Hausratversicherung: Implosionsschäden

Hausratversicherung, Implosionsschäden: Implosion ist die nach innen gerichtete, plötzlich verlaufende Kraftäußerung von Dämpfen und Gasen. Implosionsschäden sind normalerweise nicht mit versichert. Bsp.: Bei Fernsehgeräten und anderen Röhrengeräten implodiert die Röhre bei einem Defekt. Ein dadurch entstehender Schaden wäre also bei vielen Versicherungen nicht versichert.

Vergleichsrechner für Hausratversicherung

Begriffserklärungen, Bedingungen und Produktinformationsblätter der Versicherungsgesellschaften finden Sie direkt in unserem Vergleichsrechner.

Impressum | Datenschutzerklärung | Erstinformation