmten Voraussetzungen Rabatte für junge Fahrer, etwa wenn diese im Familienvertrag mitversichert sind oder ein Sicherheitstraining absolvieren. Zwar gelten junge Fahrer grundsätzlich als risikoreicher, doch durch vertragliche Regelungen, Fahrzeugwahl oder Fahrverhalten lassen sich Beiträge senken. Der Jugendrabatt ist oft zeitlich begrenzt und an Bedingungen geknüpft.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Kann gerade in den ersten Fahrjahren die finanzielle Belastung deutlich reduzieren – ideal bei Fahranfängern im Familienumfeld.

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K – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

K - Kaskoversicherung Kfz.-Versicherung

K – Kaskoversicherung

Begriff: Kaskoversicherung

Kurzdefinition: Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug – je nach Art als Teilkasko oder Vollkasko.

Ausführliche Erklärung: Die Kaskoversicherung ergänzt die gesetzliche Haftpflicht und deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die Teilkasko schützt z. B. bei Diebstahl, Glasbruch oder Sturm, während die Vollkasko zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus abdeckt. Die Kasko ist freiwillig, aber bei Neuwagen oder Finanzierungen meist empfohlen bzw. vorgeschrieben.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Ein wichtiger Schutz bei hohen Reparaturkosten – besonders bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen.

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K - Kfz-Haftpflichtversicherung Kfz.-Versicherung

K – Kfz-Haftpflichtversicherung

Begriff: Kfz-Haftpflichtversicherung

Kurzdefinition: Gesetzlich vorgeschriebene Versicherung zur Abdeckung von Schäden, die man mit dem Auto anderen zufügt.

Ausführliche Erklärung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht und schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Folgen, wenn er mit seinem Fahrzeug einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht. Sie übernimmt berechtigte Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte ab (passiver Rechtsschutz). Ohne eine gültige Haftpflicht darf kein Fahrzeug zugelassen werden.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie ist der grundlegende Schutz im Straßenverkehr – gesetzlich verpflichtend und existenziell im Schadensfall.

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K - Kilometerstand Kfz.-Versicherung

K – Kilometerstand

Begriff: Kilometerstand

Kurzdefinition: Die auf dem Tacho angezeigte Gesamtfahrleistung eines Fahrzeugs.

Ausführliche Erklärung: Der Kilometerstand gibt Auskunft darüber, wie intensiv ein Fahrzeug genutzt wurde und beeinflusst sowohl den Fahrzeugwert als auch die Versicherungsprämie. Versicherer fragen den aktuellen Kilometerstand regelmäßig ab, um die Jahresfahrleistung zu prüfen. Manipulierter Tachostand kann zu Problemen bei Verkauf oder Schadenregulierung führen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine ehrliche Angabe schützt vor Vertragsverletzungen und ermöglicht eine faire Beitragsberechnung.

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K - Kleinflotte Kfz.-Versicherung

K – Kleinflotte

Begriff: Kleinflotte

Kurzdefinition: Ein spezieller Kfz-Versicherungstarif für Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen.

Ausführliche Erklärung: Eine Kleinflottenversicherung richtet sich an Firmen mit meist 3 bis 15 Fahrzeugen. Im Gegensatz zur Einzelversicherung können hier bessere Konditionen, zentralisierte Verwaltung und flexible Einstufungen genutzt werden. Auch Selbstständige oder Freiberufler mit mehreren Fahrzeugen profitieren davon. Die Prämien richten sich nach Fuhrparkgröße, Nutzung und Schadenverlauf.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Spart Geld und Verwaltungsaufwand – ideal für kleine Betriebe oder Handwerksunternehmen mit eigenem Fuhrpark.

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L – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

L - Laienhilfe Kfz.-Versicherung

L – Laienhilfe

Begriff: Laienhilfe

Kurzdefinition: Unterstützung durch nicht ausgebildete Helfer am Unfallort, die unter besonderem Schutz steht.

Ausführliche Erklärung: Bei einem Verkehrsunfall können Ersthelfer oder Passanten Unterstützung leisten, auch wenn sie keine professionelle Ausbildung haben. Diese sogenannte Laienhilfe wird rechtlich besonders geschützt: Wer hilft, muss im Regelfall keine Regressansprüche fürchten, solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Auch im Zusammenhang mit Versicherungsschäden ist dies relevant, etwa wenn durch Hilfemaßnahmen Sachschäden entstehen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Gibt Sicherheit beim Helfen – auch versicherungsrechtlich eine wichtige Absicherung bei spontaner Unterstützung.

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L - Laufleistung Kfz.-Versicherung

L – Laufleistung

Begriff: Laufleistung

Kurzdefinition: Die jährlich zurückgelegte Fahrstrecke eines Fahrzeugs – relevant für die Beitragsberechnung.

Ausführliche Erklärung: Die Laufleistung ist die prognostizierte Kilometeranzahl, die ein Fahrzeug pro Jahr zurücklegt. Sie ist ein wichtiger Beitragsfaktor – je höher die Laufleistung, desto höher das Unfallrisiko und damit der Beitrag. Bei Abweichungen zur Angabe bei Vertragsschluss kann es zu Nachforderungen oder Einschränkungen kommen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine realistische Angabe vermeidet Ärger bei Schadensfällen und unerwartete Beitragsanpassungen.

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L - Leasingfahrzeug Kfz.-Versicherung

L – Leasingfahrzeug

Begriff: Leasingfahrzeug

Kurzdefinition: Ein Fahrzeug, das für einen bestimmten Zeitraum gemietet wird und im Besitz des Leasinggebers bleibt.

Ausführliche Erklärung: Beim Leasing überlässt der Leasinggeber (z. B. eine Bank) dem Leasingnehmer ein Fahrzeug zur Nutzung gegen monatliche Raten. Der Leasingnehmer trägt die Betriebskosten und haftet für Schäden. Meist ist eine Vollkaskoversicherung vorgeschrieben. Am Vertragsende wird das Auto zurückgegeben oder übernommen. Leasing eignet sich für Privatpersonen wie auch für Unternehmen, die regelmäßig ein neues Fahrzeug nutzen möchten.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Versicherungsumfang und -kosten sind oft vertraglich geregelt – wichtig bei Schadensfällen und Rückgabe.

