Die Unterversicherung in der Hausratversicherung ist ein Risiko, das Sie eingehen, wenn die Versicherungssumme nicht den tatsächlichen Wert Ihres Eigentums abdeckt. Also, wenn der Neuwert Ihres Hausrates höher ist als die Versicherungssummer in der Hausratspolice. Wenn Sie bei einem Schadensfall unterversichert sind, müssen Sie möglicherweise den Differenzbetrag selbst bezahlen. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie den Wert Ihres Hausrats richtig einschätzen und entsprechend versichern.
Beispiel bei 30 Prozent Unterversicherung
- Wert des Hausrates gleich 100.000 Euro
- Versicherungssumme gleich 70.000 Euro
In dem Fall, dass ein Schaden entsteht, zahlt die Versicherung nur einen Teilbetrag aus. Nehmen wir an, Ihr Hausrat hat einen Gesamtwert von 100.000 Euro, Sie haben aber nur eine Versicherungssumme in Höhe von 70.000 Euro vereinbart. Dann ist der Wert Ihres Hausrats nur zu 70 Prozent abgedeckt. Entsteht nun ein Schaden im Wert von 10.000 Euro, so wird die Versicherung eine Leistungskürzung von 30 Prozent vornehmen. Somit erhalten Sie nur 7.000 Euro statt der gesamten 10.000 Euro entsprechend der prozentualen Deckung Ihrer Versicherungssumme.
Verzicht auf Abzug wegen Unterversicherung in der Hausratversicherung
Die Entschädigung wird wegen einer Unterversicherung nicht gekürzt, wenn die Klausel 7712 (92) Kein Abzug wegen Unterversicherung in der Hausratversicherung vereinbart ist. Diese wird dem Vertrag stets dann zugrunde gelegt, wenn
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Auf Basis ihrer Wohnfläche wird automatisch eine Versicherungssumme ermittelt. Je nach Tarif kann diese abweichen.