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Willkommen im Lexikon Hausratversicherung. Hier finden Sie umfassende Informationen rund um das Thema Hausratversicherung, die Ihnen helfen, Ihr wertvolles Eigentum zu schützen. Eine Hausratversicherung sichert Schäden an Ihren persönlichen Gegenständen in Ihrem Zuhause ab, sei es durch Feuer, Einbruch oder Wasserschäden. In diesem Lexikon-Eintrag beleuchten wir die wichtigsten Leistungen, die Vorteile eines Vergleichs sowie Tipps zur optimalen Auswahl der passenden Police. Lernen Sie, wie Sie durch gezielte Maßnahmen nicht nur Ihr Eigentum, sondern auch Ihr Budget effizient schützen können.
A – Versicherungslexikon Hausratversicherung
A – Außenversicherung
Begriff: Außenversicherung
Kurzdefinition: Schutz für Hausratgegenstände, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.
Ausführliche Erklärung: Die Außenversicherung erweitert den Schutz der Hausratversicherung auf Orte außerhalb der Wohnung – z. B. Hotelzimmer, Ferienwohnung oder Studentenwohnheim. Sie gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt und ist meist auf einen Zeitraum von 3 Monaten sowie eine Höchstsumme (z. B. 10 % der Versicherungssumme) begrenzt.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtig für Reisende oder Personen mit temporärem Zweitwohnsitz – schützt auch unterwegs.
A – Allgefahrenschutz
Begriff: Allgefahrenschutz
Kurzdefinition: Der umfassendste Versicherungsschutz, der alle Schäden abdeckt, die nicht explizit ausgeschlossen sind.
Ausführliche Erklärung: Im Gegensatz zur klassischen Deckung, bei der nur bestimmte Gefahren abgesichert sind (z. B. Feuer, Leitungswasser), deckt der Allgefahrenschutz alle Schäden ab – es sei denn, sie sind ausdrücklich vom Schutz ausgeschlossen (z. B. Vorsatz oder Kriegsereignisse). Diese Deckung ist meist teurer, bietet aber maximale Sicherheit.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Ideal für hochwertige Haushalte oder wertvollen Besitz – bietet deutlich breitere Absicherung.
A – Abnutzung
Begriff: Abnutzung
Kurzdefinition: Der durch normalen Gebrauch entstandene Wertverlust von Gegenständen.
Ausführliche Erklärung: Abnutzung ist ein natürlicher Prozess und **kein Versicherungsfall**. Schäden durch Verschleiß, Alterung oder Materialermüdung sind in der Hausratversicherung ausgeschlossen. Beispiel: Ein kaputter Kühlschrank nach 15 Jahren aufgrund Altersschwäche ist nicht versichert.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtig, um Missverständnisse im Schadenfall zu vermeiden – Alltagsverschleiß ist nicht abgedeckt.
B – Versicherungslexikon Hausratversicherung
B – Bauhelferregelung
Begriff: Bauhelferregelung
Kurzdefinition: Sonderregelung für Gegenstände und Hilfsmittel auf privaten Baustellen.
Ausführliche Erklärung: Werden persönliche Gegenstände oder Geräte von Helfern auf einer privaten Baustelle beschädigt oder gestohlen, greift die Hausratversicherung unter bestimmten Umständen. Voraussetzung ist, dass die Gegenstände nicht gewerblich genutzt wurden und ordnungsgemäß gesichert waren.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtig bei Eigenheimprojekten oder Sanierungen – oft übersehen, aber im Schadensfall kritisch.
B – Blitzschlag
Begriff: Blitzschlag
Kurzdefinition: Direkter oder indirekter Einschlag eines Blitzes, der Hausrat beschädigt.
Ausführliche Erklärung: Wird ein Gebäude direkt vom Blitz getroffen, sind sowohl bauliche Schäden als auch Schäden am Inventar über die Hausratversicherung versichert. Bei einem indirekten Blitzschlag – z. B. durch Überspannung – muss dies im Vertrag eingeschlossen sein, sonst ist kein Ersatz möglich.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Schützt besonders elektrische Geräte wie Fernseher, Computer oder Smart-Home-Systeme.
B – Brand
Begriff: Brand
Kurzdefinition: Feuer, das sich unkontrolliert ausbreitet und Hausrat beschädigt oder zerstört.
Ausführliche Erklärung: Brandschäden zählen zu den versicherten Grundrisiken. Die Versicherung greift bei Schäden durch Flammen, die ohne kontrollierte Feuerstelle entstanden und sich selbstständig ausgebreitet haben. Beispiel: Ein defekter Toaster entzündet Vorhänge – es entsteht ein Brand.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Schutz vor einem der gravierendsten Risiken im Haushalt – hohe Schadenhöhen möglich.
C – Versicherungslexikon Hausratversicherung
C – Campingausrüstung
Begriff: Campingausrüstung
Kurzdefinition: Campingausrüstung ist über die Außenversicherung begrenzt abgesichert.
Ausführliche Erklärung: Zelte, Kocher, Luftmatratzen und Co. zählen zum Hausrat – sind sie bei Reisen gestohlen oder beschädigt, greift die Außenversicherung. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Sicherung. Wertvolle Ausrüstung kann gesondert eingeschlossen werden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtig für Outdoor-Fans oder Dauercamper – sorgt für finanziellen Schutz auf Reisen.
C – Ceranfeldbruch
Begriff: Ceranfeldbruch
Kurzdefinition: Glasbruch an Kochfeldern ist nur mit Glasversicherung versichert.
Ausführliche Erklärung: Ceranfelder gehören nicht automatisch zum Hausrat-Glasversicherungsschutz. Der Bruch durch heruntergefallene Gegenstände (z. B. Pfanne) ist nur abgesichert, wenn die Glasversicherung auch „Mobiliarverglasung“ einschließt. Reparatur oder Austausch wird dann erstattet.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Häufige Schadenursache – wer ein Ceranfeld besitzt, sollte gezielt prüfen, ob es versichert ist.
