Die Privathaftpflichtversicherung hilft Ihnen, wie der Name schon sagt, im privaten Bereich. Was wäre, wenn Sie oder Ihre Kinder einen folgenschweren Unfall oder Brand eines Hauses fahrlässig verursacht haben? Hier hilft die Privathaftpflichtversicherung.

Unter Haftpflicht versteht man die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, jenen Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat. Die jeweiligen Tatbestände, die eine Schadenersatzpflicht auslösen, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in anderen Gesetzen (z. B. dem Wasserhaushaltsgesetz) festgelegt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schaden verpflichtet.“ (§ 823, Satz 1 BGB) Gemeint ist also ein Schadenersatz in unbegrenzter Höhe. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt diese Verpflichtung (bis zur Höhe der Deckungssumme), die in schweren Fällen die materielle Existenz des Versicherten gefährden kann. Denn es ist möglich, dass er ein Leben lang zahlen muss.

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Privathaftpflichtversicherung – Wie lange sind unverheiratete Volljährige über die elterliche Privathaftpflichtversicherung versichert?

 

Noch über die Eltern versichert Nicht mehr über die Eltern versichert. Eigene PHV erforderlich.
Schule Lehre oder Studium Grundwehrdienst / Zivildienst Berufstätigkeit, weitere Ausbildung, z. B. Lehre, Studium, Referendarzeit (Juristen, Lehrer) Der Versicherungsschutz der elterlichen PHV endet, wenn eine Ausbildung abgeschlossen ist, die es ermöglicht, selbst Geld zu verdienen
Lehre oder Studium abgebrochen neue Lehre oder neues Studium
Wartezeit bis zu einem Jahr Lehre oder Studium
Grundwehrdienst / Zivildienst Lehre oder Studium
Zeit-/Berufssoldat oder Berufstätigkeit

 

 

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