Die Glasbruch & Glasversicherung bietet eine Allgefahrendeckung. Das bedeutet für Sie: Egal, warum Ihr Glas kaputtgeht, der Schaden wird durch Ihre Glasversicherung bzw. Glasbruchversicherung ersetzt.

Welche Risiken sind bei einer Glasversicherung abgedeckt?

Typischerweise sind folgende Schäden versichert:

  • Glasbruch: Schäden an Fenstern, Türen, Möbelglas und technischen Anlagen.
  • Vandalismus: Absichtliche Beschädigungen durch Dritte.
  • Naturereignisse: Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag.
  • Unfälle: Unvorhergesehene Ereignisse, die Glasflächen beschädigen.

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Glasversicherung Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Glasversicherung?

Eine Glasversicherung ist eine freiwillige Sachversicherung, die das finanzielle Risiko von bestimmten Bruchschäden an versicherten Verglasungen absichert. Dazu können beispielsweise Fenster, Glastüren, Glasdächer, Wintergartenverglasungen oder andere im Versicherungsvertrag bezeichnete Glasflächen gehören. Sie greift vor allem, wenn Glas ohne Feuer, Sturm, Hagel oder Einbruch beschädigt wird – also dort, wo Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung oft nicht zahlen

Im Unterschied zu einer Versicherung (Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung), die nur bestimmte Schadenursachen wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser versichert, steht bei der Glasversicherung grundsätzlich der Bruch der versicherten Verglasung im Mittelpunkt.

Ob ein konkreter Schaden tatsächlich ersetzt wird, richtet sich jedoch immer nach dem individuellen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Welche Schäden deckt eine Glasversicherung typischerweise ab?

Typische versicherte Schäden sind:

  • Bruch von Glasflächen (Scheibe gesprungen oder zerbrochen)
  • Notverglasung nach einem Bruch
  • Entsorgung der Glasscherben
  • Einbau der neuen Scheibe oder des neuen Glaselements

 

Beispiele:

  • Die Fensterscheibe geht beim Putzen zu Bruch
  • Das Cerankochfeld springt, weil ein Topf herunterfällt
  • Die Glastür wird beim Möbelrücken beschädigt
  • Die Glaswand im Wintergarten bricht durch einen Stoß

 

Wichtig: Der genaue Umfang steht immer in den Versicherungsbedingungen.

Was ist in der Glasversicherung meistens nicht versichert?

Typische versicherte Schäden sind:

Häufige Ausschlüsse sind:

  • Kratzer oder matte Stellen ohne Glasbruch
  • Oberflächenschäden, die nur optisch stören
  • Glasgeschirr, Gläser, Flaschen
  • Leuchtmittel (z. B. Glühlampen)
  • Schäden durch Krieg, Kernenergie oder vorsätzliche Beschädigung

 

Einige Tarife schließen außerdem bestimmte Glasarten (z. B. Glasbausteine, Spezialverglasungen) aus, wenn sie nicht ausdrücklich genannt sind.

Brauche ich eine Glasversicherung?

Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Eine Glasversicherung kann sinnvoll sein, wenn:

  • Sie einen Wintergarten oder große Glasfronten haben
  • Sie bodentiefe Fenster oder viele Glaselemente im Erdgeschoss besitzen
  • Sie teure Sicherheits- oder Spezialverglasungen eingebaut haben
  • Sie Vermieterin oder Vermieter sind und Glasrisiken in Mietobjekten absichern wollen

 

Haben Sie dagegen nur normale Fenster und ein übliches Cerankochfeld, lohnt sich eine Glasversicherung oft nicht, weil der potentielle Schaden im Vergleich zu den laufenden Beiträgen eher gering ist.

Was ist der Unterschied zwischen Glasversicherung und Hausratversicherung?
  • Die Hausratversicherung schützt Ihren beweglichen Besitz im Haushalt (Möbel, Kleidung, Elektronik).
  • Glas ist dort meist nur versichert, wenn der Bruch durch Brand, Einbruch, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstanden ist.
  • Die Glasversicherung zahlt auch bei anderen Bruchursachen, zum Beispiel:
  • Unachtsamkeit
  • Stoß gegen die Scheibe
  • Missgeschick beim Putzen

 

Damit schließt die Glasversicherung eine Lücke im Schutz, die durch die Hausratversicherung offenbleiben kann.

