Die Reisekrankenversicherung oder Auslandsreisekrankenversicherung kommt für alle Kosten auf, die aufgrund akuter Krankheit im Ausland entstehen, egal, ob Sie ambulant behandelt werden oder in einem Krankenhaus versorgt werden müssen. Auch Arzneimittel für kleinere Beschwerden wie z. B. eine Grippe auf Reisen werden erstattet, wenn sie von einem Arzt verschrieben werden.
Reiserücktrittsversicherung. Diese erstattet die vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise nicht angetreten werden kann.
Werden Sie während der Reise krank, es könnte auch ein Unfall sein, der Sie zwingt, wieder nach Hause zu fliegen, manchmal sogar in ärztlicher Begleitung, weil es so medizinisch notwendig ist, hilft die Reiseabbruchversicherung.
Mit einer Reisegepäckversicherung ist das Gepäck bei Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl und bei vorsätzlicher Sachbeschädigung durch Dritte versichert.
So simpel funktioniert’s