Ein Schadensfall in Ihrem Haushalt erfordert umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln. Damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer Hausratversicherung vollständig wahren, ist es wichtig, bestimmte rechtliche Vorgaben einzuhalten. Diese ergeben sich sowohl aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) als auch aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Vertrags.

1. Schnelle Schadenmeldung (§ 30 VVG)

Melden Sie den entstandenen Schaden ohne Verzögerung bei Ihrer Versicherung. „Unverzüglich“ bedeutet, dass Sie den Schaden innerhalb weniger Tage anzeigen sollten. Bei Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus ist es zudem erforderlich, sofort eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben.

2. Pflicht zur Schadenminderung (§ 82 VVG)

Sie sind angehalten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Ein Beispiel: Im Fall eines Wasserrohrbruchs sollten Sie umgehend das Wasser abstellen. Werden solche Maßnahmen unterlassen, kann die Versicherung die Leistung reduzieren oder verweigern.

3. Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (§ 31 VVG)

Geben Sie alle relevanten Informationen zum Schadenshergang vollständig und wahrheitsgemäß an. Dazu gehört das Ausfüllen von Schadenformularen, das Vorlegen von Kaufbelegen sowie die Unterstützung bei Begutachtungen durch Sachverständige. Unrichtige oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz beeinträchtigen.

4. Sicherung von Beweisen

Dokumentieren Sie den Schaden sorgfältig, etwa durch Fotos, Rechnungen oder Zeugenaussagen. Bei Diebstahl legen Sie eine Stehlgutliste sowohl der Polizei als auch der Versicherung vor. Bei beschädigten Gegenständen bewahren Sie diese bitte auf, bis Ihre Versicherung die Freigabe erteilt.

5. Folgen bei Pflichtverletzungen (§ 28 VVG)

Werden die genannten Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, kann die Versicherung die Entschädigung kürzen oder ganz verweigern. Bei leichter Fahrlässigkeit bleibt Ihr Versicherungsschutz bestehen. Im Fall von Vorsatz entfällt der Anspruch auf Leistungen vollständig.

Zusammengefasst: Ihr Vorgehen im Schadensfall

  • Schaden umgehend melden (an Versicherung und gegebenenfalls an die Polizei)
  • Schaden durch geeignete Maßnahmen begrenzen
  • Beweise sichern und vorlegen
  • Vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte erteilen

Nur wenn Sie diese Vorgaben einhalten, sichern Sie sich den vollen Anspruch auf die vereinbarte Entschädigung.

So profitieren Sie von einem transparenten und verlässlichen Versicherungsvergleich, der Ihnen im Ernstfall Sicherheit und Klarheit bietet.

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