Was kostet eine Zahnzusatzversicherung? Jetzt vergleichen!
Mit einem Versicherungsvergleich finden Sie günstige Preise zur Zahnzusatzversicherung, die richtigen Deckungssummen und Tarife für den Schutz Ihres Geldbeutels.
Zahnzusatzversicherung vergleichen |
Bei der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung sollten Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Findet aktuell eine Behandlung beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden statt oder ist eine Behandlung angeraten? Fand jemals eine Behandlung wegen Parodontose statt? Fehlen Zähne oder besteht Zahnersatz?
Erstattungsgrundlage (RB-RK-FZ)
✓ Rechnungsbetrag (RB)
✓ Restkosten (RK)
✓ Festzuschuss der GKV (FZ)
Zahnersatz, Inlays, Implantate
✓ keine Anrechnung von GKV-Leistungen
✓ Zahnersatz
✓ Erhöhung durch „GKV-Bonusheft“ auf max.
✓ Im Rahmen GKV-Regelversorgung
✓ Inlays
✓ Implantate
✓ Augmentative Leistungen (Knochenaufbau)
Zahnbehandlung/Prophylaxe
✓ Zahnbehandlung Plus
✓ Kunststofffüllungen
✓ Wurzelbehandlung mit GKV-Vorleistung
✓ Wurzelbehandlung ohne GKV-Vorleistung
✓ Parodontologische Behandlung mit GKV-Vorleistung
✓ Parodontologische Behandlung ohne GKV-Vorleistung
✓ prof. Zahnreinigung p.a.
✓ Fissurenversiegelung
Kieferorthopädie (KFO)
✓ Keine pauschale Höchsterstattung z.B. pro Jahr/Kiefer/Versicherungsfall
✓ Erstattung wenn GKV nicht leistet (KIG 1,2) %
✓ Erstattung wenn GKV nicht leistet (KIG 1,2) EUR
✓ Erstattung wenn GKV leistet (KIG 3-5) %
✓ Erstattung wenn GKV leistet (KIG 3-5) EUR
✓ Mehrkosten (z.B. transparente Brackets…)
✓ Mehrkosten spezifiziert/detailliert aufgelistet
✓ Funktionsanalyse Kieferorthopädie
✓ Leistungsstaffel KFO
✓ Erstattungsgrenzen
✓ Kfo-Behandler ohne GKV-Kassenzulassung
✓ Leistungsanspruch bis Alter (in Jahre, bei Behandlungsbeginn)
Gebührenordnung
✓ Erstattung mind. bis 3,5-fachen Satz der GOZ
✓ Erstattung über 3,5-fachen Satz der GOZ
✓ Weitere Kriterien
✓ Behandler ohne GKV-Kassenzulassung
✓ Vorleistung GKV nicht erforderlich
✓ Keine Begrenzung auf das GKV-Niveau
✓ Keine Begrenzung auf Preis-/Lstg.verzeichnis, ortsübl./angemessene Preise o.ä.
✓ Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn nicht vorgeschrieben
✓ Verzicht auf Wartezeiten
✓ Stabile Beiträge im Alter
✓ Verzicht ordentliches Kündigungsrecht d. Versicherer
✓ Mindestvertragsdauer (in Jahre)


