Wer ein Glasobjekt sein Eigentum nennt, sollte in Erwägung ziehen, eine Glasversicherung abzuschließen.
Diese Art der Versicherung schützt vor Schäden an Gegenständen aus Glas und kann für den Besitzer von großem Nutzen sein. Mit einer solchen Versicherung können Kosten für Reparaturen oder sogar Neukauf abgedeckt werden – was bei teuren Objekten kostspielig werden kann. Da die meisten Gebäude- oder Hausratversicherungen keinen Schutz vor Glasschäden bieten, ist es ratsam, eine separate Glasversicherung abzuschließen; damit können Sie auf Nummer sicher gehen und sich davor schützen, im Fall des Falles finanziell belastet zu werden.
Nach den allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (AGIB 2014) sind die im Versicherungsschein bezeichneten fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas (Gebäude und Mobiliarverglasung), Glaskeramikkochflächen sowie künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Glasplatten und Glasspiegel versichert.
Für Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik, Glasbausteine, Profilbaugläser, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff, Aquarien, Terrarien und Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen muss gesondert Versicherungsschutz beantragt werden.
Vergleichsrechner für Glasversicherung
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