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Herzlich willkommen in unserem Lexikon zur Kfz-Versicherung. In diesem Nachschlagewerk erhalten Sie verständliche Erläuterungen und Definitionen zu wichtigen Begriffen rund um das Thema Kfz-Versicherung. Unser Anliegen ist es, Sie umfassend über die zentralen Fachausdrücke zu informieren und damit mögliche Unklarheiten zu beseitigen. Möchten Sie detailliertere Informationen zu einem speziellen Begriff erhalten, so klicken Sie einfach auf den jeweiligen Link innerhalb des Kfz-Versicherungs-Lexikons.
A – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
A – Abmeldung
Begriff: Abmeldung
Kurzdefinition: Die offizielle Stilllegung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle.
Ausführliche Erklärung: Die Abmeldung eines Fahrzeugs, auch „Außerbetriebsetzung“ genannt, erfolgt bei der Zulassungsstelle. Dabei wird das Fahrzeugkennzeichen entwertet und die elektronische Versicherung beendet. Dies ist notwendig bei Verkauf, Verschrottung oder vorübergehender Stilllegung. Bei Online-Abmeldung über i-Kfz muss das Fahrzeug nach 2015 zugelassen worden sein und über spezielle Sicherheitscodes verfügen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Nur bei ordnungsgemäßer Abmeldung endet die Versicherungspflicht – wichtig für Beitragsberechnung und Haftung.
A – Abweichender Halter
Begriff: Abweichender Halter
Kurzdefinition: In der Kfz-Versicherung liegt ein abweichender Halter vor, wenn die Person, die als Fahrzeughalter eingetragen ist, nicht identisch mit der Person ist, die den Versicherungsvertrag abschließt.
Ausführliche Erklärung: Der Fahrzeughalter ist die Person, die ein Fahrzeug auf eigene Rechnung nutzt und für Betrieb und Unterhalt verantwortlich ist, unabhängig vom Eigentum. Ein abweichender Halter entsteht zum Beispiel, wenn Eltern das Auto des Kindes versichern, bei Firmenfahrzeugen, Carsharing oder Leasing. Versicherer fragen in solchen Fällen gesondert nach Halterdaten und der Nutzung, weil diese Angaben die Risikobewertung und den Beitrag beeinflussen. Je nach Tarif und Annahmerichtlinien können Nachweise, Einschränkungen oder Zuschläge gelten. Wichtig ist die korrekte und vollständige Angabe im Antrag, damit der Versicherungsschutz transparent und verlässlich bleibt.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Geben Sie den abweichenden Halter unbedingt an, damit Beitrag und Leistungen korrekt ermittelt werden und im Schadenfall keine Nachteile durch unzutreffende Angaben entstehen.
A – Annahmerichtlinien
Begriff: Annahmerichtlinien
Kurzdefinition: Interne Kriterien, nach denen Versicherer entscheiden, ob ein Antrag angenommen oder abgelehnt wird.
Ausführliche Erklärung: Annahmerichtlinien regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Versicherungspolice abgeschlossen werden kann. Dazu zählen u. a. das Alter des Fahrzeugs, Vorschäden, Fahreralter, Nutzungsart und Vorversicherungen. Je nach Risikoeinschätzung kann ein Antrag abgelehnt, mit Zuschlägen versehen oder nur mit Einschränkungen (z. B. Werkstattbindung) genehmigt werden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Die Kenntnis dieser Kriterien hilft, unnötige Ablehnungen zu vermeiden und realistische Beiträge zu erwarten.
A – Anrechnung Schadenfreiheitsklasse
Begriff: Anrechnung Schadenfreiheitsklasse
Kurzdefinition: Die Übernahme der bisherigen SF-Klasse beim Versicherungswechsel oder Fahrzeugwechsel.
Ausführliche Erklärung: Beim Wechsel des Versicherers oder bei einem Fahrzeugwechsel bleibt die bisher erreichte Schadenfreiheitsklasse in der Regel erhalten. Die Anrechnung erfolgt anhand der Vorversicherungsbescheinigung. Besonders bei der Zweitwagenregelung, Fahrzeugwechsel innerhalb der Familie oder bei Fahranfängern mit „Sondereinstufung“ ist die Anrechnung ein wichtiger Bestandteil der Beitragsberechnung.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine korrekte Übernahme der SF-Klasse kann zu erheblichen Beitragseinsparungen führen – besonders bei langjähriger Fahrpraxis ohne Schäden.
A – Anzeigepflicht
Begriff: Anzeigepflicht
Kurzdefinition: Die Anzeigepflicht ist die Pflicht, dem Versicherer alle gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen, insbesondere vor Vertragsabschluss und bei späteren Änderungen.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung umfasst die vorvertragliche Anzeigepflicht nach dem Versicherungsvertragsgesetz alle Angaben, die das Risiko beeinflussen, zum Beispiel Halter- und Fahrerprofil, jährliche Fahrleistung, nächtiger Abstellort, gewerbliche Nutzung sowie Vorschäden. Werden solche Umstände falsch oder unvollständig angegeben, kann der Versicherer je nach Verschulden den Vertrag anfechten, zurücktreten, anpassen oder Leistungen kürzen. Auch nach Vertragsbeginn müssen Sie eine erhebliche Gefahrerhöhung anzeigen, etwa wenn das Fahrzeug fortan überwiegend gewerblich genutzt wird. Zusätzlich besteht im Schadenfall die Obliegenheit, den Schaden unverzüglich zu melden und wahrheitsgemäß zu schildern.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Die korrekte Anzeige schützt vor Vertragsproblemen und Leistungskürzungen und sichert eine faire Preis-Leistung im Tarif.
A – Außerbetriebsetzung
Begriff: Außerbetriebsetzung
Kurzdefinition: Die Außerbetriebsetzung ist die vorübergehende oder dauerhafte Abmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde, wodurch Versicherung und Kfz-Steuer grundsätzlich ruhen.
Ausführliche Erklärung: Der Begriff Außerbetriebsetzung ersetzt den früheren Ausdruck Stilllegung und bezeichnet die offizielle Abmeldung eines Kfz bei der Zulassungsstelle. Mit der Abmeldung endet die Beitragspflicht der Kfz-Haftpflicht, jedoch besteht häufig eine beitragsfreie Ruheversicherung in der Kasko, die Schäden am ruhenden Fahrzeug wie Diebstahl, Brand oder Sturm abdeckt. Die Kfz-Steuer endet mit dem Tag der Abmeldung. Für die Wiederzulassung benötigen Sie eine eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen oder neue Schilder. Die Schadenfreiheitsklasse bleibt in der Regel erhalten, sammelt während der Außerbetriebsetzung jedoch keine weiteren schadenfreien Jahre.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Die Außerbetriebsetzung beeinflusst Ihren Versicherungsschutz, Ihre Beitragshöhe und die Kfz-Steuer. Sie hilft, Kosten zu senken, wenn das Fahrzeug vorübergehend nicht genutzt wird, erfordert aber eine bewusste Entscheidung zum gewünschten Schutz im Stand.
A – Auslandsschadenschutz
Begriff: Auslandsschadenschutz
Kurzdefinition: Eine Zusatzleistung, die bei unverschuldeten Unfällen im Ausland für Schadenersatz auf deutschem Niveau sorgt.
Ausführliche Erklärung: In vielen Ländern gelten niedrigere Haftpflichtdeckungssummen als in Deutschland. Wird das eigene Fahrzeug im Ausland unverschuldet beschädigt, können hohe Eigenkosten entstehen, wenn der Verursacher unterversichert ist. Mit dem Auslandsschadenschutz übernimmt der eigene Versicherer den Schaden nach deutschem Standard – als wäre der Unfall im Inland passiert. Der Zusatz ist meist optional buchbar.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer regelmäßig ins Ausland fährt, schützt sich mit dieser Leistung vor finanziellen Einbußen und langwierigen Rechtsstreitigkeiten.
A – Automatische Verlängerung
Begriff: Automatische Verlängerung
Kurzdefinition: Die automatische Verlängerung bedeutet, dass Ihre Kfz-Versicherung nach Ablauf der Vertragslaufzeit ohne aktive Bestätigung um eine weitere Periode fortgeführt wird, sofern Sie nicht fristgerecht kündigen.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung haben Verträge meist eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit, die genaue Frist steht im Versicherungsschein und in den Bedingungen. Ergänzend gibt es Sonderkündigungsrechte, etwa nach einer Beitragserhöhung, einem Schadenfall oder bei Fahrzeugwechsel. Die automatische Verlängerung gewährleistet durchgehenden Schutz und vermeidet Deckungslücken. Prüfen Sie vor Ablauf die Preis-Leistung, um Tarife objektiv zu vergleichen und mögliche Beitragsersparnisse zu realisieren.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie behalten kontinuierlichen Versicherungsschutz, können aber durch rechtzeitige Prüfung und Kündigung Kosten optimieren. Transparenz über Fristen hilft, individuell passende Tarife zu wählen und Preis-Leistung zu verbessern.
B – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
B – Basis-Tarif
Begriff: Basis-Tarif
Kurzdefinition: Ein günstiger Versicherungstarif mit reduziertem Leistungsumfang und häufig Selbstbeteiligung.
Ausführliche Erklärung: Der Basis-Tarif ist die günstigste Tarifstufe in der Kfz-Versicherung und enthält meist nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht sowie eine einfache Teilkasko mit Selbstbehalt. Zusätzliche Leistungen wie Werkstattbindung oder eingeschränkter Kundenservice sind möglich. Ideal für preissensitive Kunden oder ältere Fahrzeuge mit geringerem Wert.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Gut geeignet für sparsame Fahrer mit geringem Absicherungsbedarf – bietet aber nur begrenzten Schutz.
B – Bedingungen
Begriff: Bedingungen
Kurzdefinition: Vertragsbedingungen in der Kfz-Versicherung regeln Deckungsumfang, Rechte und Pflichten, Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung beziehen sich Bedingungen auf die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, kurz AKB, sowie auf individuelle Tarif- oder Vertragsklauseln. Sie bestimmen unter anderem, welche Schäden versichert sind, welche Ausschlüsse gelten, wie hoch die Selbstbeteiligung ist und welche Obliegenheiten, also Pflichten vor und nach dem Schadenfall, einzuhalten sind. Zudem regeln sie Laufzeit, Kündigungsfristen, Einstufung in Schadenfreiheitsklassen und den Ablauf der Schadenmeldung. Abweichungen oder Ergänzungen können in besonderen Vereinbarungen festgehalten sein, die die AKB erweitern oder einschränken.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Wer die Bedingungen kennt, vermeidet Deckungslücken und Missverständnisse im Schadenfall. Prüfen Sie insbesondere Ausschlüsse, Selbstbeteiligung, Pflichten und Fristen, um den gewünschten Schutz sicherzustellen.
B – Begleitetes Fahren
Begriff: Begleitetes Fahren
Kurzdefinition: Regelung, nach der 17-Jährige mit eingetragener Begleitperson fahren dürfen; relevant für Fahrerlaubnis und Kfz-Versicherung.
Ausführliche Erklärung: Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) erlaubt das Fahren vor dem 18. Geburtstag, sofern eine auf der Prüfungsbescheinigung vermerkte Begleitperson mitfährt. Begleitpersonen müssen in der Regel mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen und dürfen höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Die Begleitperson fährt nicht selbst, sondern unterstützt durch Hinweise; für die fahrende Person gilt das strikte Alkoholverbot in der Probezeit. Für die Kfz-Versicherung ist wichtig, dass das Fahrzeug für BF17-Nutzung gemeldet ist, damit die Fahranfängerin oder der Fahranfänger als berechtigte fahrende Person erfasst ist. Viele Versicherer berücksichtigen BF17 als Tarifmerkmal; die Meldung verhindert Beitragsnachberechnungen und stellt transparenten Versicherungsschutz sicher.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Die korrekte Meldung von BF17 beim Versicherer sorgt für rechtssicheren und vollständigen Schutz sowie eine passende Beitragseinstufung. So werden Obliegenheitsverletzungen vermieden und die Preis-Leistung bleibt transparent.
B – Beitrag
Begriff: Beitrag
Kurzdefinition: Der regelmäßig zu zahlende Betrag für den Versicherungsschutz.
Ausführliche Erklärung: Der Versicherungsbeitrag ist die Prämie, die der Versicherungsnehmer regelmäßig zahlt – monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Seine Höhe richtet sich nach vielen Faktoren wie Schadenfreiheitsklasse, Fahrzeugtyp, Fahrerkreis, Regionalklasse und gewähltem Versicherungstarif (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko). Je risikoreicher die Einschätzung, desto höher der Beitrag.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Der Beitrag beeinflusst direkt die laufenden Kosten – ein Vergleich lohnt sich zur Beitragsoptimierung.
B – Beitragsrückerstattung
Begriff: Beitragsrückerstattung
Kurzdefinition: Rückzahlung eines Teils der Versicherungsprämie bei schadensfreiem Verlauf, meist bei Sondertarifen oder Aktionen.
Ausführliche Erklärung: Bei bestimmten Tarifen kann eine Beitragsrückerstattung gewährt werden, wenn im Versicherungsjahr kein Schaden gemeldet wurde. Dies gilt häufig für Sonderaktionen oder innovative digitale Versicherer. Die Rückzahlung erfolgt meist automatisch am Jahresende oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Sie ist eine Art Belohnung für umsichtiges Verhalten und schadensfreies Fahren.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Spart bares Geld und motiviert zur vorsichtigen Fahrweise – besonders attraktiv für Vielfahrer mit niedriger Schadenquote.
B – Betriebsschaden
Begriff: Betriebsschaden
Kurzdefinition: Schäden, die während des normalen Fahrzeugbetriebs entstehen und nicht durch äußere Einwirkung verursacht wurden.
Ausführliche Erklärung: Betriebsschäden sind Schäden, die bei der regulären Nutzung eines Fahrzeugs auftreten – etwa durch Abnutzung, Materialermüdung oder falsche Bedienung. Klassische Beispiele sind Motorschäden durch Überhitzung oder Getriebeschäden bei falschem Schaltverhalten. Diese Schäden gelten nicht als Unfallfolge und sind in der Regel nicht durch Kasko-Versicherungen abgedeckt. Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen kann es jedoch Sonderregelungen geben, z. B. über Garantieversicherungen oder Servicepakete.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtig zu wissen, welche Schäden nicht durch die Kaskoversicherung ersetzt werden – schützt vor unerwarteten Kosten und Fehlannahmen.
B – Bonitätsprüfung
Begriff: Bonitätsprüfung
Kurzdefinition: Finanzielle Risikoeinschätzung eines Versicherungsnehmers vor Vertragsabschluss.
Ausführliche Erklärung: Bevor ein Kfz-Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, prüfen Versicherer in der Regel die Bonität des Antragstellers. Dazu werden Daten von Auskunfteien wie der SCHUFA herangezogen. Eine negative Bonität kann zu höheren Beiträgen, Vorkasse oder gar Ablehnung führen. Die Prüfung erfolgt automatisch im Hintergrund und dient der Absicherung des Versicherers gegen Zahlungsausfälle.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine gute Bonität erleichtert Vertragsabschlüsse und sorgt für bessere Konditionen – wichtig besonders bei Online-Abschlüssen.
B – Branchennachlass
Begriff: Branchennachlass
Kurzdefinition: Ein Branchennachlass ist ein prozentualer Beitragsrabatt in der Kfz-Versicherung, den bestimmte Branchen oder Berufsgruppen aufgrund günstiger Risikoprofile oder Rahmenvereinbarungen erhalten.
Ausführliche Erklärung: Versicherer gewähren Branchennachlässe, wenn statistisch nachweisbar ist, dass eine Branche oder Berufsgruppe ein niedrigeres Schadenrisiko aufweist oder wenn Kollektiv- beziehungsweise Rahmenverträge bestehen. Typische Beispiele sind Nachlässe für den öffentlichen Dienst, Gesundheitsberufe, Handwerk oder bestimmte Unternehmensverbände. Der Nachlass kann für Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung gelten, seine Höhe variiert je nach Versicherer und Tarif. In der Regel ist ein Nachweis der Zugehörigkeit erforderlich, etwa durch Arbeitgeberbestätigung, Mitgliedsausweis oder Gewerbenachweis. Fällt die Branchenzugehörigkeit weg oder wird sie nicht belegt, kann der Nachlass entfallen und der Beitrag angepasst werden.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Durch einen Branchennachlass können Sie Ihre Prämie senken und die Preis-Leistung Ihrer Kfz-Versicherung verbessern. Ein objektiver Versicherungsvergleich zeigt, bei welchen Tarifen der Nachlass verfügbar ist und wie hoch die potenzielle Beitragsersparnis ausfällt.
B – Bremsschaden
Begriff: Bremsschaden
Kurzdefinition: Ein technischer Defekt oder Verschleißschaden an der Bremsanlage oder an den Reifen eines Fahrzeugs.
Ausführliche Erklärung: Ein Bremsschaden kann durch Materialermüdung, falsche Handhabung, plötzliches Bremsen oder mangelnde Wartung entstehen. Typische Schäden betreffen Bremsscheiben, Bremsbeläge, Reifen oder die Hydraulik. Versicherungen bewerten Bremsschäden meist als Betriebsschäden, sofern sie nicht durch einen Unfall oder äußere Einwirkung (z. B. Aufprall) verursacht wurden. Somit sind sie in Kasko-Versicherungen in der Regel nicht mitversichert. Bei Werkstattbindung oder Vollwartungsverträgen können Ausnahmen gelten.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Bremsschäden zählen zu den häufigsten technischen Problemen – daher ist regelmäßige Wartung wichtig, auch wenn sie meist nicht versichert sind.
B – Bruchschaden
Begriff: Bruchschaden
Kurzdefinition: Ein Schaden, bei dem ein Fahrzeugteil durch äußere Einwirkung oder Materialermüdung bricht oder reißt.
Ausführliche Erklärung: Bruchschäden treten beispielsweise auf, wenn eine Achse bei starker Belastung bricht oder ein Fahrzeugteil durch Korrosion oder Altersschwäche reißt. Sie werden versicherungstechnisch häufig als Betriebsschaden eingestuft und sind daher in der Kaskoversicherung meist ausgeschlossen – es sei denn, sie sind Folge eines versicherten Ereignisses, z. B. bei einem Unfall oder Wildschaden. Die Abgrenzung zu Unfall- oder Materialfehlern ist oft schwierig und erfordert ein Gutachten.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Nicht jeder Bruch ist ein Versicherungsfall – das Wissen darum verhindert enttäuschte Erwartungen im Schadensfall.
B – Bündelnachlass
Begriff: Bündelnachlass
Kurzdefinition: Preisnachlass auf den Beitrag der Kfz-Versicherung, wenn Sie mehrere Versicherungsverträge beim gleichen Versicherer bündeln.
Ausführliche Erklärung: Ein Bündelnachlass, auch Kombi- oder Mehrfachkundenrabatt, wird gewährt, wenn Sie neben der Kfz-Versicherung weitere Policen (zum Beispiel Haftpflicht, Hausrat oder Wohngebäude) beim gleichen Versicherer abschließen. Der Rabatt reduziert den Beitrag der Kfz-Versicherung oder der zusätzlich gebündelten Verträge. Voraussetzungen und Höhe des Nachlasses variieren je nach Versicherer, Produktkombination und Anzahl der Verträge. Der Nachlass kann entfallen, wenn einzelne gebündelte Verträge gekündigt werden oder die Bedingungen nicht mehr erfüllt sind. Prüfen Sie die Konditionen, Laufzeiten und Kündigungsfolgen in den Versicherungsbedingungen.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Sie können durch Bündeln Beiträge sparen und Ihre Absicherung zentral verwalten. Vergleichen Sie dennoch die Gesamt-Preis-Leistung, da Einzelverträge bei anderen Anbietern trotz fehlendem Bündelnachlass günstiger oder leistungsstärker sein können.
C – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
C – Carsharing
Begriff: Carsharing
Kurzdefinition: Die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen durch mehrere Personen oder Haushalte.
