Hausratversicherung: Vandalismus nach Einbruch

Hausratversicherung, Vandalismus nach Einbruch: Der Vandalismus bezeichnet eine besondere Form der Herbeiführung von Sachschäden. Vandalismus-Schäden sind absichtlich herbeigeführt. Wenn sich also jemand in die versicherte Wohnung einschleicht oder verborgen hält und danach Schäden durch Vandalismus anrichtet, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.

Wichtig: Bei einer leistungsstarken Hausratversicherung ist auch der Schutz gegen Vandalismus eingeschlossen.

 

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