Was ist der Unterschied zwischen Glasversicherung und Wohngebäudeversicherung?
  • Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab, zum Beispiel:
  • Mauern, Dach, fest eingebaute Fenster und Türen, oft auch fest installierte Glasdächer.
  • Glasschäden sind dort in der Regel nur versichert, wenn sie durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruch entstehen.

 

Die Glasversicherung greift dagegen auch beim „einfachen“ Glasbruch durch Missgeschick oder sonstige Bruchursachen, die nicht von diesen Gefahren ausgelöst wurden.

Deckt meine Privathaftpflichtversicherung Glasschäden ab?

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen Dritter, also wenn Sie anderen einen Schaden zufügen.

  • Sie zahlt nicht, wenn Sie das eigene Fenster oder die Scheibe in der eigenen Mietwohnung beschädigen (Eigen­schaden).
  • Sie zahlt schon, wenn Sie z. B. beim Nachbarn oder bei Bekannten eine Fensterscheibe beschädigen.

 

Viele Haftpflichtbedingungen verweisen bei Glasschäden in der eigenen Wohnung ausdrücklich auf eine separate Glasversicherung.

Ist Glas in der Mietwohnung automatisch versichert?

Nein, nicht automatisch. Prüfen Sie:

    1. Mietvertrag
    • Gibt es eine Klausel, dass Sie für Glasbruch haften oder eine Glasversicherung abschließen sollen?
    1. Versicherungen der Vermieterseite
    • Ist Glas über eine Wohngebäude- oder eigene Glasversicherung der Vermieterseite abgesichert?
    1. Eigene Versicherungen
    • Deckt Ihre Hausratversicherung bestimmte Glasschäden schon ab?
    • Haben Sie eine eigene Glasversicherung?

Im Zweifel lohnt sich die Rückfrage bei der Vermieterseite und beim eigenen Versicherungsunternehmen.

Deckt eine Glasversicherung auch Ceran- oder Induktionskochfelder ab?

Viele Glasversicherungen schließen Ceran- oder Induktionskochfelder ausdrücklich ein. Dann sind Bruchschäden versichert, wenn das Kochfeld zerspringt oder bricht.

Wichtig:

  • Nicht jeder Tarif enthält Ceranfelder automatisch.
  • Prüfen Sie die Bedingungen: Oft steht dort ausdrücklich „Kochflächen aus Glaskeramik“.
  • Kratzer oder Verfärbungen ohne Bruch sind meist nicht gedeckt.

 

Sind Glasduschen und Duschkabinen mitversichert?

Häufig ja, aber nicht immer automatisch. Viele Tarife enthalten:

  • Duschkabinen aus Einscheibensicherheitsglas
  • Glastüren im Bad
  • Glaswände in der Dusche

 

Auch hier gilt: Entscheidend ist, ob die Duschkabine oder Glaswand in der Police ausdrücklich genannt oder durch eine allgemeine Formulierung (zum Beispiel „Gebäudeverglasung und Mobiliarverglasung“) mit umfasst ist.

Sind Wintergärten und Glasfassaden über die Glasversicherung geschützt?

Gerade bei Wintergärten, großen Glasfronten und Glasfassaden kann eine Glasversicherung sehr sinnvoll sein, da ein Schaden hier besonders teuer ist.

  • Viele Tarife schließen Wintergärten und große Glasflächen ausdrücklich ein.
  • Wichtig ist, dass Sie diese bei der Antragstellung angeben, damit die Versicherung das Risiko korrekt kalkulieren kann.
  • Nicht jeder Standardtarif deckt sehr große oder spezielle Glasflächen automatisch ab.

 

Wie hoch sind die Kosten für eine Glasversicherung?
  • Größe und Anzahl der Glasflächen
  • Art der Verglasung (Standardglas, Sicherheitsglas, Spezialglas)
  • Lage und Art des Gebäudes
  • Vereinbarter Selbstbeteiligung
  • Ob die Glasversicherung als Zusatz zur Hausratversicherung oder als separater Vertrag abgeschlossen wird

Erfahrungswerte aus unabhängigen Ratgebern:

  • Eine Glasversicherung kann die Beiträge der Hausratversicherung um etwa 20–50 Prozent erhöhen.
  • Ob sich das für Sie lohnt, zeigt ein Vergleich: Beitrag für mehrere Jahre vs. möglicher Glasschaden.

 

Gibt es eine Selbstbeteiligung bei der Glasversicherung?

Viele Versicherer bieten Tarife mit oder ohne Selbstbeteiligung an.

