Kennzeichen Mofa, Moped, Kleinkrafträder, E-Bike/Pedelec online bestellen

Kennzeichen jetzt online beantragen – Ab dem 01. März ist es wieder so weit! Ein neues Nummernschild muss her.

Vergleichen Sie hier die Beiträge für Kleinkrafträder.

Ihre Kennzeichen erhalten Sie bequem per Post.

Mofakennzeichen/mopedkennzeichen

Für Roller, Moped, Mokick, Mofa, Krankenfahrstuhl, Leichtkraftrad, E-Bike/Pedelec, E-Scooter oder Segway können Sie Ihr Kennzeichen hier komplett papierlos und kinderleicht online beantragen. Nach Eingabe Ihrer Daten wird der Antrag geprüft und das Versicherungskennzeichen sofort vom Versicherer an Sie postalisch zugestellt. Die Abbuchung erfolgt direkt von Ihrem Bankkonto.

Für die Beitragsberechnung spielt es weiterhin eine Rolle, ob das Moped, Mokick, die Mofa oder der Roller usw. von Personen unter oder über 23 Jahren gefahren wird. Optional können Sie eine Teilkaskoversicherung (Diebstahl) mit beantragen.

Das sogenannte Mopedkennzeichen gilt maximal für ein Jahr (01. März bis 28/29 Februar) und muss jährlich erneuert werden. Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertrages.

So simpel funktioniert’s
1.Versicherung vergleichen
Versicherungscheck
2. Onlineantrag ausfüllen
Versicherungsantrag
3. Police per Post erhalten
Onlineantrag

Welche Arten von Kleinkrafträdern gibt es?

Kleinkraftrad zweirädrig

• Fahrzeuge ohne Zulassungspflicht, die mit einem Versicherungskennzeichen fahren dürfen
• Grundsätzliche Beschränkung des Hubraums auf 50 cm³ und der Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h (Ausnahmen besonders für historische Modelle möglich)
• Fahrerlaubnisklasse: AM
• Ist die Geschwindigkeit auf max. 25 km/h gedrosselt, ist nicht die Fahrerlaubnisklasse AM erforderlich. Es reicht die „Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen.“
• Kleinkrafträder können folgende Formen aufweisen:
1. Moped
2. Roller
3. Mokick

Mofa/Leichtmofa – Besonderes Kleinkraftrad zweirädrig

• Fahrzeug ohne Zulassungspflicht, das mit einem Versicherungskennzeichen fahren darf
• Definiert als einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor
• Geschwindigkeit begrenzt auf 25 km/h
• Fahrerlaubnisklasse: Keine, es reicht die „Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen.“
• Ein Leichtmofa ist auf 20 km/h begrenzt, ansonsten gleich

Kleinkraftrad dreirädrig bis 45 km/h

• Fahrzeug ohne Zulassungspflicht, welches mit einem Versicherungskennzeichen fahren darf
• Leistung begrenzt auf 4 KW
• Fahrerlaubnisklasse: AM
• Ist die Geschwindigkeit auf max. 25 km/h gedrosselt, ist nicht die Fahrerlaubnisklasse AM erforderlich. Es reicht die „Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen.“

Leichtkraftrad vierrädrig

• Fahrzeug ohne Zulassungspflicht, welches mit einem Versicherungskennzeichen fahren darf
• Geschwindigkeit begrenzt auf 45 km/h
• Gewicht begrenzt auf 350 kg
• Fahrerlaubnisklasse: AM

Elektrokleinstfahrzeuge

• E-Scooter
• Tretroller mit Lenkstange und Elektromotor
• Fahrzeug ist nicht zulassungspflichtig und kann mit einem Versicherungskennzeichen (in diesem Fall Plakette) gefahren werden
• Geschwindigkeit begrenzt auf 20 km/h
• Zwei unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad
• Ausstattung mit Licht und Klingel
• Fahrerlaubnisklasse: Kein Führerschein notwendig

 

 

Was ist eine Kleinkrafträder-Haftpflichtversicherung?

Eine Kleinkrafträder-Haftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung für jeden Roller, Moped, Mokick, Mofa, Krankenfahrstuhl, Leichtkraftrad, E-Bike/Pedelec, E-Scooter oder Segway Fahrer, die speziell für Kleinkrafträder entwickelt wurde. Sie schützt im Falle eines Unfalls vor finanziellen Schäden, die durch Dritte verursacht werden könnten. Eine solche Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient somit auch dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Durch diese Versicherung wird sichergestellt, dass bei einem Unfall die Kosten für Sach- und Personenschäden abgedeckt sind.  Eine Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten und schützt den Versicherten vor hohen Ausgaben.

Zudem bietet eine Kleinkrafträder-Haftpflichtversicherung auch einen gewissen Schutz vor rechtlichen Konsequenzen. Sollte es zu einem Unfall kommen, bei dem der Versicherte schuldhaft gehandelt hat, kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung auch die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren.

Insgesamt ist eine Haftpflichtversicherung also unverzichtbar für jeden Kleinkrafträder-Fahrer. Sie schützt nicht nur vor finanziellen Schäden, sondern auch vor rechtlichen Konsequenzen im Falle eines Unfalls.

Wo kann man eine Haftpflichtversicherung (Kennzeichen) für Mofa, Moped, Kleinkrafträder, E-Bike/Pedelec abschließen oder beantragen?

Wenn du auf der Suche nach einer Haftpflichtversicherung (Kennzeichen) für dein Mofa, Moped, Kleinkraftrad oder E-Bike/Pedelec bist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese abzuschließen. Eine der einfachsten und bequemsten Optionen ist es, online zu beantragen.

Es gibt zahlreiche Versicherungsunternehmen, die ihre Dienstleistungen online anbieten und dir somit eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit bieten, eine passende Haftpflichtversicherung für dein Fahrzeug abzuschließen. Hierbei kannst du in der Regel zwischen verschiedenen Tarifen wählen, je nachdem welche Leistungen du benötigst und wie hoch deine Prämie ausfallen soll.

Alternativ dazu kannst du auch direkt bei einer Versicherungsagentur vor Ort nachfragen und dich dort beraten lassen. Hier hast du den Vorteil, dass du persönlich mit einem Experten sprechen kannst und somit individuelle Fragen klären oder spezielle Anforderungen besprechen kannst.

Egal für welche Variante du dich entscheidest – wichtig ist es in jedem Fall, dass du eine Haftpflichtversicherung abschließt. Diese schützt dich im Falle von Schäden an Dritten und kann im Ernstfall vor hohen Kosten bewahren. Also zögere nicht länger und sorge jetzt für den nötigen Schutz deines Fahrzeugs!

 

 

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