C – Cyberversicherung
Begriff: Cyberversicherung
Kurzdefinition: Ergänzender Schutz bei digitalen Risiken wie Identitätsdiebstahl oder Online-Betrug.
Ausführliche Erklärung: Einige moderne Hausratversicherungen bieten Cyberbausteine an, die Schutz bei Phishing, Datenklau oder Cybermobbing bieten. Versichert sind z. B. Schäden durch Online-Betrug beim Einkaufen, Identitätsmissbrauch oder Kosten durch Rechtsberatung.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Im digitalen Alltag besonders für Familien, Selbstständige oder Online-Shopper sinnvoll.
D – Versicherungslexikon Hausratversicherung
D – Datenrettungskosten
Begriff: Datenrettungskosten
Kurzdefinition: Kosten für die Wiederherstellung digitaler Daten nach einem versicherten Sachschaden.
Ausführliche Erklärung: Bei Schäden an Geräten durch Brand, Leitungswasser oder Überspannung können auch Daten verloren gehen. Einige Tarife erstatten die Kosten für professionelle Datenrettung (z. B. Fotos, Dokumente auf Festplatten oder USB-Sticks), wenn der Schaden auf eine versicherte Gefahr zurückzuführen ist.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Besonders bei wichtigen oder unersetzlichen digitalen Erinnerungen von großem Wert.
D – Diebstahl
Begriff: Diebstahl
Kurzdefinition: Unrechtmäßige Wegnahme versicherter Gegenstände ohne Einbruchsspuren oder Gewaltanwendung.
Ausführliche Erklärung: Die Hausratversicherung unterscheidet zwischen einfachem Diebstahl (z. B. unverschlossenes Fenster) und Einbruchdiebstahl. Nur Letzterer ist regulär versichert. Einfachem Diebstahl außerhalb der Wohnung – z. B. Handtaschendiebstahl im Park – ist oft nicht abgedeckt, es sei denn, spezielle Zusatzbausteine bestehen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtig zu wissen, was genau versichert ist – besonders bei mobilen oder wertvollen Gegenständen.
D – Differenzdeckung
Begriff: Differenzdeckung
Kurzdefinition: Übergangsregelung bei einem Versicherungswechsel, um Versicherungslücken zu vermeiden.
Ausführliche Erklärung: Wer seine Hausratversicherung wechselt, kann mit einer Differenzdeckung dafür sorgen, dass der neue Anbieter bereits Leistungen übernimmt, wenn der alte Vertrag noch läuft – jedoch nur für Deckungslücken. Die Deckung gilt ab Antrag, endet aber mit Beginn der neuen Police. Wichtig z. B. bei Leistungsverbesserungen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Vermeidet Versicherungslücken und sichert bessere Leistungen schon vor Vertragsbeginn ab.
E – Versicherungslexikon Hausratversicherung
E – Einbruchdiebstahl
Begriff: Einbruchdiebstahl
Kurzdefinition: Diebstahl durch gewaltsames Eindringen in ein Gebäude oder eine Wohnung.
Ausführliche Erklärung: Versichert sind Schäden durch gewaltsames Eindringen (z. B. aufgebrochene Tür oder Fenster) sowie Vandalismus durch Einbrecher. Die Hausratversicherung ersetzt gestohlene Gegenstände sowie entstandene Sachschäden. Bei grober Fahrlässigkeit (z. B. offenes Fenster) kann die Leistung gekürzt werden, je nach Tarif.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Zentrale Leistungsart der Hausratversicherung – bei Einbruch drohen hohe finanzielle Verluste.
E – Elementarschäden
Begriff: Elementarschäden
Kurzdefinition: Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck.
Ausführliche Erklärung: Diese Risiken sind nicht automatisch in der Hausratversicherung enthalten. Ein zusätzlicher Baustein („Elementarschadendeckung“) deckt Schäden durch Naturereignisse ab – dazu zählen Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch. In vielen Regionen wegen Klimawandel zunehmend wichtig.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sinnvoll bei steigender Unwettergefahr – schützt das bewegliche Eigentum in Extremsituationen.
E – Entsorgungskosten
Begriff: Entsorgungskosten
Kurzdefinition: Kosten für die Beseitigung zerstörter Hausratgegenstände nach einem Schadenfall.
Ausführliche Erklärung: Nach einem Brand, Wasserschaden oder Einbruch müssen zerstörte Gegenstände oft fachgerecht entsorgt werden. Diese Entsorgungskosten sind je nach Tarif in der Versicherungssumme enthalten oder separat begrenzt (z. B. bis 5 % der Versicherungssumme).
Relevanz für Versicherungsnehmer: Entlastet im Schadensfall – wichtige Hilfe bei der Wiederherstellung des Haushalts.
F – Versicherungslexikon Hausratversicherung
F – Fahrraddiebstahl
Begriff: Fahrraddiebstahl
Kurzdefinition: Diebstahl eines Fahrrads außerhalb der Wohnung – nur mit Zusatzbaustein versichert.
Ausführliche Erklärung: Fahrräder sind standardmäßig nur in geschlossenen Räumen versichert. Für Diebstahl im Freien muss ein Zusatzbaustein vereinbart werden. Voraussetzung ist ein verkehrsübliches Schloss. Je nach Tarif gelten Entschädigungsgrenzen, Uhrzeitregelungen oder ein Selbstbehalt. Auch E-Bikes können eingeschlossen sein.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Besonders für Fahrradbesitzer sinnvoll – schützt vor hohen Ersatzkosten bei Diebstahl.
F – Feuer
Begriff: Feuer
Kurzdefinition: Unkontrolliertes, offenes Feuer zählt zu den Grundgefahren in der Hausratversicherung.
Ausführliche Erklärung: Schäden durch Brände werden ersetzt, wenn das Feuer sich ohne Kontrolle ausgebreitet hat und nicht aus einer Feuerstelle stammt. Auch Rauch- und Rußschäden sind mitversichert. Angebranntes Essen ohne Flammenbildung gilt jedoch nicht als Versicherungsfall.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Einer der häufigsten und folgenschwersten Schadenfälle – vollständiger Schutz ist essenziell.