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L - Leistungsfreiheit Kfz.-Versicherung

L – Leistungsfreiheit

Begriff: Leistungsfreiheit

Kurzdefinition: Der Zustand, in dem ein Versicherer im Schadenfall nicht zahlen muss – z. B. wegen Vertragsverstoß.

Ausführliche Erklärung: Wird gegen vertragliche Pflichten (Obliegenheiten) verstoßen – z. B. bei Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Alkohol am Steuer – kann der Versicherer leistungsfrei sein. Das bedeutet: Er zahlt nicht oder kürzt die Entschädigung erheblich. Die Pflichtverletzung muss kausal für den Schaden sein, und die Beweislast liegt beim Versicherer. Besonders bei grober Fahrlässigkeit kann sich die Lage zuspitzen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer seine Pflichten kennt und einhält, sichert sich den vollen Versicherungsschutz im Ernstfall.

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M – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

M - Marderbiss Kfz.-Versicherung

M – Marderbiss

Begriff: Marderbiss

Kurzdefinition: Schaden durch Marder am Fahrzeug, z. B. an Kabeln oder Schläuchen.

Ausführliche Erklärung: Marder können erhebliche Schäden im Motorraum verursachen – etwa an Zündkabeln, Kühlschläuchen oder Dämmmaterial. Die Teilkaskoversicherung kommt in der Regel für direkte Schäden auf. Folgeschäden, wie z. B. Motorschäden, sind häufig nur mit Zusatzbaustein abgesichert.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Besonders in ländlichen Gebieten wichtig – wer gefährdet ist, sollte auf passenden Kaskoschutz achten.

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M - Merkmalsrabatt Kfz.-Versicherung

M – Merkmalsrabatt

Begriff: Merkmalsrabatt

Kurzdefinition: Beitragsnachlass durch positive persönliche oder fahrzeugbezogene Merkmale.

Ausführliche Erklärung: Versicherer gewähren Rabatte auf Basis bestimmter Merkmale – etwa wenn der Fahrer über 25 Jahre alt ist, das Fahrzeug in einer Garage steht oder jährlich wenige Kilometer gefahren werden. Auch berufliche Merkmale (z. B. Beamte) oder der Besitz eines Wohneigentums können rabattiert werden. Diese Merkmale beeinflussen die statistische Schadenwahrscheinlichkeit.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer seine Merkmale korrekt angibt, kann dauerhaft Beiträge sparen – wichtig bei Vertragsabschluss und Änderungen.

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M - Mitversicherung Kfz.-Versicherung

M – Mitversicherung

Begriff: Mitversicherung

Kurzdefinition: Die vertragliche Einbeziehung zusätzlicher Personen oder Gegenstände in den Versicherungsschutz.

Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung bedeutet Mitversicherung oft, dass z. B. zusätzliche Fahrer oder Anhänger ebenfalls geschützt sind. Auch Sonderausstattungen wie Navigationssysteme oder Kindersitze können mitversichert sein. Wichtig ist, dass diese Mitversicherungen explizit im Vertrag genannt werden, sonst besteht kein Anspruch im Schadenfall.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer regelmäßig Dritte mit dem Fahrzeug fahren lässt oder Sonderausstattung besitzt, sollte auf korrekte Mitversicherung achten.

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M - Mobilitätsgarantie Kfz.-Versicherung

M – Mobilitätsgarantie

Begriff: Mobilitätsgarantie

Kurzdefinition: Zusicherung, dass im Pannen- oder Schadenfall schnelle Hilfe und Ersatzmobilität bereitgestellt wird.

Ausführliche Erklärung: Viele Kfz-Versicherungen oder Hersteller bieten eine Mobilitätsgarantie, die bei Pannen oder Unfällen z. B. einen Ersatzwagen, Hotelübernachtung oder Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglicht. Oft ist sie an Wartung oder Inspektion in Vertragswerkstätten gekoppelt. In Kaskotarifen ist sie manchmal integriert, alternativ kann sie als Zusatzbaustein abgeschlossen werden.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Besonders hilfreich für Berufspendler und Vielreisende – garantiert schnelle Hilfe und verhindert längere Ausfallzeiten.

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N – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

N - Nachhaftung Kfz.-Versicherung

N – Nachhaftung

Begriff: Nachhaftung

Kurzdefinition: Fortbestehender Versicherungsschutz nach Vertragsende für bestimmte Fälle.

Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Haftpflicht besteht eine gesetzliche Nachhaftung von einem Monat nach Abmeldung des Fahrzeugs. Sie schützt vor Schäden, die durch das stillgelegte Fahrzeug verursacht werden, z. B. durch Wegrollen oder Brände. Voraussetzung ist, dass kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde und das Fahrzeug noch nicht endgültig außer Betrieb genommen wurde.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Gibt Sicherheit während des Übergangs bei Fahrzeugwechsel oder Abmeldung – schützt vor überraschender Haftung.

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N - Nachtfahrverbot Kfz.-Versicherung

N – Nachtfahrverbot

Begriff: Nachtfahrverbot

Kurzdefinition: Vertragliche Einschränkung der Nutzung des Fahrzeugs während bestimmter Nachtzeiten.

Ausführliche Erklärung: Einige Versicherer bieten günstigere Tarife an, wenn das Fahrzeug nicht während der risikoreichen Nachtzeiten (meist 0–6 Uhr) genutzt wird. Diese Klausel wird vertraglich festgehalten und kann über Telematikdaten überprüft werden. Bei Verstoß drohen Leistungskürzungen im Schadenfall. Nachtfahrverbote sind vor allem für Wenigfahrer oder Berufstätige mit festen Tageszeiten attraktiv.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer sein Auto nicht nachts nutzt, kann mit dieser Einschränkung erheblich Beiträge sparen – sollte aber die Einhaltung sicherstellen.

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N - Neupreisentschädigung Kfz.-Versicherung

N – Neupreisentschädigung

Begriff: Neupreisentschädigung

Kurzdefinition: Ersatz des Neuwertes eines Fahrzeugs bei Totalschaden oder Diebstahl – meist zeitlich begrenzt.