Ausführliche Erklärung: Beim Carsharing teilen sich mehrere Nutzer ein Fahrzeug, das meist über ein Buchungssystem gebucht wird. Die Versicherung ist im Regelfall im Mietpreis enthalten. Wichtig ist, dass die Haftungsbedingungen und Selbstbeteiligungen geprüft werden – diese unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer Carsharing nutzt, sollte auf ausreichenden Versicherungsschutz achten – besonders bei Schäden oder Unfällen.
C – Carport
Begriff: Carport
Kurzdefinition: Überdachter Stellplatz für Fahrzeuge, der bei der Versicherung als Abstellort angegeben werden kann.
Ausführliche Erklärung: Ein Carport ist ein offener Unterstand, der Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen schützt. In der Kfz-Versicherung spielt der Abstellort des Fahrzeugs eine Rolle für die Beitragsberechnung. Carports bieten einen gewissen Schutz vor Umweltschäden und Diebstahl, gelten jedoch als weniger sicher als abgeschlossene Garagen. Viele Versicherer fragen gezielt nach dem nächtlichen Abstellort, da dies das Risiko beeinflusst.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer sein Auto in einem Carport abstellt, kann bei der Beitragsberechnung von einem besseren Risiko-Profil profitieren – besonders im Vergleich zu frei zugänglichen Straßenplätzen.
C – Check der Versicherungsunterlagen
Begriff: Check der Versicherungsunterlagen
Kurzdefinition: Regelmäßige Überprüfung der aktuellen Versicherungspolice auf Aktualität, Leistungen und Kosten.
Ausführliche Erklärung: Ein jährlicher Check der Versicherungsunterlagen stellt sicher, dass der aktuelle Versicherungsschutz zum Bedarf passt. Änderungen wie Halterwechsel, neue Fahrer, geänderte Fahrleistung oder Fahrzeugumbauten können Einfluss auf Prämie und Leistungen haben. Auch durch neue Tarife oder Rabatte kann sich ein Vergleich lohnen. Der Check umfasst Police, Beitragsrechnung, Schadenfreiheitsklasse und Vertragslaufzeit.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer regelmäßig seine Unterlagen prüft, vermeidet Überzahlung und ist im Schadenfall optimal abgesichert.
D – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
D – Deckungssumme
Begriff: Deckungssumme
Kurzdefinition: Die maximale Summe, bis zu der der Versicherer im Schadensfall zahlt.
Ausführliche Erklärung: Die Deckungssumme legt fest, wie viel der Versicherer bei einem Schaden maximal übernimmt. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich eine Mindestdeckung vorgeschrieben – meist bieten Versicherer jedoch deutlich höhere Summen (z. B. 100 Mio. € bei Personenschäden). Eine zu niedrige Deckung kann zu Eigenhaftung führen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine hohe Deckung schützt vor finanziellen Folgen bei Großschäden – sinnvoll bei Personenschäden oder teuren Sachschäden.
D – Deckungskarte
Begriff: Deckungskarte
Kurzdefinition: Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die bei der Zulassung eines Fahrzeugs benötigt wird.
Ausführliche Erklärung: Die Deckungskarte, heute meist in Form der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), ist der Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie wird benötigt, um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden oder umzumelden. Die eVB wird von der Versicherung vergeben und enthält Informationen zum Fahrzeughalter und zur Versicherungsdeckung. Ohne diese Bestätigung ist eine Zulassung in Deutschland nicht möglich.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Ohne gültige eVB-Nummer kann kein Fahrzeug zugelassen werden – sie ist der Startpunkt für jede Autoversicherung.
D – Diebstahlschutz
Begriff: Diebstahlschutz
Kurzdefinition: Schutz vor Verlust des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen durch Diebstahl.
Ausführliche Erklärung: Der Diebstahlschutz ist Teil der Teilkaskoversicherung. Er greift bei Fahrzeugdiebstahl, Einbruchdiebstahl (z. B. Radio oder Navi) sowie bei gestohlenen Fahrzeugteilen wie Felgen oder Spiegeln. Wichtig ist die sofortige Anzeige bei der Polizei und umgehende Meldung an die Versicherung. Auch mechanische oder elektronische Diebstahlsicherungen können das Risiko und damit die Prämie senken.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Unverzichtbar, besonders in Regionen mit hoher Diebstahlquote – schützt vor hohen Kosten bei Totalverlust.
D – Direktregulierung
Begriff: Direktregulierung
Kurzdefinition: Service in der Kfz-Versicherung, bei dem der eigene Versicherer nach einem unverschuldeten Unfall die Schadenersatzansprüche direkt gegenüber der gegnerischen Kfz‑Haftpflichtversicherung reguliert.
Ausführliche Erklärung: Bei der Direktregulierung meldet die geschädigte Person den Kfz‑Haftpflichtschaden der eigenen Versicherung, die die Kommunikation, Prüfung und Auszahlung mit der gegnerischen Haftpflicht übernimmt. Ziel ist eine schnelle, transparente und effiziente Schadenabwicklung mit nur einem Ansprechpartner. Sie greift üblicherweise bei klarer Haftungslage, inländischen Unfällen und vor allem bei Sachschäden; umfangreiche Personenschäden oder strittige Fälle können ausgenommen sein. Die Schadenfreiheitsklasse der geschädigten Partei bleibt unberührt, da kein eigener Haftpflichtschaden verursacht wurde. Alternativ bleibt die direkte Geltendmachung beim gegnerischen Versicherer möglich.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie profitieren von weniger Aufwand, schnellerer Regulierung und mehr Transparenz in der Kfz‑Versicherung. Das Verfahren hilft, Ansprüche korrekt zu beziffern und typische Fehler in der Schadenregulierung zu vermeiden.
D – Direktversicherung
Begriff: Direktversicherung
Kurzdefinition: Kfz-Versicherung, die ohne Makler oder Vertreter direkt vom Versicherer online oder telefonisch abgeschlossen wird.
Ausführliche Erklärung: Direktversicherer bieten Policen meist über das Internet oder Callcenter an. Da der Vertrieb ohne Außendienst erfolgt, sind die Beiträge oft günstiger. Beratung erfolgt schriftlich oder telefonisch, nicht vor Ort. Der Kunde ist stärker in der Verantwortung, sich eigenständig zu informieren. Vergleichsportale spielen eine wichtige Rolle bei der Auswahl.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Ideal für preisbewusste Kunden mit Grundkenntnissen – spart Kosten, erfordert aber Eigeninitiative.
E – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
E – Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Begriff: Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Kurzdefinition: Siebenstelliger Code, der den Abschluss einer Kfz-Versicherung für die Zulassung bestätigt.
Ausführliche Erklärung: Die eVB-Nummer ist ein digitaler Nachweis, dass ein Fahrzeug versichert ist. Sie ist notwendig für die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle. Der Code wird vom Versicherer bereitgestellt und kann telefonisch, online oder per App angefordert werden. Er gilt für eine bestimmte Zeit und nur für das jeweilige Fahrzeug.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Ohne eVB keine Zulassung – sie ist Voraussetzung für den Start der Versicherung und die Fahrzeugnutzung.
E – eVBÜ
Begriff: eVBÜ
Kurzdefinition: eVBÜ steht für die elektronische Übermittlung der Versicherungsbestätigung (eVB) von Versicherern an die Zulassungsstellen im Kfz-Zulassungsverfahren.
Ausführliche Erklärung: Die eVBÜ beschreibt den digitalen Datenaustausch, mit dem die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) einer Kfz-Haftpflichtversicherung an die zuständige Zulassungsbehörde gemeldet wird. Grundlage ist die eVB-Nummer, die Sie von Ihrem Versicherer erhalten und bei der Zulassung angeben. Über die eVBÜ prüfen Zulassungsstellen automatisiert, ob ein gültiger Haftpflichtschutz für das Fahrzeug vorliegt. So entfällt Papierkram, die Identifikation des Versicherungsvertrages wird schneller und fehlerärmer, und die Zulassung kann effizient abgeschlossen werden.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Ohne erfolgreiche eVB-Übermittlung ist keine Kfz-Zulassung möglich. Die eVBÜ sorgt für eine zügige, transparente und rechtssichere Abwicklung Ihrer Fahrzeugzulassung.
E – Erstbesitzer
Begriff: Erstbesitzer
Kurzdefinition: Die Person, auf die ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wurde.
Ausführliche Erklärung: Der Erstbesitzer eines Fahrzeugs ist die Person oder Firma, die es bei der erstmaligen Zulassung angemeldet hat. In Versicherungsverträgen kann der Status als Erstbesitzer eine Rolle spielen, z. B. bei der Risikobewertung oder bei Fragen der Vorversicherung. Für den Fahrzeugwert beim Verkauf spielt dieser Status ebenfalls eine Rolle. Manche Versicherer geben Rabatte bei langjährigem Erstbesitz.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Kann bei Antragstellung Vorteile bringen – insbesondere, wenn man glaubhaft machen kann, dass das Fahrzeug stets aus erster Hand stammt.
E – Ersatzfahrzeug
Begriff: Ersatzfahrzeug
Kurzdefinition: Ein Fahrzeug, das vorübergehend genutzt wird, wenn das eigene nicht fahrbereit ist.
Ausführliche Erklärung: Im Schadenfall, bei Reparatur oder nach einem Unfall kann ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden. Dieser Anspruch kann je nach Tarif in der Kfz-Versicherung enthalten sein – entweder über die Kaskoversicherung oder bei Haftpflichtfällen, wenn der Unfallgegner schuld ist. Einige Tarife beinhalten „Mobilitätsgarantie“ oder einen Anspruch auf Mietwagen für die Dauer der Reparatur.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sichert Mobilität auch im Schadenfall – wichtig für Pendler oder beruflich auf das Auto angewiesene Personen.
F- Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
F – Fahrerkreis
Begriff: Fahrerkreis
Kurzdefinition: Der Personenkreis, der berechtigt ist, das versicherte Fahrzeug zu fahren.
Ausführliche Erklärung: Der Fahrerkreis beschreibt alle Personen, die das Fahrzeug laut Vertrag nutzen dürfen. Je kleiner der Kreis (z. B. nur der Halter), desto günstiger die Prämie. Wird das Fahrzeug von nicht eingetragenen Personen gefahren und es kommt zum Schaden, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder Regress fordern.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Der Fahrerkreis beeinflusst die Beitragshöhe – eine korrekte Angabe ist essenziell für vollen Versicherungsschutz.
F – Fahrleistung
Begriff: Fahrleistung
Kurzdefinition: Die jährlich gefahrenen Kilometer eines Fahrzeugs, die zur Beitragsberechnung dienen.
Ausführliche Erklärung: Die Fahrleistung ist ein wichtiger Tarifmerkmal in der Kfz-Versicherung. Versicherer kalkulieren Beiträge unter anderem auf Basis der erwarteten Kilometeranzahl pro Jahr. Wer weniger fährt, verursacht statistisch weniger Unfälle und zahlt häufig niedrigere Beiträge. Wird die tatsächliche Fahrleistung deutlich überschritten, kann das zu Nachzahlungen oder Problemen im Schadenfall führen. Viele Versicherer fragen bei Vertragsabschluss und jährlich erneut nach der gefahrenen Strecke.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine realistische Angabe spart Geld und verhindert Konflikte im Schadenfall – besonders bei Fahrten über dem angegebenen Limit.
F – Fahrgebiet
Begriff: Fahrgebiet
Kurzdefinition: Das Fahrgebiet bezeichnet den geografischen Geltungsbereich, in dem Ihre Kfz-Versicherung Schutz bietet.
Ausführliche Erklärung: In den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung ist geregelt, in welchen Ländern Haftpflicht- und Kasko-Schutz gilt. Üblich ist Deckung in Deutschland, in den Ländern des geografischen Europas sowie in den auf der Internationalen Versicherungskarte, auch Grüne Karte genannt, aufgeführten Staaten. Ausnahmen und ausgeschlossene Länder können auf der Grünen Karte oder im Versicherungsschein vermerkt sein. Für Reisen in nicht abgedeckte Staaten benötigen Sie häufig eine Grenzversicherung oder eine gesonderte Deckungsbestätigung. Fahren Sie außerhalb des vereinbarten Fahrgebiets, kann der Versicherer den Schutz einschränken oder ablehnen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie stellen sicher, dass Haftpflicht und Kasko auf Auslandsfahrten wirksam sind und vermeiden Deckungslücken durch klare Kenntnis des Geltungsbereichs.
F – Fahrtzweck
Begriff: Fahrtzweck
Kurzdefinition: Der Fahrtzweck beschreibt, wofür ein Fahrzeug überwiegend genutzt wird – etwa privat, für den Arbeitsweg oder beruflich/gewerblich – und beeinflusst Beitrag und Risiko-Einstufung in der Kfz-Versicherung.
Ausführliche Erklärung: Versicherer ordnen den Fahrtzweck als Tarifmerkmal ein, um das Schadensrisiko realistisch zu bewerten. Übliche Kategorien sind ausschließlich private Nutzung, private Nutzung inklusive Arbeitsweg sowie berufliche oder gewerbliche Nutzung wie Kundenbesuche, Lieferfahrten oder Handwerks-Einsätze. Je häufiger das Fahrzeug in risikoerhöhten Situationen eingesetzt wird, desto höher kann der Beitrag ausfallen. Änderungen des Fahrtzwecks sollten dem Versicherer mitgeteilt werden, damit Tarif und Versicherungsschutz weiterhin korrekt sind.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Der Fahrtzweck hat direkten Einfluss auf Ihren Beitrag und den passenden Schutz. Korrekte Angaben sichern Transparenz und vermeiden Probleme im Schadenfall.
F – Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Begriff: Fahrzeugbrief
Kurzdefinition: Das offizielle Dokument, das den Eigentümer eines Fahrzeugs ausweist.
Ausführliche Erklärung: Der Fahrzeugbrief – offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II – enthält technische Fahrzeugdaten und Angaben zum Eigentümer. Er ist notwendig bei Verkauf, Ummeldung oder Finanzierung eines Fahrzeugs. Im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die im Auto mitgeführt wird, bleibt der Fahrzeugbrief meist sicher zuhause. Bei finanzierten Fahrzeugen liegt er oft bei der Bank.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Er ist wichtig für den rechtlichen Besitznachweis und für alle versicherungsrelevanten Änderungen am Fahrzeug.
F – Fahrzeuggruppen
Begriff: Fahrzeuggruppen
Kurzdefinition: Klassifizierung von Fahrzeugen in Gruppen, die für die Tarifberechnung in der Kfz-Versicherung maßgeblich ist.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung werden Fahrzeuge zur besseren Risikobewertung in drei Hauptgruppen eingeteilt. Diese Einteilung richtet sich nach Fahrzeugtyp, Gewicht, Nutzung und Einsatzzweck und hat direkten Einfluss auf die Versicherungsprämie:
- Gruppe 1: Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes, Quads, Camping-Fahrzeuge, Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse im Werk- oder Privatverkehr, landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper, Stapler, Krankenwagen und Leichenwagen.
- Gruppe 2: Taxen, Mietwagen, Lkw über 3,5 t im Werkverkehr und Zugmaschinen im Werkverkehr.
- Gruppe 3: Lkw im gewerblichen Güter- und Umzugsverkehr, Zugmaschinen im gewerblichen Güter- und Umzugsverkehr, Kraftomnibusse und Abschleppwagen.
Diese Kategorisierung dient der Versicherung zur Risikoabschätzung. Je nach Gruppe unterscheiden sich die Tarife, Deckungsbedingungen und teilweise auch die erforderlichen Nachweise (z. B. Gewerbenachweis bei Gruppe 3).
Relevanz für Versicherungsnehmer: Die Fahrzeuggruppe bestimmt mit ob eine SF – Klasse von der Vorversicherung übernommen werden kann, wie hoch der Beitrag ausfällt und welche Versicherungsbedingungen gelten – wichtig bei gewerblich oder speziell genutzten Fahrzeugen.
F – Fahrzeughalter
Begriff: Fahrzeughalter
Kurzdefinition: Der Fahrzeughalter ist die Person oder Organisation, die ein Fahrzeug auf eigene Rechnung nutzt und die tatsächliche Verfügungsgewalt sowie Verantwortung für Betrieb, Unterhalt und Versicherung trägt.
Ausführliche Erklärung: Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter sind rechtlich für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Fahrzeugs verantwortlich, unabhängig davon, wer Eigentümer oder wer fahrende Person ist. In der Praxis ist Halter, wer die laufenden Kosten trägt, das Fahrzeug nutzt und darüber entscheidet, etwa über Reparaturen, Versicherung oder Abstellort. Der Halter haftet nach der sogenannten Halterhaftung für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen, und muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Halterdaten stehen in der Zulassungsbescheinigung und sind entscheidend für Steuer, Hauptuntersuchung und Versicherung.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Die richtige Halterangabe ist für den Vertragsabschluss, die Prämienberechnung und die Schadensregulierung entscheidend. Falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes oder zu Regressforderungen führen.
F – Familienrabatt
Begriff: Familienrabatt
Kurzdefinition: Ein optionaler Tarifnachlass in der Kfz-Versicherung, den einige Versicherer für Familienangehörige oder Haushaltsgemeinschaften gewähren.
Ausführliche Erklärung: Der Familienrabatt beschreibt Preisvorteile, die Versicherer etwa gewähren, wenn mehrere Fahrzeuge in einer Familie versichert sind oder nahe Angehörige im gleichen Haushalt fahren. Häufig ist der Rabatt an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel an einen festgelegten Fahrerkreis, das Alter junger Fahrender, den gemeinsamen Wohnsitz oder die Anzahl der versicherten Fahrzeuge. Er kann mit Zweitwagenregelungen kombiniert werden, unterscheidet sich jedoch von der Übertragung einer Schadenfreiheitsklasse, die gesonderten Regeln folgt. Die Höhe und Verfügbarkeit des Rabatts variieren je nach Tarif und Gesellschaft, und Nachweise (z. B. Melderegister, Fahrerkreisangaben) können erforderlich sein.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Der Familienrabatt kann zu spürbarer Beitragsersparnis führen und die Preis-Leistung Ihrer Kfz-Versicherung verbessern. Ein Vergleich der Tarife zeigt, ob und unter welchen Voraussetzungen sich der Nachlass für Sie lohnt.
F – Freie Werkstattwahl
Begriff: Freie Werkstattwahl
Kurzdefinition: Die Möglichkeit, im Schadenfall selbst zu entscheiden, welche Werkstatt das Auto repariert.
Ausführliche Erklärung: Viele Kaskotarife beinhalten eine sogenannte Werkstattbindung – das bedeutet, dass der Versicherer vorschreibt, welche Partnerwerkstatt im Schadenfall genutzt wird. Wer sich für freie Werkstattwahl entscheidet, kann jede beliebige Werkstatt nutzen, zahlt dafür aber meist eine etwas höhere Prämie. In der Haftpflichtversicherung ist die freie Werkstattwahl grundsätzlich gegeben.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer Wert auf eine vertraute Werkstatt oder besondere Servicequalität legt, profitiert von der freien Wahl – sollte aber auf die Tarifbedingungen achten.
G – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
G – GAP-Versicherung
Begriff: GAP-Versicherung
Kurzdefinition: GAP-Deckung ist eine Zusatzabsicherung, die bei Totalschaden oder Diebstahl die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem höheren Leasing- oder Finanzierungsablösebetrag übernimmt.
Ausführliche Erklärung: GAP steht für Guaranteed Asset Protection und wird häufig als GAP-Deckung oder Differenzkasko bezeichnet. Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen kann der offene Ablösebetrag höher sein als der Wiederbeschaffungswert, den die Kasko-Versicherung erstattet. Die GAP-Deckung schließt diese Lücke und verhindert, dass Sie auf Restkosten sitzen bleiben. Sie gilt typischerweise bei Totalschaden oder Entwendung und ist oft als optionaler Baustein zur Kasko-Police oder über den Leasingvertrag erhältlich.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie profitieren von finanzieller Sicherheit, insbesondere bei Leasing- oder Finanzierungsverträgen, da Restschulden nach Schadenereignissen vermieden werden.
G – Garage
Begriff: Garage
Kurzdefinition: Ein geschützter Stellplatz für das Fahrzeug, der auch die Versicherungsprämie beeinflussen kann.