F – Frostschäden
Begriff: Frostschäden
Kurzdefinition: Schäden durch gefrorenes Leitungswasser in Rohren oder Heizungen.
Ausführliche Erklärung: Bei starkem Frost kann Wasser in unbeheizten Räumen gefrieren und Rohre zum Platzen bringen. Die Hausratversicherung zahlt, wenn Schäden am beweglichen Inventar (z. B. Möbel, Teppiche) entstehen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer angemessene Schutzmaßnahmen (z. B. Heizen, Entleeren der Leitungen) getroffen hat.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Besonders in älteren Gebäuden oder Ferienhäusern ein nicht zu unterschätzendes Risiko.
G – Versicherungslexikon Hausratversicherung
G – Glasversicherung
Begriff: Glasversicherung
Kurzdefinition: Zusatzbaustein zur Absicherung von Glasbruch an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen.
Ausführliche Erklärung: Diese optionale Erweiterung deckt Schäden an Mobiliarverglasung (z. B. Glastische, Vitrinen) sowie an Gebäudeverglasung (Fenster, Türen, Wintergärten). Auch Ceranfelder oder Duschkabinen aus Glas können eingeschlossen sein. Nicht versichert sind Dekogegenstände, Spiegel oder Gläser in Vitrinen – außer sie sind fest mit Möbeln verbunden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Besonders sinnvoll bei hochwertigen oder großen Glasflächen – schützt vor teuren Reparaturen.
G – Gartenhaus
Begriff: Gartenhaus
Kurzdefinition: Ein freistehendes Nebengebäude, das je nach Nutzung und Versicherungsschutz eingeschränkt mitversichert sein kann.
Ausführliche Erklärung: In der Hausratversicherung ist der Inhalt von Gartenhäusern meist nur eingeschränkt versichert, z. B. bei Einbruchdiebstahl mit sichtbaren Spuren. Unversperrte Gartenhäuser oder solche ohne massive Bauweise bieten häufig keinen Schutz. Manche Versicherer begrenzen zudem die Entschädigung auf bestimmte Beträge (z. B. 1.000–5.000 €).
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer Gartenmöbel, Werkzeuge oder Geräte im Gartenhaus aufbewahrt, sollte den Versicherungsschutz prüfen oder erweitern.
G – Grobe Fahrlässigkeit
Begriff: Grobe Fahrlässigkeit
Kurzdefinition: Fahrlässiges Verhalten, bei dem offensichtliche Sorgfaltspflichten verletzt werden.
Ausführliche Erklärung: Wer z. B. beim Verlassen der Wohnung ein Fenster offenlässt oder eine Kerze unbeaufsichtigt brennen lässt, handelt grob fahrlässig. In älteren Policen kann dies zur Leistungskürzung oder -verweigerung führen. Moderne Hausratversicherungen enthalten oft einen „Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit“ – dieser schützt vor finanziellen Nachteilen trotz Fehlverhalten.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Deckt Fehler im Alltag ab – wichtig für umfassenden Schutz ohne Streit im Schadenfall.
H – Versicherungslexikon Hausratversicherung
H – Haftungsausschluss
Begriff: Haftungsausschluss
Kurzdefinition: Klausel im Versicherungsvertrag, die bestimmte Risiken oder Ursachen vom Versicherungsschutz ausschließt.
Ausführliche Erklärung: In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind bestimmte Gefahren explizit ausgeschlossen, z. B. Krieg, Kernenergie oder vorsätzliche Beschädigung durch den Versicherungsnehmer. Auch Vorschäden oder nicht gemeldete Änderungen am Risikoobjekt können zu Leistungsausschlüssen führen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Klarheit über nicht gedeckte Fälle schützt vor bösen Überraschungen im Schadenfall.
H – Hausrat
Begriff: Hausrat
Kurzdefinition: Bewegliche Sachen, die dem Haushalt zur Einrichtung, Nutzung oder zum Verbrauch dienen.
Ausführliche Erklärung: Zur versicherten Hausratmasse zählen Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Teppiche, Dekorationen, Bargeld (begrenzt), Lebensmittel und Freizeitgeräte. Auch geliehene oder fremde Sachen im Haushalt können eingeschlossen sein. Nicht versichert sind fest mit dem Gebäude verbundene Teile (diese fallen unter die Wohngebäudeversicherung).
Relevanz für Versicherungsnehmer: Zentrale Definition – sie entscheidet, was im Schadenfall ersetzt wird.
H – Hotelkosten
Begriff: Hotelkosten
Kurzdefinition: Übernahme der Unterkunftskosten, wenn die Wohnung nach einem Schaden vorübergehend unbewohnbar ist.
Ausführliche Erklärung: Nach einem Brand oder Wasserschaden kann die Wohnung unbewohnbar werden. Die Hausratversicherung übernimmt dann vorübergehende Unterbringungskosten im Hotel – je nach Tarif meist begrenzt auf 100–150 € pro Nacht für maximal 100 Tage. Auch Transport- oder Lagerkosten können mitversichert sein.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtig zur Absicherung der Lebensqualität bei temporärem Wohnungsverlust.
I – Versicherungslexikon Hausratversicherung
I – Indizierte Versicherungssumme
Begriff: Indizierte Versicherungssumme
Kurzdefinition: Dynamische Anpassung der Versicherungssumme an die Inflation durch den Verbraucherpreisindex.
Ausführliche Erklärung: Um eine Unterversicherung zu vermeiden, passen viele Versicherer jährlich die Versicherungssumme an die Teuerungsrate (Verbraucherpreisindex) an. Die Beiträge steigen entsprechend moderat mit. Diese „Wertsicherungsklausel“ gewährleistet, dass der Versicherungsschutz auch bei steigenden Preisen aktuell bleibt.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Verhindert Unterdeckung und sorgt für realistischen Schutzwert im Zeitverlauf.