Ausführliche Erklärung: Die Neupreisentschädigung erstattet bei Totalschaden oder Diebstahl innerhalb eines festgelegten Zeitraums (z. B. 12 Monate nach Erstzulassung) den vollen Neuwagenpreis anstelle des Zeitwertes. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung in der Vollkaskoversicherung.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Verhindert finanzielle Verluste bei frühzeitigem Totalschaden – besonders bei Neuwagen relevant.

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N - Nutzungsentfall Kfz.-Versicherung

N – Nutzungsentfall

Begriff: Nutzungsentfall

Kurzdefinition: Entschädigung für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist.

Ausführliche Erklärung: Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte Anspruch auf einen Nutzungsausfallersatz – also eine pauschale Entschädigung dafür, dass das Auto nicht zur Verfügung steht. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und Dauer des Ausfalls. Alternativ kann ein Mietwagen genommen werden. Voraussetzung: Das Fahrzeug wäre tatsächlich genutzt worden, und keine andere Nutzungsmöglichkeit bestand.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtig für alle, die auf ihr Auto angewiesen sind – stellt sicher, dass auch ohne Mietwagen keine finanziellen Einbußen entstehen.

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O- Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

O - Obliegenheiten Kfz.-Versicherung

O – Obliegenheiten

Begriff: Obliegenheiten

Kurzdefinition: Vertraglich festgelegte Pflichten, die der Versicherungsnehmer einhalten muss.

Ausführliche Erklärung: Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten, die im Versicherungsvertrag geregelt sind – z. B. die Schadenmeldung, die Wahrheitspflicht bei Vertragsabschluss oder die Vermeidung von Gefahrenerhöhungen. Bei Verstößen kann der Versicherer Leistungen kürzen oder verweigern.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Die Einhaltung der Obliegenheiten ist entscheidend für den vollständigen Versicherungsschutz.

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O - Oldtimerversicherung Kfz.-Versicherung

O – Oldtimerversicherung

Begriff: Oldtimerversicherung

Kurzdefinition: Spezielle Versicherung für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder Oldtimerstatus.

Ausführliche Erklärung: Eine Oldtimerversicherung ist zugeschnitten auf Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, gut gepflegt wurden und nicht als Alltagsfahrzeuge dienen. Die Beiträge sind oft günstiger als bei regulären Tarifen, da das Schadenrisiko geringer eingeschätzt wird. Voraussetzung ist meist ein Gutachten und ein weiteres reguläres Fahrzeug für den Alltag. Schäden durch Verschleiß sind oft ausgeschlossen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Optimaler Versicherungsschutz für klassische Fahrzeuge mit ideellem Wert – bei gleichzeitig niedrigeren Kosten.

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O - Online-Versicherungsbestätigung Kfz.-Versicherung

O – Online-Versicherungsbestätigung (eVB)

Begriff: Online-Versicherungsbestätigung (eVB)

Kurzdefinition: Elektronischer Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung zur Anmeldung eines Fahrzeugs.

Ausführliche Erklärung: Die eVB-Nummer ersetzt die frühere Doppelkarte. Sie wird vom Versicherer online erstellt und besteht aus einer siebenstelligen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Die Zulassungsstelle benötigt diese Nummer, um zu überprüfen, ob ein gültiger Haftpflichtschutz besteht. Ohne eVB keine Anmeldung. Auch bei Ummeldung oder Fahrzeugwechsel ist sie erforderlich.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Unverzichtbar für die Fahrzeugzulassung – sorgt für einen schnellen und papierlosen Anmeldeprozess.

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O - Optionale Bausteine Kfz.-Versicherung

O – Optionale Bausteine

Begriff: Optionale Bausteine

Kurzdefinition: Zusatzleistungen, die individuell zum Kfz-Versicherungsvertrag hinzugefügt werden können.

Ausführliche Erklärung: Versicherer bieten verschiedene Zusatzbausteine zur individuellen Anpassung des Versicherungsschutzes an. Beispiele sind: Auslandsschadenschutz, Rabattschutz, Schutzbrief oder Insassenunfallversicherung. Diese Module erhöhen die Prämie, bieten aber gezielten Mehrwert. Nicht alle Bausteine sind in jedem Tarif oder bei jedem Anbieter verfügbar.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Erlaubt passgenauen Schutz je nach Fahrverhalten und Bedarf – ideal für alle, die mehr als nur Basisabsicherung wünschen.

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P – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

P - Partielle Zahlung Kfz.-Versicherung

P – Partielle Zahlung

Begriff: Partielle Zahlung

Kurzdefinition: Eine Teilzahlung des Versicherers auf einen gemeldeten Schaden.

Ausführliche Erklärung: Bei umfangreichen oder komplexen Schadensfällen kann der Versicherer zunächst eine partielle Zahlung leisten. Das bedeutet, ein Teilbetrag wird zur schnellen Abwicklung ausgezahlt, während der Restbetrag noch geprüft wird. Dies kommt häufig vor, wenn Reparaturkosten bereits bekannt sind, aber weitere Details zur Schadenhöhe ausstehen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Sorgt für schnelle finanzielle Hilfe in Schadensfällen – besonders wichtig bei hohen Reparaturkosten oder bei Vorleistungspflichten gegenüber Werkstätten.

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P - Personenschaden Kfz.-Versicherung

P – Personenschaden

Begriff: Personenschaden

Kurzdefinition: Verletzung oder Tod eines Menschen infolge eines Unfalls.

Ausführliche Erklärung: Personenschäden entstehen, wenn Menschen durch einen Unfall verletzt oder getötet werden. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt in solchen Fällen u. a. Heilbehandlungskosten, Verdienstausfälle oder Schmerzensgeld. Bei schweren Fällen können die Entschädigungsbeträge Millionenhöhen erreichen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Personenschäden haben oft gravierende finanzielle Folgen – eine hohe Deckungssumme ist deshalb unverzichtbar.

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P - Policen-Check Kfz.-Versicherung

P – Policen-Check

Begriff: Policen-Check

Kurzdefinition: Die Überprüfung eines bestehenden Versicherungsvertrags auf Aktualität, Bedarf und Einsparpotenziale.

