Die Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung endet einen Monat vor der Hauptfälligkeit. Autoversicherungen mit Hauptfälligkeit zum 01.01. können spätestens bis zum 30.11. ordentlich gekündigt werden. Sollten sich die Beiträge erhöht haben, kann der KFZ-Versicherungsvertrag jedoch bis zu einem Monat nach Eingang der Beitragsrechnung bei Ihnen außerordentlich gekündigt werden. Bewahren Sie bitte die Nachweise zum Versand der Kündigung auf und lassen Sie sich diese vom Vorversicherer bestätigen.
Da es immer mehr Versicherer gibt, die in ihren Kfz-Verträgen unterjährige Hauptfälligkeiten anbieten, müssen bei diesen Verträgen die Kündigungsfristen gemäß der im Versicherungsschein genannten Fälligkeiten berücksichtigt werden.