  • Mit Selbstbeteiligung zahlen Sie im Schadenfall einen festen Betrag selbst (z. B. 150 Euro).
  • Dafür ist der laufende Beitrag meist niedriger.

 

Legen Sie die Selbstbeteiligung so fest, dass kleine Schäden für Sie selbst tragbar bleiben, größere Schäden aber noch wirtschaftlich abgesichert sind.

Wie melde ich einen Glasschaden richtig?

Typischer Ablauf:

    1. Schaden dokumentieren
    • Fotos von der beschädigten Glasfläche und der Umgebung
    • Datum, Uhrzeit und Ursache notieren
    1. Versicherer informieren
    • Schadenmeldung per Telefon, Online-Formular oder App
    • Policennummer bereithalten
    1. Freigabe abwarten
    • In vielen Fällen erhalten Sie Vorgaben, ob Sie einen bestimmten Glasereibetrieb nutzen sollen oder frei wählen können.
    1. Rechnung einreichen
    • Originalrechnung oder Kopie an die Versicherung senden

Wichtig: Entsorgen Sie Glasscherben erst, wenn die Dokumentation gesichert ist – aus Gründen der Beweisführung.

Gilt die Glasversicherung auch für Mieterinnen und Mieter?

Ja, Glasversicherungen können sowohl von Eigentümerinnen und Eigentümern als auch von Mieterinnen und Mietern abgeschlossen werden.

  • Mieterinnen und Mieter sichern damit in der Regel Fenster, Türen und Glaseinbauten in ihrer Wohnung ab, soweit sie laut Mietvertrag für Schäden einstehen müssen oder dies möchten.

 

Eigentümerinnen und Eigentümer können Glas in selbstgenutzten Objekten oder in Mietobjekten (zum Beispiel Mehrfamilienhäuser) absichern.

Gilt der Schutz der Glasversicherung weltweit?

In der Regel gilt die Glasversicherung nur für die im Vertrag bezeichneten Räume und Objekte, also:

  • Wohnung oder Haus an der genannten Adresse
  • eventuell zusätzlich definierte Nebenräume (Garage, Keller, Wintergarten)

 

Glas, das sich außerhalb dieses Bereichs befindet (z. B. Ferienhaus im Ausland, Mobiliar in einer Zweitwohnung), ist in der Standardvariante meistens nicht eingeschlossen – es sei denn, der Vertrag regelt dies ausdrücklich.

Kann ich eine Glasversicherung auch später noch ergänzen?

Ja. In vielen Fällen können Sie:

  • eine Glasversicherung als zusätzlichen Baustein zu einer bestehenden Hausratversicherung hinzubuchen oder
  • eine separate Glasversicherung abschließen.

 

Wenn sich Ihr Wohnumfeld ändert (zum Beispiel Einbau eines Wintergartens), sollten Sie prüfen, ob eine Anpassung des bestehenden Vertrags möglich und sinnvoll ist.

Wie gehe ich vor, um passende Glasversicherungstarife zu vergleichen?

Vorgehensweise:

    1. Bestandsaufnahme
    • Welche Glasflächen haben Sie? (Fenster, Türen, Wintergarten, Ceran, Glasdusche etc.)
    1. Risiko einschätzen
    • Wie teuer wäre der Austausch im Schadenfall?
    • Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit eines Bruchs?
    1. Tarife vergleichen
    • Welche Glasarten sind eingeschlossen?
    • Gibt es eine Selbstbeteiligung?
    • Wie hoch ist der Jahresbeitrag?
    1. Leistungen prüfen
    • Sind Notverglasung und Entsorgung enthalten?
    • Wie sind Sonderfälle geregelt (z. B. Ceranfeld, Glasduschen, Glasdächer)?

Ein Vergleich unterschiedlicher Anbieter hilft Ihnen, ein stimmiges Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

Was passiert, wenn ich eine Glasfläche nicht angebe?

Grundsatz: Versicherungsunternehmen kalkulieren den Beitrag nach dem angegebenen Risiko.

  • Werden besondere oder sehr große Glasflächen nicht angegeben, kann das im Schadenfall zu Leistungskürzungen oder Streit führen.
  • Nennen Sie deshalb bei Antragstellung alle wesentlichen Glasflächen, insbesondere hochwertige oder großflächige Verglasungen.
  •  

Im Zweifel ist eine offene Angabe sicherer, als später die Risikoverschweigung vorgeworfen zu bekommen.

