Hausratversicherung, Vandalismus nach Einbruch: Der Vandalismus bezeichnet eine besondere Form der Herbeiführung von Sachschäden. Vandalismus-Schäden sind absichtlich herbeigeführt. Wenn sich also jemand in die versicherte Wohnung einschleicht oder verborgen hält und danach Schäden durch Vandalismus anrichtet besteht hierfür kein Versicherungsschutz. Wichtig: Bei einer leistungsstarken Hausratversicherung ist auch der Schutz gegen Vandalismus eingeschlossen.