Der Fahrerschutz ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Kfz-Versicherung. Er ersetzt dem selbst verschuldet verletzten Fahrer bestimmte Personenschäden, für die sonst kein Anspruch gegen die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Dazu können je nach Vertrag beispielsweise Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten oder eine Hinterbliebenenleistung gehören.

Wie funktioniert der Fahrerschutz?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert grundsätzlich Schäden, die Sie anderen Personen zufügen. Für Ihre eigenen Verletzungen besteht daraus normalerweise kein Anspruch auf Schmerzensgeld oder weitere persönliche Schadensersatzleistungen. Genau hier setzt der Fahrerschutz an.

Der Versicherungsschutz greift typischerweise, wenn Sie als Fahrer eines versicherten Fahrzeugs bei einem Unfall verletzt werden. Das kann auch gelten, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben. Maßgeblich sind jedoch immer die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Welche Leistungen übernimmt der Fahrerschutz?

Der genaue Umfang hängt vom Versicherer und Tarif ab. Häufig umfasst der Fahrerschutz insbesondere folgende Leistungen:

  • Schmerzensgeld: Ausgleich für körperliche und psychische Beeinträchtigungen nach einem Unfall
  • Ersatz für Verdienstausfall: Ersatz finanzieller Einbußen, die durch eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit entstehen können
  • Kosten für eine Haushaltshilfe: Übernahme angemessener Kosten, wenn der Haushalt vorübergehend nicht selbst geführt werden kann
  • Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen: Beispielsweise für ein Fahrzeug, eine Wohnung oder bestimmte Mobilitätshilfen
  • Pflege- und Betreuungsleistungen: Kosten für notwendige Unterstützung oder Pflege nach dem Unfall
  • Ersatz für finanzielle Nachteile bei dauerhaften Unfallfolgen: Einmalige Zahlung bei einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung
  • Leistungen an Hinterbliebene im Todesfall: Zahlung an die vereinbarten Angehörigen oder bezugsberechtigten Personen

 

Nicht jeder Tarif enthält sämtliche Leistungen. Entscheidend sind die Versicherungssumme, vereinbarte Höchstgrenzen, Warte- oder Karenzzeiten sowie die Definition des versicherten Unfallereignisses.

Wann leistet der Fahrerschutz nicht?

Kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz kann beispielsweise bestehen, wenn der Unfall unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht wurde. Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden, nicht versicherte Fahrzeuge oder Verstöße gegen vertragliche Obliegenheiten können ausgeschlossen sein.

Ob grob fahrlässiges Verhalten mitversichert ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Prüfen Sie daher vor dem Abschluss die Versicherungsbedingungen und insbesondere die Ausschlussklauseln.

Ist der Fahrerschutz für Fahrer sinnvoll?

Der Fahrerschutz kann sinnvoll sein, wenn Sie häufig selbst fahren und Ihre finanziellen Folgen nach einem selbst verschuldeten Unfall umfassend absichern möchten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar grundsätzlich notwendige Behandlungskosten, nicht aber automatisch sämtliche finanziellen Folgen wie Schmerzensgeld oder dauerhaften Verdienstausfall.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Unfallversicherung können weitere Risiken abdecken. Sie ersetzen den Fahrerschutz jedoch nicht in jedem Fall, weil sich Leistungsumfang und Voraussetzungen unterscheiden.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrerschutz und Insassenunfallversicherung?

Der Fahrerschutz orientiert sich meist am Personenschaden des Fahrers und kann auch bei einem selbst verschuldeten Unfall leisten. Eine Insassenunfallversicherung zahlt dagegen häufig feste, vertraglich vereinbarte Summen bei bestimmten Verletzungen oder im Todesfall.

Für Mitfahrende besteht bei einem durch Sie verursachten Unfall grundsätzlich Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Fahrerschutz ist daher in erster Linie eine Ergänzung für die Person, die das Fahrzeug fährt.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Entscheidend sind der konkrete Versicherungsvertrag und die dazugehörigen Versicherungsbedingungen.

Vergleichsrechner für Autoversicherung

Hier Autoversicherung vergleichen und eVB-Nummer sofort online beantragen

Begriffserklärungen, Bedingungen und Produktinformationsblätter der Versicherungsgesellschaften finden Sie direkt in unserem Vergleichsrechner.

Impressum | Datenschutzerklärung | Erstinformation Vertrag widerrufen