Wann benötigen Sie eine eVB-Nummer?
In Deutschland ist eine eVB-Nummer in verschiedenen Situationen erforderlich, wie zum Beispiel bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs.
- Fahrzeugneuzulassung: Wenn Sie ein neues Fahrzeug erwerben und es zum ersten Mal zulassen möchten, müssen Sie eine eVB-Nummer vorlegen, um den Versicherungsschutz nachzuweisen. Die Zulassungsbehörde benötigt diese Nummer, um die Zulassung erfolgreich abzuschließen.
- Fahrzeugumschreibung: Auch bei der Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeugs auf Ihren Namen wird eine eVB-Nummer benötigt, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
- Wiederzulassung: Wenn Sie ein Fahrzeug erneut zulassen möchten, das zuvor abgemeldet war, ist ebenfalls eine eVB erforderlich.
- Wechsel der Kfz-Versicherung: Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, sollten Sie beachten, dass Sie eine neue eVB von der neuen Versicherungsgesellschaft benötigen.
Es ist jedoch zu betonen, dass die eVB-Nummer ausschließlich für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt. Wenn Sie zusätzlichen Versicherungsschutz wie Teilkasko oder Vollkasko wünschen, müssen Sie dies separat mit der Versicherungsgesellschaft besprechen und eine vorläufige Deckungszusage beantragen.
Benötigen Sie für einen Halterwechsel (Versicherung bleibt) eine eVB-Nummer?
Für einen bloßen Halterwechsel eines Fahrzeugs wird keine eVB benötigt. Diese Nummer dient hauptsächlich dazu, den Versicherungsschutz für ein Fahrzeug nachzuweisen, der beim Wechsel des Eigentümers unverändert bleibt.
Um das Fahrzeug umzuschreiben, müssen die entsprechenden Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden, wie zum Beispiel der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein, die Kennzeichen und gegebenenfalls eine Vollmacht des Vorbesitzers.
Die Umschreibung erfolgt üblicherweise bei der zuständigen Zulassungsstelle. Es ist jedoch zu beachten, dass bei einem Halterwechsel oft auch eine Änderung der Versicherungsnehmerdaten notwendig ist. In diesem Fall muss die Änderung bei der Versicherung gemeldet und gegebenenfalls die Versicherungspolice angepasst werden. Es empfiehlt sich, direkt mit der Versicherungsgesellschaft in Kontakt zu treten, um den genauen Ablauf und die erforderlichen Schritte für den Halterwechsel zu erörtern.