Ausführliche Erklärung: Die Nutzung einer Garage – egal ob Einzel-, Doppel- oder Tiefgarage – wird von vielen Versicherern positiv bewertet. Fahrzeuge in Garagen sind besser geschützt vor Diebstahl, Vandalismus, Witterungseinflüssen und Wildschäden. Deshalb gewähren viele Anbieter einen Beitragsrabatt. Wichtig ist, dass der Stellplatz dauerhaft genutzt wird und bei der Antragstellung korrekt angegeben wird.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer sein Fahrzeug regelmäßig in einer Garage abstellt, kann von günstigeren Beiträgen und höherem Schutz profitieren.
G – Geltungsbereich
Begriff: Geltungsbereich
Kurzdefinition: Der Geltungsbereich beschreibt, wo und für welche Risiken der Schutz einer Kfz-Versicherung räumlich, sachlich und zeitlich gilt.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung legt der Geltungsbereich fest, in welchen Ländern und in welchen Situationen Versicherungsschutz besteht. Für die Kfz-Haftpflicht gilt er in der Regel in Europa und in den auf der Internationalen Versicherungskarte, auch Grüne Karte genannt, aufgeführten Staaten; teilweise besteht Schutz über Kennzeichenabkommen. Kaskoversicherungen können einen abweichenden, meist auf Europa begrenzten räumlichen Geltungsbereich haben, und definieren zusätzlich die versicherten Schadenarten wie Diebstahl, Sturm oder Unfallschäden. Zeitliche und vertragliche Grenzen, etwa Höchstdauern für Auslandsaufenthalte oder Ausschlüsse in Krisen- und Sanktionsgebieten, sind häufig Bestandteil. Vor einer Auslandsfahrt sollte geprüft werden, ob das Zielland erfasst ist und ob Nachweise wie die Grüne Karte mitgeführt werden sollten.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Der Geltungsbereich entscheidet, ob Schäden im In- und Ausland gedeckt sind und verhindert Versorgungslücken auf Reisen. Eine klare Prüfung hilft, unnötige Kosten und Streitfälle zu vermeiden.
G – Gewerbetarif
Begriff: Gewerbetarif
Kurzdefinition: Ein Gewerbetarif ist ein spezieller Kfz-Versicherungstarif für Fahrzeuge mit gewerblicher Nutzung.
Ausführliche Erklärung: Der Gewerbetarif unterscheidet sich vom Privatkundentarif durch die Bewertung gewerblicher Risiken, etwa Einsatzart, jährliche Fahrleistung, Fahrendenkreis, Branche, Region und Schadenhistorie. Er kann als Einzel- oder Flottentarif (mehrere Fahrzeuge unter einem Vertrag) ausgestaltet sein. Übliche Bausteine sind Kfz-Haftpflicht sowie Teilkasko und Vollkasko; optional sind unter anderem Schutzbrief, GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge und Mitversicherung von Betriebsausstattung. Selbstbeteiligungen und Werkstattbindung beeinflussen die Prämie und die Preis-Leistung.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Wer Fahrzeuge betrieblich nutzt, erhält über den Gewerbetarif eine risikogerechte und oft effizientere Absicherung, insbesondere bei mehreren Fahrzeugen. So lassen sich Kosten optimieren und Leistungen transparent bündeln.
G – Glasschaden
Begriff: Glasschaden
Kurzdefinition: Ein Glasschaden ist die Beschädigung oder der Bruch der Fahrzeugverglasung, typischerweise an Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe sowie am Glasdach.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung gilt ein Glasschaden als Schaden an der Verglasung des Fahrzeugs, häufig verursacht durch Steinschlag. Die Teilkasko übernimmt in der Regel die Kosten für Reparatur oder Scheibentausch, oft ohne Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse. Bei reparablen Steinschlägen ist eine Scheibenreparatur häufig ohne oder mit reduzierter Selbstbeteiligung möglich; beim Scheibentausch kann eine Selbstbeteiligung anfallen. Nach dem Austausch der Frontscheibe ist meist eine Kalibrierung von Fahrerassistenz-Systemen erforderlich, die zum Leistungsumfang zählen kann. Tarifdetails wie Werkstattbindung, versicherte Glasteile und Selbstbeteiligung variieren je nach Versicherer.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Glasschäden sind häufig und können sicherheitsrelevant sowie kostspielig sein; eine passende Teilkasko-Absicherung sorgt für schnellen, transparenten Schutz und reduziert ungeplante Ausgaben.
G – Grobe Fahrlässigkeit
Begriff: Grobe Fahrlässigkeit
Kurzdefinition: Wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt.
Ausführliche Erklärung: Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Autofahrer eine Handlung begeht, bei der klar erkennbar ist, dass sie gefährlich oder verboten ist – z. B. bei Rot über die Ampel fahren, Handy am Steuer nutzen oder bei Glatteis mit Sommerreifen fahren. Viele Kaskoversicherungen schließen Leistungen bei grober Fahrlässigkeit aus – es sei denn, der Vertrag enthält eine sogenannte „Grobe-Fahrlässigkeit-Deckung“.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine Versicherung mit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit schützt auch bei folgenschweren Fehlern – wichtig für den Alltag.
G – Grüne Karte
Begriff: Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr)
Kurzdefinition: Die Grüne Karte ist der internationale Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrten ins Ausland.
Ausführliche Erklärung: Die Grüne Karte bestätigt, dass für Ihr Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht und wird in vielen Ländern als Versicherungsnachweis anerkannt. In den meisten europäischen Staaten genügt zwar das amtliche Kennzeichen als Nachweis, doch in einigen Ländern ist die Grüne Karte ausdrücklich erforderlich. Sie enthält unter anderem Ihre Fahrzeug- und Versicherungsdaten sowie Ländercodes für den Geltungsbereich. Seit 2021 darf sie in Schwarz-Weiß ausgedruckt werden; eine digitale Vorlage kann an Grenzen oder bei Kontrollen teils nicht akzeptiert werden. Sie erhalten die Karte kostenfrei bei Ihrer Versicherung und sollten sie vor jeder Auslandsfahrt prüfen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Die Grüne Karte erleichtert Einreise und Schadensabwicklung im Ausland und hilft, Bußgelder oder eine teure Grenzversicherung zu vermeiden.
H- Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
H – Haftpflichtversicherung
Begriff: Haftpflichtversicherung
Kurzdefinition: Gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Versicherung, die Schäden an Dritten abdeckt.
Ausführliche Erklärung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Sie kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug anderen zufügt – also an Personen, Fahrzeugen oder Sachen. Eigene Schäden sind nicht versichert. Ohne gültige Haftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie ist die Teilnahme am Straßenverkehr nicht erlaubt.
H – Halter
Begriff: Halter
Kurzdefinition: Die Person, die ein Fahrzeug auf eigene Rechnung betreibt und für dessen Betrieb verantwortlich ist.
Ausführliche Erklärung: Der Halter eines Fahrzeugs ist nicht zwingend identisch mit dem Eigentümer oder Fahrer. Er ist die Person, die für Zulassung, Versicherung und regelmäßige Nutzung verantwortlich ist. In der Regel ist der Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen. In rechtlicher Hinsicht trägt der Halter eine besondere Verantwortung, z. B. für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs und bei Bußgeldverfahren.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Als Halter bist du verantwortlich für die Versicherung – und haftest unter Umständen mit, auch wenn du nicht selbst gefahren bist.
H – Halterhaftung
Begriff: Halterhaftung
Kurzdefinition: Der Fahrzeughalter haftet auch dann, wenn er den Schaden nicht selbst verursacht hat.
Ausführliche Erklärung: Die Halterhaftung basiert auf der sogenannten Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Allein der Betrieb eines Fahrzeugs birgt ein Risiko – deshalb kann der Halter auch dann haften, wenn er selbst nicht gefahren ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen den Schaden. Die Halterhaftung ist gesetzlich geregelt in § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz).
Relevanz für Versicherungsnehmer: Auch wenn du dein Auto verleihst, trägst du als Halter die Verantwortung – und brauchst daher ausreichenden Versicherungsschutz.
H – Haftungsfrage
Begriff: Haftungsfrage
Kurzdefinition: Klärung, wer bei einem Kfz-Schaden rechtlich für den entstandenen Schaden einstehen muss.
Ausführliche Erklärung: Die Haftungsfrage bestimmt nach einem Unfall, welche Partei für Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftet. Grundlage sind Verschuldenshaftung und die Gefährdungshaftung, also die Haftung aus dem Betrieb eines Fahrzeugs auch ohne persönliches Verschulden. Faktoren wie Mitverschulden, Betriebsgefahr und der konkrete Unfallhergang beeinflussen die Quote der Schadenregulierung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung prüft Ansprüche, reguliert berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Für eine schnelle, transparente Entscheidung sind Beweise wie Unfallskizze, Fotos, Zeugenaussagen, polizeiliche Aufnahme und Gutachten hilfreich.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Eine klare Haftungsfeststellung beschleunigt die Schadenregulierung, schützt vor ungerechtfertigten Forderungen und hilft, eigene Kosten zu vermeiden. Sie wirkt sich mittelbar auf Beitrag und Schadenfreiheitsklasse aus, wenn der eigene Versicherer leistet.
H – Haftungsquote
Begriff: Haftungsquote
Kurzdefinition: Der prozentuale Anteil der Schuld, den ein Unfallbeteiligter an einem Schaden trägt.
Ausführliche Erklärung: Die Haftungsquote wird oft bei Verkehrsunfällen mit mehreren Beteiligten ermittelt, wenn keine eindeutige Schuld vorliegt. Anhand von Gutachten, Zeugenaussagen oder Polizeiberichten wird der Schaden anteilig aufgeteilt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den jeweiligen Anteil, abhängig von der festgestellten Quote. Übliche Quoten sind z. B. 100:0, 70:30 oder 50:50.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Die Haftungsquote beeinflusst, wer wie viel vom Schaden selbst tragen muss – und ob eine Rückstufung in der Versicherung erfolgt.
H – Haftungsverzicht
Begriff: Haftungsverzicht
Kurzdefinition: Der freiwillige oder vertraglich vereinbarte Ausschluss von Schadenersatzansprüchen bei bestimmten Schäden.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung ist der Haftungsverzicht oft Bestandteil von Zusatzbausteinen, wie z. B. dem Rabattschutz oder dem Kasko-Schutzbrief. Aber auch privat, etwa beim Verleih eines Fahrzeugs, kann schriftlich auf Haftung verzichtet werden. Dennoch bleibt die gesetzliche Mindesthaftung (z. B. für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz) bestehen. Haftungsverzicht sollte stets genau formuliert und dokumentiert werden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Verhindert böse Überraschungen bei Unfällen – wichtig bei Fahrzeugnutzung durch Dritte oder bei Zusatzleistungen der Versicherung.
H – Hauptuntersuchung (HU)
Begriff: Hauptuntersuchung
Kurzdefinition: Gesetzlich vorgeschriebene technische Überprüfung eines Fahrzeugs in regelmäßigen Abständen.
Ausführliche Erklärung: Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund „TÜV“, prüft sicherheitsrelevante Bauteile eines Fahrzeugs. Sie ist alle zwei Jahre fällig, bei Neuwagen erstmals nach drei Jahren. Ohne gültige HU-Plakette darf das Fahrzeug nicht gefahren werden. Versicherungen können im Schadenfall Leistungen kürzen, wenn der technische Zustand mangelhaft war und kein gültiger HU-Nachweis vorlag.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine gültige HU ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz und die Teilnahme am Straßenverkehr.
H – Herstellerschlüssel
Begriff: Herstellerschlüssel
Kurzdefinition: Der Herstellerschlüssel, auch Hersteller-Schlüsselnummer HSN, ist ein vierstelliger Code, der den Fahrzeughersteller eindeutig identifiziert.
Ausführliche Erklärung: Der Herstellerschlüssel wird vom Kraftfahrt-Bundesamt vergeben und dient der eindeutigen Zuordnung des Herstellers eines Fahrzeugs. In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist er in Feld 2.1 enthalten, dort bilden die ersten vier Ziffern die HSN, gefolgt von der Typschlüsselnummer TSN für Modell und Variante. Zusammen mit der TSN wird die HSN für Tarifierung, Typklassen-Zuordnung und statistische Auswertungen genutzt. Der Code erleichtert die schnelle und objektive Ermittlung passender Tarife im Kfz-Versicherungsvergleich.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Mit der korrekten HSN lassen sich Kfz-Versicherungen präzise kalkulieren, wodurch passende Leistungen und eine faire Preis-Leistung im Tarifrechner transparent vergleichbar werden.
H – Höchstentschädigung
Begriff: Höchstentschädigung
Kurzdefinition: Die Höchstentschädigung ist der maximale Betrag, den der Versicherer pro Schadenfall oder Schadenereignis zahlt.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung setzt die Höchstentschädigung eine klare Leistungsobergrenze. In der Kfz-Haftpflicht entspricht sie den vereinbarten Deckungssummen pro Schadenereignis, zum Beispiel für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. In der Kasko ist die Höchstentschädigung in der Regel auf den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten bis zur wirtschaftlichen Grenze begrenzt, abzüglich eventuell vereinbarter Selbstbeteiligungen. Zusätzlich können Sublimits für einzelne Leistungen gelten, etwa für Zubehör, Tierbiss-Folgeschäden oder Mietwagenkosten. Diese Grenzen sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung festgelegt.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Sie wissen, bis zu welcher Summe Schäden abgedeckt sind und können so Deckungssummen und Tarife gezielt vergleichen. Transparente Höchstentschädigungen helfen, Unterversicherung und ungeplante Kosten zu vermeiden.
H – Höherstufung
Begriff: Höherstufung
Kurzdefinition: Eine Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse nach einem verschuldeten Unfall.
Ausführliche Erklärung: Nach einem selbst verschuldeten Unfall kann der Versicherer den Kunden in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse einstufen – das bedeutet eine höhere Prämie. Die Höhe der Rückstufung richtet sich nach dem Schadenfreiheitsrabatt-System des jeweiligen Versicherers. Kfz-Versicherungen bieten manchmal Rückstufungstabellen zur Orientierung. Durch einen Schadenrückkauf oder einen Rabattschutz kann eine Höherstufung unter Umständen vermieden werden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer einen Schaden meldet, muss mit steigenden Beiträgen rechnen – das kann langfristig teuer werden.
H – Hochstufungsschutz
Begriff: Hochstufungsschutz
Kurzdefinition: Eine Zusatzleistung, die verhindert, dass man nach einem Schadenfall in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird.
Ausführliche Erklärung: Der Hochstufungsschutz – auch bekannt als Rabattschutz – sorgt dafür, dass ein gemeldeter Schaden nicht automatisch zu einer Beitragserhöhung führt. In der Regel ist dieser Schutz nur für Fahrer mit einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse verfügbar (z. B. ab SF 4 oder höher). Es können meist ein oder zwei Schäden pro Jahr „verziehen“ werden. Der Schutz gilt allerdings oft nur beim aktuellen Versicherer – bei einem Wechsel wird der tatsächliche Schadenverlauf berücksichtigt.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sinnvoller Zusatzbaustein für erfahrene Fahrer, die ihre günstige Einstufung behalten möchten – auch nach einem Fehler.
I – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
I – Insassenunfallversicherung
Begriff: Insassenunfallversicherung
Kurzdefinition: Zusätzlicher Versicherungsschutz für Fahrer und Mitfahrer bei Unfällen.
Ausführliche Erklärung: Die Insassenunfallversicherung bietet finanzielle Absicherung bei Unfällen für Fahrer und Mitfahrer, z. B. bei dauerhaften Gesundheitsschäden oder Todesfällen. Sie leistet unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Viele dieser Risiken sind jedoch bereits durch andere Versicherungen (Haftpflicht, Unfallversicherung) abgedeckt.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Kann sinnvoll sein, wenn kein anderer Unfallschutz besteht – besonders bei häufig wechselnden Mitfahrern.
I – i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung)
Begriff: i-Kfz
Kurzdefinition: Ein digitales System zur Online-Zulassung, Abmeldung und Ummeldung von Fahrzeugen in Deutschland.
Ausführliche Erklärung: i-Kfz ermöglicht Privatpersonen und Unternehmen, viele Zulassungsvorgänge bequem online zu erledigen – etwa Neuzulassung, Abmeldung oder Adressänderung. Voraussetzung ist ein neuer Personalausweis mit eID-Funktion sowie Fahrzeuge, deren Kennzeichen und Fahrzeugpapiere die nötigen Sicherheitscodes enthalten. Ziel des Verfahrens ist es, Behördengänge zu vermeiden und Verwaltungsprozesse zu beschleunigen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Spart Zeit und Aufwand – ideal für alle, die ihre Zulassungsvorgänge digital erledigen möchten.
I – Importfahrzeug
Begriff: Importfahrzeug
Kurzdefinition: Ein Fahrzeug, das ursprünglich im Ausland zugelassen war und nach Deutschland eingeführt wurde.
Ausführliche Erklärung: Importfahrzeuge unterliegen besonderen Regelungen bei Zulassung, Steuern und Versicherung. Für die Kfz-Versicherung sind technische Daten, Ausstattung und Herkunftsländer entscheidend. Versicherer stufen solche Fahrzeuge manchmal höher ein, weil Reparaturkosten schwerer kalkulierbar sind oder Ersatzteile schwerer verfügbar sind. Bei sogenannten Reimporten aus der EU gelten in der Regel günstigere Bedingungen als bei Importen aus Drittländern.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer ein Importfahrzeug versichern will, sollte mögliche Prämienaufschläge und Meldevorgaben kennen.
I – Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Begriff: Internationale Versicherungskarte
Kurzdefinition: Ein international anerkanntes Dokument, das den Haftpflichtversicherungsschutz im Ausland nachweist.
Ausführliche Erklärung: Die Internationale Versicherungskarte – früher „Grüne Karte“ genannt – dient als Nachweis für den Kfz-Haftpflichtschutz im Ausland. In vielen europäischen Ländern ist sie nicht mehr zwingend erforderlich, wird jedoch in einigen Staaten außerhalb der EU verlangt. Sie enthält die wichtigsten Fahrzeug- und Versicherungsdaten und erleichtert die Schadensabwicklung bei Unfällen im Ausland.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtig bei Auslandsreisen mit dem Auto – bei Einreise in manche Länder ohne Karte kann die Weiterfahrt verweigert werden.
J – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
J – Jahresfahrleistung
Begriff: Jahresfahrleistung
Kurzdefinition: Die geschätzte Anzahl an Kilometern, die ein Fahrzeug pro Jahr zurücklegt.
Ausführliche Erklärung: Die Jahresfahrleistung ist ein zentrales Tarifmerkmal in der Kfz-Versicherung. Versicherer nutzen sie zur Beitragskalkulation, da ein höheres Fahrpensum statistisch mit einem höheren Unfallrisiko einhergeht. Bei Vertragsabschluss wird die zu erwartende Kilometerleistung angegeben und sollte regelmäßig aktualisiert werden. Abweichungen können zu Nachforderungen oder Leistungsbeschränkungen führen – besonders bei erheblicher Überschreitung.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer seine Jahresfahrleistung korrekt angibt, zahlt faire Beiträge und vermeidet Probleme bei der Schadensregulierung.
J – Jährliche Zahlweise
Begriff: Jährliche Zahlweise
Kurzdefinition: Die Möglichkeit, den Versicherungsbeitrag für das ganze Jahr auf einmal zu zahlen.
Ausführliche Erklärung: Versicherungsnehmer können meist zwischen jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlungsweise wählen. Bei jährlicher Zahlweise wird der gesamte Beitrag auf einmal beglichen – oft mit einem kleinen Rabatt im Vergleich zu unterjährigen Zahlungsarten. Das spart Verwaltungskosten beim Versicherer und reduziert den Effekt von Teilzahlungszuschlägen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer einmal jährlich zahlt, profitiert häufig von geringeren Gesamtkosten und vermeidet zusätzliche Gebühren.
J – Jugendrabatt
Begriff: Jugendrabatt
Kurzdefinition: Ein möglicher Beitragsnachlass für junge Fahrer bei bestimmten Versicherungsmodellen.
