Hausratversicherung: Diebstahl von Gartengeräten und -möbeln auf dem versicherten Grundstück

Versichert sind der Diebstahl von Gartenmöbel und -geräte außerhalb der Versicherungsräume auf dem eingefriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt. Die Höhe der Erstattung ist bei den Gesellschaften unterschiedlich begrenzt.

Nutzen Sie den Vergleichsrechner und legen Sie die Höhe der Versicherungssumme für Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Diebstahl selbst fest.

 

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