Kfz-Versicherung und PKW Versicherungen

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Kfz-Versicherung – Kraftfahrzeug-Versicherungen

Über 4.000.000 Verkehrsunfälle ereignen sich jährlich in der Bundesrepublik Deutschland – zum Glück meist glimpflich.

Aber bei etwa jedem zehnten Unfall werden Personen verletzt. Mehr als 11.000 Verkehrstote und etwa 500.000 Verletzte pro Jahr sind die erschreckende Folge des Geschehens auf deutschen Straßen. Wenn man der Statistik glauben soll, so meldet jeder Autofahrer etwa alle 10 Jahre einen Schaden.

Dabei stellt sich meist heraus, dass nur die wenigsten über ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Autohaftpflichtversicherung so gut Bescheid wissen, dass sie ihre Ansprüche lückenlos geltend machen können – sei es gegenüber dem Unfallgegner oder auch gegenüber dem eigenen Fahrzeugversicherer.

Kfz-Versicherung – Kraftfahrt-Haftpflicht

Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Das Gesetz schreibt vor, dass der Halter eines Kraftfahrzeuges, welches am öffentlichen Verkehr teilnimmt, haftpflichtversichert sein muss. Diese Regelung dient der Entschädigung berechtigter Forderungen von Unfallgeschädigten, aber auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs muss der Versicherungsnachweis erbracht werden.

Papiere für die Zulassung von Kraftfahrzeugen:

  • eVB – elektronische Versicherungsbestätigung (seit 01.03.2008)
  • Fahrzeug-Brief
  • Fahrzeug-Schein
  • Unterlagen zur Abgasuntersuchung
  • ggf. TÜV-Bescheinigung
  • Personalausweis
  • Wenn jemand vom Halter beauftragt wird, das KFZ zur Zulassung anzumelden, ist eine auf seinen Namen lautende Vollmacht erforderlich.

Mietwagen im Ausland

Vorsicht, Risiko: Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind in südeuropäischen Ländern gering. In Spanien stehen beispielsweise pro Verletztem lediglich 330.000,- € zur Verfügung – eine bei einem schweren Unfall völlig ungenügende Summe. Dies gilt besonders dann, wenn aufwendige Rehabilitationsmaßnahmen nötig werden. Hat der Mietwagenfahrer den Unfall verursacht, kann das seine Existenz infrage stellen: Bei unzureichender Mindestdeckungssumme haftet der Unfallverursacher für die Begleichung des Schadens mit seinem Privatvermögen – im Extremfall bis hin zum Existenzminimum.

Wer vorbeugen will, sollte höhere Deckungssummen vereinbaren. Schutz bietet auch die sogenannte „Mallorca-Police“. Sie gilt außerhalb deutscher Grenzen in ganz Europa und bietet Versicherungsschutz in Höhe der deutschen Mindestdeckung. Versicherungsschutz besteht jeweils ab der Anmietung für maximal einen Monat.

Übrigens: Einige Kfz-Haftpflichtversicherungen enthalten die „Mallorca-Police“ im Grundpreis!

Kfz-Versicherung – Fahrzeug-Vollversicherung (Vollkasko)

Warum Vollkaskoversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden des Unfallgegners auf, aber nicht für den am eigenen Fahrzeug. Außerdem kann es passieren, dass Kraftfahrzeuge am Straßenrand oder auf dem Parkplatz „Opfer“ von Sachbeschädigung werden. Um hier vorzubeugen, empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung.

Was ist versichert?

Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeuges sowie seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar

  • durch Brand oder Explosion;
  • durch Entwendung (insbesondere Diebstahl), unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub oder Unterschlagung;
  • durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung (Elementargefahren);
  • durch Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild;
  • gegen Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss;
  • durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis (zu denen Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden allerdings nicht zählen); und
  • durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Reifenbeschädigungen sind allerdings nur dann versichert, wenn die Beschädigung in Verbindung mit einem anderen ersatzpflichtigen Schaden erfolgt.

Kfz-Versicherung – Fahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko)

Was ist versichert?

Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar

  • durch Brand oder Explosion;
  • durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub oder Unterschlagung;
  • durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung (Elementargefahren);
  • durch Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild;
  • gegen Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.

 

Digitale Zulassung

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