Ausführliche Erklärung: Einige Versicherer bieten unter bestimmten Voraussetzungen Rabatte für junge Fahrer, etwa wenn diese im Familienvertrag mitversichert sind oder ein Sicherheitstraining absolvieren. Zwar gelten junge Fahrer grundsätzlich als risikoreicher, doch durch vertragliche Regelungen, Fahrzeugwahl oder Fahrverhalten lassen sich Beiträge senken. Der Jugendrabatt ist oft zeitlich begrenzt und an Bedingungen geknüpft.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Kann gerade in den ersten Fahrjahren die finanzielle Belastung deutlich reduzieren – ideal bei Fahranfängern im Familienumfeld.
K – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
K – Kaskoalternativen
Begriff: Kaskoalternativen
Kurzdefinition: Kaskoalternativen sind Optionen und Bausteine in der Kfz-Versicherung, die Schutz für das eigene Fahrzeug ohne oder anstelle einer Vollkaskoversicherung bieten.
Ausführliche Erklärung: Unter Kaskoalternativen versteht man Absicherungen, die das Risiko von Eigenschäden am Fahrzeug teilweise oder situativ abdecken, ohne eine Vollkasko abzuschließen. Typische Optionen sind die Teilkaskoversicherung (z. B. bei Diebstahl, Glasbruch, Wild- und Unwetterschäden) sowie Beitragssteuerungen wie höhere Selbstbeteiligung oder Werkstattbindung, die den Beitrag senken. Ergänzende Bausteine wie Schutzbrief (Pannen- und Abschlepphilfe) oder Reparaturkostenversicherung (für bestimmte Defekte) erweitern den Umfang, ersetzen aber keine Vollkasko-Unfallschäden. Je nach Fahrzeugwert, Nutzungsprofil und Budget kann eine Kombination aus Teilkasko und ausgewählten Bausteinen eine effiziente Preis-Leistungs-Alternative zur Vollkasko sein.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie finden eine individuelle Absicherung mit transparenter Kostenoptimierung, wenn eine Vollkasko nicht wirtschaftlich erscheint. Durch den gezielten Vergleich von Tarifen und Bausteinen sichern Sie wesentliche Risiken ab und sparen zugleich Beitrag.
K – Kaskoversicherung
Begriff: Kaskoversicherung
Kurzdefinition: Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug – je nach Art als Teilkasko oder Vollkasko.
Ausführliche Erklärung: Die Kaskoversicherung ergänzt die gesetzliche Haftpflicht und deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die Teilkasko schützt z. B. bei Diebstahl, Glasbruch oder Sturm, während die Vollkasko zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus abdeckt. Die Kasko ist freiwillig, aber bei Neuwagen oder Finanzierungen meist empfohlen bzw. vorgeschrieben.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Ein wichtiger Schutz bei hohen Reparaturkosten – besonders bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen.
K – Kfz-Haftpflichtversicherung
Begriff: Kfz-Haftpflichtversicherung
Kurzdefinition: Gesetzlich vorgeschriebene Versicherung zur Abdeckung von Schäden, die man mit dem Auto anderen zufügt.
Ausführliche Erklärung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht und schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Folgen, wenn er mit seinem Fahrzeug einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht. Sie übernimmt berechtigte Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte ab (passiver Rechtsschutz). Ohne eine gültige Haftpflicht darf kein Fahrzeug zugelassen werden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie ist der grundlegende Schutz im Straßenverkehr – gesetzlich verpflichtend und existenziell im Schadensfall.
K – Kfz-Steuer
Begriff: Kfz-Steuer
Kurzdefinition: Die Kfz-Steuer ist eine gesetzliche Abgabe für zugelassene Fahrzeuge, deren Höhe sich je nach Fahrzeugart vor allem nach Hubraum, CO2-Ausstoß und Emissionsklasse richtet.
Ausführliche Erklärung: Die Kfz-Steuer (Kraftfahrzeugsteuer) wird in Deutschland vom Zoll erhoben und ist in der Regel jährlich fällig. Grundlage ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz, das die Berechnung unter anderem nach Hubraum (insbesondere bei älteren Fahrzeugen) und nach CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer vorsieht. Bei der Fahrzeugzulassung ist üblicherweise ein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich, damit die Steuer eingezogen werden kann. Elektrofahrzeuge profitieren je nach Erstzulassungszeitraum von zeitlich befristeten Steuervergünstigungen. Die Kfz-Steuer ist unabhängig von der Kfz-Versicherung, beeinflusst aber die gesamten Fahrzeughaltungskosten.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Sie sollten die Kfz-Steuer in die Gesamtbudgetierung Ihres Fahrzeugs einbeziehen, da sie laufende Fixkosten darstellt. Für die Zulassung benötigen Sie neben der eVB-Nummer in der Regel ein SEPA-Mandat zur Steuerabbuchung; Zahlungsversäumnisse können zu Maßnahmen bis hin zur Stilllegung führen.
K – Kilometerstand
Begriff: Kilometerstand
Kurzdefinition: Die auf dem Tacho angezeigte Gesamtfahrleistung eines Fahrzeugs.
Ausführliche Erklärung: Der Kilometerstand gibt Auskunft darüber, wie intensiv ein Fahrzeug genutzt wurde und beeinflusst sowohl den Fahrzeugwert als auch die Versicherungsprämie. Versicherer fragen den aktuellen Kilometerstand regelmäßig ab, um die Jahresfahrleistung zu prüfen. Manipulierter Tachostand kann zu Problemen bei Verkauf oder Schadenregulierung führen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine ehrliche Angabe schützt vor Vertragsverletzungen und ermöglicht eine faire Beitragsberechnung.
K – Kleinflotte
Begriff: Kleinflotte
Kurzdefinition: Ein spezieller Kfz-Versicherungstarif für Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen.
Ausführliche Erklärung: Eine Kleinflottenversicherung richtet sich an Firmen mit meist 3 bis 15 Fahrzeugen. Im Gegensatz zur Einzelversicherung können hier bessere Konditionen, zentralisierte Verwaltung und flexible Einstufungen genutzt werden. Auch Selbstständige oder Freiberufler mit mehreren Fahrzeugen profitieren davon. Die Prämien richten sich nach Fuhrparkgröße, Nutzung und Schadenverlauf.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Spart Geld und Verwaltungsaufwand – ideal für kleine Betriebe oder Handwerksunternehmen mit eigenem Fuhrpark.
K – Kontrahierungszwang
Begriff: Kontrahierungszwang
Kurzdefinition: Die gesetzliche Verpflichtung eines Versicherers, einen Versicherungsvertrag abzuschließen.
Ausführliche Erklärung: Im Bereich der Kfz-Versicherung bedeutet der Kontrahierungszwang, dass Versicherer grundsätzlich verpflichtet sind, jeden Antrag auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung anzunehmen. Diese Pflicht dient dazu, sicherzustellen, dass alle Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung erhalten, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich, etwa bei falschen Angaben oder wenn ein erhöhtes Risiko vorliegt, das nicht versicherbar ist. So wird gewährleistet, dass niemand ohne den notwendigen Versicherungsschutz ein Fahrzeug im Straßenverkehr betreibt.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Der Kontrahierungszwang garantiert Ihnen den Zugang zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung und schützt Sie vor unbegründeter Ablehnung.
K – Kraftstoffart
Begriff: Kraftstoffart
Kurzdefinition: Bezeichnet die im Fahrzeugschein eingetragene Energiequelle des Fahrzeugs (z. B. Benzin, Diesel, Hybrid, Elektro), die bei der Tarifierung der Kfz-Versicherung berücksichtigt wird.
Ausführliche Erklärung: Die Kraftstoffart gibt an, womit ein Fahrzeug angetrieben wird, also klassische Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel sowie alternative Antriebe wie Elektro, Hybrid, Gas oder Wasserstoff. In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist dies in Feld P.3 als Kraftstoffart oder Energiequelle vermerkt. Versicherer nutzen diese Angabe unter anderem, weil sich damit verbundene Risiken und Reparaturkosten unterscheiden, etwa durch Hochvoltbatterien bei Elektrofahrzeugen oder Abgas-Nachbehandlung bei Dieselfahrzeugen. Je nach Kraftstoffart können sich Schadenhäufigkeit, durchschnittliche Reparaturkosten und damit die Versicherungsbeiträge unterscheiden. Für einige Antriebe sind zudem spezielle Leistungen relevant, zum Beispiel Akku-Schutz, Abschleppen bei leerem Akku oder erweiterter Schutz für Ladekabel.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Die Kraftstoffart beeinflusst die Beitragshöhe und passende Leistungsbausteine Ihrer Kfz-Versicherung. Eine korrekte Angabe sowie das Melden von Änderungen sichern Transparenz und eine stimmige Preis-Leistung.
K – Kündigung
Begriff: Kündigung
Kurzdefinition: Die Kündigung beendet den Vertrag einer Kfz-Versicherung regulär zum Ablauf oder außerordentlich bei besonderen Anlässen.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung ist die ordentliche Kündigung in der Regel bis einen Monat vor Vertragsende möglich, häufig zum Jahresende mit Frist bis zum 30.11. Außerordentliche Kündigungsrechte bestehen unter anderem nach einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistungen, nach einem Schadenfall, bei Fahrzeugwechsel oder Abmeldung sowie bei Änderung der Typ- oder Regionalklasse. Die Kündigung muss fristgerecht in Textform (zum Beispiel per Brief oder E-Mail) erfolgen und sollte Versicherungsnummer, Kennzeichen und gewünschtes Beendigungsdatum enthalten. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht darf keine Deckungslücke entstehen; ein Wechsel wird erst wirksam, wenn Folgeversicherung besteht oder das Fahrzeug abgemeldet ist.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer Fristen und Sonderkündigungsrechte kennt, wahrt seinen Schutz und kann Beiträge optimieren. So lassen sich Preis-Leistung und individuelle Absicherung gezielt verbessern.
K – Kurzzeitkennzeichen
Begriff: Kurzzeitkennzeichen
Kurzdefinition: Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein bis zu fünf Tage gültiges Nummernschild für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten innerhalb Deutschlands.
Ausführliche Erklärung: Das Kurzzeitkennzeichen dient der kurzfristigen Zulassung eines Fahrzeugs für einen begrenzten Zeitraum von maximal fünf Kalendertagen. Es wird bei der Zulassungsstelle beantragt und erfordert in der Regel eine eVB-Nummer als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung, einen Identitätsnachweis sowie fahrzeugbezogene Unterlagen. Fahrten sind typischerweise auf Überführung, Probefahrt oder direkte Fahrten zur technischen Untersuchung (Hauptuntersuchung) beschränkt. Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen ausschließlich bis zur Prüfstelle und zurück bewegt werden, sofern dies genehmigt ist. Das Kennzeichen ist an das konkrete Fahrzeug gebunden und endet automatisch mit Ablauf der Gültigkeit.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Für ein Kurzzeitkennzeichen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt. Sie profitieren von klarer, kurzfristiger Absicherung für notwendige Fahrten, ohne eine reguläre Zulassung vorzunehmen.
L – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
L – Laienhilfe
Begriff: Laienhilfe
Kurzdefinition: Unterstützung durch nicht ausgebildete Helfer am Unfallort, die unter besonderem Schutz steht.
Ausführliche Erklärung: Bei einem Verkehrsunfall können Ersthelfer oder Passanten Unterstützung leisten, auch wenn sie keine professionelle Ausbildung haben. Diese sogenannte Laienhilfe wird rechtlich besonders geschützt: Wer hilft, muss im Regelfall keine Regressansprüche fürchten, solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Auch im Zusammenhang mit Versicherungsschäden ist dies relevant, etwa wenn durch Hilfemaßnahmen Sachschäden entstehen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Gibt Sicherheit beim Helfen – auch versicherungsrechtlich eine wichtige Absicherung bei spontaner Unterstützung.
L – Laufleistung
Begriff: Laufleistung
Kurzdefinition: Die jährlich zurückgelegte Fahrstrecke eines Fahrzeugs – relevant für die Beitragsberechnung.
Ausführliche Erklärung: Die Laufleistung ist die prognostizierte Kilometeranzahl, die ein Fahrzeug pro Jahr zurücklegt. Sie ist ein wichtiger Beitragsfaktor – je höher die Laufleistung, desto höher das Unfallrisiko und damit der Beitrag. Bei Abweichungen zur Angabe bei Vertragsschluss kann es zu Nachforderungen oder Einschränkungen kommen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine realistische Angabe vermeidet Ärger bei Schadensfällen und unerwartete Beitragsanpassungen.
L – Ladytarif
Begriff: Ladytarif
Kurzdefinition: Ehemalige, geschlechtsspezifische Tarifgestaltung in der Kfz-Versicherung, bei der Frauen aufgrund statistisch niedrigerer Unfallrisiken günstigere Beiträge zahlten.
Ausführliche Erklärung: Der Ladytarif bezeichnete Tarife, die weiblichen Fahrenden in der Kfz-Versicherung Beitragsvorteile gewährten. Seit dem Unisex-Grundsatz in der EU (Einführung 2012) ist eine unterschiedliche Prämienkalkulation nach Geschlecht unzulässig; Versicherende müssen geschlechtsneutrale Unisex-Tarife anbieten. Heute bestimmen unter anderem Schadenfreiheitsklasse, Typklasse, Regionalklasse, Fahrleistung, Alter, Nutzerkreis und Telematikdaten die Prämie. Der Begriff wird teils noch als Marketingbezeichnung verwendet, darf jedoch keine abweichende Preisgestaltung nach Geschlecht bewirken.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Das Verständnis verhindert Irreführung durch veraltete Tarifbegriffe und unterstützt einen objektiven Versicherungsvergleich nach transparenten, zulässigen Kriterien.
L – Leasingfahrzeug
Begriff: Leasingfahrzeug
Kurzdefinition: Ein Fahrzeug, das für einen bestimmten Zeitraum gemietet wird und im Besitz des Leasinggebers bleibt.
Ausführliche Erklärung: Beim Leasing überlässt der Leasinggeber (z. B. eine Bank) dem Leasingnehmer ein Fahrzeug zur Nutzung gegen monatliche Raten. Der Leasingnehmer trägt die Betriebskosten und haftet für Schäden. Meist ist eine Vollkaskoversicherung vorgeschrieben. Am Vertragsende wird das Auto zurückgegeben oder übernommen. Leasing eignet sich für Privatpersonen wie auch für Unternehmen, die regelmäßig ein neues Fahrzeug nutzen möchten.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Versicherungsumfang und -kosten sind oft vertraglich geregelt – wichtig bei Schadensfällen und Rückgabe.
L – Leistungsfreiheit
Begriff: Leistungsfreiheit
Kurzdefinition: Der Zustand, in dem ein Versicherer im Schadenfall nicht zahlen muss – z. B. wegen Vertragsverstoß.
Ausführliche Erklärung: Wird gegen vertragliche Pflichten (Obliegenheiten) verstoßen – z. B. bei Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Alkohol am Steuer – kann der Versicherer leistungsfrei sein. Das bedeutet: Er zahlt nicht oder kürzt die Entschädigung erheblich. Die Pflichtverletzung muss kausal für den Schaden sein, und die Beweislast liegt beim Versicherer. Besonders bei grober Fahrlässigkeit kann sich die Lage zuspitzen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer seine Pflichten kennt und einhält, sichert sich den vollen Versicherungsschutz im Ernstfall.
L – Leistungsgrenze
Begriff: Leistungsgrenze
Kurzdefinition: Die Leistungsgrenze ist der in den Versicherungsbedingungen festgelegte Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer für eine bestimmte Leistung in der Kfz-Versicherung zahlt.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung bezeichnet die Leistungsgrenze ein sogenanntes Sublimit, also eine Teilobergrenze innerhalb eines Tarifbausteins. Sie kommt häufig bei Zusatzleistungen vor, etwa beim Schutzbrief (z. B. Pannenhilfe bis zu einem bestimmten Betrag), bei Zubehörabsicherung, Tierbiss-Folgeschäden, Mietwagenkosten oder Fahrerschutz. Im Unterschied zur Deckungssumme, die die maximale Entschädigung eines gesamten Versicherungsbereichs (z. B. Kfz-Haftpflicht) beschreibt, regelt die Leistungsgrenze nur einzelne Positionen. Überschreiten die Kosten diese Grenze, müssen Mehrkosten selbst getragen werden, auch wenn der restliche Vertragsschutz besteht.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Leistungsgrenzen beeinflussen die tatsächliche Erstattung im Schadenfall und damit die Preis-Leistung des Tarifs. Wer die Sublimits vergleicht, kann Unterversicherung vermeiden und Kosten optimieren.
M – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
M – Marderbiss
Begriff: Marderbiss
Kurzdefinition: Schaden durch Marder am Fahrzeug, z. B. an Kabeln oder Schläuchen.
Ausführliche Erklärung: Marder können erhebliche Schäden im Motorraum verursachen – etwa an Zündkabeln, Kühlschläuchen oder Dämmmaterial. Die Teilkaskoversicherung kommt in der Regel für direkte Schäden auf. Folgeschäden, wie z. B. Motorschäden, sind häufig nur mit Zusatzbaustein abgesichert.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Besonders in ländlichen Gebieten wichtig – wer gefährdet ist, sollte auf passenden Kaskoschutz achten.
M – Mallorcapolice
Begriff: Mallorca-Police (auch: Mallorcapolice)
Kurzdefinition: Zusatzdeckung der Kfz-Haftpflicht, die bei im Ausland gemieteten Fahrzeugen niedrige lokale Deckungssummen auf das in Deutschland vereinbarte Niveau anhebt.
Ausführliche Erklärung: Die Mallorca-Police erweitert den Haftpflichtschutz, wenn Sie im europäischen Ausland mit einem Mietwagen unterwegs sind und einen Dritten schädigen. Deckt die dortige Kfz-Haftpflicht nur geringe Summen, übernimmt Ihre deutsche Kfz-Haftpflicht mit Mallorca-Police den Differenzschaden bis zur in Deutschland vereinbarten Deckungssumme. Der Geltungsbereich ist in der Regel Europa, kann je nach Tarif variieren. Sie gilt ausschließlich für Haftpflichtschäden gegenüber Dritten, nicht für Schäden am Mietwagen selbst; hierfür wären Vollkasko-Regelungen oder CDW des Vermieters relevant. Die Leistung ist oft automatisch Bestandteil vieler Kfz-Haftpflichttarife, sollte aber im Vertrag geprüft werden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie sorgt für ausreichende Haftpflicht-Deckung bei Mietwagenfahrten im Ausland und schützt vor hohen Eigenkosten durch niedrige Mindestdeckungssummen vor Ort.
M – Merkmalsrabatt
Begriff: Merkmalsrabatt
Kurzdefinition: Beitragsnachlass durch positive persönliche oder fahrzeugbezogene Merkmale.
Ausführliche Erklärung: Versicherer gewähren Rabatte auf Basis bestimmter Merkmale – etwa wenn der Fahrer über 25 Jahre alt ist, das Fahrzeug in einer Garage steht oder jährlich wenige Kilometer gefahren werden. Auch berufliche Merkmale (z. B. Beamte) oder der Besitz eines Wohneigentums können rabattiert werden. Diese Merkmale beeinflussen die statistische Schadenwahrscheinlichkeit.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer seine Merkmale korrekt angibt, kann dauerhaft Beiträge sparen – wichtig bei Vertragsabschluss und Änderungen.
M – Mitversicherung
Begriff: Mitversicherung
Kurzdefinition: Die vertragliche Einbeziehung zusätzlicher Personen oder Gegenstände in den Versicherungsschutz.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung bedeutet Mitversicherung oft, dass z. B. zusätzliche Fahrer oder Anhänger ebenfalls geschützt sind. Auch Sonderausstattungen wie Navigationssysteme oder Kindersitze können mitversichert sein. Wichtig ist, dass diese Mitversicherungen explizit im Vertrag genannt werden, sonst besteht kein Anspruch im Schadenfall.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer regelmäßig Dritte mit dem Fahrzeug fahren lässt oder Sonderausstattung besitzt, sollte auf korrekte Mitversicherung achten.
