In Deutschland ist eine eVB-Nummer in verschiedenen Situationen erforderlich, wie zum Beispiel bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs.

  • Fahrzeugneuzulassung: Wenn ich ein neues Fahrzeug erwerbe und es zum ersten Mal zulassen möchte, muss ich eine eVB-Nummer vorlegen, um den Versicherungsschutz nachzuweisen. Die Zulassungsbehörde benötigt diese Nummer, um die Zulassung erfolgreich abzuschließen.
  • Fahrzeugumschreibung: Auch bei der Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeugs auf meinen Namen wird eine eVB-Nummer benötigt, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
  • Wiederzulassung: Wenn ich ein Fahrzeug erneut zulassen möchte, das zuvor abgemeldet war, ist ebenfalls eine eVB erforderlich.
  • Wechsel der Kfz-Versicherung: Wenn ich meine Kfz-Versicherung wechseln möchte, sollte ich beachten, dass die Zulassungsstelle eine eVBÜ von der neuen Versicherungsgesellschaft benötigt.

Es ist jedoch zu betonen, dass die eVB-Nummer ausschließlich für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt. Wenn ich zusätzlichen Versicherungsschutz wie Teilkasko oder Vollkasko wünsche, muss ich dies separat mit der Versicherungsgesellschaft besprechen und eine vorläufige Deckungszusage beantragen.

Impressum | Datenschutzerklärung | Erstinformation