Hausratversicherung, Diebstahl aus Kraftfahrzeugen: Versicherter ist der Hausrat, der sich vorübergehend (kurzfristig) in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges befindet und von einem Dieb durch Aufbrechen des Fahrzeuges entwendet, zerstört oder beschädigt wird. Dies gilt auch für die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer, zum ordnungsgemäßen Öffnen nicht bestimmter Werkzeuge.
Wertsachen, elektronische Geräte und Fotoapparate müssen so untergebracht werden, dass sie von außen nicht sichtbar sind. Geld, Urkunden und Wertpapiere sind in Kraftfahrzeugen nicht versichert.
Während der Nachtzeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr besteht Versicherungsschutz in vollem Umfang nur, wenn das entsprechend gesicherte Fahrzeug während einer Fahrtunterbrechung von maximal zwei Stunden abgestellt wurde.
Die Höhe der Erstattung ist bei den Gesellschaften unterschiedlich begrenzt. Wer mit dem Gedanken spielt, die Hausratversicherung auch auf das Kfz auszudehnen, sollte sich grundsätzlich nicht nur von einem niedrigen Beitrag leiten lassen. Ein wesentlich größeres Gewicht verdienen die Leistungen – gerade wenn des Öfteren Laptop, Digitalkamera oder Handys im Innenraum des Fahrzeugs verbleiben.
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