Hausratversicherung, Implosionsschäden: Implosion ist die nach innen gerichtete, plötzlich verlaufende Kraftäußerung von Dämpfen und Gasen. Implosionsschäden sind normalerweise nicht mit versichert. Bsp.: Bei Fernsehgeräten und anderen Röhrengeräten implodiert die Röhre bei einem Defekt. Ein dadurch entstehender Schaden wäre also bei vielen Versicherungen nicht versichert.
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