Streupflicht und Räumpflicht: Schnee und Eisbeseitigung im Winter!

Mit welchen Konsequenzen müssen Sie bei einer Verletzung der Räum- und Streupflicht rechnen?

Wird nicht oder nur ungenügend geräumt und gestreut und kommt es zu Stürzen, so hat der Streupflichtige für den dadurch entstehenden Schaden aufzukommen. Das kann teuer werden. Kommt ein Fußgänger zu Schaden, haftet er diesem für Arzt- und Krankenhauskosten sowie für Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Gut ist es, wenn für solche Schadensfälle durch eine Haftpflichtversicherung vorgesorgt wurde.

 

 

Impressum | Datenschutzerklärung | Erstinformation