Wasserschaden in der Hausratversicherung: Bei der Gefahr Leitungswasser unterscheidet die Hausratversicherung zwischen Nässeschäden (entstehen an versicherten Sachen, die durch bestimmungswidrig, austretendes Leitungswasser beschädigt werden), und Bruchschäden (Frost- oder Bruchschäden an den Rohren oder Installationen wie z. B. Armaturen, Heizkörper, Waschbecken usw. selbst, soweit diese zum Hausrat gehören).
Die Hausratversicherung leistet Entschädigung für Wasserschäden, die innerhalb von Gebäuden eintreten (Rohre von Solarheizungen auf dem Dach gelten als innerhalb).
Eine Hausratversicherung deckt alle Folgeschäden am Mobiliar und an weiteren Einrichtungselementen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ab, die durch einen Leitungswasserschaden entstehen. Dabei ist nicht der Wasseraustritt an sich entscheidend, sondern die Auswirkungen, die das ausgetretene Wasser auf Ihr bewegliches Inventar hat. Dies gilt sowohl für Leitungswasser, das innerhalb des Hauses oder der Wohnung austritt, als auch für Leitungswasser, das von außen eindringt.