Unfallversicherung – Bedeutung der Unfallversicherung

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In jedem Jahr erleiden fast acht Millionen Menschen in Deutschland einen Unfall – davon allein im Freizeitbereich etwa 7.000 Menschen tödlich. Vier Millionen ärztliche Behandlungen sind auf Unfälle im Heim- und Freizeitbereich zurückzuführen.

Gesetzlicher Schutz wird Ihnen nur während der Arbeit und auf dem Weg von und zu dieser gewährt – sofern Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind. Grundsätzlich aber ereignen sich über 70% aller Unfälle in der Freizeit. Und selbst wenn Sie während der Arbeit verunglücken, gilt erst eine Erwerbsminderung von mindestens 20% als Voraussetzung für Leistungen, die Ihre tatsächlichen finanziellen Bedürfnisse voraussichtlich nicht abdecken werden.

Hausfrauen sind übrigens überhaupt nicht versichert – und Kinder nur dann, wenn sie sich im Kindergarten oder in der Schule unter Aufsicht befinden. Sie sehen: Vorsorge gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls kann nur über eine private Unfallversicherung erfolgen.

Unfallversicherung – Umfang der Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie in der Freizeit, im Beruf, im Straßenverkehr, beim Sport, auf Reisen – und zwar rund um die Uhr. Weltweit.

Unfallversicherung – Was kann vereinbart werden?

Krankenhaustagegeld
Sollten Sie durch die Folge eines Unfalls in einem Krankenhaus stationär aufgenommen worden sein, so steht Ihnen für jeden Tag Aufenthalt ein vorher fest vereinbartes Krankenhaustagegeld zu. Die Dauer der Zahlung ist allerdings auf eine bestimmte Anzahl von Krankenhaustagen begrenzt (meist auf 2 Jahre).

Genesungsgeld
Hierbei handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die nach der Behandlung für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt wird wie das Krankenhaustagegeld. Die Dauer der Leistung ist allerdings begrenzt und beträgt meist maximal 100 Tage; außerdem reduzieren sich die Gelder bis zu diesem Zeitpunkt: Zumeist werden für die ersten zehn Tage 100%, für die nächsten zehn Tage 50% und danach 25% des Krankenhaustagegeldes gezahlt.

Invaliditätsleistung
Die Versicherung muss zahlen, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Leistungsunfähigkeit führt. Die sogenannte Gliedertaxe bemisst den Grad der Invalidität: Je nach Schwere der Verletzung wird ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme veranschlagt.

Hier gibt es viele unterschiedliche Arten der Progression, d.h., der Versicherte kann einen besonderen Schutz für den Fall vereinbaren, dass er schwer verunglückt – bis hin zur Verdoppelung der Versicherungssumme. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Kapitalbedarf mit der Schwere einer Verletzung zunimmt.

Übergangsentschädigung
Die für diese Position vereinbarte Summe wird fällig, wenn die versicherte Person sechs Monate nach einem Unfall fortdauernd zu mehr als 50% in Ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.

Todesfallsumme
Eine feste Versicherungssumme wird für den Fall vereinbart, dass der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls stirbt. Hiermit verbunden ist die Option auf eine vorgezogene Leistung. Da die Invaliditätsversicherung erst nach einem Jahr zahlt, kann man früher an sein Geld kommen, wenn eine Unfalltodversicherung vereinbart wurde.

Kurkostenbeihilfe
Zur Behandlung von Unfallfolgen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfallereignis kann diese Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Gelegentlich ist sie in einem Leistungspaket ohne weitere Mehrprämie eingeschlossen.

Bergungskosten
Zur Bergung verunfallter Personen steht ein vereinbarter Beitrag zur Verfügung, der je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich hoch ausfällt.

Weitere Leistungen
Im Falle von kosmetischen Operationen, Lebensmittelvergiftungen oder Infektionen können Leistungen vereinbart werden. Fragen Sie auch nach Schmerzens- und Tagegeld sowie der verbesserten Gliedertaxe.

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