Ausführliche Erklärung: Ein Policen-Check empfiehlt sich jährlich oder bei Änderungen der Lebenssituation. Dabei werden bestehende Tarife, versicherte Leistungen, Beiträge und Bedingungen überprüft. Ziel ist, Lücken oder Überversicherungen zu erkennen sowie den Vertrag an aktuelle Bedürfnisse anzupassen. Viele Versicherungsmakler bieten diesen Service kostenlos an.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Spart langfristig Kosten, deckt Schutzlücken auf und stellt sicher, dass der Versicherungsschutz zum aktuellen Bedarf passt.

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P - Probezeit (Fahranfänger) Kfz.-Versicherung

P – Probezeit (Fahranfänger)

Begriff: Probezeit (Fahranfänger)

Kurzdefinition: Die zweijährige Bewährungsphase für Führerscheinneulinge nach der Ersterteilung.

Ausführliche Erklärung: Die Probezeit beginnt mit dem Tag der Führerschein­erteilung und dauert zwei Jahre. Bei Verstößen in dieser Zeit (z. B. Alkohol am Steuer, Abstandsverstöße) drohen Verlängerung der Probezeit, Nachschulungen oder Führerscheinentzug. Viele Versicherer werten Fahranfänger als Risikogruppe, was sich auf die Prämienhöhe auswirkt. Manche Anbieter bieten spezielle Tarife für Fahranfänger oder Familienlösungen an.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Kenntnis über die Probezeit hilft, Bußgelder und höhere Beiträge zu vermeiden – besonders für junge Versicherte und Eltern.

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Q- Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

Q - Qualifizierter Verstoß Kfz.-Versicherung

Q – Qualifizierter Verstoß

Begriff: Qualifizierter Verstoß

Kurzdefinition: Ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen Verkehrsregeln, der auch versicherungsrechtliche Folgen haben kann.

Ausführliche Erklärung: Als qualifizierter Verstoß gelten z. B. Alkohol am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Neben strafrechtlichen Konsequenzen kann dies zu Problemen mit dem Versicherungsschutz führen, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln. Kaskoversicherungen dürfen in solchen Fällen die Leistung kürzen oder verweigern.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer sich grob verkehrswidrig verhält, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes.

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Q - Querbeschleunigungssensor Kfz.-Versicherung

Q – Querbeschleunigungssensor

Begriff: Querbeschleunigungssensor

Kurzdefinition: Technisches Bauteil, das seitliches Beschleunigen misst und u. a. in modernen Assistenzsystemen eingesetzt wird.

Ausführliche Erklärung: Der Querbeschleunigungssensor registriert, wie stark ein Fahrzeug in Kurven zur Seite neigt oder beschleunigt. Diese Informationen sind wichtig für Systeme wie ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) oder Spurhalteassistenten. Durch den Einsatz solcher Sensoren können Unfälle verhindert oder deren Folgen reduziert werden, was sich positiv auf die Schadenstatistik auswirkt.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Technologische Fahrhilfen verbessern Sicherheit und können indirekt zu günstigeren Versicherungsbeiträgen führen.

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Q - Quotenregelung Kfz.-Versicherung

Q – Quotenregelung

Begriff: Quotenregelung

Kurzdefinition: Eine einvernehmliche Aufteilung der Schuld und Kosten bei einem Unfall zwischen den beteiligten Versicherungen.

Ausführliche Erklärung: Bei Verkehrsunfällen mit unklarer oder geteilter Schuld kann eine Quotenregelung zur Anwendung kommen. Dabei einigen sich die Versicherungen beider Parteien außergerichtlich auf eine anteilige Kostenübernahme, etwa 50:50 oder 70:30. Das Verfahren erspart langwierige Streitigkeiten und ist gängige Praxis bei komplexen oder strittigen Unfallhergängen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine faire Lösung bei unklarer Schuldfrage – verhindert Verzögerungen bei der Schadenregulierung.

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Q - Quotenvorrecht Kfz.-Versicherung

Q – Quotenvorrecht

Begriff: Quotenvorrecht

Kurzdefinition: Recht des Geschädigten, trotz Teilschuld auch eigene Kaskoleistungen ersetzt zu bekommen.

Ausführliche Erklärung: Das Quotenvorrecht greift bei einem Mitverschulden an einem Unfall. Der Versicherungsnehmer kann trotzdem den Anteil, den der Unfallgegner zahlen muss, voll behalten – zusätzlich zu seinen Kaskoleistungen. Voraussetzung: Teilweise Schadensübernahme durch den Gegner und eigene Vollkasko.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Bietet finanziellen Vorteil bei Teilschuld – besonders wenn ein größerer Schaden am eigenen Fahrzeug entstanden ist.

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R – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

R - Rabattschutz Kfz.-Versicherung

R – Rabattschutz

Begriff: Rabattschutz

Kurzdefinition: Ein Zusatzbaustein, der verhindert, dass der Schadenfreiheitsrabatt nach einem Unfall zurückgestuft wird.

Ausführliche Erklärung: Mit einem Rabattschutz kann ein Unfall pro Versicherungsjahr folgenlos für den Schadenfreiheitsrabatt bleiben. Die SF-Klasse bleibt trotz Regulierung eines Schadens gleich, sodass sich der Beitrag nicht erhöht. Der Rabattschutz ist meist nur für Versicherungsnehmer mit hoher SF-Klasse verfügbar und an Bedingungen wie Mindestalter oder Vertragsdauer geknüpft.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Ideal für erfahrene Fahrer – schützt vor Beitragserhöhungen nach einem einmaligen Unfall.

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R - Regulierung Kfz.-Versicherung

R – Regulierung

Begriff: Regulierung

Kurzdefinition: Die Bearbeitung und Auszahlung einer Versicherungssumme nach einem Schadenfall.

Ausführliche Erklärung: Die Regulierung umfasst die Prüfung eines gemeldeten Schadens durch den Versicherer sowie die Entscheidung über Zahlung, Ablehnung oder Beteiligung. Sie ist zentraler Bestandteil des Schadenmanagements. Bei Kfz-Schäden bedeutet dies z. B. die Übernahme von Reparaturkosten, Sachverständigenhonoraren oder Wertminderung. Versicherer müssen dabei zügig handeln – gesetzlich sind sie zur Bearbeitung in „angemessener Frist“ verpflichtet.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Schnelle und faire Regulierung sorgt für Sicherheit und Vertrauen – gute Versicherer zeichnen sich hier besonders aus.

