Hausratversicherung Wasserschaden

Wasserschaden in der Hausratversicherung: Was ist bei Leitungswasser versichert? Bei der Gefahr Leitungswasser unterscheidet die Hausratversicherung zwischen Nässeschäden (entstehen an versicherten Sachen, die durch bestimmungswidrig, austretendes Leitungswasser beschädigt werden), und Bruchschäden (Frost- oder Bruchschäden an den Rohren oder Installationen wie z. B. Armaturen, Heizkörper, Waschbecken usw. selbst, soweit diese zum Hausrat gehören). Die Hausratversicherung leistet Entschädigung für Wasserschäden, die innerhalb von Gebäuden eintreten (Rohre von Solarheizungen auf dem Dach gelten als innerhalb).

 

Impressum | Datenschutzerklärung | Erstinformation