M – Mobilitätsgarantie
Begriff: Mobilitätsgarantie
Kurzdefinition: Zusicherung, dass im Pannen- oder Schadenfall schnelle Hilfe und Ersatzmobilität bereitgestellt wird.
Ausführliche Erklärung: Viele Kfz-Versicherungen oder Hersteller bieten eine Mobilitätsgarantie, die bei Pannen oder Unfällen z. B. einen Ersatzwagen, Hotelübernachtung oder Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglicht. Oft ist sie an Wartung oder Inspektion in Vertragswerkstätten gekoppelt. In Kaskotarifen ist sie manchmal integriert, alternativ kann sie als Zusatzbaustein abgeschlossen werden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Besonders hilfreich für Berufspendler und Vielreisende – garantiert schnelle Hilfe und verhindert längere Ausfallzeiten.
N – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
N – Nachhaftung
Begriff: Nachhaftung
Kurzdefinition: Fortbestehender Versicherungsschutz nach Vertragsende für bestimmte Fälle.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Haftpflicht besteht eine gesetzliche Nachhaftung von einem Monat nach Abmeldung des Fahrzeugs. Sie schützt vor Schäden, die durch das stillgelegte Fahrzeug verursacht werden, z. B. durch Wegrollen oder Brände. Voraussetzung ist, dass kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde und das Fahrzeug noch nicht endgültig außer Betrieb genommen wurde.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Gibt Sicherheit während des Übergangs bei Fahrzeugwechsel oder Abmeldung – schützt vor überraschender Haftung.
N – Nachtfahrverbot
Begriff: Nachtfahrverbot
Kurzdefinition: Vertragliche Einschränkung der Nutzung des Fahrzeugs während bestimmter Nachtzeiten.
Ausführliche Erklärung: Einige Versicherer bieten günstigere Tarife an, wenn das Fahrzeug nicht während der risikoreichen Nachtzeiten (meist 0–6 Uhr) genutzt wird. Diese Klausel wird vertraglich festgehalten und kann über Telematikdaten überprüft werden. Bei Verstoß drohen Leistungskürzungen im Schadenfall. Nachtfahrverbote sind vor allem für Wenigfahrer oder Berufstätige mit festen Tageszeiten attraktiv.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer sein Auto nicht nachts nutzt, kann mit dieser Einschränkung erheblich Beiträge sparen – sollte aber die Einhaltung sicherstellen.
N – Neupreisentschädigung
Begriff: Neupreisentschädigung
Kurzdefinition: Ersatz des Neuwertes eines Fahrzeugs bei Totalschaden oder Diebstahl – meist zeitlich begrenzt.
Ausführliche Erklärung: Die Neupreisentschädigung erstattet bei Totalschaden oder Diebstahl innerhalb eines festgelegten Zeitraums (z. B. 12 Monate nach Erstzulassung) den vollen Neuwagenpreis anstelle des Zeitwertes. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung in der Vollkaskoversicherung.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Verhindert finanzielle Verluste bei frühzeitigem Totalschaden – besonders bei Neuwagen relevant.
N – Nutzerkreisnachlass
Begriff: Nutzerkreisnachlass
Kurzdefinition: Preisnachlass in der Kfz-Versicherung, der gewährt wird, wenn der Fahrerkreis vertraglich eingeschränkt wird.
Ausführliche Erklärung: Der Nutzerkreisnachlass basiert darauf, dass nur ein bestimmter, definierter Personenkreis das Fahrzeug fährt, beispielsweise nur die Halterin oder der Halter, Partnerin oder Partner oder Fahrerinnen und Fahrer ab einem festgelegten Mindestalter. Ein enger Fahrerkreis senkt das statistische Risiko, wodurch Versicherer günstigere Tarife kalkulieren. Üblich sind Nachlässe, wenn junge Fahrende ausgeschlossen werden oder ausschließlich namentlich genannte Personen fahren. Wichtig ist, dass Abweichungen vom vereinbarten Fahrerkreis der Versicherung gemeldet werden, da sonst im Schadenfall Leistungskürzungen oder Vertragsverstöße drohen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Durch eine realistische Einschränkung des Fahrerkreises können Sie Beiträge sparen und die Preis-Leistung Ihrer Kfz-Versicherung optimieren.
N – Nutzung
Begriff: Nutzung
Kurzdefinition: Die Nutzung beschreibt Art und Umfang, wofür ein Fahrzeug eingesetzt wird (z. B. privat oder gewerblich) und beeinflusst Risiko, Tarif und Beitrag in der Kfz-Versicherung.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung wird zwischen privater, geschäftlicher und gewerblicher Nutzung unterschieden. Auch die jährliche Fahrleistung, der Arbeitsweg, Liefer- oder Werkverkehr sowie spezielle Verwendungen wie Taxi, Mietwagen oder Selbstfahrervermietfahrzeug zählen zur Nutzung. Je intensiver oder risikoreicher die Nutzung, desto höher ist in der Regel die Schadenwahrscheinlichkeit und damit der Beitrag. Falsche oder unvollständige Angaben zur Nutzung können den Versicherungsschutz gefährden, etwa durch Leistungsreduzierungen oder Rückforderungen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Korrekte Nutzungsangaben sorgen für transparente Tarife, passende Leistungen und verhindern Deckungslücken. So wird die individuelle Absicherung und ein fairer Preis-Leistungs-Vergleich ermöglicht.
N – Nutzungsentfall
Begriff: Nutzungsentfall
Kurzdefinition: Entschädigung für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist.
Ausführliche Erklärung: Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte Anspruch auf einen Nutzungsausfallersatz – also eine pauschale Entschädigung dafür, dass das Auto nicht zur Verfügung steht. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und Dauer des Ausfalls. Alternativ kann ein Mietwagen genommen werden. Voraussetzung: Das Fahrzeug wäre tatsächlich genutzt worden, und keine andere Nutzungsmöglichkeit bestand.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtig für alle, die auf ihr Auto angewiesen sind – stellt sicher, dass auch ohne Mietwagen keine finanziellen Einbußen entstehen.
N – Nutzungsausfall-Entschädigung
Begriff: Nutzungsausfall-Entschädigung
Kurzdefinition: Geldentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Nutzung eines Fahrzeugs nach einem unverschuldeten Schaden, wenn kein Mietwagen in Anspruch genommen wird.
Ausführliche Erklärung: Die Nutzungsausfall-Entschädigung ist ein Schadensersatzanspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung der oder des Unfallverursachenden. Sie wird für die Zeit gezahlt, in der das Fahrzeug wegen Reparatur oder Totalschaden nicht nutzbar ist, vorausgesetzt Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit bestanden und es stand kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Die Höhe richtet sich nach fahrzeugbezogenen Tagessätzen (Fahrzeugklassen nach Tabellen wie Sanden/Danner/Küppersbusch) und der objektiv erforderlichen Ausfallzeit laut Gutachten oder Werkstattrechnung. Wer einen Mietwagen nutzt, erhält in der Regel keine zusätzliche Nutzungsausfall-Entschädigung. Bei selbst verschuldeten Schäden über die Vollkasko besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nutzungsausfall gegenüber der eigenen Versicherung, es sei denn, dies ist vertraglich ausdrücklich vereinbart.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Die Entschädigung kompensiert den Mobilitätsverlust ohne Mietwagenkosten und sorgt für eine faire, transparente Regulierung des Kfz-Schadens.
O- Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
O – Obliegenheiten
Begriff: Obliegenheiten
Kurzdefinition: Vertraglich festgelegte Pflichten, die der Versicherungsnehmer einhalten muss.
Ausführliche Erklärung: Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten, die im Versicherungsvertrag geregelt sind – z. B. die Schadenmeldung, die Wahrheitspflicht bei Vertragsabschluss oder die Vermeidung von Gefahrenerhöhungen. Bei Verstößen kann der Versicherer Leistungen kürzen oder verweigern.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Die Einhaltung der Obliegenheiten ist entscheidend für den vollständigen Versicherungsschutz.
O – Obliegenheitsverletzung
Begriff: Obliegenheitsverletzung
Kurzdefinition: Eine Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn Versicherungsnehmende vertragliche Pflichten gegenüber der Kfz-Versicherung verletzen, was die Leistung kürzen oder ausschließen kann.
Ausführliche Erklärung: Obliegenheiten sind vertraglich vereinbarte Verhaltenspflichten, die den Schutz der Kfz-Versicherung sichern sollen, zum Beispiel wahrheitsgemäße Angaben, unverzügliche Schadenmeldung oder Mitwirkung bei der Schadensaufklärung. Bei einer Verletzung dieser Pflichten kann der Versicherer je nach Verschuldensgrad die Leistung verweigern oder kürzen, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes VVG. Eine Kausalität zwischen Verstoß und Schadenfolge ist dabei in vielen Fällen entscheidend. Typische Beispiele sind Fahren unter Alkoholeinfluss, Unfallflucht, falsche Angaben im Schadenformular oder das verspätete Melden eines Unfalls.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer Obliegenheiten kennt und einhält, sichert den vollen Versicherungsschutz und vermeidet Kürzungen bei der Schadensregulierung.
O – Oldtimerversicherung
Begriff: Oldtimerversicherung
Kurzdefinition: Spezielle Versicherung für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder Oldtimerstatus.
Ausführliche Erklärung: Eine Oldtimerversicherung ist zugeschnitten auf Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, gut gepflegt wurden und nicht als Alltagsfahrzeuge dienen. Die Beiträge sind oft günstiger als bei regulären Tarifen, da das Schadenrisiko geringer eingeschätzt wird. Voraussetzung ist meist ein Gutachten und ein weiteres reguläres Fahrzeug für den Alltag. Schäden durch Verschleiß sind oft ausgeschlossen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Optimaler Versicherungsschutz für klassische Fahrzeuge mit ideellem Wert – bei gleichzeitig niedrigeren Kosten.
O – Online-Rabatt
Begriff: Online-Rabatt
Kurzdefinition: Preisnachlass auf den Kfz-Versicherungsbeitrag, der bei Online-Abschluss und digitaler Verwaltung des Vertrags gewährt wird.
Ausführliche Erklärung: Viele Versicherer gewähren einen Online-Rabatt, wenn der Vertrag über das Webportal abgeschlossen und überwiegend digital verwaltet wird. Der Nachlass entsteht durch geringere Vertriebs- und Verwaltungskosten und kann als fester Betrag oder prozentualer Abschlag auf den Beitrag ausgestaltet sein. Häufig ist der Rabatt an Bedingungen gebunden, etwa papierlose Kommunikation, SEPA-Lastschrift oder Verzicht auf persönliche Beratung. Die Gültigkeit kann zeitlich befristet sein (z. B. im ersten Versicherungsjahr) oder dauerhaft, abhängig vom Tarif und den Bedingungen. Der Online-Rabatt reduziert den Preis, verändert jedoch die vertraglichen Leistungen nicht; diese sollten separat geprüft werden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie profitieren von einer direkten Beitragsersparnis und können das Preis-Leistungs-Verhältnis eines Tarifs objektiv verbessern. Ein Vergleich mehrerer Tarife zeigt, wie hoch der Nachlass ausfällt und unter welchen Voraussetzungen er gilt.
O – Online-Versicherungsbestätigung (eVB)
Begriff: Online-Versicherungsbestätigung (eVB)
Kurzdefinition: Elektronischer Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung zur Anmeldung eines Fahrzeugs.
Ausführliche Erklärung: Die eVB-Nummer ersetzt die frühere Doppelkarte. Sie wird vom Versicherer online erstellt und besteht aus einer siebenstelligen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Die Zulassungsstelle benötigt diese Nummer, um zu überprüfen, ob ein gültiger Haftpflichtschutz besteht. Ohne eVB keine Anmeldung. Auch bei Ummeldung oder Fahrzeugwechsel ist sie erforderlich.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Unverzichtbar für die Fahrzeugzulassung – sorgt für einen schnellen und papierlosen Anmeldeprozess.
O – Optionale Bausteine
Begriff: Optionale Bausteine
Kurzdefinition: Zusatzleistungen, die individuell zum Kfz-Versicherungsvertrag hinzugefügt werden können.
Ausführliche Erklärung: Versicherer bieten verschiedene Zusatzbausteine zur individuellen Anpassung des Versicherungsschutzes an. Beispiele sind: Auslandsschadenschutz, Rabattschutz, Schutzbrief oder Insassenunfallversicherung. Diese Module erhöhen die Prämie, bieten aber gezielten Mehrwert. Nicht alle Bausteine sind in jedem Tarif oder bei jedem Anbieter verfügbar.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Erlaubt passgenauen Schutz je nach Fahrverhalten und Bedarf – ideal für alle, die mehr als nur Basisabsicherung wünschen.
P – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
P – Partielle Zahlung
Begriff: Partielle Zahlung
Kurzdefinition: Eine Teilzahlung des Versicherers auf einen gemeldeten Schaden.
Ausführliche Erklärung: Bei umfangreichen oder komplexen Schadensfällen kann der Versicherer zunächst eine partielle Zahlung leisten. Das bedeutet, ein Teilbetrag wird zur schnellen Abwicklung ausgezahlt, während der Restbetrag noch geprüft wird. Dies kommt häufig vor, wenn Reparaturkosten bereits bekannt sind, aber weitere Details zur Schadenhöhe ausstehen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sorgt für schnelle finanzielle Hilfe in Schadensfällen – besonders wichtig bei hohen Reparaturkosten oder bei Vorleistungspflichten gegenüber Werkstätten.
P – Partnerrabatt
Begriff: Partnerrabatt
Kurzdefinition: Preisnachlass in der Kfz-Versicherung, der gewährt wird, wenn Partnerinnen oder Partner bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel gemeinsamer Haushalt oder weitere Verträge beim gleichen Versicherer.
Ausführliche Erklärung: Der Partnerrabatt ist ein Tarifvorteil in der Kfz-Versicherung, der häufig an Kriterien wie eine bestehende Partnerschaft, einen gemeinsamen Wohnsitz und das Versicherungsverhältnis des Partners geknüpft ist. Häufig profitieren Versicherte, wenn beide Personen Fahrzeuge beim selben Versicherer versichern oder wenn der Partner eine hohe Schadenfreiheitsklasse nachweisen kann. Je nach Versicherer können Altersgrenzen, Fahrerkreise, jährliche Fahrleistung und Schadenshistorie zusätzliche Bedingungen sein. Der Rabatt ist nicht standardisiert, variiert je nach Gesellschaft und gilt in der Regel für Haftpflicht und optional auch für Kasko.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Der Partnerrabatt kann die Prämie spürbar senken und so die Preis-Leistung verbessern. Ein objektiver Vergleich der Tarife hilft, passende Bedingungen und die höchste Beitragsersparnis zu finden.
P – Personenschaden
Begriff: Personenschaden
Kurzdefinition: Verletzung oder Tod eines Menschen infolge eines Unfalls.
Ausführliche Erklärung: Personenschäden entstehen, wenn Menschen durch einen Unfall verletzt oder getötet werden. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt in solchen Fällen u. a. Heilbehandlungskosten, Verdienstausfälle oder Schmerzensgeld. Bei schweren Fällen können die Entschädigungsbeträge Millionenhöhen erreichen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Personenschäden haben oft gravierende finanzielle Folgen – eine hohe Deckungssumme ist deshalb unverzichtbar.
P – Pflichtverletzung
Begriff: Pflichtverletzung
Kurzdefinition: Eine Pflichtverletzung liegt in der Kfz-Versicherung vor, wenn vertragliche oder gesetzliche Pflichten (Obliegenheiten) vom versicherten Fahrzeughaltenden oder der fahrenden Person nicht erfüllt werden und dadurch der Versicherungsschutz beeinträchtigt wird.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung zählen zu Obliegenheiten zum Beispiel die unverzügliche Schadenmeldung, die wahrheitsgemäße Auskunft und Mitwirkung bei der Schadenaufklärung sowie die Schadenminderung. Bei Pflichtverletzungen kann der Versicherer je nach Schweregrad und Verschulden die Leistung kürzen oder verweigern, etwa bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz; bei einfacher Fahrlässigkeit ist meist eine anteilige Kürzung möglich. In der Kfz-Haftpflicht kann der Versicherer zudem Regress nehmen, wenn eine Obliegenheit verletzt wurde, etwa bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Entscheidend ist, ob die Pflichtverletzung für den Schaden oder die Leistungspflicht ursächlich war (Kausalitätsprinzip); ohne Kausalität sind Kürzungen in der Regel begrenzt.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer seine Pflichten kennt und einhält, sichert den vollen Leistungsumfang und vermeidet Leistungskürzungen oder Regressforderungen. Das erhöht Transparenz und schützt vor finanziellen Nachteilen nach einem Schadenfall.
P – Pflichtversicherung
Begriff: Pflichtversicherung
Kurzdefinition: Gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne die ein Fahrzeug nicht zugelassen und im Straßenverkehr nicht geführt werden darf.
Ausführliche Erklärung: In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung gesetzlich verankert. Sie deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Dritten zufügen. Eigene Fahrzeugschäden sind nicht eingeschlossen und können nur über eine Kasko-Police abgesichert werden. Für die Zulassung ist eine elektronische Versicherungsbestätigung erforderlich, die sogenannte eVB-Nummer. Das Fahren ohne Pflichtversicherung ist eine Straftat und kann zu Bußgeldern, Punkten, Fahrverbot und Stilllegung führen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Ohne Pflichtversicherung erhalten Sie keine Zulassung und riskieren erhebliche rechtliche Folgen. Sie schützt zudem vor hohen Ersatzansprüchen Dritter und sorgt für finanzielle Sicherheit im Haftungsfall.
P – Police
Begriff: Police
Kurzdefinition: Die Police, auch Versicherungsschein, ist das Dokument, das den Kfz-Versicherungsvertrag mit seinem Deckungsumfang verbindlich bestätigt.
Ausführliche Erklärung: Die Police fasst alle wesentlichen Vertragsdaten Ihrer Kfz-Versicherung zusammen. Sie enthält unter anderem Versicherungsnehmer, versichertes Fahrzeug, Deckungsumfang (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko), Selbstbeteiligungen, Beitrag, Laufzeit und den Versicherungsbeginn. Zudem sind besondere Vereinbarungen und Bausteine wie Schutzbrief, Fahrerkreis oder eine Werkstattbindung aufgeführt. Prüfen Sie die Police nach Erhalt sorgfältig und lassen Sie Abweichungen innerhalb der gesetzlichen Fristen korrigieren, damit der vereinbarte Schutz korrekt dokumentiert ist.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Die Police dient als Nachweis Ihres Versicherungsschutzes und ist Grundlage für Ansprüche im Schadenfall. Sie schafft Transparenz über Leistungen, Pflichten und Fristen Ihrer Kfz-Versicherung.
P – Policen-Check
Begriff: Policen-Check
Kurzdefinition: Die Überprüfung eines bestehenden Versicherungsvertrags auf Aktualität, Bedarf und Einsparpotenziale.
Ausführliche Erklärung: Ein Policen-Check empfiehlt sich jährlich oder bei Änderungen der Lebenssituation. Dabei werden bestehende Tarife, versicherte Leistungen, Beiträge und Bedingungen überprüft. Ziel ist, Lücken oder Überversicherungen zu erkennen sowie den Vertrag an aktuelle Bedürfnisse anzupassen. Viele Versicherungsmakler bieten diesen Service kostenlos an.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Spart langfristig Kosten, deckt Schutzlücken auf und stellt sicher, dass der Versicherungsschutz zum aktuellen Bedarf passt.
P – Probezeit (Fahranfänger)
Begriff: Probezeit (Fahranfänger)
Kurzdefinition: Die zweijährige Bewährungsphase für Führerscheinneulinge nach der Ersterteilung.
Ausführliche Erklärung: Die Probezeit beginnt mit dem Tag der Führerscheinerteilung und dauert zwei Jahre. Bei Verstößen in dieser Zeit (z. B. Alkohol am Steuer, Abstandsverstöße) drohen Verlängerung der Probezeit, Nachschulungen oder Führerscheinentzug. Viele Versicherer werten Fahranfänger als Risikogruppe, was sich auf die Prämienhöhe auswirkt. Manche Anbieter bieten spezielle Tarife für Fahranfänger oder Familienlösungen an.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Kenntnis über die Probezeit hilft, Bußgelder und höhere Beiträge zu vermeiden – besonders für junge Versicherte und Eltern.