I – Inhaltsversicherung
Begriff: Inhaltsversicherung
Kurzdefinition: Gewerbliche Variante der Hausratversicherung – schützt Geschäftsinhalte in Betriebsräumen.
Ausführliche Erklärung: Während die Hausratversicherung private Haushalte absichert, ist die Inhaltsversicherung das Pendant für Firmen. Versichert sind u. a. Büroeinrichtung, Lagerbestände, Maschinen und Werkzeuge gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Vandalismus und weitere Gefahren.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Für Selbstständige mit Homeoffice oder Lagerräumen unter Umständen relevant – klärt die Abgrenzung zur Hausratversicherung.
I – Innovationsklausel
Begriff: Innovationsklausel
Kurzdefinition: Vertragsklausel, bei der der Versicherungsnehmer automatisch von verbesserten Bedingungen profitiert.
Ausführliche Erklärung: Wenn der Versicherer seine Bedingungen verbessert (z. B. höhere Entschädigungsgrenzen, neue Leistungsbausteine), gelten diese automatisch auch für bestehende Verträge – ohne Beitragserhöhung. Die Klausel ist kundenfreundlich und sorgt für fortlaufend zeitgemäßen Schutz.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Ermöglicht zeitgemäßen Schutz ohne ständige Tarifwechsel – attraktives Qualitätsmerkmal moderner Versicherungen.
J – Versicherungslexikon Hausratversicherung
J – Jahresvertrag
Begriff: Jahresvertrag
Kurzdefinition: Standardlaufzeit eines Versicherungsvertrags von 12 Monaten mit automatischer Verlängerung.
Ausführliche Erklärung: Die Hausratversicherung wird in der Regel als Jahresvertrag abgeschlossen. Das bedeutet, dass der Vertrag eine Laufzeit von 12 Monaten hat und sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Einige Anbieter ermöglichen auch unterjährige oder flexible Laufzeiten, sind jedoch selten.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Kenntnis der Vertragslaufzeit ist wichtig, um rechtzeitig wechseln oder kündigen zu können – etwa bei einem besseren Angebot.
K – Versicherungslexikon Hausratversicherung
K – Klauseln
Begriff: Klauseln
Kurzdefinition: Vertragliche Zusatzregelungen, die Leistungen erweitern oder einschränken können.
Ausführliche Erklärung: In Versicherungsverträgen sind Klauseln zentrale Bestandteile. Sie konkretisieren die Bedingungen und regeln z. B. Selbstbeteiligungen, Leistungsgrenzen, Ausschlüsse oder Sondervereinbarungen. Gängige Klauseln in der Hausratversicherung sind etwa: „Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit“, „Sengschäden-Klausel“ oder „Wertsicherungsklausel“.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer die Klauseln versteht, kann Leistungen besser vergleichen und gezielt erweitern oder vermeiden, dass wichtige Schäden ausgeschlossen sind.
K – Kleinreparaturen
Begriff: Kleinreparaturen
Kurzdefinition: Geringfügige Reparaturen, die nicht unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung fallen.
Ausführliche Erklärung: Schäden wie tropfende Wasserhähne, klemmende Schlösser oder defekte Steckdosen gelten als Kleinreparaturen. Diese sind in der Regel vom Mieter selbst zu tragen (Mietvertrag), fallen aber nicht in den Zuständigkeitsbereich der Hausratversicherung, es sei denn, sie sind Folge eines versicherten Schadenereignisses (z. B. nach einem Leitungswasserschaden).
Relevanz für Versicherungsnehmer: Klarheit über die Abgrenzung verhindert Missverständnisse bei der Schadenmeldung.
K – Kündigung
Begriff: Kündigung
Kurzdefinition: Beendigung des Versicherungsvertrags durch Versicherungsnehmer oder Versicherer unter Einhaltung bestimmter Fristen.
Ausführliche Erklärung: Die ordentliche Kündigung erfolgt meist mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende. Darüber hinaus gibt es Sonderkündigungsrechte, z. B. nach einer Beitragserhöhung, im Schadenfall oder bei Wegfall des Versicherungsbedarfs (z. B. Wohnungsauflösung). Kündigungen müssen schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben oder digital mit Lesebestätigung.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtig bei einem geplanten Versicherungswechsel oder wenn sich Lebensumstände ändern.
L – Versicherungslexikon Hausratversicherung
L – Lagerkosten
Begriff: Lagerkosten
Kurzdefinition: Kosten für die vorübergehende Einlagerung von Hausrat nach einem Schaden.
Ausführliche Erklärung: Muss die Wohnung nach einem Versicherungsfall (z. B. Brand, Wasserschaden) verlassen werden, übernimmt die Hausratversicherung häufig auch die Kosten für das Auslagern der Möbel – etwa in Container oder Lagerhäuser. Die Erstattung ist meist auf eine bestimmte Dauer oder einen Höchstbetrag beschränkt (z. B. 100 Tage oder 10 % der Versicherungssumme).
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sicherstellung des Schutzes für Hab und Gut bei einer unbewohnbaren Wohnung – ein oft übersehener Leistungsbereich.
L – Leistungsumfang
Begriff: Leistungsumfang
Kurzdefinition: Der konkrete Inhalt und die Grenzen der Versicherungsleistungen im Schadensfall.
Ausführliche Erklärung: Der Leistungsumfang beschreibt, welche Risiken (z. B. Feuer, Leitungswasser, Diebstahl) versichert sind und welche Leistungen im Schadenfall erbracht werden. Er umfasst die Erstattung von Wiederbeschaffungskosten, Reparaturkosten, Hotelkosten, Lagerkosten oder auch Aufräumkosten. Versicherungsnehmer sollten auf die Bedingungen, Ausschlüsse und Entschädigungsgrenzen achten.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Zentrale Entscheidungsgrundlage bei Vertragsabschluss – der Umfang entscheidet über die tatsächliche Absicherung im Ernstfall.
L – Leitungswasserschaden
Begriff: Leitungswasserschaden
Kurzdefinition: Schaden, der durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entsteht.
