Das Saisonkennzeichen ist die ideale Lösung für alle Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Typische Beispiele sind Cabrios für den Sommer, Wohnmobile für den Urlaub oder Motorräder für die sonnigen Monate. Mit dieser Zulassung sparen Sie vollautomatisch bares Geld bei den Steuern und der Autoversicherung.
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Wie funktioniert das Saisonkennzeichen?
Bei der Anmeldung auf der Zulassungsstelle legen Sie einen festen Betriebszeitraum für Ihr Fahrzeug fest. Dieser Zeitraum muss mindestens 2 und darf maximal 11 Monate pro Jahr betragen.
Der gewählte Zeitraum wird direkt auf der rechten Seite des Kennzeichens eingeprägt (z. B. „04/10“ für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober). Das Fahrzeug ist Jahr für Jahr automatisch nur in diesen Monaten zugelassen. Ein jährliches An- und Abmelden entfällt komplett.
Die 3 wichtigsten Regeln für den Ruhezeitraum (Außerhalb der Saison)
Wenn das Fahrzeug außerhalb des Zulassungszeitraums „schläft“, greifen strenge gesetzliche Vorschriften:
- Absolut Fahrverbot: Das Fahrzeug darf im Ruhezeitraum unter keinen Umständen auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
- Parkverbot: Das Auto darf nicht auf öffentlichen Parkplätzen oder am Straßenrand stehen. Es muss auf einem privaten, umfriedeten Stellplatz (z. B. in einer Garage oder auf einem abgeschlossenen Hof) abgestellt sein.
- Die Ruheversicherung: Während des Ruhezeitraums läuft Ihre Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) beitragsfrei als sogenannte Ruheversicherung weiter. Ihr Fahrzeug ist also auch im Winter gegen Diebstahl, Sturmschäden oder Garagenbrände geschützt!
Häufige Fragen zum Saisonkennzeichen (FAQ)
Werden die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) trotz Saisonkennzeichen herabgestuft?
Ja, aber nur unter einer Bedingung: Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate im Jahr zugelassen sein. Beträgt deine Saison nur 5 Monate (z. B. Mai bis September), verharrst du in der Kfz-Versicherung dauerhaft in derselben SF-Klasse und steigst nicht auf. Planen Sie den Zeitraum daher idealerweise auf mindestens ein halbes Jahr.
Wie spart man mit dem Saisonkennzeichen Steuern und Beiträge?
Sowohl die Kfz-Steuer als auch der Versicherungsbeitrag werden vom Hauptzollamt und der Versicherung tagesgenau nur für die aktiven Monate berechnet. Wenn Ihr Wohnmobil also nur 5 Monate zugelassen ist, zahlen Sie auch nur für 5 Monate Steuern und Versicherungsprämien.
Kann ich den Zeitraum des Saisonkennzeichens nachträglich ändern?
Ja, das ist möglich, erfordert jedoch einen offiziellen Behördengang. Sie müssen eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für den geänderten Zeitraum beantragen und das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle umschreiben lassen.
