Hausratversicherung: Sengschäden sind nicht ersatzpflichtige Brandschäden, da eine der bedingungsgemäß geforderten Voraussetzungen für einen Brand nicht erfüllt ist. Danach gilt als Brand nur ein Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Ein typisches Beispiel ist der Sengschaden durch heruntergefallene Zigarettenglut auf dem Teppich.

Sengschäden als Folge eines ersatzpflichtigen Brandes werden jedoch von der Hausratversicherung übernommen. Sengschäden sind aber nicht grundsätzlich von den Leistungen eines Versicherers ausgeschlossen. Es gibt einige Versicherungsunternehmen, die einen Schutz für Sengschäden in ihre Leistungen explizit einschließen. Eine beitragserhöhende Erweiterung des Versicherungsschutzes, die einen solchen Schutz einschließt, wird hingegen nicht angeboten.

Nutzen Sie den Vergleichsrechner und legen Sie die Höhe der Versicherungssumme für Brand, Blitzschlag, Stroms- und Sengschäden selbst fest.

 

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