Zahnersatz, Inlays, Implantate Erstattungsgrenzen» Leistungsstaffel Gothaer MediZ Duo: Der Erstattungshöchstbetrag für Zahnersatz (inkl. Inlays) beträgt: – 1.000 EUR im 1. Versicherungsjahr (VJ), – 2.000 EUR in den ersten 2 VJ, – 3.000 EUR in den ersten 3 VJ. Bei zahnärztlicher Behandlung infolge eines Unfalls entfallen die Leistungsbegrenzungen. Die Leistungsbegrenzung gilt auch bei Tarifwechsel innerhalb der Tarifwelt des Versicherers. Errechnet sich dadurch innerhalb der ersten 3 VJ nach Tarifwechsel ein niedrigerer Erstattungsanspruch für zahnärztliche Heilbehandlung als im Vortarif, werden die höheren Leistungen des Vortarifs erbracht, höchstens jedoch die Leistungen des Tarifs MediZ Duo ab dem 4. VJ nach Ablauf der Leistungsbegrenzung (bzw. ab dem 3. VJ nach Ablauf der verkürzten Leistungsbegrenzung (innerhalb der ersten 2 VJ, s. Hinweis)).
Stand 14.02.2019. Quelle Gothaer Versicherung
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