Q- Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
Q – Qualifizierter Verstoß
Begriff: Qualifizierter Verstoß
Kurzdefinition: Ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen Verkehrsregeln, der auch versicherungsrechtliche Folgen haben kann.
Ausführliche Erklärung: Als qualifizierter Verstoß gelten z. B. Alkohol am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Neben strafrechtlichen Konsequenzen kann dies zu Problemen mit dem Versicherungsschutz führen, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln. Kaskoversicherungen dürfen in solchen Fällen die Leistung kürzen oder verweigern.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer sich grob verkehrswidrig verhält, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes.
Q – Querbeschleunigungssensor
Begriff: Querbeschleunigungssensor
Kurzdefinition: Technisches Bauteil, das seitliches Beschleunigen misst und u. a. in modernen Assistenzsystemen eingesetzt wird.
Ausführliche Erklärung: Der Querbeschleunigungssensor registriert, wie stark ein Fahrzeug in Kurven zur Seite neigt oder beschleunigt. Diese Informationen sind wichtig für Systeme wie ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) oder Spurhalteassistenten. Durch den Einsatz solcher Sensoren können Unfälle verhindert oder deren Folgen reduziert werden, was sich positiv auf die Schadenstatistik auswirkt.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Technologische Fahrhilfen verbessern Sicherheit und können indirekt zu günstigeren Versicherungsbeiträgen führen.
Q – Quotenregelung
Begriff: Quotenregelung
Kurzdefinition: Eine einvernehmliche Aufteilung der Schuld und Kosten bei einem Unfall zwischen den beteiligten Versicherungen.
Ausführliche Erklärung: Bei Verkehrsunfällen mit unklarer oder geteilter Schuld kann eine Quotenregelung zur Anwendung kommen. Dabei einigen sich die Versicherungen beider Parteien außergerichtlich auf eine anteilige Kostenübernahme, etwa 50:50 oder 70:30. Das Verfahren erspart langwierige Streitigkeiten und ist gängige Praxis bei komplexen oder strittigen Unfallhergängen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine faire Lösung bei unklarer Schuldfrage – verhindert Verzögerungen bei der Schadenregulierung.
Q – Quotenvorrecht
Begriff: Quotenvorrecht
Kurzdefinition: Recht des Geschädigten, trotz Teilschuld auch eigene Kaskoleistungen ersetzt zu bekommen.
Ausführliche Erklärung: Das Quotenvorrecht greift bei einem Mitverschulden an einem Unfall. Der Versicherungsnehmer kann trotzdem den Anteil, den der Unfallgegner zahlen muss, voll behalten – zusätzlich zu seinen Kaskoleistungen. Voraussetzung: Teilweise Schadensübernahme durch den Gegner und eigene Vollkasko.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Bietet finanziellen Vorteil bei Teilschuld – besonders wenn ein größerer Schaden am eigenen Fahrzeug entstanden ist.
R – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
R – Rabattretter
Begriff: Rabattretter
Kurzdefinition: Der Rabattretter ist ein Zusatz in der Kfz-Versicherung, der verhindert, dass ein erster Schaden zu einer schlechteren Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse, Stufung nach schadenfreien Jahren) und damit zu einem höheren Beitrag führt.
Ausführliche Erklärung: Der Rabattretter wirkt wie ein Schutzmechanismus für die erreichte SF-Klasse und damit für den Beitragssatz in Haftpflicht und häufig auch in Vollkasko. In hohen SF-Klassen ist er oft automatisch enthalten und sorgt dafür, dass ein einzelner regulierter Schaden innerhalb des Versicherungsjahres nicht zu einer Rückstufung oder Beitragserhöhung führt. Die genaue Ausgestaltung ist je nach Versicherer unterschiedlich, zum Beispiel hinsichtlich der Anzahl geschützter Schäden und der betroffenen Sparten. Wichtig ist die Abgrenzung zum Rabattschutz: Dieser ist meist ein kostenpflichtiger Baustein und kann in der Regel jährlich einen Schaden absichern, während der Rabattretter häufig an hohe SF-Klassen gekoppelt ist.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Der Rabattretter kann Beitragssteigerungen nach einem ersten Schaden vermeiden und bietet so finanzielle Sicherheit. Beim Versicherungswechsel kann der Schutz nicht immer anrechenbar sein, daher lohnt ein objektiver Vergleich der Tarife und Bedingungen.
R – Rabattschutz
Begriff: Rabattschutz
Kurzdefinition: Ein Zusatzbaustein, der verhindert, dass der Schadenfreiheitsrabatt nach einem Unfall zurückgestuft wird.
Ausführliche Erklärung: Mit einem Rabattschutz kann ein Unfall pro Versicherungsjahr folgenlos für den Schadenfreiheitsrabatt bleiben. Die SF-Klasse bleibt trotz Regulierung eines Schadens gleich, sodass sich der Beitrag nicht erhöht. Der Rabattschutz ist meist nur für Versicherungsnehmer mit hoher SF-Klasse verfügbar und an Bedingungen wie Mindestalter oder Vertragsdauer geknüpft.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Ideal für erfahrene Fahrer – schützt vor Beitragserhöhungen nach einem einmaligen Unfall.
R – Rabattübertragung
Begriff: Rabattübertragung
Kurzdefinition: Übertragung des Schadenfreiheits-Rabattes beziehungsweise der Schadenfreiheits-Klasse (SF-Klasse) einer Kfz-Versicherung auf eine andere Person unter definierten Bedingungen.
Ausführliche Erklärung: Bei der Rabattübertragung kann die SF-Klasse, die zu einer günstigeren Prämie führt, auf eine andere Person übertragen werden, häufig innerhalb der Familie oder zwischen Partnern. Voraussetzungen sind in der Regel eine nachweisbare Fahrpraxis der empfangenden Person sowie die Einschränkung, dass nur so viele schadenfreie Jahre übernommen werden, wie tatsächlich selbst erfahren wurden. Die Übertragung ist meist endgültig, kann sich nur auf eine Person beziehen und erfordert die Zustimmung des bisherigen Versicherungs-Unternehmens. Da Bedingungen und Nachweise (zum Beispiel Führerschein- und Nutzungsnachweise) je nach Anbieter variieren, ist eine vorherige Abstimmung mit dem Versicherer erforderlich.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Durch die Rabattübertragung können Sie Prämien senken und einen günstigeren Einstieg in die Kfz-Versicherung erreichen. Gleichzeitig sollten Sie die Endgültigkeit und mögliche Einschränkungen sorgfältig prüfen, um eine transparente und passende Entscheidung zu treffen.
R – Regionalklasse
Begriff: Regionalklasse
Kurzdefinition: Die Regionalklasse ist eine statistische Einstufung des Zulassungsbezirks, die in der Kfz-Versicherung die Beitragshöhe beeinflusst.
Ausführliche Erklärung: Die Regionalklasse basiert auf der Schadensbilanz eines Zulassungsbezirks und wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich aktualisiert. Für Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko existieren jeweils eigene Regionalklassen, da sich die Schadenhäufigkeit und -höhe unterscheidet. Maßgeblich ist in der Regel der Ort, an dem das Fahrzeug zugelassen ist, nicht zwingend der tatsächliche Nutzungsort. Höhere Regionalklassen stehen für höhere Schadenaufwendungen und führen tendenziell zu höheren Beiträgen, niedrigere Klassen entsprechend zu günstigeren Tarifen. Versicherer können die GDV-Klassen übernehmen oder eigene, aber vergleichbare Modelle verwenden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Die Regionalklasse wirkt direkt auf die Preis-Leistung Ihrer Kfz-Versicherung und kann sich etwa nach einem Umzug ändern. Sie hilft, Tarife transparent nach regionalem Risiko zu differenzieren.
R – Regulierung
Begriff: Regulierung
Kurzdefinition: Die Bearbeitung und Auszahlung einer Versicherungssumme nach einem Schadenfall.
Ausführliche Erklärung: Die Regulierung umfasst die Prüfung eines gemeldeten Schadens durch den Versicherer sowie die Entscheidung über Zahlung, Ablehnung oder Beteiligung. Sie ist zentraler Bestandteil des Schadenmanagements. Bei Kfz-Schäden bedeutet dies z. B. die Übernahme von Reparaturkosten, Sachverständigenhonoraren oder Wertminderung. Versicherer müssen dabei zügig handeln – gesetzlich sind sie zur Bearbeitung in „angemessener Frist“ verpflichtet.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Schnelle und faire Regulierung sorgt für Sicherheit und Vertrauen – gute Versicherer zeichnen sich hier besonders aus.
R – Restwert
Begriff: Restwert
Kurzdefinition: Der Wert eines beschädigten Fahrzeugs nach einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Ausführliche Erklärung: Der Restwert ist der Betrag, den ein Unfallfahrzeug nach einem Totalschaden auf dem Markt noch erzielt – z. B. durch Verkauf an einen Verwerter oder Exporteur. Er wird vom Gutachter ermittelt und vom Versicherer bei der Schadensregulierung berücksichtigt. Die Versicherung zahlt in der Regel die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Der Restwert beeinflusst maßgeblich die Höhe der Entschädigung – wichtig bei der Entscheidung über Reparatur oder Ersatz.
R – Risikomerkmale
Begriff: Risikomerkmale
Kurzdefinition: Risikomerkmale sind objektive und personenbezogene Faktoren, mit denen Versicherer in der Kfz-Versicherung das Schadenrisiko einschätzen und den Beitrag berechnen.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung beschreiben Risikomerkmale, wie wahrscheinlich ein Schaden eintritt und wie hoch die voraussichtlichen Kosten sind. Typische Merkmale sind unter anderem Fahrzeugtyp und Typklasse, Zulassungsgebiet und Regionalklasse, jährliche Fahrleistung, Nutzungsart, Abstellort, Fahrerkreis sowie Alter und Schadenverlauf der Fahrenden. Auch die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) als Bonus-Malus-System und gewählte Selbstbeteiligungen beeinflussen die Beitragshöhe. Einige Merkmale sind fahrzeugbezogen, andere beziehen sich auf Nutzung und Personen; gemeinsam sorgen sie für eine möglichst risikogerechte und transparente Tarifkalkulation.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wenn Sie Ihre Risikomerkmale kennen und korrekt angeben, erhalten Sie eine passende Prämie und vermeiden Nachberechnungen. Durch Anpassung beeinflussbarer Merkmale (zum Beispiel Fahrerkreis oder jährliche Fahrleistung) können Sie den Beitrag oft gezielt senken.
R – Ruheversicherung
Begriff: Ruheversicherung
Kurzdefinition: Eine vorübergehende Beitragsfreistellung bei der Kfz-Versicherung während der Stilllegung des Fahrzeugs.
Ausführliche Erklärung: Die Ruheversicherung tritt in Kraft, wenn ein Fahrzeug offiziell stillgelegt wird und somit nicht am Straßenverkehr teilnimmt. In diesem Zeitraum ruht der Versicherungsschutz, das heißt, es besteht keine Haftpflicht- oder Kaskoversicherung, da das Fahrzeug nicht genutzt wird. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer zahlen während der Ruheversicherung keine Beiträge, sparen dadurch Kosten und können die Versicherung später wieder aktivieren, sobald das Fahrzeug erneut zugelassen wird. Wichtig ist, dass die Stilllegung bei der Zulassungsstelle gemeldet wird, um die Ruheversicherung in Anspruch nehmen zu können.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Die Ruheversicherung ermöglicht eine kosteneffiziente Absicherung, indem sie Beitragszahlungen während der Nichtnutzung vermeidet, ohne den späteren Versicherungsschutz zu gefährden.
R – Rückstufung
Begriff: Rückstufung
Kurzdefinition: Die Rückstufung ist die Herabsetzung der Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung nach einem regulierten Schaden, wodurch der Beitrag steigt.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung werden schadensfreie Jahre in Schadenfreiheitsklassen, kurz SF-Klassen, eingestuft. Nach einer Schadenregulierung in der Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko erfolgt gemäß der Rückstufungstabelle des Versicherers eine Herabstufung in eine niedrigere SF-Klasse. Dadurch sinkt der Schadenfreiheitsrabatt und der Versicherungsbeitrag erhöht sich im folgenden Versicherungsjahr. Die genaue Rückstufung variiert je nach Tarif, Anzahl der gemeldeten Schäden und Versicherungszweig. Maßnahmen wie Rabattschutz können eine Rückstufung unter bestimmten Bedingungen verhindern, sind jedoch an tarifliche Regeln gebunden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Die Rückstufung beeinflusst direkt die Beitragshöhe und damit die Kosten der Kfz-Versicherung. Wer die Rückstufungstabelle und Alternativen kennt, kann die langfristige Preis-Leistung besser einschätzen.
S – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
S – Schadenfreiheitsjahre (SF-Jahre)
Begriff: Schadenfreiheitsjahre (SF Jahre)
Kurzdefinition: Die Anzahl der Jahre, in denen ein Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist und keinen Schaden über die Versicherung abgewickelt hat.
Ausführliche Erklärung: Schadenfreiheitsjahre (SF-Jahre) sind ein zentrales Tarifmerkmal in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Sie spiegeln wider, wie lange ein Fahrer unfallfrei unterwegs war. Für jedes Jahr ohne gemeldeten Schaden wird ein weiteres SF-Jahr gutgeschrieben. Je höher die SF-Klasse, desto günstiger ist in der Regel der Versicherungsbeitrag. Im Schadenfall kann eine Rückstufung erfolgen, was die Prämie erhöht. Besonders Fahranfänger starten mit niedrigen SF-Klassen und höheren Beiträgen. Die SF-Rabatte sind nicht gesetzlich geregelt, sondern von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Schadenfreiheitsjahre belohnen umsichtiges Fahren mit teils erheblichen Beitragseinsparungen – wichtig für langfristig günstige Versicherungskosten.
S – Schadenfreiheitsklasse
Begriff: Schadenfreiheitsklasse
Kurzdefinition: Einstufung, die angibt, wie viele Jahre ein Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist.
Ausführliche Erklärung: Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt an, wie viele Jahre man unfallfrei gefahren ist. Je länger dieser Zeitraum, desto höher die Einstufung und desto niedriger der Beitragssatz. Nach einem Schaden kann es zur Rückstufung kommen, was höhere Beiträge bedeutet. Die SF-Klasse beginnt bei 0 (Fahranfänger) und steigt jährlich mit unfallfreier Fahrt.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine hohe SF-Klasse reduziert den Versicherungsbeitrag erheblich – sicheres Fahren zahlt sich langfristig aus.
S – Schadenmeldung
Begriff: Schadenmeldung
Kurzdefinition: Die Mitteilung eines Schadenereignisses an die Versicherungsgesellschaft.
Ausführliche Erklärung: Nach einem Unfall oder sonstigem Versicherungsfall muss der Versicherungsnehmer den Schaden unverzüglich melden – in der Regel innerhalb von sieben Tagen. Die Schadenmeldung kann telefonisch, online oder schriftlich erfolgen. Sie sollte alle relevanten Informationen enthalten: Unfallhergang, Beteiligte, Datum, Uhrzeit und ggf. Fotos oder Polizeiakte. Eine verzögerte oder unvollständige Meldung kann die Leistungspflicht der Versicherung gefährden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Voraussetzung für schnelle und reibungslose Schadenregulierung – Pflicht für jeden Versicherten im Ernstfall.
S – Schutzbrief
Begriff: Schutzbrief
Kurzdefinition: Der Kfz-Schutzbrief ist ein optionaler Zusatzbaustein zur Autoversicherung, der Pannen- und Unfallhilfe sowie organisatorische Notfallleistungen bietet.
Ausführliche Erklärung: Ein Kfz-Schutzbrief sichert Ihnen schnelle Hilfe bei Pannen und Unfällen, zum Beispiel durch Pannenhilfe vor Ort, Abschleppdienst und Bergung. Häufig umfasst er auch Mietwagen- oder Weiterfahrten-Services, Übernachtungskosten, Fahrzeugrücktransport und einen medizinischen Rücktransport. Der Schutz gilt je nach Tarif in Deutschland, europaweit oder darüber hinaus und ist meist an eine 24-Stunden-Notrufnummer gekoppelt. Er wird als Zusatz zur Kfz-Haftpflicht oder Kaskoversicherung abgeschlossen und ist vom Leistungsumfang her von Mitgliedschaften in Automobilclubs abzugrenzen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Der Schutzbrief reduziert Ausfallzeiten und ungeplante Kosten bei Pannen oder Unfällen und erhöht die Mobilität im Alltag und auf Reisen. Er ergänzt den Versicherungsschutz um praktische Serviceleistungen mit klarem Mehrwert.
S – Selbstbeteiligung
Begriff: Selbstbeteiligung
Kurzdefinition: Der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst trägt.
Ausführliche Erklärung: Bei Kaskoversicherungen kann der Versicherte eine Selbstbeteiligung vereinbaren – z. B. 150 € bei Teilkasko oder 300 € bei Vollkasko. Die Selbstbeteiligung reduziert die Versicherungsprämie, da kleine Schäden nicht vom Versicherer getragen werden. Sie gilt pro Schadenfall und muss vom Versicherten direkt an die Werkstatt oder den Gutachter gezahlt werden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Geringere Beiträge möglich – ideal für kostenbewusste Versicherte mit niedrigem Schadenrisiko.
S – Sonderkündigungsrecht
Begriff: Sonderkündigungsrecht
Kurzdefinition: Das Recht, eine Kfz-Versicherung außerhalb der regulären Frist zu kündigen.
Ausführliche Erklärung: Neben der regulären Kündigung zum Jahresende (meist bis 30.11.) gibt es auch das Sonderkündigungsrecht – etwa nach einem Schadensfall, bei Beitragserhöhung oder bei Fahrzeugwechsel. Versicherungsnehmer können in diesen Fällen innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Änderung kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte per Einschreiben versendet werden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Gibt Flexibilität und ermöglicht den Wechsel zu einem günstigeren oder besseren Anbieter auch unterjährig.
S – Sonderzubehör
Begriff: Sonderzubehör
Kurzdefinition: In der Kfz-Versicherung bezeichnet Sonderzubehör fest eingebautes, nicht zur Serienausstattung gehörendes Fahrzeugzubehör, das je nach Tarif gesondert mitversichert werden muss oder nur bis zu einer bestimmten Grenze gedeckt ist.
Ausführliche Erklärung: Als Sonderzubehör gelten werterhöhende, dauerhaft mit dem Auto verbundene Teile, die über die Serienausstattung hinausgehen, zum Beispiel Alu-Felgen, Sportfahrwerk, Anhängerkupplung, fest eingebautes Navigationssystem oder Soundanlage. Viele Tarife der Teilkasko oder Vollkasko enthalten hierfür Standardgrenzen, etwa pauschal bis zu einem festen Betrag, darüber ist eine separate Angabe und Versicherungssumme erforderlich. Lose oder nicht fest verbaute Gegenstände wie mobile Navis, Dachboxen oder Ladekabel sind in der Regel kein Sonderzubehör und meist nicht durch die Kasko gedeckt. Erstattet wird üblicherweise der Zeitwert, bei Neuteilen kann je nach Bedingungen auch Neuwert oder ein prozentualer Abzug gelten; Nachweise wie Rechnungen oder Gutachten sind hilfreich.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer Sonderzubehör korrekt angibt und ausreichend versichert, vermeidet Leistungskürzungen und Unterversicherung im Schadenfall. So sichern Sie die tatsächliche Preis-Leistung Ihres Kasko-Schutzes transparent ab.
T – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
T – Tarifmerkmale
Begriff: Tarifmerkmale
Kurzdefinition: Faktoren, die zur Berechnung des Kfz-Versicherungsbeitrags herangezogen werden.
Ausführliche Erklärung: Tarifmerkmale sind persönliche und fahrzeugbezogene Angaben, die die Versicherungsprämie beeinflussen. Dazu zählen u. a. Alter des Fahrers, Beruf, Fahrleistung, Abstellort, Fahrzeugtyp, Regionalklasse und Schadenfreiheitsklasse. Versicherer nutzen diese Daten zur Risikoeinschätzung. Wer z. B. wenig fährt oder in einer sicheren Region wohnt, zahlt oft weniger.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Verstehen der Tarifmerkmale hilft beim Sparen – und bei der Auswahl des optimalen Tarifs.