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R - Restwert Kfz.-Versicherung

R – Restwert

Begriff: Restwert

Kurzdefinition: Der Wert eines beschädigten Fahrzeugs nach einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Ausführliche Erklärung: Der Restwert ist der Betrag, den ein Unfallfahrzeug nach einem Totalschaden auf dem Markt noch erzielt – z. B. durch Verkauf an einen Verwerter oder Exporteur. Er wird vom Gutachter ermittelt und vom Versicherer bei der Schadensregulierung berücksichtigt. Die Versicherung zahlt in der Regel die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Der Restwert beeinflusst maßgeblich die Höhe der Entschädigung – wichtig bei der Entscheidung über Reparatur oder Ersatz.

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R - Rückstufung Kfz.-Versicherung

R – Rückstufung

Begriff: Rückstufung

Kurzdefinition: Herabsetzung der Schadenfreiheitsklasse nach einem selbst verschuldeten Unfall.

Ausführliche Erklärung: Nach einem Schadenfall stuft der Versicherer den Vertrag in eine niedrigere SF-Klasse zurück, was zu höheren Beiträgen führt. Die genaue Rückstufung richtet sich nach dem jeweiligen Schadenfreiheitsrabatt-System. Wer einen Rabattschutz abgeschlossen hat, kann die Rückstufung unter Umständen vermeiden.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Rückstufung bedeutet höhere Beiträge – ein Rabattschutz kann helfen, die Prämie stabil zu halten.

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S – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

S - Schadenfreiheitsjahre (SF Jahre) Kfz.-Versicherung

S – Schadenfreiheitsjahre (SF-Jahre)

Begriff: Schadenfreiheitsjahre (SF Jahre)

Kurzdefinition: Die Anzahl der Jahre, in denen ein Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist und keinen Schaden über die Versicherung abgewickelt hat.

Ausführliche Erklärung: Schadenfreiheitsjahre (SF-Jahre) sind ein zentrales Tarifmerkmal in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Sie spiegeln wider, wie lange ein Fahrer unfallfrei unterwegs war. Für jedes Jahr ohne gemeldeten Schaden wird ein weiteres SF-Jahr gutgeschrieben. Je höher die SF-Klasse, desto günstiger ist in der Regel der Versicherungsbeitrag. Im Schadenfall kann eine Rückstufung erfolgen, was die Prämie erhöht. Besonders Fahranfänger starten mit niedrigen SF-Klassen und höheren Beiträgen. Die SF-Rabatte sind nicht gesetzlich geregelt, sondern von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Schadenfreiheitsjahre belohnen umsichtiges Fahren mit teils erheblichen Beitragseinsparungen – wichtig für langfristig günstige Versicherungskosten.

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S - Schadenfreiheitklasse Kfz.-Versicherung

S – Schadenfreiheitsklasse

Begriff: Schadenfreiheitsklasse

Kurzdefinition: Einstufung, die angibt, wie viele Jahre ein Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist.

Ausführliche Erklärung: Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt an, wie viele Jahre man unfallfrei gefahren ist. Je länger dieser Zeitraum, desto höher die Einstufung und desto niedriger der Beitragssatz. Nach einem Schaden kann es zur Rückstufung kommen, was höhere Beiträge bedeutet. Die SF-Klasse beginnt bei 0 (Fahranfänger) und steigt jährlich mit unfallfreier Fahrt.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine hohe SF-Klasse reduziert den Versicherungsbeitrag erheblich – sicheres Fahren zahlt sich langfristig aus.

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S - Schadenmeldung Kfz.-Versicherung

S – Schadenmeldung

Begriff: Schadenmeldung

Kurzdefinition: Die Mitteilung eines Schadenereignisses an die Versicherungsgesellschaft.

Ausführliche Erklärung: Nach einem Unfall oder sonstigem Versicherungsfall muss der Versicherungsnehmer den Schaden unverzüglich melden – in der Regel innerhalb von sieben Tagen. Die Schadenmeldung kann telefonisch, online oder schriftlich erfolgen. Sie sollte alle relevanten Informationen enthalten: Unfallhergang, Beteiligte, Datum, Uhrzeit und ggf. Fotos oder Polizeiakte. Eine verzögerte oder unvollständige Meldung kann die Leistungspflicht der Versicherung gefährden.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Voraussetzung für schnelle und reibungslose Schadenregulierung – Pflicht für jeden Versicherten im Ernstfall.

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S - Selbstbeteiligung Kfz.-Versicherung

S – Selbstbeteiligung

Begriff: Selbstbeteiligung

Kurzdefinition: Der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst trägt.

Ausführliche Erklärung: Bei Kaskoversicherungen kann der Versicherte eine Selbstbeteiligung vereinbaren – z. B. 150 € bei Teilkasko oder 300 € bei Vollkasko. Die Selbstbeteiligung reduziert die Versicherungsprämie, da kleine Schäden nicht vom Versicherer getragen werden. Sie gilt pro Schadenfall und muss vom Versicherten direkt an die Werkstatt oder den Gutachter gezahlt werden.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Geringere Beiträge möglich – ideal für kostenbewusste Versicherte mit niedrigem Schadenrisiko.

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S - Sonderkündigungsrecht Kfz.-Versicherung

S – Sonderkündigungsrecht

Begriff: Sonderkündigungsrecht

Kurzdefinition: Das Recht, eine Kfz-Versicherung außerhalb der regulären Frist zu kündigen.

Ausführliche Erklärung: Neben der regulären Kündigung zum Jahresende (meist bis 30.11.) gibt es auch das Sonderkündigungsrecht – etwa nach einem Schadensfall, bei Beitragserhöhung oder bei Fahrzeugwechsel. Versicherungsnehmer können in diesen Fällen innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Änderung kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte per Einschreiben versendet werden.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Gibt Flexibilität und ermöglicht den Wechsel zu einem günstigeren oder besseren Anbieter auch unterjährig.

