Welche Gefahrengruppe ist für Sie zutreffend?
Gefahrengruppe A
Personen mit kaufmännischer oder verwaltender Tätigkeit im Innen- oder Außendienst, leitend oder aufsichtsführend im Betrieb oder auf Baustellen, tätig im Laden, Labor (aber: mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen = Gefahrengruppe B), im Gesundheitswesen oder in der Schönheitspflege, auch Fotografen, Künstler, Optiker, Rechtsanwälte, Reporter, Schneider, Studenten, Uhrmacher.
Gefahrengruppe B
Personen mit körperlicher und/oder handwerklicher Berufsarbeit oder tätig mit ätzenden, giftigen, leichtentzündlichen und/oder explosiven Stoffen, auch Angehörige der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes, sowie im Außendienst tätige Angehörige der Polizei, der Forst-, Steuer- und Zollverwaltung, Berufskraftfahrer, Landwirte, Berufstänzer, Tierärzte, Turn-, Sport- und Tanzlehrer.
Gefahrengruppe K
Hierzu gehören Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
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