T – Teilkaskoversicherung
Begriff: Teilkaskoversicherung
Kurzdefinition: Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Sturm oder Wild.
Ausführliche Erklärung: Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die nicht durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Dazu gehören Diebstahl, Glasbruch, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung und Kollisionen mit Tieren. Sie ist günstiger als die Vollkasko und besonders sinnvoll für Fahrzeuge mittleren Alters.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Bietet wichtigen Schutz vor finanziellen Verlusten bei unverschuldeten Schäden – oft ein guter Kompromiss zwischen Preis und Leistung.
T – Totalschaden
Begriff: Totalschaden
Kurzdefinition: Ein Schaden, bei dem die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen.
Ausführliche Erklärung: Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall zahlt die Kasko- oder Haftpflichtversicherung (je nach Schuldfrage) den Zeitwert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts. Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ist eine GAP-Versicherung besonders sinnvoll.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Klare Definition wichtig für die Abwicklung bei schweren Unfällen – vor allem finanziell entscheidend.
T – Typklasse
Begriff: Typklasse
Kurzdefinition: Einstufung eines Fahrzeugmodells in Bezug auf Schadens- und Unfallhäufigkeit.
Ausführliche Erklärung: Die Typklasse ist ein zentrales Tarifmerkmal in der Kfz-Versicherung. Sie basiert auf statistischen Auswertungen von Unfall- und Schadensdaten bestimmter Fahrzeugmodelle. Je mehr Schäden ein Fahrzeugtyp verursacht oder erleidet, desto höher die Typklasse – und damit der Beitrag. Die Typklasse wird jährlich vom GDV überprüft und kann sich ändern.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Beeinflusst direkt den Beitrag – ein wichtiges Kriterium bei der Fahrzeugwahl.
T – Typschlüssel
Begriff: Typschlüssel
Kurzdefinition: Der Typschlüssel ist eine alphanumerische Kennziffer, die eine konkrete Fahrzeugvariante eindeutig identifiziert und für die Berechnung der Kfz-Versicherung verwendet wird.
Ausführliche Erklärung: Der Typschlüssel (TSN) steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 2.2 und beschreibt die genaue Ausführung eines Fahrzeugs, zum Beispiel Motorisierung und Modellvariante. Zusammen mit der Herstellerschlüsselnummer (HSN, Feld 2.1) ermöglicht er eine eindeutige Zuordnung des Fahrzeugs. Versicherer nutzen diese Daten, um Typklassen und damit Beiträge sowie Leistungen objektiv zu bestimmen. Dadurch lassen sich Risiken, Schadenstatistiken und Preis-Leistung transparent und vergleichbar abbilden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Mit dem korrekten Typschlüssel erhalten Sie im Tarifrechner passende Angebote, realistische Beiträge und die passende individuelle Absicherung. Falsche Angaben können zu fehlerhaften Prämien oder Problemen im Schadenfall führen.
U/Ü – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
U – Unbenannte Gefahren
Begriff: Unbenannte Gefahren
Kurzdefinition: Risiken, die nicht explizit im Versicherungsvertrag genannt, aber dennoch versichert sein können.
Ausführliche Erklärung: In manchen Kfz-Zusatzversicherungen – insbesondere bei besonderen Fahrzeugteilen oder Zubehör – gibt es Absicherungen gegen „unbenannte Gefahren“. Das bedeutet, dass Schäden versichert sind, solange sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Dies ist jedoch unüblich in der Standard-Kfz-Versicherung und findet meist nur in erweiterten Policen oder Spezialfällen Anwendung, etwa bei Oldtimerversicherungen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer einen erweiterten Schutz für Zubehör oder Spezialfahrzeuge sucht, sollte auf entsprechende Formulierungen im Vertrag achten.
Ü – Überführungskennzeichen
Begriff: Überführungskennzeichen
Kurzdefinition: Temporäres Kennzeichen für Fahrzeugüberführungen oder Probe- und Prüfungsfahrten.
Ausführliche Erklärung: Das Überführungskennzeichen – auch Kurzzeitkennzeichen genannt – ist für maximal fünf Tage gültig und wird häufig bei Fahrzeugkäufen oder -verkäufen eingesetzt, um ein nicht zugelassenes Fahrzeug zu bewegen. Es enthält ein festes Ablaufdatum und beginnt mit der Ziffer „04“. Für den Erhalt ist ein Versicherungsnachweis (eVB) erforderlich. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Ermöglicht flexible Nutzung für Probefahrten oder Überführungen – wichtig beim Fahrzeugwechsel oder Neukauf.
Ü – Überführungskosten
Begriff: Überführungskosten
Kurzdefinition: Überführungskosten sind Ausgaben für den Transport eines Fahrzeugs, zum Beispiel vom Unfallort zur Werkstatt oder beim Fahrzeugkauf vom Händler zum Zulassungsort.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung werden unter Überführungskosten häufig Transport-, Abschlepp- und Bergungskosten verstanden, die nach einem Unfall, einer Panne oder einem Diebstahl anfallen. In der Kaskoversicherung sind Abschlepp- und Bergungskosten in der Regel bis zur nächsten geeigneten Werkstatt versichert; weitergehende Transporte können je nach Tarif begrenzt oder ausgeschlossen sein. In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden notwendige Abschleppkosten des geschädigten Fahrzeugs ersetzt, wenn Sie den Unfall verursachen. Vom Fahrzeugkauf bekannte Überführungskosten (Kaufnebenkosten für den Transport eines Neuwagens vom Hersteller zum Händler oder zu Ihnen) sind keine Versicherungsleistung und werden nicht von der Kfz-Versicherung übernommen. Prüfen Sie die AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) Ihres Tarifs, um konkrete Leistungsgrenzen und Erstattungen zu kennen.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Sie wissen, welche Transport- und Abschleppkosten im Schadenfall übernommen werden und welche nicht, und vermeiden so unerwartete Ausgaben. Ein genauer Vergleich der Tarife schafft Transparenz über Erstattungsgrenzen und Zusatzleistungen.
U – Unfallflucht
Begriff: Unfallflucht
Kurzdefinition: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, auch Fahrerflucht genannt – eine Straftat.
Ausführliche Erklärung: Wer sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt, ohne dem Geschädigten oder der Polizei die eigenen Daten mitzuteilen, begeht Fahrerflucht (§ 142 StGB). Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen zivilrechtliche Folgen – z. B. kann die Kfz-Haftpflicht Regress fordern und der Kaskoschutz erlöschen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Fahrerflucht gefährdet den Versicherungsschutz und kann zu hohen persönlichen Kosten führen – daher immer am Unfallort bleiben und die Pflicht zur Aufklärung erfüllen.
U – Unfallversicherung (Fahrzeuginsassen)
Begriff: Unfallversicherung (Fahrzeuginsassen)
Kurzdefinition: Zusätzliche Absicherung bei Unfällen für Fahrer und Mitfahrer unabhängig von der Schuldfrage.
Ausführliche Erklärung: Die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei bleibenden Schäden oder Todesfällen nach einem Autounfall – unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Sie ergänzt die Leistungen der Haftpflicht- oder gesetzlichen Unfallversicherung und bietet vor allem dann Sicherheit, wenn der Unfallverursacher unbekannt oder nicht haftbar gemacht werden kann. Sie deckt z. B. Invaliditätsleistungen, Tagegeld oder Bergungskosten.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sinnvoller Zusatzschutz für Vielfahrer, Familien und Fahrgemeinschaften – besonders bei schweren Unfällen.
V – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
V – Vollkaskoversicherung
Begriff: Vollkaskoversicherung
Kurzdefinition: Umfassender Versicherungsschutz für das eigene Fahrzeug – inklusive selbstverschuldeter Unfälle und Vandalismus.
Ausführliche Erklärung: Die Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verursachte Unfälle sowie mutwillige Beschädigungen durch Dritte ab. Besonders bei Neuwagen oder Leasingfahrzeugen ist sie empfehlenswert, um hohe Reparaturkosten abzusichern.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Optimaler Schutz bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen – vor allem bei eigener Schuld oder Vandalismus unverzichtbar.
V – Verkehrsrechtsschutz
Begriff: Verkehrsrechtsschutz
Kurzdefinition: Versicherung, die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen im Straßenverkehr übernimmt.
Ausführliche Erklärung: Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt Versicherte vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten rund um das Auto – z. B. nach einem Unfall, bei Bußgeldern, Schadenersatzforderungen oder Streit mit Werkstätten. Sie kann als eigenständige Police oder als Teil eines umfassenden Rechtsschutzpakets abgeschlossen werden. Gedeckt sind meist Fahrer, Halter und mitversicherte Familienangehörige.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sichert im Ernstfall die Durchsetzung eigener Rechte – auch gegenüber Versicherungen oder Unfallgegnern.
V – Verkehrszentralregister
Begriff: Verkehrszentralregister
Kurzdefinition: Früheres Register des Kraftfahrt-Bundesamts zur Erfassung von Verkehrsverstößen und Punkten, das 2014 durch das Fahreignungsregister ersetzt wurde.
Ausführliche Erklärung: Das Verkehrszentralregister (VZR) war bis zum 30. April 2014 die zentrale Datenbank für Verkehrsverstöße in Deutschland. Seit dem 1. Mai 2014 wird es durch das Fahreignungsregister (FAER) abgelöst, das weiterhin Punkte für bestimmte Ordnungswidrigkeiten und Straftaten speichert. Das Punktesystem bewertet die Schwere der Verstöße und sieht Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis vor. Einträge werden nach festen Fristen getilgt, sodass ältere Verstöße nach Ablauf der Tilgungsfrist nicht mehr berücksichtigt werden. Zuständig ist das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Schwere Verkehrsverstöße können zu Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug führen und damit den Versicherungsschutz im Straßenverkehr praktisch beeinträchtigen. Das Verständnis des Punktesystems unterstützt eine sichere Fahrweise und damit langfristig eine stabile, individuelle Absicherung in der Kfz-Versicherung.
V – Versicherte Person
Begriff: Versicherte Person
Kurzdefinition: Als versicherte Person gilt die Personengruppe, für die in der Kfz-Versicherung Versicherungsschutz besteht, wie in den Vertragsbedingungen festgelegt.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind in der Regel der Versicherungsnehmende, der Fahrzeughalter, der Eigentümer sowie berechtigte Fahrende versichert. In der Kaskoversicherung umfasst der Schutz üblicherweise den Versicherungsnehmenden und berechtigte Fahrende für Schäden am eigenen Fahrzeug. Wer genau als versicherte Person gilt, ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) definiert. Der Schutz gilt nur innerhalb des vereinbarten Deckungsumfangs und geografischen Geltungsbereichs. Unberechtigte Nutzung kann zum Verlust des Schutzes oder zu Regressforderungen führen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie wissen, wer im Schadensfall abgesichert ist und Leistungen erhält. Das hilft, den Fahrerkreis korrekt anzugeben und Lücken im Schutz zu vermeiden.
V – Versicherungsbeginn
Begriff: Versicherungsbeginn
Kurzdefinition: Der Versicherungsbeginn ist das vereinbarte Datum und der Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsschutz Ihrer Kfz-Versicherung wirksam wird.
Ausführliche Erklärung: Der Versicherungsbeginn bezeichnet den Start des vertraglich zugesicherten Schutzes und ist in der Police festgehalten. In der Kfz-Versicherung beginnt der Schutz häufig mit der Zulassung des Fahrzeugs, die über die eVB-Nummer ermöglicht wird; dabei kann eine vorläufige Deckung greifen. Vertragsbeginn und Versicherungsbeginn können identisch sein, müssen es aber nicht, etwa wenn der Vertrag früher geschlossen wurde, der Schutz jedoch erst später starten soll. Wichtig ist zudem die erste Beitragsfälligkeit, da bei Nichtzahlung in bestimmten Fällen eine Leistungsfreiheit des Versicherers drohen kann. Prüfen Sie Datum und Uhrzeit genau, um Deckungslücken rund um Ab- und Neuzulassung zu vermeiden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Der Versicherungsbeginn legt fest, ab wann Sie finanziell abgesichert sind. Eine klare Abstimmung verhindert unbeabsichtigte Zeiträume ohne gültigen Schutz.
V – Versicherungsbestätigung (eVB)
Begriff: Versicherungsbestätigung (eVB)
Kurzdefinition: Die elektronische Versicherungsbestätigung zur Anmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle.
Ausführliche Erklärung: Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ersetzt seit 2008 die frühere Doppelkarte. Sie wird bei Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vom Versicherer ausgestellt und besteht aus einem siebenstelligen alphanumerischen Code. Dieser wird bei der Zulassungsstelle benötigt, um ein Fahrzeug an-, um- oder abzumelden. Die eVB ist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig und bezieht sich auf ein konkretes Fahrzeug oder eine beabsichtigte Fahrzeugklasse.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Ohne gültige eVB ist keine Fahrzeugzulassung möglich – sie ist der Nachweis für den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz.
V – Versicherungsnehmer
Begriff: Versicherungsnehmer
Kurzdefinition: Die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt und dafür verantwortlich ist.
Ausführliche Erklärung: Der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner der Versicherung – unabhängig davon, wer das Fahrzeug nutzt oder wem es gehört. Er trägt die Pflicht zur Beitragszahlung und ist für Angaben zum Fahrzeug und Risiko verantwortlich. Fahrer und Halter können abweichen, was z. B. bei Firmenwagen oder Familienfahrzeugen häufig vorkommt. Änderungen wie Fahrerkreis, Adresse oder Fahrleistung müssen vom Versicherungsnehmer gemeldet werden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Er haftet für korrekte Vertragsführung – falsche Angaben oder versäumte Meldungen können zu Leistungskürzungen führen.
V – Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
Begriff: Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
Kurzdefinition: Regelung in der Kfz-Versicherung, ob und in welchem Umfang der Versicherer trotz grob fahrlässigem Verhalten leistet.
Ausführliche Erklärung: Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße zu verletzen, etwa durch Handy am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel oder Fahren mit vereisten Scheiben. In der Kasko greift grundsätzlich § 81 VVG: Der Versicherer darf die Leistung entsprechend dem Verschuldensgrad kürzen. Viele moderne Kasko-Tarife enthalten jedoch einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit; dann wird trotz grober Fahrlässigkeit gezahlt, häufig mit Ausnahmen wie Alkohol, Drogen oder Diebstahl durch steckengelassene Schlüssel. In der Kfz-Haftpflicht sind Dritte geschützt; der Versicherer reguliert den Schaden, kann aber bei bestimmten schweren Pflichtverletzungen in engen Grenzen Regress beim versicherten Fahrzeugführenden nehmen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie reduzieren mit einem Tarif mit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit Ihr Risiko von Leistungskürzungen in der Kasko. Prüfen Sie die Tarifbedingungen und Ausnahmen, um Ihre individuelle Absicherung und Preis-Leistung transparent zu bewerten.
V – Versicherungsvergleich
Begriff: Versicherungsvergleich
Kurzdefinition: Systematischer Vergleich von Kfz-Versicherungstarifen hinsichtlich Preis, Leistungen und Bedingungen, um eine passende Absicherung zu finden.
Ausführliche Erklärung: Ein Versicherungsvergleich für die Kfz-Versicherung stellt Tarife verschiedener Versicherungsgesellschaften transparent gegenüber. Berücksichtigt werden zentrale Kriterien wie Deckungssummen, Selbstbeteiligung, eingeschlossene Leistungen (zum Beispiel Schutzbrief, Rabattschutz) sowie Beitragshöhe. Wichtige Einflussfaktoren wie Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse, Nachlass je nach unfallfreier Fahrzeit) und Fahrzeug- sowie Regionalklasse fließen ein. So erhalten Versicherungsnehmende eine objektive Grundlage, um Preis-Leistung und individuellen Schutzbedarf effizient abzugleichen.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Ein strukturierter Vergleich erleichtert eine informierte, transparente Entscheidung und kann zu messbaren Beitragsersparnissen bei angemessenem Schutz führen.
V – Vertragsstrafe
Begriff: Vertragsstrafe
Kurzdefinition: Eine Vertragsstrafe ist eine vertraglich vereinbarte Geldzahlung, die fällig wird, wenn festgelegte Pflichten aus dem Vertrag verletzt werden.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung kann eine Vertragsstrafe auftreten, wenn sie in den Allgemeinen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist, zum Beispiel bei Verstößen gegen vereinbarte Pflichten wie eine Werkstattbindung oder die zutreffende Nutzungsklasse. Häufiger als eine Vertragsstrafe sind in der Praxis jedoch andere Rechtsfolgen vorgesehen, etwa Beitragszuschläge, Selbstbeteiligungszuschläge, Leistungskürzungen oder Regressforderungen der Kfz-Haftpflicht bei Obliegenheitsverletzungen. Maßgeblich ist stets der konkrete Wortlaut der Versicherungsbedingungen sowie die gesetzliche Regelung zu Obliegenheiten. Vertragsstrafen dienen primär der Sicherung vertraglicher Pflichten und sollen Regelverstöße wirtschaftlich sanktionieren.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Wer die Vertragsbedingungen kennt und einhält, vermeidet finanzielle Nachteile wie Vertragsstrafen, Zuschläge oder Leistungskürzungen. Ein Blick in die eigenen Bedingungen der Kfz-Versicherung schafft Transparenz und Sicherheit.
V – Verzicht auf Abzug Neu für Alt
Begriff: Verzicht auf Abzug Neu für Alt
Kurzdefinition: Klausel in der Kfz-Versicherung, bei der der Versicherer bei einer Reparatur keinen Wertzuwachs abzieht, wenn alte Fahrzeugteile durch neue ersetzt werden.
Ausführliche Erklärung: Bei Reparaturen kann ein Fahrzeug durch neue Teile einen Wertzuwachs erhalten. Ohne besondere Regelung würden Versicherer diesen Vorteil als Abzug Neu für Alt berücksichtigen und die Erstattung entsprechend kürzen. Mit dem Verzicht auf Abzug Neu für Alt sichert der Versicherer zu, auf diesen Kürzungsabzug zu verzichten, sodass die erstatteten Reparaturkosten nicht wegen des Wertzuwachses reduziert werden. Die Klausel findet sich häufig in der Kaskoversicherung, teilweise mit Grenzen, zum Beispiel für Verschleißteile oder bis zu bestimmten Fahrzeugalter- oder Laufleistungsgrenzen. In der Kfz-Haftpflicht gegenüber geschädigten Dritten kann ein Abzug gesetzlich möglich sein; die konkrete Anwendung hängt vom Einzelfall ab.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie profitieren von transparenter Schadenregulierung und erhalten bei Reparaturen in der Regel höhere Erstattungen ohne Abzüge für den Wertzuwachs. Das verbessert die Preis-Leistung des Tarifs und reduziert Ihr Kostenrisiko.
V – Verzicht auf Selbstbeteiligung (SB)
Begriff: Verzicht auf Selbstbeteiligung (SB)
Kurzdefinition: Vereinbarung in der Kfz-Versicherung, bei der im Schadenfall keine oder eine reduzierte Selbstbeteiligung zu zahlen ist, meist gegen einen höheren Beitrag.
Ausführliche Erklärung: Die Selbstbeteiligung ist der vertraglich festgelegte Eigenanteil, den Versicherungsnehmende pro Schadenfall selbst tragen. Beim Verzicht auf Selbstbeteiligung wird dieser Eigenanteil auf 0 Euro gesetzt oder für bestimmte Schäden erlassen. Das findet sich vor allem in Teilkasko- und Vollkaskotarifen oder als optionaler Baustein. Häufig ist der Verzicht an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel die Nutzung einer Partnerwerkstatt oder die reine Reparatur statt eines Austauschs bei Glasschäden. Der Vorteil ist maximale Kostenkontrolle im Schadenfall, der Nachteil sind in der Regel höhere Prämien.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Der Verzicht auf SB reduziert Ihr Kostenrisiko im Schadenfall, beeinflusst jedoch die Beitragshöhe. Ein Vergleich der Tarife hilft, die beste Preis-Leistung für Ihren Schutz zu finden.