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T – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

T - Tarifmerkmale Kfz.-Versicherung

T – Tarifmerkmale

Begriff: Tarifmerkmale

Kurzdefinition: Faktoren, die zur Berechnung des Kfz-Versicherungsbeitrags herangezogen werden.

Ausführliche Erklärung: Tarifmerkmale sind persönliche und fahrzeugbezogene Angaben, die die Versicherungsprämie beeinflussen. Dazu zählen u. a. Alter des Fahrers, Beruf, Fahrleistung, Abstellort, Fahrzeugtyp, Regionalklasse und Schadenfreiheitsklasse. Versicherer nutzen diese Daten zur Risikoeinschätzung. Wer z. B. wenig fährt oder in einer sicheren Region wohnt, zahlt oft weniger.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Verstehen der Tarifmerkmale hilft beim Sparen – und bei der Auswahl des optimalen Tarifs.

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T - Teilkaskoversicherung Kfz.-Versicherung

T – Teilkaskoversicherung

Begriff: Teilkaskoversicherung

Kurzdefinition: Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Sturm oder Wild.

Ausführliche Erklärung: Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die nicht durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Dazu gehören Diebstahl, Glasbruch, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung und Kollisionen mit Tieren. Sie ist günstiger als die Vollkasko und besonders sinnvoll für Fahrzeuge mittleren Alters.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Bietet wichtigen Schutz vor finanziellen Verlusten bei unverschuldeten Schäden – oft ein guter Kompromiss zwischen Preis und Leistung.

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T - Totalschaden Kfz.-Versicherung

T – Totalschaden

Begriff: Totalschaden

Kurzdefinition: Ein Schaden, bei dem die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen.

Ausführliche Erklärung: Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall zahlt die Kasko- oder Haftpflichtversicherung (je nach Schuldfrage) den Zeitwert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts. Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ist eine GAP-Versicherung besonders sinnvoll.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Klare Definition wichtig für die Abwicklung bei schweren Unfällen – vor allem finanziell entscheidend.

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T - Typklasse Kfz.-Versicherung

T – Typklasse

Begriff: Typklasse

Kurzdefinition: Einstufung eines Fahrzeugmodells in Bezug auf Schadens- und Unfallhäufigkeit.

Ausführliche Erklärung: Die Typklasse ist ein zentrales Tarifmerkmal in der Kfz-Versicherung. Sie basiert auf statistischen Auswertungen von Unfall- und Schadensdaten bestimmter Fahrzeugmodelle. Je mehr Schäden ein Fahrzeugtyp verursacht oder erleidet, desto höher die Typklasse – und damit der Beitrag. Die Typklasse wird jährlich vom GDV überprüft und kann sich ändern.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Beeinflusst direkt den Beitrag – ein wichtiges Kriterium bei der Fahrzeugwahl.

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U – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

U - Unbenannte Gefahren Kfz.-Versicherung

U – Unbenannte Gefahren

Begriff: Unbenannte Gefahren

Kurzdefinition: Risiken, die nicht explizit im Versicherungsvertrag genannt, aber dennoch versichert sein können.

Ausführliche Erklärung: In manchen Kfz-Zusatzversicherungen – insbesondere bei besonderen Fahrzeugteilen oder Zubehör – gibt es Absicherungen gegen „unbenannte Gefahren“. Das bedeutet, dass Schäden versichert sind, solange sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Dies ist jedoch unüblich in der Standard-Kfz-Versicherung und findet meist nur in erweiterten Policen oder Spezialfällen Anwendung, etwa bei Oldtimerversicherungen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer einen erweiterten Schutz für Zubehör oder Spezialfahrzeuge sucht, sollte auf entsprechende Formulierungen im Vertrag achten.

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U - Überführungskennzeichen Kfz.-Versicherung

U – Überführungskennzeichen

Begriff: Überführungskennzeichen

Kurzdefinition: Temporäres Kennzeichen für Fahrzeugüberführungen oder Probe- und Prüfungsfahrten.

Ausführliche Erklärung: Das Überführungskennzeichen – auch Kurzzeitkennzeichen genannt – ist für maximal fünf Tage gültig und wird häufig bei Fahrzeugkäufen oder -verkäufen eingesetzt, um ein nicht zugelassenes Fahrzeug zu bewegen. Es enthält ein festes Ablaufdatum und beginnt mit der Ziffer „04“. Für den Erhalt ist ein Versicherungsnachweis (eVB) erforderlich. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Ermöglicht flexible Nutzung für Probefahrten oder Überführungen – wichtig beim Fahrzeugwechsel oder Neukauf.

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U - Unfallflucht Kfz.-Versicherung

U – Unfallflucht

Begriff: Unfallflucht

Kurzdefinition: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, auch Fahrerflucht genannt – eine Straftat.

Ausführliche Erklärung: Wer sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt, ohne dem Geschädigten oder der Polizei die eigenen Daten mitzuteilen, begeht Fahrerflucht (§ 142 StGB). Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen zivilrechtliche Folgen – z. B. kann die Kfz-Haftpflicht Regress fordern und der Kaskoschutz erlöschen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Fahrerflucht gefährdet den Versicherungsschutz und kann zu hohen persönlichen Kosten führen – daher immer am Unfallort bleiben und die Pflicht zur Aufklärung erfüllen.

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U - Unfallversicherung (Fahrzeuginsassen) Kfz.-Versicherung

U – Unfallversicherung (Fahrzeuginsassen)

Begriff: Unfallversicherung (Fahrzeuginsassen)

Kurzdefinition: Zusätzliche Absicherung bei Unfällen für Fahrer und Mitfahrer unabhängig von der Schuldfrage.

Ausführliche Erklärung: Die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei bleibenden Schäden oder Todesfällen nach einem Autounfall – unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Sie ergänzt die Leistungen der Haftpflicht- oder gesetzlichen Unfallversicherung und bietet vor allem dann Sicherheit, wenn der Unfallverursacher unbekannt oder nicht haftbar gemacht werden kann. Sie deckt z. B. Invaliditätsleistungen, Tagegeld oder Bergungskosten.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Sinnvoller Zusatzschutz für Vielfahrer, Familien und Fahrgemeinschaften – besonders bei schweren Unfällen.

