Günstige Autoversicherung für Fahranfänger: So nutzen Sie die verbesserte Zweitwgagenregelung für Führerscheinneulinge und Fahranfänger und fangen mit günstigen 85 % in der Auto- oder Kfz.-Versicherung an.
I.2.3.1 Sondereinstufung in SF 2 = 85 %
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Kraftrad, ein Trike bzw. Quad, ein Klein- bzw. Leichtkraftrad oder ein Campingfahrzeugs (Wohnmobil) ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er unter folgenden Voraussetzungen in die SF-Klasse 2 eingestuft:
a) verbesserte Zweitfahrzeugregelung
• Für Sie ist bereits ein Pkw, Kraftrad, Trike, Quad, Klein- bzw. Leichtkraftrad oder Campingfahrzeug (Wohnmobil) als Erstfahrzeug zugelassen, bei uns oder einem anderen Versicherer versichert und zu diesem Zeitpunkt in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft.
• Das Zweitfahrzeug ist ebenfalls auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- bzw. nicht ehelichen Lebenspartner, den Werksangehörigen eines Automobilherstellers, Leasinggeber, Geschäftsführer, Gesellschafter, Firmeninhaber bzw. behindertes Kind / Elternteil zugelassen.
• Beide Fahrzeuge werden überwiegend privat genutzt.
b) verbesserte Ehegattenregelung
• Auf Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist bereits ein Pkw, Kraftrad, Trike, Quad, Klein- bzw. Leichtkraftrad oder Campingfahrzeug (Wohnmobil) als Erstfahrzeug zugelassen, bei uns oder einem anderen Versicherer versichert und zu diesem Zeitpunkt in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft.
Wichtig: Vor Beantragung die Versicherungsbedingungen durchlesen.
Diese Regelungen sind nicht einheitlich geregelt. Jede Versicherungsgesellschaft hat Ihre eigenen Tarife und Bedingungen.
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