Vergleichsrechner Hausrat
Dieser Rechner führt Sie in wenigen Klicks zu den Top-Drei-Anbietern mit hervorragendem Preis/Leistungsverhältnis.
Wer teure Gegenstände sein Eigen nennt, ist gut beraten, sie auch zu versichern. Die meisten Haushalte tun das. 2,4 Milliarden Euro zahlen sie jährlich an Beiträgen. Davon fließen 1,3 Milliarden Euro zurück.
Eine leistungsstarke Hausratversicherung ersetzt den finanziellen Verlust durch Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion). Aber auch bei Sturm oder Hagel sowie Schäden durch Leitungswasser sollten Sie so versichert sein, dass Ihnen der entstandene Schaden beglichen wird.
Zu den möglichen Leistungen gehört nicht nur der Kostenersatz für die Beseitigung von Ruß- oder Löschwasserschäden, sondern auch der für die Schlossänderungen, weil die Feuerwehr die Tür aufbrechen musste. Außerdem können Gebäudereparaturen nach Einbrüchen und Vandalismus im Leistungsspektrum eines Versicherers enthalten sein.
Versichert sind nur eigene Gegenstände in der Wohnung – also nicht etwa der Einbauschrank – der ist Bestandteil des Gebäudes. Das Fahrrad wird meistens dem Hausrat zugerechnet, sofern das Bike in einem abgeschlossenen Raum steht. Eine Sonderregelung gibt es für Glasschäden.
Wie bei allen Versicherungen gilt auch hier: Für die Prüfung eines Schadens hat die Gesellschaft einen Monat Zeit, dann muss sie zumindest einen Abschlag zahlen. Dauert es länger, werden Verzugszinsen fällig. Vertragsklauseln, die das grundsätzlich ausschließen, sind unzulässig.
Die Leistungen der einzelnen Anbieter sind fast alle gleich. Die Tarife werden meist in unterschiedliche Zonen eingeteilt – je nachdem wie häufig wo eingebrochen wird. Die Ballungsräume der großen Städte haben erheblich höhere Prämien als Dörfer auf dem Land.
Den Versicherungsverträgen liegt meistens ein sog. „Deckungskonzept“ zugrunde. Das Deckungskonzept enthält eine Vielzahl von Leistungen, die in den Versicherungsbedingungen nicht enthalten sind oder sogar ausgeschlossen sind und somit darüber hinaus als versichert gelten.
Übrigens endet der Versicherungsschutz keineswegs an Ihrer Haustür. Auch Dinge, die sich vorübergehend – der Zeitraum wird im Versicherungsvertrag geregelt – nicht in der Wohnung befinden, sind versichert. Hierbei kann es sich z. B. um Hausratgegenstände in Reparatur, in der Reinigung oder am Arbeitsplatz handeln.
Versicherte Gefahren in der Hausratversicherung
- Brand, Blitzschlag, Explosion und ggf. Überspannungsschäden
- Leitungswasser
- Sturm / Hagel
- Einbruchdiebstahl, Raub, Beraubung
Checkliste für die Hausratversicherung
Prüfen Sie, welche der folgenden Positionen für Sie wichtig sind:
- Überspannung durch Blitz
- Nutzwärmeschäden
- Implosionsschäden
- Verpuffungsschäden
- Sengschäden
- Vandalismus nach Einbruch
- Diebstahl von Trockenwäsche auf dem versicherten Grundstück
- Diebstahl von Gartengeräten und -möbeln auf dem versicherten Grundstück
- Diebstahl von motorbetriebenen Rasenmähern und Krankenfahrstühlen etc.
- Diebstahl von Überwachungseinrichtungen und privaten Antennen sowie Markisen
- Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
- Fahrraddiebstahl
- Versicherung von Aquarien oder Wasserbetten
- Versicherung von Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen
- Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben u.a.
- Glasversicherung
- Versicherung von Wertsachen, wenn diese mehr als 20% des Hausrats ausmachen
Bestimmen Sie Ihre Versicherungssumme
Ihr Vermögen dürfte größer sein, als Sie auf den ersten Blick vermuten. Als Faustformel gilt: Der Hausrat entspricht in der Regel zwei bis drei Jahres-Nettogehältern. Oder etwa einem Wert von 650,- € je m² Wohnfläche – eine Angabe, mit der Sie Unterversicherung vermeiden.
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des Hausrats entsprechen. Vorsicht: Wer viel Wertvolles auf kleinem Raum besitzt, ist womöglich unterversichert und erhält möglicherweise nur einen Teil seines Schadens ersetzt. Umgekehrt zahlt jemand mit großer Wohnung, aber billigen Möbeln, zu viel Prämie. Für Bargeld, Wertpapiere oder Schmuck gibt es Entschädigungshöchstgrenzen.
Individuelle Versicherungsangebote
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten Standardmodelle an, die durch Verbesserung der Leistungen oder Erweiterung des Versicherungsschutzes den jeweiligen individuellen Bedürfnissen angepasst werden können.
Während der eine Haushalt auf den Einschluss des Fahrradrisikos verzichten kann, müsste ein anderer Haushalt tief in die Tasche greifen, wenn er nicht über eine Hausratversicherung gegen Fahrraddiebstahl versichert gewesen wäre.
Ihr Versicherungsmakler hilft Ihnen, eine leistungsstarke, maßgeschneiderte Hausratversicherung zu finden, die alle Elemente enthält, die Sie für schützenswert erachten.
Begriffserläuterungen zur Hausratversicherung
Vollwertversicherung
Entspricht die Versicherungssumme dem Versicherungswert, so wird der Schaden in voller Höhe ersetzt.
Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme beim Schadenfall niedriger als der Versicherungswert, so haftet der Versicherer nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert.
Verzicht auf Abzug wegen Unterversicherung
Die Entschädigung wird wegen einer Unterversicherung nicht gekürzt, wenn die Klausel 7712 (92) Kein Abzug wegen Unterversicherung vereinbart ist.
Wohnfläche
Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung, einschließlich der Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Freizeitzwecken genutzt werden.
Entschädigungsgrenzen
Sind Entschädigungsgrenzen vereinbart, so wird eine Entschädigung nur bis zu diesem Betrag geleistet. Die Bestimmungen über die Unterversicherung bleiben davon unberührt.
Neuwertversicherung
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Falls Sachen für ihren Zweck im Haushalt des Versicherungsnehmers nicht mehr zu verwenden sind, besteht der Versicherungswert in dem für den Versicherungsnehmer erzielbaren Verkaufspreis (gemeiner Wert).
Anpassung des Prämiensatzes
Der Versicherer kann die Prämie pro 1.000,- € Versicherungssumme für bestehende Versicherungsverträge – auch soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist (Prämiensatz) – vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an erhöhen.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Prämiensatzerhöhung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung schriftlich kündigen.
Anpassung der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme kann sich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres automatisch ändern. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Preisindex für „Andere Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise nicht in der Wohnung gelagerte Güter“ aus dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte.
Verbundene Versicherung
Eine „Verbundene Versicherung“ ist die in einem Versicherungsvertrag zusammengefasste Versicherung gegen mehrere Gefahren unter Zugrundelegung der dafür in Betracht kommenden einheitlichen allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Gebündelte Versicherung
Eine gebündelte Versicherung ist die Zusammenfassung mehrerer rechtlich selbstständiger Versicherungsverträge in einem Versicherungsschein. Dabei werden für jeden Versicherungsvertrag die in Betracht kommenden allgemeinen Versicherungsbedingungen zugrunde gelegt.