Kennzeichen für 2023 jetzt online beantragen – Ab dem 01. März ist es wieder so weit! Ein neues Nummernschild muss her. Für Roller, Moped, Mokick, Mofa, Krankenfahrstuhl, Leichtkraftrad, E-Bike/Pedelec, E-Scooter oder Segway können Sie Ihr Kennzeichen hier komplett papierlos und kinderleicht online beantragen. Nach Eingabe Ihrer Daten wird der Antrag geprüft und das Versicherungskennzeichen sofort vom Versicherer an Sie postalisch zugestellt. Die Abbuchung erfolgt direkt von Ihrem Bankkonto.
Für die Beitragsberechnung spielt es weiterhin eine Rolle, ob das Moped, Mokick, die Mofa oder der Roller usw. von Personen unter oder über 23 Jahren gefahren wird. Optional können Sie eine Teilkaskoversicherung (Diebstahl) mit beantragen.
Das sogenannte Mofa- oder Mopedschild gilt maximal für ein Jahr (01. März bis 28/29 Februar) und muss jährlich erneuert werden. Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertrages.
Vergleichen Sie hier die Beiträge für Kleinkrafträder.
Ihre Kennzeichen erhalten Sie bequem per Post.



Welche Arten von Kleinkrafträdern gibt es?
Kleinkraftrad zweirädrig
• Fahrzeuge ohne Zulassungspflicht, die mit einem Versicherungskennzeichen fahren dürfen
• Grundsätzliche Beschränkung des Hubraums auf 50 cm³ und der Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h (Ausnahmen besonders für historische Modelle möglich)
• Fahrerlaubnisklasse: AM
• Ist die Geschwindigkeit auf max. 25 km/h gedrosselt, ist nicht die Fahrerlaubnisklasse AM erforderlich. Es reicht die „Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen.“
• Kleinkrafträder können folgende Formen aufweisen:
1. Moped
2. Roller
3. Mokick
Mofa/Leichtmofa – Besonderes Kleinkraftrad zweirädrig
• Fahrzeug ohne Zulassungspflicht, das mit einem Versicherungskennzeichen fahren darf
• Definiert als einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor
• Geschwindigkeit begrenzt auf 25 km/h
• Fahrerlaubnisklasse: Keine, es reicht die „Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen.“
• Ein Leichtmofa ist auf 20 km/h begrenzt, ansonsten gleich
Kleinkraftrad dreirädrig bis 45 km/h
• Fahrzeug ohne Zulassungspflicht, welches mit einem Versicherungskennzeichen fahren darf
• Leistung begrenzt auf 4 KW
• Fahrerlaubnisklasse: AM
• Ist die Geschwindigkeit auf max. 25 km/h gedrosselt, ist nicht die Fahrerlaubnisklasse AM erforderlich. Es reicht die „Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen.“
Leichtkraftrad vierrädrig
• Fahrzeug ohne Zulassungspflicht, welches mit einem Versicherungskennzeichen fahren darf
• Geschwindigkeit begrenzt auf 45 km/h
• Gewicht begrenzt auf 350 kg
• Fahrerlaubnisklasse: AM
Elektrokleinstfahrzeuge
• E-Scooter
• Tretroller mit Lenkstange und Elektromotor
• Fahrzeug ist nicht zulassungspflichtig und kann mit einem Versicherungskennzeichen (in diesem Fall Plakette) gefahren werden
• Geschwindigkeit begrenzt auf 20 km/h
• Zwei unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad
• Ausstattung mit Licht und Klingel
• Fahrerlaubnisklasse: Kein Führerschein notwendig