Ausführliche Erklärung: Einer der häufigsten Schadensfälle in der Hausratversicherung. Tritt Wasser aus defekten Rohren, Waschmaschinen, Aquarien oder Heizungsanlagen aus und beschädigt Hausrat (z. B. Möbel, Teppiche, Elektronik), übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung. Voraussetzung: Das Wasser stammt aus einem festen Leitungsnetz und nicht z. B. durch Hochwasser (diese Gefahr ist separat zu versichern).
Relevanz für Versicherungsnehmer: Schutz vor einem der häufigsten Alltagsrisiken – besonders wichtig in Altbauten oder bei alten Leitungen.
M – Versicherungslexikon Hausratversicherung
M – Mietnomaden
Begriff: Mietnomaden
Kurzdefinition: Personen, die in Wohnungen einziehen, keine Miete zahlen und das Mietobjekt beschädigt zurücklassen.
Ausführliche Erklärung: Mietnomaden sind vor allem für Vermieter ein Problem. Hausratversicherungen decken in der Regel keine Schäden, die durch solche Personen verursacht werden. Mieter können betroffen sein, wenn sie in einer betroffenen Wohnung leben und dort durch Vandalismus oder Rückstände Schäden an ihrem Hausrat erleiden – hier greift aber nur selten der Schutz.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtiges Abgrenzungsthema – oft missverstanden, da solche Schäden eher durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden.
M – Mindestversicherungssumme
Begriff: Mindestversicherungssumme
Kurzdefinition: Der vom Versicherer empfohlene Mindestwert zur Vermeidung einer Unterversicherung.
Ausführliche Erklärung: Viele Versicherer empfehlen eine Mindestversicherungssumme – z. B. 650 bis 750 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Wird dieser Wert angesetzt, gilt der sogenannte Unterversicherungsverzicht: Der Versicherer verzichtet darauf, im Schadenfall eine Unterdeckung geltend zu machen. Bei zu niedriger Versicherungssumme kann es sonst zu erheblichen Kürzungen der Erstattung kommen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sichert vollständigen Schadenersatz – entscheidend bei großen Schäden wie Brand oder Einbruch.
M – Mobiliar
Begriff: Mobiliar
Kurzdefinition: Bewegliche Einrichtungsgegenstände in der Wohnung, die dem Hausrat zugeordnet sind.
Ausführliche Erklärung: Zum versicherten Mobiliar gehören sämtliche beweglichen Gegenstände zur Einrichtung – z. B. Tische, Sofas, Betten, Regale, Schränke, Lampen und Dekorationen. Sie zählen automatisch zum Hausrat und sind gegen die versicherten Gefahren geschützt. Auch Einbauküchen, sofern sie nicht Bestandteil des Gebäudes sind, können dazuzählen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Zentraler Bestandteil der Hausratversicherung – umfasst den materiellen Hauptwert einer Wohnung.
N – Versicherungslexikon Hausratversicherung
N – Nachtzeitklausel
Begriff: Nachtzeitklausel
Kurzdefinition: Einschränkung der Versicherungsleistung bei bestimmten Einbruchsdiebstählen während der Nachtzeit.
Ausführliche Erklärung: In älteren oder besonders günstigen Policen kann die Nachtzeitklausel Anwendung finden. Sie besagt, dass bestimmte Diebstahlschäden (z. B. aus Fahrzeugen oder Nebenräumen) nachts – typischerweise zwischen 22 und 6 Uhr – nicht oder nur eingeschränkt ersetzt werden. Moderne Tarife verzichten oft auf diese Klausel.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer auf vollen Diebstahlschutz Wert legt, sollte prüfen, ob der Tarif auf die Klausel verzichtet.
N – Naturgefahren
Begriff: Naturgefahren
Kurzdefinition: Elementare Risiken wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck, die separat versichert werden müssen.
Ausführliche Erklärung: Schäden durch sogenannte Elementargefahren sind nicht automatisch in der Hausratversicherung enthalten. Dazu zählen: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Der Schutz kann über eine Elementarschadenversicherung ergänzt werden. Pflicht ist oft ein Rückstauschutz (Rückschlagklappe), damit Leistung besteht.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Klimawandel macht Elementarversicherung immer wichtiger – sinnvoll vor allem bei Erdgeschosswohnungen oder Hochwasserrisiko.
N – Neuwert
Begriff: Neuwert
Kurzdefinition: Der Wiederbeschaffungswert einer Sache in gleicher Art und Qualität zum aktuellen Preis.
Ausführliche Erklärung: Die Hausratversicherung ersetzt im Schadenfall in der Regel den Neuwert, nicht den Zeitwert. Das bedeutet, dass z. B. eine beschädigte Couch oder ein Fernseher zum aktuellen Marktpreis ersetzt wird – unabhängig vom Alter, solange es sich um einen vergleichbaren Gegenstand handelt. Voraussetzung ist meist, dass die Nutzung uneingeschränkt möglich war.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Garantiert vollen finanziellen Ersatz und schützt vor Abschlägen durch Alter oder Gebrauch.
O – Versicherungslexikon Hausratversicherung
O – Obliegenheiten
Begriff: Obliegenheiten
Kurzdefinition: Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers zur Wahrung des Versicherungsschutzes.
Ausführliche Erklärung: Versicherungsnehmer müssen bestimmte Regeln einhalten, z. B. die unverzügliche Schadenmeldung, wahrheitsgemäße Angaben im Antrag und im Schadenfall, oder zumutbare Maßnahmen zur Schadenverhütung (z. B. Fenster schließen, Rauchmelder installieren). Bei Verstoß droht eine Leistungskürzung oder -verweigerung, je nach Schwere des Fehlverhaltens und Verschulden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Nur wer seine Pflichten kennt, kann den Versicherungsschutz vollständig bewahren.
O – Onlineabschluss
Begriff: Onlineabschluss
Kurzdefinition: Abschluss einer Hausratversicherung bequem über das Internet.
