Gebäudeversicherung: Schäden durch Sturmtief „Burglind“

Das neue Jahr hat dank Sturmtief „Burglind“ mit Windgeschwindigkeiten in Orkanstärke begonnen. Wichtig für Gebäudebesitzer: Sturmschäden sollten schnellstmöglich der Versicherung gemeldet werden, auch wenn Sie die Höhe des Schadens noch nicht einschätzen können. Zur Beweissicherung Fotos machen.

Überprüfen Sie, welche Gefahren Sie in Ihrer Gebäudeversicherung versichert haben.

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch und Frost)
  • Sturm/Hagel
  • Wichtig: Die Elementarversicherung ist ein Zusatzbaustein bei der Hausrat– und Gebäudeversicherung. Ausuferungen von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern sind nur dort versichert.

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