Hausratversicherung: Diebstahl von Trockenwäsche auf dem versicherten Grundstück

Hausratversicherung: Diebstahl von Trockenwäsche auf dem versicherten Grundstück. Im Rahmen der Hausratversicherung ist die Gefahr Einbruchdiebstahl versichert. Werden Ihnen Sachen gestohlen, in deren Besitz man durch leichten Zugriff kommt, spricht man von einfachem Diebstahl.

Beispiele hierfür sind: Taschendiebstahl, Diebstahl von Wäsche auf der Leine, von Gartenmöbeln und Gartengeräten im Freien oder Diebstahl Ihres Fahrrades. Bei Verlusten durch einfachen Diebstahl besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung. Einbruchdiebstahl ist gebäudegebunden. Es muss also ein Einbruch in einen Raum Ihres Gebäudes erfolgen oder in einem Raum Ihres Gebäudes ein Behältnis widerrechtlich geöffnet werden.

Wenn Wäsche und Kleidung vom Versicherungsgrundstück gestohlen werden, handelt es sich oftmals ebenfalls um einen einfachen Diebstahl. Bei einigen Hausratversicherungen können Sie spezielle Arten des einfachen Diebstahls mitversichern, z.B. Diebstahl von Wäsche, Trockenwäsche und Kleidung von der Leine, Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten oder Diebstahl von Kinderwagen.

Nutzen Sie den Vergleichsrechner und legen Sie die Höhe der Versicherungssumme für Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Diebstahl selbst fest.

 

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