Sie haben einen Hund oder eine Hundehaftpflicht und sind Mieter einer Wohnung oder eines Hauses? Für Schäden, die durch einen Hund an diesen Mieträumen entstanden sind, kommt eine gute und günstige Hundehaftpflichtversicherung auf. Eine top Versicherung ersetzt nicht nur Mietsachschäden, sondern auch Schäden an beweglichen geliehenen oder gepachteten Sachen. Selbst der vom Hund zerkratzte Sessel in einem Hotelzimmer, ist in einem Top-Tarif mitversichert.

Die Möglichkeit, auch Schäden in Mietobjekten abzudecken, beruhigt viele Hundebesitzer und erleichtert die Wohnungssuche oder das Verhältnis zum Vermieter.

Was sind Mietsachschäden?

Kurzdefinition: Mietsachschäden sind Schäden an gemieteten Räumen oder Einbauten, die Sie oder Ihr Hund verursachen und die über eine Haftpflicht- oder Hundehaftpflichtversicherung abgesichert sein können.

Ausführliche Erklärung: In der Hundehaftpflichtversicherung bezeichnet der Begriff Mietsachschäden Schäden an gemieteten Immobilien oder deren fest verbundenen Bestandteilen, zum Beispiel Kratzer an Türen, beschädigte Bodenbeläge oder zerstörte Einbauten. Viele Tarife schließen Abnutzung, Verschleiß und Glasschäden aus, versichern jedoch plötzlich und unvorhergesehen eintretende Schäden. Häufig gelten besondere Deckungssummen, Selbstbeteiligungen oder Wartezeiten für Mietsachschäden, insbesondere in Ferienwohnungen oder Hotels. Prüfen Sie, ob auch Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen mitversichert sind und ob gewerbliche Mietobjekte abgedeckt werden.

Relevanz für Versicherungsnehmer: Sie vermeiden Streitigkeiten mit Vermietenden und ungeplante Kosten, wenn Ihr Hund eine Mietsache beschädigt. Ein Vergleich der Tarife schafft Transparenz zu Deckungssumme, Ausschlüssen und Preis-Leistung.

 

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