V – Vorläufige Deckung
Begriff: Vorläufige Deckung
Kurzdefinition: Zeitlich begrenzter Versicherungsschutz, der bereits vor Ausstellung des endgültigen Versicherungsscheins gilt.
Ausführliche Erklärung: Die vorläufige Deckung ist eine verbindliche Deckungszusage des Versicherers, die den Schutz schon ab Antragstellung oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt aktiviert. In der Kfz-Versicherung umfasst sie in der Regel die Kfz-Haftpflicht und kann je nach Vereinbarung auch Teilkasko oder Vollkasko einschließen. Häufig wird sie über die eVB-Nummer zur Fahrzeugzulassung genutzt, sodass ab Zulassung Haftpflichtschutz besteht. Die vorläufige Deckung endet, wenn der Versicherungsschein zugeht, der Antrag abgelehnt wird, eine Frist abläuft oder die Vereinbarung widerrufen wird. Für die Dauer der vorläufigen Deckung ist ein anteiliger Beitrag zu zahlen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie ermöglicht eine schnelle, nahtlose Absicherung, etwa bei Fahrzeugzulassung oder Fahrzeugwechsel. So profitieren Sie von unmittelbarem Schutz, bevor der endgültige Vertrag ausgestellt ist.
W – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
W – Wagniswegfall
Begriff: Wagniswegfall
Kurzdefinition: Der Wegfall des versicherten Risikos während der Vertragslaufzeit.
Ausführliche Erklärung: Der Wagniswegfall tritt ein, wenn das versicherte Risiko, zum Beispiel ein Fahrzeug, nicht mehr existiert oder nicht mehr versicherungsrelevant ist. Dies kann durch Verkauf, Stilllegung oder Zerstörung des Fahrzeugs geschehen. In einem solchen Fall endet der Versicherungsvertrag oder wird angepasst, da die Grundlage für den Versicherungsschutz entfällt. Versicherer prüfen dann, ob und wie sich der Vertrag ändert oder beendet wird.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Der Begriff ist wichtig, weil er klärt, wann und unter welchen Bedingungen ein Versicherungsvertrag endet oder angepasst wird, was finanzielle Folgen haben kann.
W – Wechselkennzeichen
Begriff: Wechselkennzeichen
Kurzdefinition: Ein Kennzeichen, das für zwei Fahrzeuge derselben Klasse genutzt werden kann – jedoch nie gleichzeitig.
Ausführliche Erklärung: Das Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Hauptschild und zwei fahrzeugspezifischen Unterschilden. Es darf nur an einem Fahrzeug zur gleichen Zeit geführt werden. Geeignet ist es z. B. für zwei Motorräder oder zwei Pkw, die nicht gleichzeitig genutzt werden. Die Fahrzeuge müssen dieselbe Fahrzeugklasse und denselben Halter haben. Die Prämienberechnung erfolgt für beide Fahrzeuge, jedoch gewähren manche Versicherer Rabatte.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Spart bei Steuern und Versicherung – besonders bei Saisonfahrzeugen oder Zweitwagen sinnvoll.
W – Wegfahrsperre
Begriff: Wegfahrsperre
Kurzdefinition: Ein elektronisches oder mechanisches System, das das Starten des Motors verhindert, wenn kein autorisierter Schlüssel oder Transponder erkannt wird.
Ausführliche Erklärung: Die Wegfahrsperre ist ein Diebstahlschutz, der das Fahrzeug ohne passenden Schlüssel, Transponder oder Code nicht fahrbereit macht. In der Regel kommuniziert ein Chip im Schlüssel mit dem Motorsteuergerät; bleibt die Authentifizierung aus, wird die Zündung oder Kraftstoffzufuhr blockiert. Moderne Systeme arbeiten elektronisch, ältere oder ergänzende Lösungen können mechanisch sein, etwa Lenkradsperren. Durch die zusätzliche Hürde sinkt das Risiko eines erfolgreichen Diebstahls deutlich, besonders in Kombination mit weiteren Sicherheitsmerkmalen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine funktionsfähige Wegfahrsperre reduziert das Diebstahlrisiko und kann die Bewertung im Teilkasko-Bereich beeinflussen. Bei Diebstahlschäden spielt die Schlüsselverwaltung häufig eine Rolle, da Versicherer den Nachweis der ordnungsgemäßen Sicherung verlangen.
W – Wenigfahrernachlass
Begriff: Wenigfahrernachlass
Kurzdefinition: Beitragsnachlass in der Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit niedriger jährlicher Fahrleistung.
Ausführliche Erklärung: Der Wenigfahrernachlass honoriert, dass ein geringeres Kilometerpensum statistisch mit weniger Unfallrisiko verbunden ist. Versicherer stufen die Beiträge nach gemeldeter Jahresfahrleistung ein, zum Beispiel in Kilometerklassen. Die Angabe erfolgt bei Antragstellung und regelmäßig bei Vertragsfortführung, teils durch Nachweis wie Werkstatt- oder HU-Belege, Bordcomputer oder Telematik. Eine falsche oder zu niedrige Kilometerangabe kann zu Nachberechnung, Verlust des Nachlasses oder vertraglichen Nachteilen führen. Wer seltener fährt, kann so die Kosten seiner individuellen Absicherung effizient senken.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie profitieren von einer möglichen Beitragsersparnis durch realistische Fahrleistungsangaben und erhöhen die Preis-Leistung Ihres Tarifs.
W – Werkstattbindung
Begriff: Werkstattbindung
Kurzdefinition: Vertragsklausel, die festlegt, dass Reparaturen nur in Partnerwerkstätten erfolgen dürfen.
Ausführliche Erklärung: Bei Tarifen mit Werkstattbindung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, Reparaturen nach einem Schaden in einer vom Versicherer bestimmten Partnerwerkstatt durchführen zu lassen. Dafür gibt es meist einen Rabatt auf den Beitrag. Wer ohne triftigen Grund eine andere Werkstatt nutzt, riskiert Leistungskürzungen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Spart Geld, setzt aber Flexibilität bei der Werkstattwahl voraus – sinnvoll bei geringem Werkstattanspruch.
W – Wertminderung
Begriff: Wertminderung
Kurzdefinition: Die Wertminderung beschreibt den bleibenden Verlust des Wiederverkaufswerts eines Fahrzeugs nach einem Unfall, selbst wenn es fachgerecht repariert wurde.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung wird zwischen Reparaturschaden und merkantiler Wertminderung unterschieden. Die merkantile Wertminderung entsteht, weil der Markt ein instandgesetztes Unfallfahrzeug gegenüber einem unfallfreien Fahrzeug niedriger bewertet. Sie wird in der Regel bei unverschuldeten Unfällen als Bestandteil des Schadenersatzes von der Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachenden erstattet, wenn Alter, Laufleistung und Schadenschwere dies rechtfertigen. In der Vollkasko wird die merkantile Wertminderung typischerweise nicht ersetzt, da es sich um einen Eigenschaden handelt. Die Höhe wird häufig anhand anerkannter Berechnungsmethoden und durch Sachverständigengutachten ermittelt.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie wissen, ob und wann die Kfz-Haftpflicht eine merkantile Wertminderung ausgleicht und können den Anspruch bei der Schadenregulierung gezielt einfordern. Das sorgt für Transparenz und eine realistische Bewertung der Preis-Leistung bei Reparatur oder Ersatz.
W – Wiederbeschaffungswert
Begriff: Wiederbeschaffungswert
Kurzdefinition: Der Betrag, der für den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs am Tag des Schadens aufgewendet werden müsste.
Ausführliche Erklärung: Der Wiederbeschaffungswert spielt bei Totalschaden oder Diebstahl eine zentrale Rolle. Er entspricht dem Betrag, den man für ein vergleichbares Fahrzeug (Alter, Zustand, Laufleistung) auf dem freien Markt zahlen müsste. Versicherer zahlen bei wirtschaftlichem Totalschaden die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des beschädigten Fahrzeugs. Dieser Wert wird meist durch Gutachter ermittelt.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Entscheidend für die Höhe der Entschädigung nach einem Totalschaden – realistische Fahrzeugbewertung ist daher wichtig.
W – Widerrufsrecht
Begriff: Widerrufsrecht
Kurzdefinition: Das Recht, einen Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Ausführliche Erklärung: Nach Abschluss eines Kfz-Versicherungsvertrags haben Verbraucher laut Versicherungsvertragsgesetz (§ 8 VVG) ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses beginnt mit dem Erhalt der vollständigen Vertragsunterlagen und der Widerrufsbelehrung. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Bereits gezahlte Beiträge werden erstattet, außer für bereits in Anspruch genommene Leistungen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Bietet die Möglichkeit, sich nach Vertragsabschluss noch umzuentscheiden – besonders wichtig bei Online-Abschlüssen.
W – Wohngebäudenachlass
Begriff: Wohngebäudenachlass
Kurzdefinition: Preisnachlass in der Kfz-Versicherung, wenn Sie zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung beim selben Versicherer führen.
Ausführliche Erklärung: Der Wohngebäudenachlass ist ein Kombi- oder Bündelrabatt, den einige Versicherer in der Kfz-Versicherung gewähren. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie als Versicherungsnehmende eine aktive Wohngebäudeversicherung beim gleichen Unternehmen haben. Hintergrund ist die Bündelung von Verträgen, die Verwaltungskosten senken und die Kundenbeziehung festigen kann. Die Höhe des Nachlasses, die Berechnungsgrundlage und die Nachweisführung (z. B. Police-Nummer der Wohngebäudeversicherung) variieren je nach Versicherer. Ohne Nachweis oder bei Kündigung der Wohngebäudeversicherung kann der Nachlass entfallen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie können die Beiträge Ihrer Kfz-Versicherung effizient senken und die Preis-Leistung optimieren. Prüfen Sie Bedingungen und Nachlasshöhe objektiv, um eine transparente Entscheidung zu treffen.
W – WZ-Code
Begriff: WZ-Code
Kurzdefinition: Der WZ-Code ist der amtliche Wirtschaftszweig-Code, der Unternehmen einer Branche zuordnet und in der gewerblichen Kfz-Versicherung zur Risiko- und Beitragsbewertung herangezogen werden kann.
Ausführliche Erklärung: Der WZ-Code basiert auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes und beschreibt die Haupttätigkeit eines Unternehmens. In Kfz-Versicherungen mit gewerblicher Nutzung, etwa in Flotten- oder Firmenfahrzeugtarifen, kann die Branchenzuordnung Einfluss auf das Risiko- und Prämienniveau haben. Branchen mit typischerweise höherer Fahrleistung oder Schadenhäufigkeit werden anders kalkuliert als solche mit überwiegend stationären Tätigkeiten. Der WZ-Code ist nicht zu verwechseln mit HSN und TSN oder der Typklasse, die fahrzeugbezogene Einstufungen sind. Er findet sich beispielsweise im Unternehmensregister, im Handelsregisterauszug oder im WZ-Verzeichnis von Destatis.
Relevanz für Versicherungsnehmende: Die korrekte WZ-Code-Zuordnung unterstützt eine transparente und faire Beitragsermittlung in der gewerblichen Kfz-Versicherung. Sie hilft, Fehlklassifizierungen und mögliche Nachzahlungen zu vermeiden.
X – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
X – Xenonlicht
Begriff: Xenonlicht
Kurzdefinition: Besonders helles Fahrlicht mit Gasentladungslampen – versicherungstechnisch oft relevant wegen Diebstahlrisiko.
Ausführliche Erklärung: Xenon-Scheinwerfer sorgen für eine bessere Ausleuchtung der Straße, sind aber teurer als herkömmliche Leuchten. Aufgrund ihres Werts sind sie häufig Ziel von Diebstählen. In der Teilkasko sind solche Schäden meist mitversichert. Nachrüstung sollte der Versicherung gemeldet werden, um den Schutz zu sichern.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Hochwertige Scheinwerfer können das Diebstahlrisiko erhöhen – für die Beitragsberechnung und Kaskoversicherung relevant.
Y – Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
Y – Youngtimer-Versicherung
Begriff: Youngtimer-Versicherung
Kurzdefinition: Spezialtarif für Fahrzeuge zwischen 15 und 30 Jahren – meist mit Einschränkungen.
Ausführliche Erklärung: Fahrzeuge, die älter als 15, aber noch keine 30 Jahre alt sind, gelten als Youngtimer. Spezielle Versicherungen bieten günstige Beiträge, wenn das Fahrzeug in gutem Zustand ist, selten genutzt wird und meist in einer Garage steht. Oft ist ein Wertgutachten notwendig.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Ideal für Liebhaberfahrzeuge – versicherungstechnisch günstiger, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Z- Versicherungslexikon Kfz-Versicherung
Z – Zahlweise
Begriff: Zahlweise
Kurzdefinition: Der gewählte Rhythmus, in dem Versicherungsbeiträge gezahlt werden – z. B. monatlich oder jährlich.
Ausführliche Erklärung: Versicherungsnehmer können bei Vertragsabschluss die Zahlweise ihrer Kfz-Versicherung wählen. Üblich sind jährliche, halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsintervalle. Monatliche Zahlweise bietet mehr Flexibilität, ist aber oft mit einem Aufpreis verbunden. Bei jährlicher Zahlung gewähren viele Versicherer Rabatte. Der gewählte Rhythmus wirkt sich somit direkt auf die Gesamtkosten aus.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer seinen Zahlungsrhythmus an das eigene Budget anpasst, kann besser planen – und bei jährlicher Zahlung sogar sparen.
Z – Zubehörteile
Begriff: Zubehörteile
Kurzdefinition: Zubehörteile sind zusätzliche, nicht serienmäßige Fahrzeugausstattungen, die je nach Kfz-Police nur bis zu einer festgelegten Summe und unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sind.
Ausführliche Erklärung: In der Kfz-Versicherung versteht man unter Zubehörteilen extra Ausstattungen, die über die serienmäßige Werksausstattung hinausgehen, zum Beispiel Alufelgen, Navigationssysteme, Soundanlagen oder Tuningteile. Viele Versicherer unterscheiden zwischen fest mit dem Fahrzeug verbundenem Zubehör und losen Gegenständen; fest verbautes Zubehör ist oft bis zu einem in der Police genannten Betrag mitversichert. Höherwertige oder umfangreiche Umbauten müssen in der Regel angegeben und separat in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Nicht fest verbundene Teile wie Dachboxen sind häufig nur eingeschränkt oder gar nicht umfasst. Rechnungen und Nachweise helfen, den Wert im Schadenfall transparent zu belegen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wenn Zubehörteile nicht korrekt angegeben sind, drohen Leistungskürzungen oder fehlender Schutz. Eine transparente Angabe stellt sicher, dass Preis-Leistung und Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug inklusive Zubehör passen.
Z – Zulassung
Begriff: Zulassung
Kurzdefinition: Offizieller Verwaltungsakt, der ein Fahrzeug zum Straßenverkehr zulässt.
Ausführliche Erklärung: Die Zulassung ist Voraussetzung dafür, dass ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf. Sie erfolgt bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Notwendig sind Fahrzeugpapiere, Personalausweis, eVB-Nummer, HU-Nachweis und ggf. SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Ohne Zulassung besteht kein Versicherungsschutz.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Ohne Zulassung kein Verkehr – der erste Schritt zur Nutzung eines Fahrzeugs und Aktivierung der Versicherung.
Z – Zulassungsbescheinigung Teil I
Begriff: Zulassungsbescheinigung Teil I
Kurzdefinition: Das Fahrzeugdokument, das im Alltag mitgeführt werden muss – früher Fahrzeugschein genannt.
Ausführliche Erklärung: Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält alle wichtigen Informationen zum Fahrzeug: technische Daten, Halter, Umweltklasse, Erstzulassung und mehr. Sie ist bei jeder Fahrt mitzuführen und bei Verkehrskontrollen vorzulegen. Bei Verkauf, Ummeldung oder Verlust ist eine Neuausstellung erforderlich. Sie ersetzt seit 2005 den Fahrzeugschein.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Notwendig für Fahrten, Fahrzeugwechsel und Versicherungsanträge – ein zentrales Dokument im Autoleben.
Z – Zulassungsbescheinigung Teil II
Begriff: Zulassungsbescheinigung Teil II
Kurzdefinition: Das offizielle Dokument, das den rechtmäßigen Eigentümer eines Fahrzeugs ausweist – früher Fahrzeugbrief.
Ausführliche Erklärung: Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei Neuzulassung ausgestellt und enthält Angaben zur Fahrzeugidentität und den Eigentumsverhältnissen. Im Gegensatz zum Teil I bleibt sie beim Eigentümer oder – bei Finanzierung – bei der Bank. Sie wird bei Verkauf oder Stilllegung des Fahrzeugs benötigt. Ohne sie ist keine rechtmäßige Ummeldung oder Eigentumsübertragung möglich.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtig zur Absicherung der Eigentumsrechte – besonders bei Verkauf oder Leasingfahrzeugen.
Z – Zulassungsbezirk
Begriff: Zulassungsbezirk
Kurzdefinition: Der Zulassungsbezirk ist das örtliche Zuständigkeitsgebiet der Kfz-Zulassungsbehörde, in dem ein Fahrzeug zugelassen wird.
Ausführliche Erklärung: Ein Zulassungsbezirk umfasst das Verwaltungsgebiet, für das eine Zulassungsstelle Fahrzeugzulassungen bearbeitet. Er bestimmt das Unterscheidungszeichen auf dem Kfz-Kennzeichen und ist in der Regel an den Hauptwohnsitz beziehungsweise Firmensitz gekoppelt. Der Zulassungsbezirk wirkt sich über die Regionalklasse auf die Beitragshöhe in der Kfz-Versicherung aus, da regionale Schadenbilanzen berücksichtigt werden. Bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk kann eine Ummeldung und gegebenenfalls eine Beitragsanpassung erforderlich sein.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Der Zulassungsbezirk beeinflusst die Prämie über die Regionalklasse und ist bei Fahrzeuganmeldung, Ummeldung und eVB-Nummer relevant.
Z – Zulassungsstelle
Begriff: Zulassungsstelle
Kurzdefinition: Die staatliche Behörde, die für die An- und Abmeldung von Fahrzeugen zuständig ist.
Ausführliche Erklärung: Die Zulassungsstelle bearbeitet alle amtlichen Vorgänge rund ums Fahrzeug: An-, Um- und Abmeldung, Adressänderungen, Kennzeichenvergaben, Ausstellen von Zulassungsbescheinigungen und Eintragungen in die Fahrzeugpapiere. Mit der Einführung der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) sind viele Vorgänge inzwischen auch online möglich.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Ohne Zulassungsstelle kein Straßenverkehr – zentraler Ort für alle Formalitäten beim Fahrzeugwechsel oder Versicherungswechsel.
Z – Zweitwagenregelung
Begriff: Zweitwagenregelung
Kurzdefinition: Sonderregelung in der Kfz-Versicherung, mit der ein zweites Fahrzeug zu vergünstigten Konditionen und meist in einer besseren Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft werden kann.
Ausführliche Erklärung: Die Zweitwagenregelung ermöglicht es, ein zusätzliches Auto nicht als Fahranfängerfahrzeug, sondern oft in einer günstigeren SF-Klasse zu versichern. Die SF-Klasse steht für Schadenfreiheitsklasse und spiegelt unfallfreie Jahre wider, was den Beitrag senkt. Viele Versicherer knüpfen die Einstufung an Bedingungen, zum Beispiel gleiche Halterschaft oder Haushalt, Mindestalter der Fahrenden, ausschließliche Privatnutzung oder eine bestimmte SF-Klasse des Erstwagens. Die Bandbreite reicht von einer Einstufung identisch zum Erstwagen bis zu speziellen Einstiegs-SF-Klassen wie SF 1 oder SF 1/2. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch; die konkreten Kriterien und Vorteile unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie profitieren potenziell von deutlichen Beitragsersparnissen für das zweite Fahrzeug und erhalten eine transparente, individuell passende Absicherung. Ein objektiver Vergleich der Tarife hilft, die beste Preis-Leistung für Ihre Situation zu finden.