Ausführliche Erklärung: Der Onlineabschluss ermöglicht es, die Versicherung digital abzuschließen – häufig mit Sofortschutz ab dem nächsten Tag. Der Versicherungsnehmer gibt die Daten selbstständig ein (Wohnfläche, Lage, Ausstattung etc.). Viele Tarife bieten Online-Rabatte oder sind exklusiv online verfügbar. Wichtig ist die korrekte Angabe aller Informationen zur Vermeidung von Problemen im Schadenfall.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Schnelle, oft günstigere Möglichkeit zum Abschluss – ideal für internetaffine Kunden.
O – Originalrechnung
Begriff: Originalrechnung
Kurzdefinition: Kaufnachweis, der im Schadenfall zur Erstattung von versicherten Gegenständen benötigt wird.
Ausführliche Erklärung: Nach einem Schaden verlangt der Versicherer häufig einen Nachweis über den Besitz und Wert der betroffenen Gegenstände. Dies kann durch Originalrechnungen, Kontoauszüge, Fotos oder Gebrauchsanweisungen geschehen. Bei besonders teurem Hausrat empfiehlt es sich, diese Belege digital oder physisch zu sichern.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Nachweise beschleunigen die Schadenbearbeitung und sichern die vollständige Erstattung.
P – Versicherungslexikon Hausratversicherung
P – Police
Begriff: Police
Kurzdefinition: Die offizielle Urkunde über den abgeschlossenen Versicherungsvertrag.
Ausführliche Erklärung: Die Police ist das Dokument, das alle wichtigen Vertragsdaten enthält: Versicherungsnehmer, versichertes Risiko, Deckungssumme, Beitrag, Laufzeit und Bedingungen. Sie dient als Nachweis, dass eine Hausratversicherung abgeschlossen wurde. Bei Änderungen (z. B. Umzug, Vertragsumstellung) erhält der Versicherte eine aktualisierte Police oder Nachtragsbestätigung.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtiges Dokument im Schadenfall – enthält alle vertraglichen Rechte und Pflichten.
P – Preis-Leistungs-Verhältnis
Begriff: Preis-Leistungs-Verhältnis
Kurzdefinition: Verhältnis zwischen Versicherungsbeitrag und gebotener Leistung.
Ausführliche Erklärung: Beim Abschluss einer Hausratversicherung ist nicht nur der Preis entscheidend, sondern auch die enthaltenen Leistungen. Günstige Tarife bieten oft nur Basisschutz, während etwas teurere Varianten wichtige Erweiterungen beinhalten. Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis liegt vor, wenn die Versicherung umfassenden Schutz zu einem fairen Beitrag bietet – abhängig von individuellen Bedürfnissen und Risikolage.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Hilft, eine ausgewogene Entscheidung zwischen Kosten und Schutzqualität zu treffen.
P – Premiumtarif
Begriff: Premiumtarif
Kurzdefinition: Hochwertiger Versicherungstarif mit umfangreichem Schutz und Zusatzleistungen.
Ausführliche Erklärung: Premiumtarife in der Hausratversicherung bieten oft höhere Entschädigungsgrenzen, Einschluss seltener Risiken (z. B. grobe Fahrlässigkeit, Überspannungsschäden, Fahrraddiebstahl auch außerhalb des Hauses) und Serviceleistungen wie Notfallhilfe oder Beratung im Schadenfall. Sie sind meist etwas teurer, bieten jedoch deutlich mehr Schutz als Basistarife.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wer maximale Sicherheit wünscht, sollte die Vorteile eines Premiumtarifs prüfen – insbesondere bei wertvollem Hausrat.
Q – Versicherungslexikon Hausratversicherung
Q – Quadratmeterregelung
Begriff: Quadratmeterregelung
Kurzdefinition: Methode zur Ermittlung der Versicherungssumme anhand der Wohnfläche.
Ausführliche Erklärung: Viele Versicherer verwenden die Quadratmeterregelung als Grundlage für die Ermittlung der Versicherungssumme. Dabei wird pro Quadratmeter Wohnfläche ein fester Betrag (z. B. 650–750 €) angesetzt, um Unterversicherung zu vermeiden. Die Regel vereinfacht die Tarifberechnung und wird oft mit einem Unterversicherungsverzicht verknüpft.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Einfache Methode zur Vermeidung von Unterversicherung – besonders hilfreich beim Onlineabschluss.
Q – Qualitätsversprechen
Begriff: Qualitätsversprechen
Kurzdefinition: Selbstverpflichtung des Versicherers zu besonderen Leistungen oder Serviceversprechen.
Ausführliche Erklärung: Einige Hausratversicherer werben mit einem Qualitätsversprechen, etwa mit garantierter Schadenregulierung innerhalb bestimmter Fristen oder kostenloser Rückholung nach Umzug. Diese freiwilligen Zusagen sind oft im Kleingedruckten erklärt. Sie erhöhen das Vertrauen in den Anbieter und bieten Zusatznutzen im Ernstfall.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Ein Indikator für Kundenorientierung und Servicequalität des Versicherers.
Q – Quittung
Begriff: Quittung
Kurzdefinition: Zahlungsnachweis, der im Schadenfall als Besitzbeweis dienen kann.
Ausführliche Erklärung: Quittungen oder Zahlungsbelege belegen den Besitz und den Wert versicherter Gegenstände. Wenn bei einem Schadenfall Originalrechnungen fehlen, können auch Quittungen von Fachgeschäften, Handwerkern oder Onlinekäufen als Ersatz dienen. Je detaillierter die Quittung, desto besser für die Beweisführung im Leistungsfall.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Sichert Ansprüche im Schadenfall ab – Belege sollten gut aufbewahrt werden.
R – Versicherungslexikon Hausratversicherung
R – Regress
Begriff:
Kurzdefinition: Rückforderung von Kosten durch den Versicherer gegenüber Dritten, die den Schaden verursacht haben.