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V – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

V - Vollkaskoversicherung Kfz.-Versicherung

V – Vollkaskoversicherung

Begriff: Vollkaskoversicherung

Kurzdefinition: Umfassender Versicherungsschutz für das eigene Fahrzeug – inklusive selbstverschuldeter Unfälle und Vandalismus.

Ausführliche Erklärung: Die Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verursachte Unfälle sowie mutwillige Beschädigungen durch Dritte ab. Besonders bei Neuwagen oder Leasingfahrzeugen ist sie empfehlenswert, um hohe Reparaturkosten abzusichern.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Optimaler Schutz bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen – vor allem bei eigener Schuld oder Vandalismus unverzichtbar.

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V - Verkehrsrechtsschutz Kfz.-Versicherung

V – Verkehrsrechtsschutz

Begriff: Verkehrsrechtsschutz

Kurzdefinition: Versicherung, die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen im Straßenverkehr übernimmt.

Ausführliche Erklärung: Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt Versicherte vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten rund um das Auto – z. B. nach einem Unfall, bei Bußgeldern, Schadenersatzforderungen oder Streit mit Werkstätten. Sie kann als eigenständige Police oder als Teil eines umfassenden Rechtsschutzpakets abgeschlossen werden. Gedeckt sind meist Fahrer, Halter und mitversicherte Familienangehörige.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Sichert im Ernstfall die Durchsetzung eigener Rechte – auch gegenüber Versicherungen oder Unfallgegnern.

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V - Versicherungsbestätigung (eVB) Kfz.-Versicherung

V – Versicherungsbestätigung (eVB)

Begriff: Versicherungsbestätigung (eVB)

Kurzdefinition: Die elektronische Versicherungsbestätigung zur Anmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle.

Ausführliche Erklärung: Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ersetzt seit 2008 die frühere Doppelkarte. Sie wird bei Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vom Versicherer ausgestellt und besteht aus einem siebenstelligen alphanumerischen Code. Dieser wird bei der Zulassungsstelle benötigt, um ein Fahrzeug an-, um- oder abzumelden. Die eVB ist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig und bezieht sich auf ein konkretes Fahrzeug oder eine beabsichtigte Fahrzeugklasse.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Ohne gültige eVB ist keine Fahrzeugzulassung möglich – sie ist der Nachweis für den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz.

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V - Versicherungsnehmer Kfz.-Versicherung

V – Versicherungsnehmer

Begriff: Versicherungsnehmer

Kurzdefinition: Die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt und dafür verantwortlich ist.

Ausführliche Erklärung: Der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner der Versicherung – unabhängig davon, wer das Fahrzeug nutzt oder wem es gehört. Er trägt die Pflicht zur Beitragszahlung und ist für Angaben zum Fahrzeug und Risiko verantwortlich. Fahrer und Halter können abweichen, was z. B. bei Firmenwagen oder Familienfahrzeugen häufig vorkommt. Änderungen wie Fahrerkreis, Adresse oder Fahrleistung müssen vom Versicherungsnehmer gemeldet werden.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Er haftet für korrekte Vertragsführung – falsche Angaben oder versäumte Meldungen können zu Leistungskürzungen führen.

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W – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

W - Werkstattbindung Kfz.-Versicherung

W – Werkstattbindung

Begriff: Werkstattbindung

Kurzdefinition: Vertragsklausel, die festlegt, dass Reparaturen nur in Partnerwerkstätten erfolgen dürfen.

Ausführliche Erklärung: Bei Tarifen mit Werkstattbindung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, Reparaturen nach einem Schaden in einer vom Versicherer bestimmten Partnerwerkstatt durchführen zu lassen. Dafür gibt es meist einen Rabatt auf den Beitrag. Wer ohne triftigen Grund eine andere Werkstatt nutzt, riskiert Leistungskürzungen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Spart Geld, setzt aber Flexibilität bei der Werkstattwahl voraus – sinnvoll bei geringem Werkstattanspruch.

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W - Wechselkennzeichen Kfz.-Versicherung

W – Wechselkennzeichen

Begriff: Wechselkennzeichen

Kurzdefinition: Ein Kennzeichen, das für zwei Fahrzeuge derselben Klasse genutzt werden kann – jedoch nie gleichzeitig.

Ausführliche Erklärung: Das Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Hauptschild und zwei fahrzeugspezifischen Unterschilden. Es darf nur an einem Fahrzeug zur gleichen Zeit geführt werden. Geeignet ist es z. B. für zwei Motorräder oder zwei Pkw, die nicht gleichzeitig genutzt werden. Die Fahrzeuge müssen dieselbe Fahrzeugklasse und denselben Halter haben. Die Prämienberechnung erfolgt für beide Fahrzeuge, jedoch gewähren manche Versicherer Rabatte.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Spart bei Steuern und Versicherung – besonders bei Saisonfahrzeugen oder Zweitwagen sinnvoll.

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W - Wiederbeschaffungswert Kfz.-Versicherung

W – Wiederbeschaffungswert

Begriff: Wiederbeschaffungswert

Kurzdefinition: Der Betrag, der für den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs am Tag des Schadens aufgewendet werden müsste.

Ausführliche Erklärung: Der Wiederbeschaffungswert spielt bei Totalschaden oder Diebstahl eine zentrale Rolle. Er entspricht dem Betrag, den man für ein vergleichbares Fahrzeug (Alter, Zustand, Laufleistung) auf dem freien Markt zahlen müsste. Versicherer zahlen bei wirtschaftlichem Totalschaden die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des beschädigten Fahrzeugs. Dieser Wert wird meist durch Gutachter ermittelt.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Entscheidend für die Höhe der Entschädigung nach einem Totalschaden – realistische Fahrzeugbewertung ist daher wichtig.

