Welche Gefahren sind durch meine Wohngebäudeversicherung versichert?

Das Gebäude kann in der Wohngebäudeversicherung gegen die Grundgefahren

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch und Frost)
  • Sturm/Hagel

versichert werden.

Wir und auch Stiftung Warentest empfehlen für die Wohngebäudeversicherung den Einschluss der Elementarversicherung und der groben Fahrlässigkeit (unbegrenzt) mitzuversichern.

Mit diesem Onlinerechner vergleichen Sie die Kosten und Leistungen der Wohngebäudeversicherung.

 

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Was ist durch meine Wohngebäudeversicherung versichert?

Das Gebäude kann in der Wohngebäudeversicherung gegen die Grundgefahren

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch und Frost)
  • Sturm/Hagel

versichert werden. Wir und auch Stiftung Warentest empfehlen für die Wohngebäudeversicherung den Einschluss der Elementarversicherung und der groben Fahrlässigkeit (unbegrenzt) mitzuversichern.

Wie wird die Wohngebäudeversicherung berechnet?
Zur Berechnung der Wohngebäudeversicherung wird die Gebäudeart, die Bauartklasse, das Baujahr, die Wohnfläche und die genaue Anschrit des Gebäudes benötigt. Angaben zum Objekt wie z. B. Handelt es sich bei dem zu versichernden Objekt um ein Fertighaus? Wie sind die Außenwände des Hauses? Wird das Objekt ständig bewohnt? usw… sind für die Berechnung wichtig (siehe Online Rechner Wohngebäude).

Um eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden, empfehlen wir den Wert des zu versichernden Gebäudes nach dem Versicherungswert 1914 zu ermitteln und diesen nicht aus dem Vorvertrag zu übernehmen.
Wohngebäudeversicherung: Feuerrohbauversicherung
Die Feuerrohbauversicherung ist eine optionale Zusatzversicherung und wird von fast jedem Versicherer angeboten. Eine Feuerrohbauversicherung bietet Versicherungsschutz für das noch nicht bezugsfertige, im Bau befindliche, Wohngebäude vom Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit für das Feuerrisiko. Im Versicherungsschutz enthalten sind die zur Errichtung notwendigen auf dem Baugrundstück befindlichen Bauteile und Baustoffe, die sich während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück oder in der unmittelbaren Nähe befinden. Mit der Bezugsfertigkeit des Wohngebäudes geht die Feuerrohbauversicherung nahtlos in eine Wohngebäudeversicherung über. Leitungswasser, Sturm und Hagelschäden sind ab diesem Zeitpunkt, falls mitbeantragt, automatisch eingeschlossen.
Wohngebäudeversicherung: Elementarversicherung
Eine Elementarversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Sie kann in der Gebäude- und Hausratversicherung, als Zusatzbaustein, abgeschlossen werden und schützt – je nach Vertrag – das Gebäude oder den Hausrat gegen Schäden durch:

  • Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch
Wohngebäudeversicherung: Glasbruchversicherung
Glas ist doch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert? Das stimmt, aber in der Wohngebäudeversicherung sind Glasschäden nur gegen die in der WG versicherten Gefahren versichert. Glasbruch gehört nicht dazu.

Die Glasbruchversicherung bietet eine Allgefahrendeckung. Das bedeutet für Sie: Egal warum Ihr Glas kaputt geht, der Schaden wird durch Ihre Glasbruchversicherung ersetzt. Glas schafft in Ihrem Zuhause eine helle, freundliche Atmosphäre. Sie haben vielleicht zahlreiche Fenster, große Balkon- und Terrassentüren – auch etliche Möbelverglasungen, Glasplatten, Spiegel in Ihren Zimmern oder ein Cerankochfeld in der Küche. Wenn aber zum Beispiel plötzliche Zugluft die Türen knallen lässt, dass die Scheiben bersten oder Unbekannte Ihren Wintergarten zerstören, kann das für Sie schnell teuer werden.

Wohngebäudeversicherung: Grobe Fahrlässigkeit
Grob fahrlässig handelt, wer einen Schaden durch einfache und naheliegende Verhaltensweisen verhindern kann und diese Sorgfalt in besonders schwerer Weise außer Acht lässt. Das heißt, der Versicherte verletzt die erforderliche Sorgfaltspflicht nach allen Umständen in ungewöhnlich hohem Maße.

Schadenbeispiele:
Sie rauchen im Bett und verursachen einen Zimmerbrand oder eine entzündete Kerze wird von ihnen über eine unangemessene Zeit nicht beaufsichtigt, weil Sie z. B. das Zimmer verlassen haben.

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