Ausführliche Erklärung: Hat ein Dritter schuldhaft einen Schaden verursacht (z. B. Nachbar löst Brand aus), zahlt zunächst die eigene Hausratversicherung und nimmt später Regress beim Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung. Versicherte müssen hierbei meist nicht aktiv werden, sollten aber zur Aufklärung beitragen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Erhält Schadenersatz, ohne lange auf Schuldklärung warten zu müssen – Versicherung regelt rechtliche Schritte.
R – Risikoprüfung
Begriff: Risikoprüfung
Kurzdefinition: Beurteilung durch den Versicherer, ob und zu welchen Bedingungen Versicherungsschutz gewährt wird.
Ausführliche Erklärung: Vor Vertragsabschluss prüft der Versicherer bestimmte Risikofaktoren: Wohnort, Gebäudeart, Nutzung, Vorschäden, Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Alarmanlage). Je nach Ergebnis kann der Antrag abgelehnt, ein Risikozuschlag verlangt oder eine Leistung begrenzt werden. Besonders in Hochwasserzonen oder bei Vorschäden kann die Risikoprüfung zu Einschränkungen führen.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Versteht man die Bewertungskriterien, lassen sich bessere Angebote finden und Risiken früh erkennen.
R – Rückstau
Begriff: Rückstau
Kurzdefinition: Wasserrückfluss aus überlastetem Abwassersystem in die Wohnung – z. B. über Toilette oder Kellerabfluss.
Ausführliche Erklärung: Rückstau entsteht, wenn Regenwasser oder Schmutzwasser aus überlasteten Kanälen in das Haus zurückgedrückt wird. Schäden durch Rückstau sind nur versichert, wenn in der Police der Rückstauschutz eingeschlossen ist – oft als Teil der Elementarschadendeckung. Voraussetzung ist in vielen Fällen der Einbau technischer Rückstausicherungen (z. B. Rückschlagklappen).
Relevanz für Versicherungsnehmer: Gerade bei tieferliegenden Räumen (Keller) essenziell – ohne Rückstauschutz drohen hohe Kosten.
S – Versicherungslexikon Hausratversicherung
S – Schadenmeldung
Begriff: Schadenmeldung
Kurzdefinition: Offizielle Mitteilung eines Schadens an die Versicherungsgesellschaft.
Ausführliche Erklärung: Nach Eintritt eines Schadens (z. B. Einbruch, Wasserschaden) muss der Versicherungsnehmer diesen umgehend beim Versicherer melden – oft innerhalb von 3 Tagen. Die Schadenmeldung enthält Angaben zum Schadenhergang, betroffenen Gegenständen, Schadenshöhe sowie ggf. Belege (Fotos, Rechnungen). Viele Versicherer bieten digitale Schadenformulare oder Apps für eine schnelle Abwicklung.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Eine zeitnahe und vollständige Schadenmeldung ist Voraussetzung für die Erstattung – Verzögerungen können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
S – Schutzbrief
Begriff: Schutzbrief
Kurzdefinition: Zusatzbaustein zur Hausratversicherung mit erweiterten Serviceleistungen.
Ausführliche Erklärung: Ein Schutzbrief enthält oft praktische Soforthilfe-Dienste: Schlüsselnotdienst, Rohrreinigungsservice, Schädlingsbekämpfung, Notverglasung und sogar Hotelkostenübernahme bei Unbewohnbarkeit der Wohnung. Der Schutzbrief ist meist optional buchbar und kostet nur wenige Euro im Monat – ideal als Ergänzung zum Basistarif.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Bietet im Notfall schnellen Service ohne Zusatzkosten – besonders hilfreich im Alltag.
S – Selbstbeteiligung
Begriff: Selbstbeteiligung
Kurzdefinition: Der Betrag, den der Versicherte im Schadenfall selbst trägt.
Ausführliche Erklärung: Die Selbstbeteiligung ist ein vertraglich vereinbarter Betrag (z. B. 150 € oder 300 €), den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst übernimmt. Sie dient der Vermeidung von Bagatellschäden und kann den Beitrag zur Hausratversicherung senken. Wer bereit ist, eine höhere Selbstbeteiligung zu tragen, erhält oft günstigere Tarife.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Beeinflusst die Prämienhöhe und sollte bei der Tarifwahl bewusst gewählt werden.
T – Versicherungslexikon Hausratversicherung
T – Tarifvergleich
Begriff: Tarifvergleich
Kurzdefinition: Gegenüberstellung verschiedener Hausratversicherungen hinsichtlich Preis und Leistung.
Ausführliche Erklärung: Ein Tarifvergleich hilft dabei, den optimalen Versicherungsschutz zu finden. Dabei werden Leistungen wie Deckungssumme, Elementarschadenschutz, Fahrradklausel oder grobe Fahrlässigkeit verglichen. Online-Vergleichsportale und unabhängige Berater unterstützen bei der Auswahl – auch versteckte Ausschlüsse sollten beachtet werden.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Spart Kosten und schützt vor Unter- oder Überversicherung – besonders vor Vertragsabschluss unverzichtbar.
T – Technische Sicherungen
Begriff:
Kurzdefinition: Einrichtungen wie Alarmanlagen oder Sicherheitsschlösser zur Risikominimierung.
Ausführliche Erklärung: Technische Sicherungen wie einbruchhemmende Fenster, Sicherheitsbeschläge, Rauchmelder oder Alarmanlagen verringern das Risiko für Schäden. Viele Versicherer belohnen solche Maßnahmen mit Prämienrabatten oder besseren Vertragsbedingungen. In einigen Hochrisikogebieten sind bestimmte Sicherungen sogar Pflicht.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Erhöht die Sicherheit und senkt im Idealfall die Versicherungsbeiträge – lohnenswert bei hochwertigem Hausrat.
T – Totalschaden
Begriff: Totalschaden
Kurzdefinition: Ein Schaden, bei dem die Wiederbeschaffung günstiger ist als eine Reparatur.