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W - Widerrufsrecht Kfz.-Versicherung

W – Widerrufsrecht

Begriff: Widerrufsrecht

Kurzdefinition: Das Recht, einen Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Ausführliche Erklärung: Nach Abschluss eines Kfz-Versicherungsvertrags haben Verbraucher laut Versicherungsvertragsgesetz (§ 8 VVG) ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses beginnt mit dem Erhalt der vollständigen Vertragsunterlagen und der Widerrufsbelehrung. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Bereits gezahlte Beiträge werden erstattet, außer für bereits in Anspruch genommene Leistungen.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Bietet die Möglichkeit, sich nach Vertragsabschluss noch umzuentscheiden – besonders wichtig bei Online-Abschlüssen.

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X – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

X - Xeonlicht Kfz.-Versicherung

X – Xenonlicht

Begriff: Xenonlicht

Kurzdefinition: Besonders helles Fahrlicht mit Gasentladungslampen – versicherungstechnisch oft relevant wegen Diebstahlrisiko.

Ausführliche Erklärung: Xenon-Scheinwerfer sorgen für eine bessere Ausleuchtung der Straße, sind aber teurer als herkömmliche Leuchten. Aufgrund ihres Werts sind sie häufig Ziel von Diebstählen. In der Teilkasko sind solche Schäden meist mitversichert. Nachrüstung sollte der Versicherung gemeldet werden, um den Schutz zu sichern.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Hochwertige Scheinwerfer können das Diebstahlrisiko erhöhen – für die Beitragsberechnung und Kaskoversicherung relevant.

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Y – Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

Y - Youngtimer-Versicherung Kfz.-Versicherung

Y – Youngtimer-Versicherung

Begriff: Youngtimer-Versicherung

Kurzdefinition: Spezialtarif für Fahrzeuge zwischen 15 und 30 Jahren – meist mit Einschränkungen.

Ausführliche Erklärung: Fahrzeuge, die älter als 15, aber noch keine 30 Jahre alt sind, gelten als Youngtimer. Spezielle Versicherungen bieten günstige Beiträge, wenn das Fahrzeug in gutem Zustand ist, selten genutzt wird und meist in einer Garage steht. Oft ist ein Wertgutachten notwendig.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Ideal für Liebhaberfahrzeuge – versicherungstechnisch günstiger, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Z- Versicherungslexikon Kfz.-Versicherung

Z - Zahlweise Kfz.-Versicherung

Z – Zahlweise

Begriff: Zahlweise

Kurzdefinition: Der gewählte Rhythmus, in dem Versicherungsbeiträge gezahlt werden – z. B. monatlich oder jährlich.

Ausführliche Erklärung: Versicherungsnehmer können bei Vertragsabschluss die Zahlweise ihrer Kfz-Versicherung wählen. Üblich sind jährliche, halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsintervalle. Monatliche Zahlweise bietet mehr Flexibilität, ist aber oft mit einem Aufpreis verbunden. Bei jährlicher Zahlung gewähren viele Versicherer Rabatte. Der gewählte Rhythmus wirkt sich somit direkt auf die Gesamtkosten aus.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer seinen Zahlungsrhythmus an das eigene Budget anpasst, kann besser planen – und bei jährlicher Zahlung sogar sparen.

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Z - Zulassung Kfz.-Versicherung

Z – Zulassung

Begriff: Zulassung

Kurzdefinition: Offizieller Verwaltungsakt, der ein Fahrzeug zum Straßenverkehr zulässt.

Ausführliche Erklärung: Die Zulassung ist Voraussetzung dafür, dass ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf. Sie erfolgt bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Notwendig sind Fahrzeugpapiere, Personalausweis, eVB-Nummer, HU-Nachweis und ggf. SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Ohne Zulassung besteht kein Versicherungsschutz.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Ohne Zulassung kein Verkehr – der erste Schritt zur Nutzung eines Fahrzeugs und Aktivierung der Versicherung.

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Z - Zulassungsbescheinigung Teil I Kfz.-Versicherung

Z – Zulassungsbescheinigung Teil I

Begriff: Zulassungsbescheinigung Teil I

Kurzdefinition: Das Fahrzeugdokument, das im Alltag mitgeführt werden muss – früher Fahrzeugschein genannt.

Ausführliche Erklärung: Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält alle wichtigen Informationen zum Fahrzeug: technische Daten, Halter, Umweltklasse, Erstzulassung und mehr. Sie ist bei jeder Fahrt mitzuführen und bei Verkehrskontrollen vorzulegen. Bei Verkauf, Ummeldung oder Verlust ist eine Neuausstellung erforderlich. Sie ersetzt seit 2005 den Fahrzeugschein.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Notwendig für Fahrten, Fahrzeugwechsel und Versicherungsanträge – ein zentrales Dokument im Autoleben.

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Z - Zulassungsbescheinigung Teil II Kfz.-Versicherung

Z – Zulassungsbescheinigung Teil II

Begriff: Zulassungsbescheinigung Teil II

Kurzdefinition: Das offizielle Dokument, das den rechtmäßigen Eigentümer eines Fahrzeugs ausweist – früher Fahrzeugbrief.

Ausführliche Erklärung: Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei Neuzulassung ausgestellt und enthält Angaben zur Fahrzeugidentität und den Eigentumsverhältnissen. Im Gegensatz zum Teil I bleibt sie beim Eigentümer oder – bei Finanzierung – bei der Bank. Sie wird bei Verkauf oder Stilllegung des Fahrzeugs benötigt. Ohne sie ist keine rechtmäßige Ummeldung oder Eigentumsübertragung möglich.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtig zur Absicherung der Eigentumsrechte – besonders bei Verkauf oder Leasingfahrzeugen.

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Z - Zulassungsstelle Kfz.-Versicherung

Z – Zulassungsstelle

Begriff: Zulassungsstelle

Kurzdefinition: Die staatliche Behörde, die für die An- und Abmeldung von Fahrzeugen zuständig ist.

Ausführliche Erklärung: Die Zulassungsstelle bearbeitet alle amtlichen Vorgänge rund ums Fahrzeug: An-, Um- und Abmeldung, Adressänderungen, Kennzeichenvergaben, Ausstellen von Zulassungsbescheinigungen und Eintragungen in die Fahrzeugpapiere. Mit der Einführung der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) sind viele Vorgänge inzwischen auch online möglich.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Ohne Zulassungsstelle kein Straßenverkehr – zentraler Ort für alle Formalitäten beim Fahrzeugwechsel oder Versicherungswechsel.

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