Was passiert, wenn ich eine Glasfläche nicht angebe?

Grundsatz: Versicherungsunternehmen kalkulieren den Beitrag nach dem angegebenen Risiko.

  • Werden besondere oder sehr große Glasflächen nicht angegeben, kann das im Schadenfall zu Leistungskürzungen oder Streit führen.
  • Nennen Sie deshalb bei Antragstellung alle wesentlichen Glasflächen, insbesondere hochwertige oder großflächige Verglasungen.

 

Im Zweifel ist eine offene Angabe sicherer, als später die Risikoverschweigung vorgeworfen zu bekommen.

Lohnt sich eine Glasversicherung für Standardwohnungen ohne besondere Glasflächen?

In vielen Fällen nein. Für eine normale Miet- oder Eigentumswohnung mit:

  • üblichen Fenstern
  • einem Standard-Cerankochfeld
  • ohne Wintergarten und ohne große Glasfronten

 

stehen die laufenden Beiträge häufig nicht im Verhältnis zu den möglichen Glasschäden.

In solchen Situationen raten viele unabhängige Ratgeber eher vom Abschluss einer zusätzlichen Glasversicherung ab und empfehlen, kleinere Glasschäden im Ernstfall selbst zu tragen.

 

Hinweis zum Versicherungsvergleich

Die auf dieser Seite dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Versicherungsprodukte unterscheiden sich hinsichtlich Leistungsumfang, Voraussetzungen, Ausschlüssen, Selbstbeteiligungen und weiteren Vertragsbedingungen.

Für die Beurteilung eines konkreten Versicherungsvertrags sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen, Produktinformationen und das individuelle Angebot des Versicherers maßgeblich. Die dargestellten Informationen stellen keine Zusage dar, dass ein bestimmter Schaden von einem bestimmten Versicherer oder Tarif übernommen wird.

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Wichtig für die Optimierung der Glasversicherung

    • Die wichtigsten Einschlüsse Glasscheiben von Fenstern
    • Glasscheiben von Türen
    • Wetterschutzvorbauten
    • Ceranfeld
    • Wintergarten
    • Duschkabinen
    • Abdeckungen von Sonnenkollektoren
    • Glasbausteine
    • Scheiben und Lichtkuppeln aus Kunststoff
    • Aquarien
    • Terrarien
    • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -Spiegel und -Platten
    • Sonderkosten für Gerüste, Kräne und die Beseitigung von Hindernissen
    • Schäden an Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien
    • Schäden an Umrahmungen, Mauerwerk und Schutzeinrichtungen
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Die Glasversicherung mag auf den ersten Blick unsichtbar sein, aber ihr Schutz kann im Fall von unerwarteten Glasbrüchen oder -schäden von unschätzbarem Wert sein. Sie bietet finanzielle Sicherheit und ermöglicht es Ihnen, den Wert Ihrer Immobilie oder Ihrer Gegenstände zu bewahren. Bevor Sie sich für eine Glasversicherung entscheiden, ist es wichtig, die verschiedenen Optionen zu vergleichen und den Deckungsumfang sorgfältig zu prüfen. Mit einer gut gewählten Glasversicherung können Sie Ihren wertvollen Durchblick aufrechterhalten, ohne sich um finanzielle Belastungen sorgen zu müssen.

Macht eine zusätzliche Glasversicherung überhaupt Sinn?

Glas ist doch in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mitversichert? Das stimmt, aber in der Hausratversicherung und in der Wohngebäudeversicherung sind Glasschäden nur gegen die in der HR oder WG versicherten Gefahren versichert. Glasbruch gehört nicht dazu.

Glas schafft in Ihrem Zuhause eine helle, freundliche Atmosphäre. Sie haben vielleicht zahlreiche Fenster, große Balkon- und Terrassentüren – auch etliche Möbelverglasungen, Glasplatten, Spiegel in Ihren Zimmern oder ein Cerankochfeld in der Küche. Wenn aber zum Beispiel plötzliche Zugluft die Türen knallen lässt, dass die Scheiben bersten oder Unbekannte Ihren Wintergarten zerstören, kann das für Sie schnell teuer werden. Mit Ihrer Hausratversicherung haben Sie schon eine wichtige Vorsorge getroffen. Für Glasbruch kommt Ihr abgeschlossener Hausrat Schutz allerdings nicht auf. Dabei kostet eine Glasversicherung nur wenige Euro!

 

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