Ausführliche Erklärung: In der Hausratversicherung liegt ein Totalschaden vor, wenn ein versicherter Gegenstand durch Feuer, Wasser oder andere Ursachen vollständig zerstört ist und eine Wiederherstellung nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll ist. In diesem Fall ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert, also die Kosten für einen gleichwertigen neuen Gegenstand.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Entscheidend für die Höhe der Entschädigung – die Police sollte den Neuwert absichern, nicht den Zeitwert.
U – Versicherungslexikon Hausratversicherung
U – Uhrzeitklausel
Begriff: Uhrzeitklausel
Kurzdefinition: Zeitliche Einschränkung in der Fahrradklausel einer Hausratversicherung.
Ausführliche Erklärung: Bei Fahrraddiebstahl gilt in vielen Policen eine Uhrzeitklausel, z. B.: „zwischen 22:00 und 6:00 Uhr nur bei Abstellen in verschlossenen Räumen“. Wird das Fahrrad nachts draußen gestohlen, besteht dann kein Versicherungsschutz. Einige Tarife verzichten mittlerweile auf diese Einschränkung.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Besonders für Berufspendler und Nachtschwärmer wichtig – schützt vor unbemerktem Leistungsausschluss.
U – Umzug
Begriff: Umzug
Kurzdefinition: Wohnortswechsel, bei dem der Versicherungsschutz beibehalten oder angepasst werden muss.
Ausführliche Erklärung: Bei einem Umzug bleibt der Versicherungsschutz in der Regel bestehen – meist sogar für beide Wohnungen für bis zu zwei Monate. Der Versicherer muss über den neuen Wohnsitz, die neue Wohnfläche und mögliche Risikoänderungen informiert werden. Gegebenenfalls wird der Beitrag angepasst.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Wichtig, um Versicherungslücken beim Ortswechsel zu vermeiden – unbedingt fristgerecht melden.
U – Unterversicherung
Begriff: Unterversicherung
Kurzdefinition: Wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats.
Ausführliche Erklärung: Ist der Hausrat z. B. 100.000 € wert, aber nur mit 50.000 € versichert, spricht man von Unterversicherung. Im Schadenfall wird der Schaden anteilig ersetzt, d. h. nur die Hälfte. Um das zu vermeiden, bieten Versicherer eine pauschale Quadratmeterversicherung mit Unterversicherungsverzicht an – bei korrekter Angabe der Wohnfläche.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Kritisch für die volle Schadensregulierung – die Versicherungssumme sollte regelmäßig überprüft werden.
V – Versicherungslexikon Hausratversicherung
V – Versicherungswert
Begriff: Versicherungswert
Kurzdefinition: Der Gesamtwert des Hausrats, der im Vertrag abgesichert ist.
Ausführliche Erklärung: Der Versicherungswert ergibt sich aus dem Wiederbeschaffungswert aller Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände. Er dient zur Festlegung der Versicherungssumme. Wird er zu niedrig angesetzt, besteht Unterversicherung. Bei pauschalen Tarifen basiert der Versicherungswert auf der Wohnfläche multipliziert mit einem festen Wert (z. B. 700 €/m²).
Relevanz für Versicherungsnehmer: Grundlage für eine faire Entschädigung – regelmäßig prüfen, besonders bei Neuanschaffungen.
W – Versicherungslexikon Hausratversicherung
W – Wasserschaden
Begriff: Wasserschaden
Kurzdefinition: Ein Schaden am Hausrat, der durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser verursacht wurde.
Ausführliche Erklärung: In der Hausratversicherung ist der Wasserschaden einer der häufigsten und wichtigsten versicherten Schadensfälle. Ein Wasserschaden liegt vor, wenn Leitungswasser – z. B. aus Rohrbrüchen, undichten Heizkörpern, Waschmaschinen oder Geschirrspülern – unkontrolliert austritt und Möbel, Teppiche, Elektrogeräte oder Kleidung beschädigt. Nicht immer sind jedoch alle Wasserschäden automatisch versichert: Schäden durch Grundwasser, Regen oder Rückstau sind nur mit zusätzlichem **Elementarschutz** gedeckt. Wichtig ist auch die regelmäßige Wartung wasserführender Geräte, da grobe Fahrlässigkeit (z. B. Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen lassen) zu Leistungskürzungen führen kann.
Beispiel: Platzt in der Nacht ein Heizungsrohr und überflutet das Schlafzimmer, ersetzt die Hausratversicherung die beschädigten Möbel und Teppiche zum Neuwert.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Ein Wasserschaden kann hohe Kosten verursachen – mit einer Hausratversicherung sind Sie gegen solche unerwarteten Ereignisse zuverlässig abgesichert.
W – Wiederbeschaffungswert
Begriff: Wiederbeschaffungswert
Kurzdefinition: Der Preis, den ein gleichwertiger Gegenstand am Tag des Schadens neu kostet.
Ausführliche Erklärung: Die Hausratversicherung ersetzt Schäden in der Regel zum Neuwert – also dem Wiederbeschaffungswert. Das bedeutet: Für eine zehn Jahre alte Waschmaschine wird die Summe ersetzt, die eine gleichwertige neue kostet, nicht der Zeitwert. Voraussetzung: Der beschädigte Gegenstand war noch in Gebrauch.
Relevanz für Versicherungsnehmer: Garantiert vollständigen Ersatz – wichtig bei teuren Anschaffungen.
Z – Versicherungslexikon Hausratversicherung
Z – Zeitwert
Begriff:
Kurzdefinition: Der aktuelle Wert eines Gegenstandes unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung.
Ausführliche Erklärung: Der Zeitwert wird bei Hausratversicherungen in der Regel nur angesetzt, wenn der Gegenstand nicht mehr genutzt wurde oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Er ergibt sich aus dem Neuwert abzüglich Wertminderung. Der Zeitwert spielt auch bei Vergleichsrechnungen oder privaten Verkäufen eine Rolle.
Relevanz für Versicherungsnehmer: In seltenen Fällen relevant – wichtig zu wissen, wann nicht der Neuwert gezahlt wird.